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BPatG Urteil vom 18.06.2008 – 4 Ni 9/07 (EU)

4. Senat

Zitiert 1 Entscheidungen 4 zitierte Normen

BUNDESPATENTGERICHT

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

Verkündet am 23. Juli 2008 …

In der Patentnichtigkeitssache

(Aktenzeichen)

… 08.05

betreffend das europäische Patent EP 0 629 324

(DE 693 33 633)

hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche

Verhandlung vom 18. Juni 2008 durch die Vorsitzende Richterin Winkler und die

Richter Dipl.-Phys. Dr. Hartung, Voit, Dipl.-Ing. Bernhart und

Dipl.-Ing. Kleinschmidt

für Recht erkannt:

I. Das europäische Patent EP 0 629 324 wird mit Wirkung für

das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig

erklärt.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des

zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand§

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 0 629 324

(Streitpatent), das am 4. März 1993 unter Inanspruchnahme der Priorität der Patentanmeldung US 847149 vom 5. März 1992 angemeldet worden ist. Das Streitpatent ist in der Verfahrenssprache Englisch veröffentlicht und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 693 33 633 geführt. Es betrifft

eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Reduzierung des Leistungsverbrauchs in

einem mobilen Kommunikationsempfänger und umfasst 21 Ansprüche, die vollständig angegriffen sind. Die nebengeordneten Ansprüche 1 und 7 lauten in der

Verfahrenssprache Englisch ohne Bezugszeichen wie folgt:

1. An apparatus for communicating at periodic intervals, comprising a base station and at least one remote station, said base

station comprising:

a message generator for providing message information;

a transmitter message timing generator for generating a

stream of periodic slots with a number of said slots forming a slot cycle corresponding to said at least one remote

station and said slot cycle being determined based on an

index number provided from said at least one remote station, at least one of said slots being an assigned slot;

a message transmitter for transmitting said message information on a message channel only during each assigned

slot;

said at least one remote station, each disposed at a location

remote from said base station and corresponding to one of

said assigned slots, each said remote station comprising;

a receiver message timing generator for providing an

indication of said assigned slot corresponding to said remote station; and

a message receiver for monitoring said message channel

only during said assigned slot corresponding to said remote station; and

a message extractor for recovering said message information from said assigned slot.

7. A method for providing periodically coordinated communication in a system having a transmitter and at least one receiver

at a remote location from said transmitter, each said receiver

having an active mode, an inactive mode, and a unique identification number, said transmitter and each said receiver is in

synchronization with periodic slots, comprising the steps of:

selecting a slot cycle corresponding to each said receiver,

said slot cycle being a predetermined number of said slots

and being determined based on an index number provided

from each said receiver;

selecting an assigned slot of said slot cycle of each said

receiver; and

transmitting on a channel at least one message once per

slot cycle during said assigned slot of said receiver and

simultaneously monitoring said channel during said assigned slot at said remote location.

In der deutschen Übersetzung haben die Ansprüche 1 und 7 ohne Bezugszeichen

folgenden Wortlaut:

1. Eine Vorrichtung zum Kommunizieren in periodischen Intervallen, die eine Basisstation und zumindest eine entfernte Station

aufweist, wobei die Basisstation Folgendes aufweist:

einen Nachrichtengenerator zum Vorsehen von Nachrichten-Informationen;

einen Sendernachrichten-Timing-Generator zum Generieren eines Stromes bzw. einer Folge von periodischen

Schlitzen oder Zeitfenstern, wobei eine Anzahl der

Schlitze einen Schlitzzyklus entsprechend der zumindest

einen entfernten Station bildet und der Schlitzzyklus basierend auf einer Indexzahl, die von der zumindest einen

entfernten Station vorgesehen wird, bestimmt wird, wobei

zumindest einer der Schlitze ein zugewiesener Schlitz ist;

ein Nachrichtensender zum Senden der Nachrichteninformation auf einem Nachrichtenkanal, und zwar nur während einem jedem zugewiesenen Schlitz;

wobei die zumindest eine entfernte Station jeweils an einem

Ort entfernt von der Basisstation angeordnet ist und einem der

zugewiesenen Schlitze entspricht, wobei jede entfernte Station

Folgendes aufweist:

einen

Empfängernachrichten-Timing-Generator

zum

Vorsehen einer Anzeige für den zugewiesenen Schlitz

entsprechend zu der entfernten Station; und

einen Nachrichtenempfänger zum Überwachen des Nachrichtenkanals, und zwar nur während des zugewiesenen

Schlitzes, der der entfernten Station entspricht;

einen Nachrichtenextrahierer zum Wiedergewinnen der

Nachrichteninformation aus dem zugewiesenen Schlitz.

7. Ein Verfahren zum Vorsehen periodisch koordinierter

Kommunikation in einem System mit einem Sender und zumindest einem Empfänger an einem von dem Sender entfernten Ort, wobei jeder der Empfänger einen aktiven Modus,

einen inaktiven Modus und eine eigene (unique) Identifikationsnummer besitzt, wobei der Sender und jeder Empfänger in

Synchronisation mit periodischen Schlitzen ist, wobei das

Verfahren die folgenden Schritte aufweist:

Auswählen eines Schlitzzyklus, entsprechend einem jedem Empfänger, wobei der Schlitzzyklus eine vorbestimmte Anzahl der Schlitze ist und basierend auf einer

Indexzahl, die von jedem Empfänger geliefert wird, bestimmt wird;

Auswählen eines zugewiesenen Schlitzes aus dem

Schlitzzyklus eines jeden Empfängers und

Senden auf einem Kanal von zumindest einer Nachricht

einmal pro Schlitzzyklus während des zugewiesenen

Schlitzes des Empfängers und gleichzeitiges Überwachen

des Kanals während des zugewiesenen Schlitzes an dem

entfernten Ort.

Wegen der weiter angegriffenen und unmittelbar oder mittelbar auf die Ansprüche 1 und 7 rückbezogenen Ansprüche 2 bis 6 und 8 bis 21 wird auf die Streitpatentschrift EP 0 629 324 B1 Bezug genommen.

