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BPatG Beschluss vom 02.02.2009 – 14 W (pat) 18/06
14. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
14 W (pat) 18/06 _______________________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung P 42 45 089.6-41
…
hat der 14. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in
der Sitzung vom 2. Februar 2009 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters
Dr. Schröder, des Richters Harrer, der Richterin Dr. Proksch-Ledig und des Richters Dr. Gerster 08.05
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse A 61 K des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 17. Januar 2006 aufgehoben und das Patent in der
Teilanmeldung P 42 45 089.6-41 erteilt.
Bezeichnung: Stabilisiertes pharmazeutisches Mittel, enthaltend
einen HMG-CoA-Reduktase-Inhibitor als Wirkstoff
Anmeldetag: 2. Dezember 1992
Die Priorität der Anmeldung 805 667 in den V. St. A. vom 12. Dezember 1991 ist in Anspruch genommen.
Der Erteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde:
Patentansprüche 1 bis 9
Beschreibung Seiten 1 bis 26
jeweils überreicht am 23. Januar 2009.
G r ü n d e
I.
Mit dem angefochtenen Beschluss vom 17. Januar 2006 hat die Prüfungsstelle für
Klasse A 61 K des Deutschen Patent- und Markenamtes die Patentanmeldung
P 42 40 430.4-41 (Stammanmeldung) mit der Bezeichnung
"Stabilisiertes pharmazeutisches Mittel, enthaltend einen HMG-
CoA-Reduktase-Inhibitor Wirkstoff"
zurückgewiesen.
Die Zurückweisung ist im Wesentlichen damit begründet, dass der Gegenstand
des seinerzeit geltenden Patentanspruches 1 gemäß Hauptantrag gegenüber dem
aus der Entgegenhaltung
(I)
EP 0 336 298 A1
bekannten Stand der Technik nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe.
Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin.
Das Beschwerdeverfahren betreffend die Stammanmeldung P 42 40 430.4-41 hat
sich erledigt, nachdem mit Erklärung vom 29. Juni 2007 die Anmelderin die Teilung erklärt hat. Mit der unter obigem Aktenzeichen weitergeführten Beschwerde
verfolgt sie ihr Patentbegehren in der Teilanmeldung (P 42 45 089.6) auf der
Grundlage der am 23. Januar 2009 überreichten Patentansprüche 1 bis 9 und einer hieran angepassten Beschreibung weiter. Die Patentansprüche 1 bis 9 haben
folgenden Wortlaut:
1. Pharmazeutisches Mittel, enthaltend eine HMG-CoA Verbindung der Formel
OH
↓
OH
↓
R - X - CH -
2CH - CH -
2CH - COOM
I
worin
R ausgewählt ist aus der Gruppe der Indolyl-, Pyrimidinyl-, Indenyl-, Pyrazolyl, Pyrrolyl-, Imidazolyl-, Indolizinyl-, Pyrrolopyridinyl-,
Pyrazolopyridinyl-, Chinolinyl-, Phenylsilylphenyl-Naphthyl-, Cyclohexyl-, Phenylthienyl-, Phenylfuryl- und Pyridazinyl-Resten und
Derivaten davon,
X für -CH=CH- steht und
M ein Alkalimetallion oder Ammonium bedeutet,
und ein pharmazeutisch annehmbares alkalisches Medium, welches in der Lage ist, in einer wässrigen Lösung oder Dispersion
des Mittels einen pH-Wert von wenigstens 8 einzustellen, in inniger Vermischung mit wenigstens einem Carbonat.
2. Pharmazeutisches Mittel gemäß Anspruch 1, worin die Carbonate aus einer Mischung eines wasserlöslichen Carbonats und eines wasserunlöslichen oder wenig löslichen Carbonats bestehen.
3. Pharmazeutisches Mittel gemäß Anspruch 1 oder 2, worin das
alkalische Medium aus der Gruppe Natriumcarbonat, Natriumbicarbonat, Calciumcarbonat und Mischungen davon ausgewählt ist.
4. Pharmazeutisches Mittel gemäß Anspruch 1 oder 2, enthaltend
Calciumcarbonat und Natriumcarbonat oder Natriumbicarbonat.
