Rechtsprechung / BPatG / 2009
BPatG Beschluss vom 31.03.2009 – 12 W (pat) 6/04
12. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
12 W (pat) 6/04 _______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am 31. März 2009
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend das Patent 197 40 325
… 08.05
…
hat der 12. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 31. März 2009 unter Mitwirkung des
Vorsitzenden Richters Dr.-Ing. Ipfelkofer sowie der Richter Hövelmann,
Dipl.-Phys. Dr.rer.nat. Frowein und Dr.-Ing. Baumgart
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Patentinhaberin wird der Beschluss der
Patentabteilung 15 des Deutschen Patent- und Markenamts vom
30. Oktober 2003 aufgehoben.
Das Patent wird mit folgenden Unterlagen beschränkt aufrechterhalten:
Patentansprüche 1 und 2, Beschreibung Spalten 1 bis 4,
sämtlich überreicht
in der mündlichen Verhandlung vom
31. März 2009,
Zeichnung Figuren 1 bis 3, gemäß Patentschrift.
G r ü n d e
I
Mit dem angefochtenen Beschluss vom 30. Oktober 2003 hat die Patentabteilung 15 des Deutschen Patent- und Markenamts das Patent 197 40 325 wegen
mangelnder erfinderischer Tätigkeit widerrufen.
Hiergegen wendet sich die Beschwerde der Patentinhaberin.
Das Patent betrifft eine kontinuierliche Presse zum Verpressen von Pressgutmatten zu Pressgutplatten im Zuge der Herstellung von Spanplatten, Faserplatten und
anderen Holzwerkstoffplatten.
Es umfasst 4 Patentansprüche. Ansprüche 2 bis 4 sind auf Anspruch 1 rückbezogen.
Der erteilte Anspruch 1 lautet:
Kontinuierliche Presse zum Verpressen von Preßgutmatten zu
Preßgutplatten im Zuge der Herstellung von Spanplatten, Faserplatten und anderen Holzwerkstoffplatten, mit Pressenunterteil und
Pressenoberteil, im Pressenunterteil und Pressenoberteil endlos
umlaufenden Stahlblechpreßbändern, und mit einem Einlaufmaul,
wobei im Pressenunterteil und im Pressenoberteil jeweils eine
beheizbare Preßplatte angeordnet ist und sich an die Preßplatten
einlaufseitig vorkragende beheizbare Einlaufplatten unter Bildung
des Einlaufmauls anschließen,
wobei die Stahlblechpreßbänder an den Preßplatten und Einlaufplatten unter Zwischenschaltung von Wälzkörpern abgestützt sind,
wobei ferner eine Vorrichtung zur Einstellung des Einlaufmauls
und zumindest eine Vorrichtung zur Einstellung der Einlaufkontur
des Einlaufmauls vorgesehen sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (12) zur Einstellung der Einlaufkontur eine Mehrzahl von doppeltwirkenden Differentialzylindern (13) aufweist, daß die Differentialzylinder (13) in
vorgegebener Verteilung einerseits an die obere und/oder untere
Einlaufplatte (8, 9) anderseits an das Pressenoberteil (4) und/oder
Pressenunterteil (3) angelenkt sind, und daß die Differentialzylinder (13) an ein rechnergesteuertes oder geregeltes Hydrauliksystem (14) angeschlossen sind.
Wegen des Wortlauts der Ansprüche 2 bis 4 wird auf die Patentschrift des angegriffenen Patents verwiesen.
Im Verfahren sind folgende Entgegenhaltungen:
D1
D2
D3
D4
D5
D6
D7
D8
D9
DE 44 33 641 C1
DE 23 43 427 B2
DE 43 01 594 A1
DE 31 33 792 A1
DE 37 43 933 A1
DE-Buch: G. Bauer: Ölhydraulik, 6. Aufl., Stuttgart 1992,
Seite 129
EP 0 380 527
DE 195 25 339 A1
Firmenprospekt "Küsters Press" der Eduard Küsters
Maschinenfabrik, Krefeld, Druckvermerk
"FMD 2.92 3.500 D/E/F"
D10 Firmenprospekt "Bulletin" der Siempelkamp Maschinen-
und Anlagenbau GmbH & Co. KG, Krefeld, Druckvermerk
"5.95 - 3.600D"
D11 Firmenprospekt "The ContiRoll System" der Siempelkamp
Maschinen- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, Krefeld,
Druckvermerk "HO 5/94 1500 E"
D12 DE 43 42 279 C1
D13 DE 195 18 879 A1
D14 DE 39 14 105
D15 US 3 851 685
Die Druckschriften D1 und D12 waren im Prüfungsverfahren berücksichtigt worden; die Druckschrift D13 ist in der Beschreibung des angegriffenen Patents
erwähnt.