Die Klägerin behauptet, der Gegenstand des Streitpatents sei wegen mangelnder

Neuheit und mangelnder erfinderischer Tätigkeit nicht patentfähig. Zur Begründung trägt sie vor, im Stand der Technik seien am Prioritätstag sowohl Vorrichtungen als auch Verfahren mit den Merkmalen des Patentgegenstandes bereits bekannt gewesen beziehungsweise hätte der Gegenstand des Streitpatents für einen

einschlägigen Fachmann nahe gelegen. Hierzu stützt sie sich insbesondere auf

folgende Druckschriften und Dokumente:

D5a

JP 3-206741 A mit englischem Abstract (D5b) und deutscher

Übersetzung (D5c)

D6a

ETSI/GSM [Hrsg.]: „Recommandation GSM 03.13 – Discontinous

Reception (DRX) in the GSM System“, Version 3.0.1, 15.04.1989

D6b

ETSI/TC GSM [Hrsg.]: „Recommandation GSM 05.02 – Multiplex

and Multiple Access on

the Radio Path“, Version 3.4.1,

Januar 1990

D7

QUALCOMM Inc. [Hrsg.]:

Submission

to

the

Cellular

Telecommunications Industry Association (CTIA) „CDMA Technology Investigation Subcommittee“ - An Overview of the Application of Code Division Multiple Access to Digital Cellular Systems

and Personal Communications Networks, 11.01.1990

einschließlich

- Anhang A zu D7: An Overview of the CDMA Digital Common Air Interface (CAI) Standard for a „Cellular System

Dual-Mode Mobile Unit - Base Station Compatibility Standard“ (D7b), 10.01.1990, und

- Anhang B zu D7: Code Division Multiple Access (D7c),

ohne Datum

D8

US 4 713 808

D9

WO 91/10294 A1

D13 Haine, J. L.: A new Radio Access Protocol and Network Architecture for Mobile Packet Data, in: Vehicular Technology Conference

„Gateway to the Future Technology in Motion“, 19.-22. Mai 1991,

S. 399 - 407, mit deutscher Übersetzung (D13a)

D34

EP 0 428 126 A2

D34a DE 690 20 109 T2

D36 US 4 449 248

Die Klägerin beantragt,

das europäische Patent 0 629 324 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen,

hilfsweise mit der Maßgabe, dass die Patentansprüche 1 und 7

folgende Fassung erhalten (Hilfsantrag I)

[Änderungen gegenüber der erteilten Fassung unterstrichen]:

1. An apparatus for communicating at periodic intervals, comprising a base station and at least one remote station, said base

station comprising:

a message generator (130, 126)

for providing message

information;

a transmitter message timing generator (130, 126) for generating a stream of periodic slots (54, 56, 58) with a number of

said slots forming a slot cycle (24, 26) corresponding to said at

least one remote station and said slot cycle (24, 26) being

computed using an index number (20, 22) provided from said

at least one remote station, at least one of said slots being an

assigned slot (54);

a message transmitter (141) for transmitting said message information (143) on a message channel only during each assigned slot (54);

said at least one remote station, each disposed at a location

remote from said base station and corresponding to one of

said assigned slots, each said remote station comprising;

a receiver message (152, 162) timing generator for providing

an indication of said assigned slot (54) corresponding to said

remote station; and

a message receiver (146) for monitoring said message channel only during said assigned slot (54) corresponding to said

remote station; and

a message extractor (162, 152) for recovering said message

information from said assigned slot (54).

7. A method for providing periodically coordinated communication in a system having a transmitter (10) and at least one receiver (12, 14) at a remote location from said transmitter (10),

each said receiver (12, 14) having an active mode, an inactive

mode, and a unique identification number, said transmitter

(10) and each said receiver is in synchronization with periodic

slots, comprising the steps of:

selecting a slot cycle 24) corresponding to each said receiver,

said slot cycle being a predetermined number of said slots and

being computed using an index number (20, 22) provided from

each said receiver;

selecting an assigned slot (54) of said slot cycle (24) of each

said receiver; and

transmitting on a channel at least one message once per slot

cycle (24) during said assigned slot (54) of said

receiver (12, 14) and simultaneously monitoring said channel

during said assigned slot (54) at said remote location.

weiter hilfsweise mit der Maßgabe,

dass die Patentansprüche 1 und 7 folgende Fassung erhalten

(Hilfsantrag II)

[Änderungen gegenüber der erteilten Fassung unterstrichen]:

1. An apparatus for communicating at periodic intervals, comprising a base station and at least one remote station, said base

station comprising:

a message generator (130, 126)

for providing message

information;

a transmitter message timing generator (130, 126) for generating a stream of periodic slots (54, 56, 58) with a number of

said slots forming a slot cycle (24, 26) corresponding to said at

least one remote station and said slot cycle (24, 26) being

computed using an index number (20, 22) provided from said

at least one remote station and chosen from a range, at least

one of said slots being an assigned slot (54);

a message transmitter (141) for transmitting said message information (143) on a message channel only during each assigned slot (54);

said at least one remote station, each disposed at a location

remote from said base station and corresponding to one of

said assigned slots, each said remote station comprising;

a receiver message (152, 162) timing generator for providing

an indication of said assigned slot (54) corresponding to said

remote station; and

a message receiver (146) for monitoring said message channel only during said assigned slot (54) corresponding to said

remote station; and

a message extractor (162, 152) for recovering said message

information from said assigned slot (54).

7. A method for providing periodically coordinated communication in a system having a transmitter (10) and at least one receiver (12, 14) at a remote location from said transmitter (10),

each said receiver (12, 14) having an active mode, an inactive

mode, and a unique identification number, said transmitter (10) and each said receiver is in synchronization with periodic slots, comprising the steps of:

selecting a slot cycle (24) corresponding to each said receiver,

said slot cycle being a predetermined number of said slots and

being computed using an index number (20, 22) provided from

each said receiver and chosen from a range;

selecting an assigned slot (54) of said slot cycle (24) of each

said receiver; and

transmitting on said message channel at least one message

once per slot cycle (24) during said assigned slot (54) of said

receiver (12, 14) and simultaneously monitoring said channel

during said assigned slot (54) at said remote location.

weiter hilfsweise mit der Maßgabe,

dass die Patentansprüche 1 und 7 folgende Fassung erhalten

(Hilfsantrag III)

[Änderungen gegenüber der erteilten Fassung unterstrichen]:

1. An apparatus for communicating at periodic intervals, comprising a base station and at least one remote station, said base

station comprising:

a message generator (130, 126)

for providing message

information;

a transmitter message timing generator (130, 126) for generating a stream of periodic slots (54, 56, 58) with a number of

said slots forming a slot cycle (24, 26) corresponding to said at

least one remote station and said slot cycle (24, 26) being

computed using an index number (20, 22) provided from said

at least one remote station and chosen from a range of 1 to 7,

at least one of said slots being an assigned slot (54);

a message transmitter (141) for transmitting said message information (143) on a message channel only during each assigned slot (54);

said at least one remote station, each disposed at a location

remote from said base station and corresponding to one of

said assigned slots, each said remote station comprising;

a receiver message (152, 162) timing generator for providing

an indication of said assigned slot (54) corresponding to said

remote station; and

a message receiver (146) for monitoring said message channel only during said assigned slot (54) corresponding to said

remote station; and

a message extractor (162, 152) for recovering said message

information from said assigned slot (54).