5. Pharmazeutisches Mittel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, worin das Verhältnis von wasserlöslichem Carbonat zu
wasserunlöslichem oder wenig löslichem Carbonat zwischen
1 : 40 und 2 : 1 liegt.
6. Pharmazeutisches Mittel gemäß Anspruch 1, welches 0,5 bis
60 Gew.-% HMG-CoA Reduktase-Verbindung, 0,5 bis 40 Gew.-%
Calciumcarbonat, 0,5 bis 20 Gew.-% Natriumbicarbonat und 10
bis 65 Gew.-% mikrostalline Cellulose enthält.
7. Pharmazeutisches Mittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6 in
fester Einzeldosisform.
8. Verfahren zur Herstellung eines pharmazeutischen Mittels gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man den Arzneistoff, das alkalische Medium und das Carbonat in eine innige Vermischung bringt, in welcher sich die Mischungspartikel eng berühren.
9. Verfahren gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass
man die HMG-CoA Reduktase-Inhibitor-Verbindung, das stabilisierende alkalische Medium und das Carbonat colyophilisiert.
Zur Begründung der Beschwerde hat die Anmelderin im Wesentlichen geltend gemacht, die erfinderische Tätigkeit gegenüber der Druckschrift (I) sei gegeben, weil
diese lediglich Pravastatin als einziges Arzneimittel offenbare und sich damit ausschließlich mit der Stabilisierung einer Verbindung befasse, die in einem sauren
pH-Bereich instabil sei. Dagegen unterlägen die Verbindungen der Formel I gemäß Patentanspruch 1 aufgrund der Doppelbindung neben den ß,(cid:303)-Hydroxygruppen in der Heptenoylsäure-Seitenkette bereits bei neutralem bis saurem pH-Wert
einer Instabilität.
Die Anmelderin beantragt,
den angefochtenen Beschluss aufzuheben und ein Patent mit den
im Beschlusstenor aufgeführten Unterlagen zu erteilen.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten verwiesen.
II.
Die Beschwerde der Anmelderin ist zulässig und führt zu dem im Tenor angegebenen Ergebnis.
1. Die während des Beschwerdeverfahrens eingegangene Teilungserklärung ist
wirksam.
2. Die geltenden Ansprüche sind zulässig. Der Patentanspruch 1 leitet sich von
den ursprünglich eingereichten Patentansprüchen 1 und 2 i. V. m. Erstunterlagen
der Stammanmeldung S. 1 Abs. 2/Formel I, S. 4 Abs. 3 und S. 17 Abs. 3 ab. Die
Patentansprüche 2, 3, 7, 8 und 9 gehen auf die ursprünglich eingereichten Patentansprüche 4, 5, 9, 12 und 13 zurück. Die Patentansprüche 4, 5 und 6 finden ihre
Offenbarung in den Erstunterlagen S. 5 Abs. 4, S. 7 Abs. 2 und S. 11 Abs. 3.
3. Das pharmazeutische Mittel gemäß Patentanspruch 1 ist neu.
Die aus der Entgegenhaltung (I) bekannten Arzneimittel mit erhöhter Stabilität unterscheiden sich von den pharmazeutischen Mitteln, wie sie vorliegend beansprucht werden, bereits im eingesetzten Wirkstoff. Bei dem in diesem Dokument
genannten Inhibitor der HMG-CoA-Reduktase handelt es sich um Pravastatin, eine Verbindung, deren Heptanoylsäure-Seitenkette gesättigt ist. Dagegen weist
diese Seitenkette in den Verbindungen der allgemeinen Formel (I) gemäß Anspruch 1 neben den (cid:533),(cid:303)-Hydroxygruppen eine Doppelbindung auf.