Die Einsprechende 1, die K… Maschinenfabrik GmbH & Co. KG in
K…, ist nach Rücknahme ihres Einspruchs nicht mehr am Verfahren beteiligt.
Die Einsprechende 2 und Beschwerdegegnerin, die D… GmbH & Co.,
beantragt sinngemäß schriftsätzlich,
die Beschwerde zurückzuweisen.
Die Patentinhaberin beantragt,
den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das Patent mit den
im Tenor dieses Beschlusses aufgeführten Unterlagen beschränkt
aufrecht zu erhalten.
Der verteidigte Anspruch 1 lautet:
Kontinuierliche Presse zum Verpressen von Preßgutmatten zu
Preßgutplatten im Zuge der Herstellung von Spanplatten, Faserplatten und anderen Holzwerkstoffplatten, mit Pressenunterteil und
Pressenoberteil, im Pressenunterteil und Pressenoberteil endlos
umlaufenden Stahlblechpreßbändern, und mit einem Einlaufmaul,
wobei im Pressenunterteil und im Pressenoberteil jeweils eine
beheizbare Preßplatte angeordnet ist und sich an die Preßplatten
einlaufseitig vorkragende beheizbare Einlaufplatten unter Bildung
des Einlaufmauls anschließen,
wobei die Stahlblechpreßbänder an den Preßplatten und Einlaufplatten unter Zwischenschaltung von Wälzkörpern abgestützt sind,
wobei ferner eine Vorrichtung zur Einstellung des Einlaufmauls
und zumindest eine Vorrichtung zur Einstellung der Einlaufkontur
des Einlaufmauls vorgesehen sind, d a d u r c h g e k e n n z e i c h -
n e t , daß die Vorrichtung (12) zur Einstellung der Einlaufkontur
eine Mehrzahl von doppeltwirkenden Differentialzylindern (13) aufweist, daß die Zug- und Druckkräfte erzeugenden Differentialzylinder (13) zur Einstellung kontinuierlicher Biegelinien in vorgegebener Verteilung einerseits an die obere und/oder untere Einlaufplatte (8, 9) anderseits an das Pressenoberteil (4) und/oder Pressenunterteil (3) angelenkt sind, und daß die Differentialzylinder (13) an ein rechnergesteuertes oder geregeltes Hydrauliksystem (14) angeschlossen sind,
daß die Differentialzylinder (13) in Längsreihen und Querreihen an
der oberen und/oder unteren Einlaufplatte (8, 9) angelenkt sind
und die obere Einlaufplatte oder beide Einlaufplatten (8, 9) in Plattenlängsrichtung verlaufende Kanäle (18) für das Heizmedium aufweisen,
daß die Differentialzylinder (13) kardanisch an der oberen und/
oder unteren Einlaufplatte (8, 9) und an dem Pressenoberteil (4)
und/oder Pressenunterteil (3) angelenkt sind, und daß die Anlenkung (19) der Differentialzylinder (13) an der oberen und/oder
unteren Einlaufplatte (8, 9) unter Zwischenschaltung von Wärmeisolierungen (20) vorgenommen ist.
Die Patentinhaberin hält den Gegenstand dieses Anspruchs für patentfähig.
Wegen Einzelheiten wird auf die Akte verwiesen.
II
1.
Die Beschwerde ist zulässig.
2.
Die Einsprüche waren zulässig.
Dies gilt auch für den Einspruch der Einsprechenden 2, dessen Zulässigkeit von
der Patentinhaberin im Einspruchsverfahren bestritten wurde. Im Einspruchsschriftsatz sind die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 nur äußerst kurz
mit einem Hinweis auf die als gattungsgemäß bezeichneten Druckschriften
DE 44 33 641 (D1) und DE 31 33 792 A1 (D4) abgehandelt worden. Der Senat
sieht die Angaben im Einspruchsschriftsatz vorliegend als noch ausreichend an,
dass das Patentamt und die Patentinhaberin in die Lage versetzt wurden, anhand
der Einspruchsschrift zu erkennen, aus welchen tatsächlichen Gründen die Einsprechende das angegriffene Patent für nicht rechtsbeständig hielt, vgl. Schulte,
Patentgesetz, 9. Aufl., § 59, Rn. 93.