7. A method for providing periodically coordinated communication in a system having a transmitter (10) and at least one receiver (12, 14) at a remote location from said transmitter (10),

each said receiver (12, 14) having an active mode, an inactive

mode, and a unique identification number, said transmitter (10) and each said receiver is in synchronization with periodic slots, comprising the steps of:

selecting a slot cycle (24) corresponding to each said receiver,

said slot cycle being a predetermined number of said slots and

being computed using an index number (20, 22) provided from

each said receiver and chosen from a range of 1 to 7;

selecting an assigned slot (54) of said slot cycle (24) of each

said receiver; and

transmitting on a channel at least one message once per slot

cycle (24) during said assigned slot (54) of said

receiver (12, 14) and simultaneously monitoring said channel

during said assigned slot (54) at said remote location.

weiter hilfsweise mit der Maßgabe,

dass die Patentansprüche 1 und 7 folgende Fassung erhalten

(Hilfsantrag IV)

[Änderungen gegenüber der erteilten Fassung unterstrichen]:

1. An apparatus for communicating at periodic intervals, comprising a base station and at least one remote station, said base

station comprising:

a message generator (130, 126)

for providing message

information;

a transmitter message timing generator (130, 126) for generating a stream of periodic slots (54, 56, 58) with a number of

said slots forming a slot cycle (24, 26) corresponding to said at

least one remote station and said slot cycle (24, 26) being

computed using an index number (20, 22) selected and provided from said at least one remote station, at least one of

said slots being an assigned slot (54);

a message transmitter (141) for transmitting said message information (143) on a message channel only during each assigned slot (54);

said at least one remote station, each disposed at a location

remote from said base station and corresponding to one of

said assigned slots, each said remote station comprising;

a receiver message (152, 162) timing generator for providing

an indication of said assigned slot (54) corresponding to said

remote station; and

a message receiver (146) for monitoring said message channel only during said assigned slot (54) corresponding to said

remote station; and

a message extractor (162, 152) for recovering said message

information from said assigned slot (54)

said message receiver (146) for monitoring said message

channel only during a slot computed using a default slot cycle

index equal or less than an old slot cycle index used by the

transmitter, if the remote station does not receive an acknowledgment of the selection of the index number by the remote

station.

7. A method for providing periodically coordinated communication in a system having a transmitter (10) and at least one receiver (12, 14) at a remote location from said transmitter (10),

each said receiver (12, 14) having an active mode, an inactive

mode, and a unique identification number, said transmitter (10) and each said receiver is in synchronization with periodic slots, comprising the steps of:

selecting a slot cycle (24) corresponding to each said receiver,

said slot cycle (24) being a predetermined number of said

slots and being computed using an index number (20, 22) selected and provided from each said receiver;

selecting an assigned slot (54) of said slot cycle (24) of each

said receiver; and

transmitting on a channel at least one message once per slot

cycle (24) during said assigned slot (54) of said

receiver (12, 14) and simultaneously monitoring said channel

during said assigned slot (54) at said remote location.

monitoring at said remote station said channel only during a

slot computed using a default slot cycle index equal or less

than an old slot cycle index used by the transmitter (10), if the

remote station does not receive an acknowledgment of the

selection of the index number by the remote station.

Sie widerspricht dem klägerischen Vorbringen und hält das Streitpatent zumindest

in den verteidigten Fassungen für patentfähig.

Die Klägerin beantragt auch insoweit die Nichtigerklärung.

Entscheidungsgründe§

I.

Die zulässige Klage ist begründet, wobei im Ergebnis dahinstehen kann, ob es

sich bei dem Anlagenkonvolut zu D7 um öffentlich zugängliche Dokumente handelt, was bereits zur Verneinung der Neuheit des Streitpatentgegenstandes führen

würde (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 54 EPÜ).

Es bedarf auch keiner Entscheidung darüber, ob bei Anwendung eines weiter gefassten Neuheitsbegriffs (vgl. dazu BGHZ 128, 270 - Elektrische Steckverbindung)

die Erfindung nach dem Streitpatent unter Berücksichtigung des Dokuments D13

schon neuheitsschädlich vorweg genommen ist, da nach dem vom Senat festgestellten Sachverhalt jedenfalls davon ausgegangen werden muss, dass der Gegenstand des Streitpatents unter Berücksichtigung dieses Dokuments (D13) zusammen mit der US-Patentschrift 4 449 248 (D36) und den Kenntnissen und Erfahrungen des einschlägigen Durchschnittsfachmanns, der typischerweise über

einen Hochschulabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik, Physik oder Informationstechnik mit dem Schwerpunkt digitale Nachrichtentechnik und über eine

mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Mobilfunktechnik verfügt, nahe

lag. Dies trifft nicht nur für den Anspruch 1 des Streitpatents, sondern auch für den

nebengeordneten Anspruch 7 zu, so dass der Nichtigkeitsgrund der fehlenden erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. a),

Art. 56 EPÜ) insgesamt gegeben ist.

II.