3. Das pharmazeutische Mittel gemäß Patentanspruch 1 beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit.
HMG-CoA-Reduktase-Inhibitoren der allgemeinen Formel (I) werden bei pH-Werten von unter ungefähr 8 außerordentlich leicht abgebaut. So sind bereits im neutralen bis sauren pH-Bereich Eliminierungs-, Isomerisierungs- oder Oxidationsreaktionen unter Bildung von u. a. konjugiert-ungesättigten aromatischen Verbindungen, threo-Isomeren und entsprechenden Lactonen zu beobachten. Zurückgeführt
wird diese Instabilität auf die extreme Labilität der (cid:533),(cid:303)-Hydroxygruppen in der Heptanoylsäure-Seitenkette und die Gegenwart der Doppelbindung (vgl. geltende Beschreibung S. 1 Abs. 2 bis S. 2 Abs. 2).
Davon ausgehend liegt der Anmeldung die Aufgabe zugrunde, eine vermarktbare
Dosisform, die eine solche Verbindung enthält, herzustellen, bei der der Wirkstoff
gegen eine pH-abhängige Destabilisierung in geeigneter Weise geschützt wird
(vgl. Beschreibung S. 2 Abs. 3).
Zur Lösung dieser Aufgabe ein pharmazeutisches Mittel vorzuschlagen, das neben einem Wirkstoff der allgemeinen Formel (I) nicht nur ein alkalisches Medium
enthält, das in einer wässrigen Lösung oder Dispersion zu einem pH-Wert von wenigstens 8 führt, sondern darüber hinaus auch wenigstens ein Carbonat in inniger
Vermischung aufweist, wird von der Entgegenhaltung (I) nicht nahe gelegt. Zwar
betrifft auch das Dokument (I) die Stabilisierung von Zubereitungen, die einen
HMG-CoA-Reduktase-Inhibitor enthalten. Dabei aber handelt es sich um Pravastatin, eine Verbindung, die, wie bereits vorstehend dargelegt, eine gesättigte Heptanoylsäure-Seitenkette aufweist. Eine ausreichende Lagerstabilität von Arzneimitteln, die diesen Wirkstoff enthalten, wird gemäß (I) dadurch erreicht, dass der Formulierung ein Alkalisierungsmittel zugegeben wird, das einer wässrigen Dispersion dieser Zusammensetzung einen pH-Wert von mindestens 9 verleiht. Bei den
Alkalisierungsmitteln kann es sich den Ausführungen in der Entgegenhaltung (I)
folgend u. a. um Magnesiumoxid, Aluminiumoxid, ein Alkalimetallhydroxyd oder
ein Erdalkalimetallhydroxyd handeln (vgl. Patentansprüche 1, 5 und 6 sowie Beschreibung S. 2 Abs. 4 sowie S. 2 Abs. 6). Darüber hinaus werden in (I) als weitere Zusatzstoffe eine Anzahl Füllstoffe oder Excipientien genannt, wobei es sich dabei u. a. auch um Calciumcarbonat handeln kann (vgl. Beschreibung S. 2 Abs. 7).
Die Lehre jedoch, gerade ein Carbonat zwingend in inniger Vermischung Zusammensetzungen zuzugeben, die Wirkstoffe der allgemeinen Formel (I) enthalten,
d. h. Verbindungen, die in der in Rede stehenden Seitenkette eine zusätzliche
Doppelbindung in Nachbarschaft zu den Hydroxydgruppen und damit auch eine
größere Instabilität aufweisen, als das in (I) genannte Pravastatin, um auf diese
Weise deren Lagerstabilität sogar in Gegenwart von Feuchtigkeit oder potentiell
reaktiven Hilfsstoffen wie Lactose zu verlängern, (vgl. geltende Beschreibung S. 4
Abs. 2), werden dem Fachmann mit der Entgegenhaltung (I) aber nicht gegeben.
Der Gegenstand des Anspruches 1 ergibt sich damit nicht in nahe liegender Weise
aus dem Stand der Technik.
4. Der Gegenstand nach dem geltenden Anspruch 1 erfüllt somit alle Kriterien der
Patentfähigkeit. Der geltende Anspruch 1 ist daher gewährbar.
Die Ansprüche 2 bis 9 betreffen besondere Ausgestaltungen des Gegenstandes
des Anspruches 1 und sind mit diesem gewährbar.
Schröder
Harrer
Proksch-Ledig
Gerster
Pü