3.
Patentanspruch 1 lässt sich folgendermaßen in Merkmale gliedern:
Kontinuierliche Presse zum Verpressen von Preßgutmatten
zu Preßgutplatten im Zuge der Herstellung von Spanplatten,
Faserplatten und anderen Holzwerkstoffplatten, mit Pressenunterteil und Pressenoberteil, im Pressenunterteil und Pressenoberteil endlos umlaufenden Stahlblechpreßbändern und
mit einem Einlaufmaul,
wobei im Pressenunterteil und im Pressenoberteil jeweils
eine beheizbare Preßplatte angeordnet ist und sich an die
Preßplatten einlaufseitig vorkragende beheizbare Einlaufplatten unter Bildung des Einlaufmauls anschließen,
wobei die Stahlblechpreßbänder an den Preßplatten und Einlaufplatten unter Zwischenschaltung von Wälzkörpern abgestützt sind,
wobei ferner eine Vorrichtung zur Einstellung des Einlaufmauls und
zumindest eine Vorrichtung zur Einstellung der Einlaufkontur
des Einlaufmauls vorgesehen sind,
d.g., daß die Vorrichtung (12) zur Einstellung der Einlaufkontur eine Mehrzahl von Einstellelementen bzw. Stellantrieben
aufweist,
die Einstellelemente sind doppeltwirkende, Zug- und Druckkräfte erzeugende Differentialzylinder (13), die in vorgegebener Verteilung angeordnet sind,
die Einstellelemente (13) dienen der Einstellung kontinuierlicher Biegelinien und sind kardanisch einerseits an die obere
und/oder untere Einlaufplatte (8, 9) und anderseits an das
Pressenoberteil (4) und/oder Pressenunterteil (3) angelenkt,
die Einstellelemente (13) sind an ein Hydrauliksystem (14)
angeschlossen,
das Hydrauliksystem (14) ist rechnergesteuert oder geregelt,
die Differentialzylinder (13) sind in Längsreihen und Querreihen an der oberen und/oder unteren Einlaufplatte (8, 9)
angelenkt,
die Anlenkung (19) der Differentialzylinder (13) an der oberen und/oder unteren Einlaufplatte (8, 9) ist unter Zwischenschaltung von Wärmeisolierungen (20) vorgenommen,
die obere Einlaufplatte oder beide Einlaufplatten (8, 9) weisen in Plattenlängsrichtung verlaufende Kanäle (18) für das
Heizmedium auf.
4.
Die geltenden Ansprüche sind zulässig. Anspruch 1 ist gebildet aus den
Merkmalen der erteilten Ansprüche 1 bis 3. Die Einfügungen "Zug- und Druckkräfte erzeugende" Differentialzylinder (13) "zur Einstellung kontinuierlicher Biegelinien" (siehe Merkmale 7 und 8) sind der Patentschrift des angegriffenen Patents,
Spalte 2, Zeile 63, und Spalte 1, Zeilen 57f., zu entnehmen. Die Einfügung in
Merkmal 13 "die obere Einlaufplatte oder beide" geht auf Spalte 3, Zeile 13, der
Patentschrift zurück.
Die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 2 entsprechen den kennzeichnenden Merkmalen des erteilten Anspruchs 4.
Die ursprüngliche Offenbarung ist gegeben.
5.
Als Fachmann ist vorliegend ein Dipl.-Ing. (FH) des Maschinenbaus mit
Erfahrungen in der Konstruktion und Entwicklung von kontinuierlichen Pressen zur
Herstellung von Holzwerkstoffplatten anzusehen.
6.
Die Neuheit der kontinuierlichen Presse nach Anspruch 1 ist gegeben.
Aus dem Stand der Technik ist keine kontinuierliche Presse zum Verpressen von
Pressgutmatten zu Pressgutplatten im Zuge der Herstellung von Spanplatten,
Faserplatten und anderen Holzwerkstoffplatten bekannt, die mit einer oberen und
mit einer unteren Einlaufplatte ausgerüstet ist, und die kardanisch einerseits an die
obere und/oder untere Einlaufplatte und anderseits an Pressenoberteil und/oder
Pressenunterteil angelenkte Einstellelemente und in Plattenlängsrichtung verlaufende Kanäle der oberen Einlaufplatte oder beider Einlaufplatten für das Heizmedium aufweist, vgl. Merkmale 8 und 13.