1. Das Streitpatent betrifft sowohl eine Vorrichtung als auch ein Verfahren zur

Senkung des Leistungsverbrauchs zellularer Mobilkommunikationssysteme, insbesondere eines mobilen beziehungsweise tragbaren Transceivers (Abs. [0001]

der Streitpatentschrift). Da ein derartiges Gerät typischerweise für eine signifikante

Zeitdauer in einem Ruhe- oder Bereitschaftszustand verbleibt und zur Sicherstellung des Nachrichtenempfangs kontinuierlich einen Kanal überwachen muss, wäre

es wünschenswert, den Leistungsverbrauch bei der periodischen Überwachung zu

reduzieren (Abs. [0002] bis [0004]). Solche Systeme werden in der Einleitung des

Streitpatents durch das US-Patent 4 713 808

(Abs. [0005]) und die

WO 91/10294 A (Abs. [0006]) als bekannt vorausgesetzt, wobei aber als nachteilig

beschrieben wird, dass beide Dokumente keine Informationsrückmeldung von den

Mobilfunkgeräten zur Basisstation vorsehen, mittels derer die Zeiteinteilung der

Übertragungen beeinflusst werden könnte (Abs. [0007]).

2. Vor diesem Hintergrund beschreibt das Streitpatent in Anspruch 1 eine

Vorrichtung zum Kommunizieren in periodischen Intervallen und in Anspruch 7 ein

Verfahren zum Vorsehen von periodisch koordinierter Kommunikation.

3. Zum Hauptantrag

a. Das Streitpatent lehrt in seinem Anspruch 1 in der erteilten Fassung (ohne Bezugszeichen; Merkmalsgliederung hinzugefügt)

1-1

eine Vorrichtung zum Kommunizieren in periodischen Intervallen,

die eine Basisstation und zumindest eine entfernte Station aufweist,

1-2

wobei die Basisstation Folgendes aufweist:

1-2.1 einen Nachrichtengenerator zum Vorsehen von Nachrichten-Informationen;

1-2.2 einen Sendernachrichten-Timing-Generator zum Generieren eines

Stromes bzw. einer Folge von periodischen Schlitzen oder Zeitfenstern,

1-2.3 wobei eine Anzahl der Schlitze einen Schlitzzyklus entsprechend

der zumindest einen entfernten Station bildet und

1-2.4 der Schlitzzyklus basierend auf einer Indexzahl,

1-2.5 die von der zumindest einen entfernten Station vorgesehen wird,

(1-2.4) bestimmt wird,

1-2.6 wobei zumindest einer der Schlitze ein zugewiesener Schlitz ist;

1-2.7 ein[en] Nachrichtensender zum Senden der Nachrichteninformation auf einem Nachrichtenkanal, und zwar nur während einem jedem zugewiesenen Schlitz;

1-3

wobei die zumindest eine entfernte Station

1-3.1

jeweils an einem Ort entfernt von der Basisstation angeordnet ist

und

1-3.2 einem der zugewiesenen Schlitze entspricht, wobei jede entfernte

Station Folgendes aufweist:

1-3.3 einen Empfängernachrichten-Timing-Generator zum Vorsehen einer Anzeige für den zugewiesenen Schlitz entsprechend zu der

entfernten Station;

1-3.4 und einen Nachrichtenempfänger zum Überwachen des Nachrichtenkanals, und zwar nur während des zugewiesenen Schlitzes,

der der entfernten Station entspricht;

1-3.5 einen Nachrichtenextrahierer zum Wiedergewinnen der Nachrichteninformation aus dem zugewiesenen Schlitz.

Soweit für das Verständnis des Anspruchs von Bedeutung, legt der Senat insbesondere den Begriff „Indexzahl“ mangels entsprechender Beschränkung in der

Patentschrift sehr weit aus und versteht darunter eine beliebige Zahlenfolge, die

dazu geeignet ist, einen bestimmten Zustand oder Sachverhalt, ein bestimmtes

Ereignis oder einen bestimmten Gegenstand zu benennen. Darunter fallen sowohl

einstellige Zahlen (Ziffern) als auch mehrstellige Zahlen aus einem beliebigen

Zahlensystem, insbesondere auch einstellige Binärzahlen und mehrstellige Dezimalzahlen.

Zwar macht die Beklagte geltend, dass der Begriff „Indexzahl“ enger auszulegen

sei und insbesondere einfache Bits, die z. B. den Wert eines bestimmten Flags

angeben, nicht umfasse, allerdings findet eine solche eingeschränkte Auslegung

nach Überzeugung des Senats keine Stütze in der Patentschrift und geht nach

Überzeugung des Senats auch am fachmännischen Verständnis von Indizes und

im Besonderen von Indexzahlen vorbei (BGH, Urteil vom 12. Februar 2008 -

X ZR 153/05 - Mehrgangnabe [im Internet abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de]).

b. Eine Vorrichtung gemäß erteiltem Patentanspruch 1 ist dem Fachmann

weitgehend aus dem Dokument D13, das ein Funk-Zugriffsprotokoll und eine

Netzwerk-Architektur für Mobilfunk-Paketdaten beschreibt, bekannt.

Das Dokument D13 offenbart ein mobiles Datennetz, über das Endgeräte (end

systems - ES) unter Zwischenschaltung eines Festnetzes (fixed network) miteinander kommunizieren können (Fig. 2). Bei den Endgeräten kann es sich z. B. auch

um drahtlose mobile Geräte handeln (Abschn. 2.3), die über eine Basisstation

(Radio Terminating Unit - RTU) an das Festnetz angeschlossen sind und vor allem

Textnachrichten austauschen. Die Kommunikation zwischen Basisstation und Mobilgerät erfolgt über ein „bearer“ genanntes Kanalpaar aus einem DOWNLINK-Kanal und einem UPLINK-Kanal. Die Mobilgeräte einer Zelle teilen sich dieses Kanalpaar (Abschn. 3.3.4). Über den DOWNLINK-Kanal findet auch die Benachrichtigung der Mobilgeräte über den Eingang einer Textnachricht statt. UPLINK- und

DOWNLINK-Kanal werden mittels Zeitmultiplex (Time Division Multiplex Access -

TDMA) unter den verschiedenen Mobilgeräten aufgeteilt, wobei jedes Mobilgerät

nur

innerhalb des

ihm zugewiesenen Zeitschlitzes sendet und empfängt

(Abschn. 3.5; Fig. 5 - 7). Außerhalb des betreffenden Zeitschlitzes kann das Mobilgerät zur Energieersparnis in einen Ruhemodus übergehen (Abschn. 3.7).

Diese Eigenschaft gestattet von sich aus eine erhebliche Energieeinsparung, verglichen mit einem herkömmlichen tragbaren Gerät, das ständig eingeschaltet bleiben müsste, um Nachrichten zu empfangen (Abschn. 3.7, 1. Absatz).

Mithin handelt es sich bei der aus dem Dokument D13 bekannten Vorrichtung um

eine Vorrichtung zum Kommunizieren in periodischen Intervallen, die eine Basisstation und zumindest eine entfernte Station aufweist (Merkmale 1-1, 1-3.1). Zwar

ist der konkrete Aufbau von Basisstation und Mobilgerät in dem Dokument nicht

detailliert beschrieben, der Fachmann entnimmt die fehlenden Details jedoch ohne

weiteres seinem Fachwissen.

So ist für den Fachmann selbstverständlich, dass die Basisstation in Überstimmung mit den streitpatentgemäßen Merkmalen 1-2, 1-2.1 und 1-2.2 sowie teilweise 1-2.7

-

einen Nachrichtengenerator zum Vorsehen von Nachrichten-

Informationen,

-

einen Sendernachrichten-Timing-Generator zum Generieren

eines Stromes bzw. einer Folge von periodischen Schlitzen

oder Zeitfenstern wobei eine Anzahl der Schlitze einen

Schlitzzyklus entsprechend dem Mobilgerät bildet und

-

einen

Nachrichtensender

zum

Senden

der

Nachrichteninformation auf einem Nachrichtenkanal

aufweist.

Ebenso selbstverständlich versteht der Fachmann, dass das Endgerät bzw. Mobilgerät in Überstimmung mit den streitpatentgemäßen Merkmalen 1-3, 1-3.3, 1-

3.4 und 1-3.5

-

einen Empfängernachrichten-Timing-Generator zum Vorsehen

einer Anzeige für den zugewiesenen Schlitz entsprechend zu

der entfernten Station;

-

und einen Nachrichtenempfänger zum Überwachen des Nachrichtenkanals, und zwar nur während des zugewiesenen

Schlitzes, der der entfernten Station entspricht, und

-

einen Nachrichtenextrahierer zum Wiedergewinnen der Nachrichteninformation aus dem zugewiesenen Schlitz

umfasst.

Ohne diese Merkmale wäre ein mobiles Kommunikationssystem, das mit dem in

Dokument D13 beschriebenen Protokoll arbeitet, für den Fachmann nicht denkbar.

Das diesbezügliche Verständnis des Fachmanns beruht beispielsweise auf der

Druckschrift D36. Aus dieser Druckschrift, die ebenfalls ein Kommunikationssystem mit zumindest einer Basisstation und mindestens einem mobilen Endgerät

beschreibt und Mechanismen für die Energieeinsparung beim Betrieb der Mobilgeräte vorschlägt, kennt der Fachmann die genannten grundlegenden Komponenten

von Basisstation und Mobilgerät (vgl. Fig. 1 und zugehörige Beschreibung).

Dem im Dokument D13 verwendeten Multiplexverfahren TDMA ist immanent, dass

eine Anzahl der Schlitze einen Schlitzzyklus entsprechend der zumindest einen

entfernten Station bildet (Merkmal 1-2.3) und zumindest einer der Schlitze ein dem

Mobilgerät zugewiesener Schlitz ist („Kanal“, Merkmal 1-2-6). Der durch den zugewiesenen Schlitz definiert Kanal wird von dem Mobilgerät abgehört bzw. auf

einkommende Down-Setup-Nachrichten überwacht (Abschn. 3.7, 2. Absatz); insoweit „entspricht“ das Mobilgerät diesem Schlitz (Merkmal 1-3.2).

Neben dem zuvor beschriebenen Betriebsmodus verfügt das Mobilgerät gemäß

dem Dokument D13 über einen weiteren Betriebsmodus, den sogenannten VLDC

MODE, bei dem der zugewiesene Zeitschlitz nicht mehr in jedem einzelnen Rahmen, sondern nur noch einmal innerhalb eines sogenannten Mehrfachrahmens

überwacht wird. Damit verlängert das Mobilgerät seine „Ruhephase“ und kann zusätzlich Energie sparen (Abschn. 3.7, 2. Absatz). Das Einnehmen des VLDC

MODE teilt das Mobilgerät der Basisstation z. B. im Zusammenhang mit der Registrierung (Anmeldung) mit (Merkmal 1-2.5). Die Basisstation teilt dem mobilen

Mobilgerät daraufhin die aktuelle Länge des Mehrfachrahmens mit und informiert

das Mobilgerät darüber, welchen Rahmen innerhalb des Mehrfachrahmens das

mobile Mobilgerät in der Folgezeit zum Empfang von Down-Setup-Nachrichten

abhören muss. Innerhalb dieses Rahmens findet das mobile Mobilgerät dann den

zugewiesenen Zeitschlitz.

Die Basisstation kann die Information über den in der Folgezeit von dem Mobilgerät abzuhörenden Rahmen aber selbstverständlich nur übermitteln, wenn sie diesen Rahmen zuvor bestimmt hat, wobei die Bestimmung basierend auf der von

dem Mobilgerät übermittelten Information über die Einnahme des VLDC MODE

erfolgt (Abschn. 3.7, 2. Absatz; Merkmal 1-2.4).

Das entspricht im Übrigen auch dem aus der Druckschrift D36 bekannten Vorgehen. Aus dieser Druckschrift ist dem Fachmann nämlich ein Mobilfunksystem bekannt, bei dem die bei einer Basisstation registrierten mobilen Endgeräte auf der

Grundlage einer von den Endgeräten übermittelten Indexzahl in bestimmte Gruppen eingeteilt werden, wobei für jede Gruppe ein den Anforderungen der gruppierten Geräte entsprechender Schlitzzyklus für den intermittierenden Empfang

bestimmt wird (Fig. 1, 4; Sp. 1, Z. 5-6, 52-56; Sp. 3, Z. 10-20, 45-52; Sp. 7, Z. 37-

54; S. 9, Z. 39-65). So kann in Fahrzeugen installierten und von der Fahrzeugbatterie gespeisten Mobiltelefonen über die Einordnung in eine bestimmte Gruppe ein

anderer Schlitzzyklus zugewiesen werden als tatsächlich mobil benutzten („am

Mann getragenen“) Endgeräten oder solchen, die zum reinen Datenempfang, z. B.