7.
Die beanspruchte kontinuierliche Presse ist zweifellos gewerblich anwendbar
und beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Als Ausgangspunkt der Erfindung
ist
im angegriffenen Patent die D1,
DE 44 33 641 C1, genannt, die zur Bildung des Oberbegriffs herangezogen
wurde.
Die DE 44 33 641 C1 (D1) zeigt und beschreibt eine kontinuierliche Presse, die
die Merkmale 1 bis 5 des Oberbegriffs aufweist, siehe insbesondere Anspruch 1
der Druckschrift. Beheizbare Einlaufplatten sind in der Entgegenhaltung nicht
explizit genannt, doch ist davon auszugehen, dass eine Beheizung der Einlaufplatten in gewissem Umfang durch Wärmeleitung von den beheizten Pressplatten
her erfolgt. Eine Vorrichtung zur Einstellung des Einlaufmauls ist u. a. durch eine
Vorrichtung 13, Vorrichtungen zur Einstellung der Einlaufkontur des Einlaufmauls
sind u. a. durch eine Einrichtung 12 mit einem Einlaufkonturstelltrieb 15 in Verbindung mit einem Konturschieber 14 gegeben, siehe Figuren 1 und 2.
Das kennzeichnende Merkmal 6 ist ebenfalls verwirklicht, denn die Einrichtung 12
zur Einstellung der Einlaufkontur weist mehrere Einstellelemente bzw. Einlaufkonturstelltriebe 15 auf. Spalte 3, Zeile 29 ff. in Verbindung mit Z. 49 f., ist entnehmbar, dass die Einstellelemente als Zylinder/Kolben-Anordnungen ausgeführt sind,
die auf die oberen und unteren Einlaufplatten 10 einwirken. Die Zylinder/Kolben-
Anordnungen sind vor und zurück verstellbare, und damit doppeltwirkende Zug-
und Druckkräfte erzeugende Differentialzylinder (13), die in vorgegebener Verteilung angeordnet und an ein Hydrauliksystem angeschlossen sind. Damit sind
Merkmale 7 und 9 ebenfalls offenbart. Wie die Figuren 1 bis 3 der Entgegenhaltung erkennen lassen, sind die Einstellelemente bzw. Einlaufkonturstelltriebe 15
am Pressenoberteil 2 und am Pressenunterteil 1 angelenkt, vgl. letzten Teil des
Merkmals 8.
Die im Wesentlichen in Längsrichtung der Einlaufplatten arbeitenden Einlaufkonturstelltriebe 15 der Presse nach der DE 44 33 641 C1 (D1) greifen nicht direkt an
den Einlaufplatten, sondern jeweils über einen Konturschieber 14 an diesen an.
Die Konturschieber 14 weisen mehrere den jeweiligen Einlaufplatten zugewandte
Abstütztreppen 17 mit Stufen 16 auf. Durch Betätigung der Einlaufkonturstelltriebe 15 lassen sich unterschiedliche Stufen der Abstütztreppen an Gegenleisten 18 der Einlaufplatten anlegen, siehe insbesondere Figuren 2 und 5 und zugehörige Beschreibung. Mit dieser Anordnung lässt sich nur eine stufige Einstellung
der Kontur des Einlaufmauls erzielen und es verbleiben in den Einlaufplatten insbesondere in den Bereichen der an den Stufen der Abstütztreppen anliegenden
Gegenleisten unvorteilhafte lokale Änderungen der Krümmungsverläufe in Plattenlängsrichtung.
Von diesem Stand der Technik ausgehend ist die dem Patent zugrunde gelegte
Aufgabe abgeleitet, eine kontinuierliche Presse zu schaffen, bei welcher sich die
Einlaufkontur des Einlaufmauls stufenlos unter Erzeugung beliebiger kontinuierlicher Biegelinien einstellen lässt und selbst eine nahezu Parallellage von oberer
Einlaufplatte und unterer Einlaufplatte bis über die neutrale Nullinie des Presseneinlaufs hinaus zum Verpressen auch von extrem dünnen Pressgutmatten zu einwandfreien Pressgutplatten unter Berücksichtigung hoher Produktionsgeschwindigkeiten einstellbar ist, siehe Spalte 1, Zeile 54 ff. des angegriffenen Patents.