SMS, vorgesehen sind. Die Festlegung des Schlitzzyklus oder ein Wechsel desselben kann bei der Anmeldung (Registrierung) des Mobilgerätes aber auch während des Betriebs auf besondere Anforderung („service request“, Sp. 9. Z. 45) erfolgen. Solche Anforderungen werden routinemäßig durch Indexzahlen an die Basisstation übermittelt.

Im Zusammenhang mit der Übermittlung des zukünftig abzuhörenden Rahmens

lehrt das Dokument D13 den Fachmann auch, dass die Basisstation anschließend

selbst diese Information verwertet und die entsprechenden Down-Setup-Nachrichten nur in diesem festgelegten Rahmen (und Schlitz) an das Mobilgerät sendet

(zweiter Teil des Merkmals 1-2.7). Dies ergibt sich unter Berücksichtigung des

fachmännischen Wissens schon daraus, dass das mobile Datennetz aus rein

praktischen Erwägungen nicht mit unnötigen Datenübertragungen belastet werden

soll. Der Fachmann wird stets bestrebt sein, die für die Übertragung zur Verfügung

stehende, äußerst begrenzte Bandbreite effektiv zu nutzen. Im Übrigen ist der

Fachmann bemüht störende Interferenzen auf ein Minimum zu reduzieren, was

besonders einfach dadurch erreicht werden kann, dass unnötige Datenübertragungen vermieden werden.

Soweit die Beklagte der Auffassung ist, dass zu einer solchen Interpretation keine

Veranlassung besteht und die Basisstation beim Gegenstand des Dokuments D13

weiterhin in jedem Rahmen die entsprechenden Down-Setup-Nachrichten an das

Mobilgerät senden wird, mithin der zweite Teil des Merkmals 1.2.7 sich nicht aus

dem Dokument D13 ergebe, kann sie damit nicht durchdringen. Das Dokument

D13 verweist nämlich selbst ausdrücklich darauf, dass bei Einstellung des VLDC

MODE die an das Mobilgerät gesendeten Pakete verzögert werden (Abschn. 3.7,

2. Absatz). Dies versteht der Fachmann nach Überzeugung des Senats ohne

weiteres dahingehend, dass die Pakete von vornherein verzögert gesendet werden, so dass hieraus sehr wohl die Lehre zu entnehmen ist, dass die Basisstation

nur während des zugewiesenen Rahmens (Schlitzes) sendet.

In welcher Weise zuvor die Information über das Einnehmen des VLCD MODE

von dem Mobilgerät zu der Basisstation übermittelt wird und welches Format die

Information hat, ist in dem Dokument D13 nur soweit detailliert angegeben, dass

die Information bei der Registrierung des Mobilgerätes bei der Basisstation übermittelt werden kann (Abschn. 3.7, 2. Absatz: „A mobile may register telling the

network...“). Da es sich inhaltlich um eine einfache Ja-Nein-Information handeln

kann, zieht der Fachmann hinsichtlich des Formats ohne weiteres in Betracht,

dass hier ein Bit (Wert eines Flags) vom Mobilgerät an die Basisstation übertragen

wird, um den Zustand zu signalisieren. Ein solches Bit fällt jedenfalls unter den

vom Senat weit ausgelegten Begriff „Indexzahl“.

Insoweit kann der Fachmann dem Dokument D13 in Verbindung mit der Druckschrift D36 und seinem durch die genannten Dokumente belegten Fachwissen

eine Vorrichtung mit allen Merkmalen des Patentanspruchs 1 entnehmen

(BGHZ 128, 270 - Elektrische Steckverbindung). Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 beruht unter diesen Umständen nicht auf erfinderischer Tätigkeit.

c. Das Streitpatent lehrt in seinem Patentanspruch 7 in der erteilten Fassung

(ohne Bezugszeichen; Merkmalsgliederung hinzugefügt)

7-1

ein Verfahren zum Vorsehen von periodisch koordinierter

Kommunikation in einem System mit einem Sender und zumindest

einem Empfänger an einem von dem Sender entfernten Ort,

7-2

wobei jeder der Empfänger

7-2.1 einen aktiven Modus,

7-2.2 einen inaktiven Modus und

7-2.3 eine eigene (unique) Identifikationsnummer besitzt,

7-3

wobei der Sender und jeder Empfänger in Synchronisation mit

periodischen Schlitzen ist, wobei das Verfahren die folgenden

Schritte aufweist:

7-4

Auswählen eines Schlitzzyklus, entsprechend einem

jedem

Empfänger,

7-4.1 wobei der Schlitzzyklus eine vorbestimmte Anzahl der Schlitze ist

und

7-4.2 basierend auf einer Indexzahl,

7-4.3 die von jedem Empfänger geliefert wird,

(7-4.2) bestimmt wird;

7-5

Auswählen eines zugewiesenen Schlitzes aus dem Schlitzzyklus

eines jeden Empfängers und

7-6

Senden auf einem Kanal von zumindest einer Nachricht einmal

pro Schlitzzyklus während des zugewiesenen Schlitzes des Empfängers und

7-7

gleichzeitiges Überwachen des Kanals während des zugewiesenen Schlitzes an dem entfernten Ort.

d. Mit der unter 3.b beschriebenen Vorrichtung ist dem Fachmann durch das Dokument D13 zugleich ein Verfahren zum Vorsehen von periodisch koordinierter

Kommunikation in einem System mit einem Sender (Basisstation) und zumindest

einem Empfänger an einem von dem Sender entfernten Ort (Mobilgerät) offenbart

(Merkmal 7-1), bei dem jeder Empfänger einen aktiven und einen inaktiven Modus

besitzt (Merkmale 7-2, 7-2.1, 7-2.2). Während des aktiven Modus wird der zugewiesene Schlitz überwacht (Merkmal 7-7), während des inaktiven Modus sind die

Komponenten des Mobilgeräts weitgehend abgeschaltet (Abschn. 3.7, 2. Absatz).

Ohne explizite Erwähnung in dem Dokument D13 ist dem Fachmann klar, dass die

in dem Verfahren benutzten Mobilgeräte über eine individuelle (eigene) Identifikationsnummer verfügen (Merkmal 7-2.3), da sie anderenfalls in dem Netzwerk nicht

identifiziert werden könnten.

Sender und Empfänger arbeiten mit einem Zeitmultiplex-Zugriffsverfahren (TDMA,

Abschn. 3.5) und somit synchron zu periodisch wiederkehrenden Zeitschlitzen

(Merkmal 7-3).

Gemäß dem vorgenannten Zugriffsverfahren muss, um eine Nachricht von der

Basisstation an das Mobilgerät zu senden, ein für das betreffende Mobilgerät gültiger Schlitzzyklus ausgewählt werden (Merkmal 7-4), innerhalb des Schlitzzyklus

mindestens ein Schlitz zugewiesen werden (Merkmal 7-5) und innerhalb des

Schlitzes die Nachricht gesendet werden (Merkmal 7-6).

Das Dokument D13 offenbart schließlich, dass das Mobilgerät beim Einnehmen

des unter 3.b näher beschriebenen VLDC MODE eine Information an die Mobilstation übermittelt und insoweit (wie oben ausgeführt) eine Indexzahl bereitstellt,

auf deren Grundlage die Basisstation einen Schlitzzyklus bestimmt (Merkmale 7-

4.1, 7-4.2, 7-4.3).

Mithin wird durch den Stand der Technik, wie er sich in dem Dokument D13 in

Verbindung mit dem Wissen aus der Druckschrift D36 und dem Fachwissen darstellt, nicht nur die Vorrichtung gemäß dem Patentanspruch 1, sondern auch das

Verfahren gemäß Patentanspruch 7 nahegelegt. Besonderheiten des im erteilten

Patentanspruch 7 definierten Verfahrens, die eine andere Beurteilung rechtfertigen

könnten, wurden von der Beklagten nicht geltend gemacht.

4. Zum Hilfsantrag I

Das Patent kann auch in der Fassung der Ansprüche gemäß Hilfsantrag I keinen

Bestand haben.

Der Wortlaut der Patentansprüche 1 und 7 gemäß Hilfsantrag I unterscheidet sich

formell durch die Änderung des Begriffs „being determined based on“ („basierend

auf ... bestimmt“) in „being computed using“ („berechnet unter Benutzung ...“) in

den Merkmalen 1-2.4 bzw. 7-4.2.

Der Senat legt beide Formulierungen in ein und derselben Weise aus und versteht

darunter die Auswahl eines konkreten Schlitzzyklus aus einer verfügbaren Menge

von Schlitzzyklen. Ob dabei rechnerische Methoden benutzt werden, wie sie zum

Beispiel in der Patentschrift, Absätze [0021] bis [0026], mit Hilfe von Formeln angegeben sind, oder nicht, macht für den Fachmann in diesem Zusammenhang

keinen sachlichen Unterschied. Einen solchen vermag auch der Senat nicht festzustellen.

Die so verstandenen Patentansprüche 1 und 7 gemäß Hilfsantrag I unterscheiden

sich inhaltlich nicht von den erteilten Patentansprüchen 1 und 7, sie beruhen

ebenso wenig wie diese auf erfinderischer Tätigkeit.

5. Zum Hilfsantrag II

Auch in der Fassung der Ansprüche gemäß Hilfsantrag II hat das Patent keinen

Bestand.

Hinsichtlich des Austauschs der Worte „determined based on“ gegen „computed

using“ gelten die zum Hilfsantrag I unter 4. dargelegten Gründe analog.

Die darüber hinaus gegenüber dem Wortlaut der Ansprüche in der erteilten Fassung vorgenommene Einfügungen der Worte „and chosen from a range“ („ausgewählt aus einem Bereich“) in den Patentansprüchen 1 und 7 lässt nicht eindeutig

erkennen, welche Größe aus einem Bereich ausgewählt wird. In Frage kommen

formell sowohl der Schlitzzyklus („slot cycle ... chosen from a range“) als auch die

Indexzahl („index number ... chosen from a range“). Im Lichte der Beschreibung in

der Streitpatentschrift (S. 4, Z. 1) legt der Senat die Einfügung in Übereinstimmung

mit dem Vortrag der Patentinhaberin in der mündlichen Verhandlung und insoweit

zu ihren Gunsten dahingehend aus, dass sie sich auf die Indexzahl bezieht. Dabei

berücksichtigt der Senat, dass der Schlitzzyklus anspruchsgemäß unter Verwendung einer Indexzahl berechnet wird („... slot cycle being computed using an index

number ...“), also offensichtlich gerade nicht aus einem Bereich ausgewählt wird

(BGH, Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

Die eingefügten Worte „and chosen from a range“ führen jedoch tatsächlich nicht

zu einer gegenüber den erteilten Ansprüchen eingeschränkten Fassung. Der

Fachmann versteht nämlich schon die Angabe „index number provided from said

at least one remote station” (“Indexzahl, die von der zumindest einen entfernten

Station vorgesehen wird“) im erteilten Anspruch 1 sowie die entsprechende Angabe im Patentanspruch 7 dahingehend, dass die entfernte Station (Mobilstation)

diese Indexzahl aus einem Bereich entnimmt. Zahlen und insbesondere Indexzahlen, können nur aus einem Bereich, dem sogenannten Wertevorrat oder einer

sogenannten Zahlenmenge, entnommen werden. Dabei kann völlig offen bleiben,

wie dieser Bereich definiert ist, welche Elemente er enthält oder wodurch er begrenzt ist. Die vorgenommene Einfügung macht hierzu auch keinerlei Angaben.

Die Worte „chosen from a range“ gehen insoweit nicht über das fachmännische

Verständnis hinaus und haben keinerlei schutzbegrenzende Wirkung.

Gleiches gilt für die darüber hinaus vorgenommene Änderung im Patentanspruch 7. Der Angabe „transmitting on said message channel“ (statt „transmitting

on a channel“) kann der Senat nichts entnehmen, was ausgehend vom Verständnis des Fachmanns nicht zugleich kennzeichnend für den Gegenstand des nicht

patentfähigen erteilten Patentanspruch 7 wäre. Es ist nämlich nicht ersichtlich, auf

welchem „besagten Nachrichtenkanal“ („said message channel“) die Übertragung

erfolgt, wenn man berücksichtigt, dass ein solcher in dem vorangehenden Teil des

unabhängigen Anspruchs 7 nicht vorkommt. „Besagter Nachrichtenkanal“ ist demzufolge für den Fachmann und insoweit auch nach dem Verständnis des Senats

nichts anderes als der schon im erteilten Patentanspruch 7 beanspruchte beliebige Kanal („a channel“).

Nach alledem gelten bezüglich der Patentfähigkeit der Patentansprüche gemäß

Hilfsantrag II dieselben Erwägungen und Gründe wie für den Hauptantrag. Die

Gegenstände der unabhängigen Ansprüche 1 und 7 werden durch den Stand der

Technik gemäß den Dokumenten D13 und D36 in Verbindung mit dem dadurch

belegten Wissen des Fachmanns nahegelegt.

6. Zum Hilfsantrag III

Hinsichtlich des Austauschs der Worte „determined based on“ gegen „computed

using“ gelten die zum Hilfsantrag I unter 4. dargelegten Gründe analog.

Die eingefügten Worte „and chosen from a range of 1 to 7“ führen zu einem gegenüber der erteilten Fassung eingeschränkten Gegenstand.

Wie bereits zum Hilfsantrag II unter 5. ausgeführt, versteht der Fachmann die Angabe im erteilten Anspruch 1 „index number provided from said at least one remote station” (“Indexzahl, die von der zumindest einen entfernten Station vorgesehen wird“) sowie die entsprechende Angabe im Patentanspruch 7 ohne weiteres

dahingehend, dass die entfernte Station (Mobilstation) die Indexzahl aus einem

Bereich entnimmt. Allerdings sind die konkreten Zahlenwerte, aus denen der

Fachmann die Indexzahl auswählt, vollständig in sein Belieben gestellt, so dass

die Konkretisierung „a range of 1 to 7“ lediglich einen im Griffbereich des Fachmanns liegende Bereich definiert. Dies kann das Beruhen auf erfinderischer Tätigkeit nicht begründen.

Infolgedessen kann das Patent auch in der Fassung der Ansprüche gemäß Hilfsantrag III keinen Bestand haben.

7. Zum Hilfsantrag IV

Nach dem Hilfsantrag IV wird die Lehre des erteilten Patentanspruch 1 dadurch

beschränkt, dass ihr das der Beschreibung, Abs. [0029], entnommene Merkmal

„said message receiver (146) for monitoring said message channel only during a slot computed using a default slot cycle index

equal or less than an old slot cycle index used by the transmitter, if

the remote station does not receive an acknowledgment of the

selection of the index number by the remote station“

hinzugefügt wird.

Die im Übrigen vorgenommenen Änderungen („slot cycle ... being computed

using“ statt „slot cycle ... being determined based on“ und „index number selected

and provided from ...“ statt „index number provided from ...“) gehen nicht über

Klarstellungen hinaus, die der Fachmann auch ohne ausdrückliche Nennung mitliest (vgl. hierzu auch die Ausführungen unter 4.).

Der unter Hinzufügung des oben genannten Merkmals definierte Gegenstand ist

gleichfalls nicht patentfähig, weil er durch den Stand der Technik gemäß den Dokumenten D13 und D36 in Verbindung mit dem durch diese Dokumente belegten

Wissen des Fachmanns naheliegt.

Das hinzugefügte Merkmal behandelt das Verhalten der beanspruchten - als solchen nicht patentfähigen - Vorrichtung für den Fall, dass in der Kommunikation

zwischen der Basisstation und der entfernten Station Fehler auftreten und die

entfernte Station deshalb ein Bestätigungssignal für eine an die Basisstation

übermittelte Indexzahl nicht erhält. Das besondere Verhalten ist dadurch gekennzeichnet, dass die entfernte Station anschließend in einen Schlitzzyklus wechselt,

der durch eine Indexzahl bestimmt ist, die kleiner oder gleich der dem bisherigen

Schlitzzyklus zugrunde liegende Indexzahl ist.

Dies umfasst unter anderem die folgenden Möglichkeiten:

1. der Schlitzzyklus bleibt unverändert (neue Indexzahl gleich der

alten Indexzahl)

2. der Schlitzzyklus wird auf den durch die Indexzahl „0“

bestimmten Wert, mithin typischerweise auf ein kontinuierliches Abhören des Paging-Kanals, umgestellt.

Beide Verfahrensweisen liegen für den Fachmann nahe.

Auf die erste Möglichkeit verfällt der Fachmann ohne weiteres, da sie lediglich

darin besteht, ohne Bestätigungssignal von der Basisstation keine Änderung im

Übertragungsverhalten vorzunehmen. Dies ist ein rein logisches Verhalten.

Zum Vorsehen der zweiten Möglichkeit wird der Fachmann durch die Druckschrift

D36, die er in Verbindung mit dem Dokument ohnehin schon in Betracht zieht, angeregt. Aus der Druckschrift D36 ist nämlich bekannt, dass die Mobilstationen im

Falle von Übertragungsfehlern in einen Modus übergehen, bei dem eine kontinuierliche Überwachung des Paging-Kanals erfolgt (Sp. 7, Z. 31-36).

Somit umfasst der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag IV zumindest zwei Gegenstände, die dem Fachmann durch den Stand der Technik nahegelegt sind. Er

kann deshalb keinen Bestand haben.

Dieselben Hinderungsgründe gelten für den Verfahrensanspruch 7 gemäß Hilfsantrag IV in Bezug auf das aus der Beschreibung hinzugefügte Merkmal

„monitoring at said remote station said channel only during a slot

computed using a default slot cycle index equal or less than an old

slot cycle index used by the transmitter (10), if the remote station

does not receive an acknowledgment of the selection of the index

number by the remote station“.

Nach alledem kann das Patent auch in der Fassung des Hilfsantrags IV keinen

Bestand haben.

8.

Inwieweit die anderen von der Klägerin geltend gemachten Tatsachen einen

Widerrufsgrund bilden, insbesondere, ob die vorgelegten Dokumente D5a - D5c,

D7 oder D34 (= D34a) den Patentgegenstand in den Fassungen der einzelnen

Anträge neuheitsschädlich offenbaren oder in Zusammenschau mit den sonstigen

vorgelegten Dokumente diesen Patentgegenstand nahelegen, kann dahinstehen,

nachdem sich der Gegenstand unter dem Gesichtspunkt fehlender erfinderischer

Tätigkeit gegenüber den Dokumenten D13 und D36 als nicht rechtsbeständig erwiesen hat.

9. Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1

ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf § 99 Abs. 1 PatG

i. V. m. § 709 ZPO.

Winkler

Dr. Hartung

Voit

Bernhart

Kleinschmidt

Pr