Die DE 44 33 641 C1 (D1) gab aus sich heraus dem Fachmann keine Anregung,
zur Lösung der gestellten Aufgabe die fehlenden Merkmale des Anspruchs 1 vorzusehen.
Die beanspruchte Lösung ließ sich auch unter Berücksichtigung des weiteren
Stands der Technik nicht ohne erfinderische Tätigkeit gewinnen.
Soweit der Stand der Technik überhaupt explizit Kanäle für das Heizmedium im
Bereich der Einlaufplatten von Pressen zeigt, sind diese immer quer zur Plattenlängsrichtung angeordnet, siehe die DE 43 01 594 A1 (D3), den Firmenprospekt
"Küsters Press" (D9) oder die DE 195 18 879 A1 (D13). Der Stand der Technik
nach diesen Schriften führt insoweit von der beanspruchten Lösung weg.
Die DE 44 33 641 C1 (D1) zeigt in den Figuren 4 und 5 in zueinander senkrechten
Schnitten jeweils kreisförmige Durchbrechungen in den Einlaufplatten, die in der
Entgegenhaltung nicht bezeichnet oder erläutert sind. Der Fachmann hat diese
Durchbrechungen wohl zwanglos als Darstellung von Kanälen für das Heizmedium gedeutet. In der Figur 4 sind sie längsverlaufend, in der Figur 5 querverlaufend gezeichnet. Entsprechend dem Vortrag der Patentinhaberin ist davon auszugehen, dass der Fachmann - insbesondere im Lichte der zuvor erwähnten Beispiele der sämtlich querverlaufenden Kanäle in den Druckschriften D3, D9 und
D13 - dieser Entgegenhaltung querverlaufende Kanäle entnommen und bei den
einander widersprechenden Darstellungen in den Figuren 4 und 5 der Druckschrift D1 einen zeichnerischen Fehler in der Figur 4 unterstellt hat. Angesichts
dessen konnte ihm die D1 kein Vorbild für längsverlaufende Kanäle für das Heizmedium in den Einlaufplatten geben.
Das gilt auch für die DE 37 43 933 A1 (D5): Die in dieser Schrift gezeigten Kanäle
einer Presse sind in den Pressplatten und nicht in den Einlaufplatten angeordnet.
Sie sind längsverlaufend ausgeführt, um durch getrennte Beschickung einzelner
Kanäle mit Heizmedium unterschiedlicher Temperatur einen bestimmten, gewünschten Temperaturverlauf in Querrichtung der Pressplatten zu erzielen, siehe
Kennzeichen des Patentanspruchs 1 der Druckschrift. Angesichts der damit angestrebten ganz anderen Wirkung der gezeigten Anordnung der Kanäle konnte von
der D5 keine Anregung für längsverlaufende Kanäle für das Heizmedium in den
Einlaufplatten ausgehen.
Durch die kardanische Anlenkung der Zug- und Druckkräfte erzeugenden Differentialzylinder, die in vorgegebener Verteilung in Längs- und Querreihen an der oberen und/oder unteren Einlaufplatte und an dem Pressenoberteil und/oder Pressenunterteil angeordnet sind, und die in Plattenlängsrichtung verlaufenden Kanäle für
das Heizmedium lassen sich stufenlos gewünschte kontinuierliche Biegelinien im
Einlaufbereich der Presse einstellen. Die kardanische Anlenkung verhindert Zwängungen der Differentialzylinder und der Anlenkungsbereiche an den Einlaufplatten,
die ansonsten aufgrund der sich einstellenden temperaturbedingten Ausdehnungen der Einlaufplatten in Längs- und Querrichtung auftreten könnten. Hieraus
resultiern bessere Betriebsbedingungen für die Differentialzylinder. Durch die in
Plattenlängsrichtung verlaufenden Kanäle für das Heizmedium sind Steifigkeitssprünge in Längsrichtung der Einlaufplatten, wie sie durch querverlaufende Kanäle
erzeugt werden, vermieden. Beide Merkmalsgruppen wirken somit zur Erzielung
eines besseren Biegelinienverlaufs zusammen.
Der übrige Stand der Technik liegt weiter ab.
Der Gegenstand des Anspruchs 1 beruht somit auf einer erfinderischen Tätigkeit.
8.
Anspruch 2, der bis auf die geänderte Rückbeziehung vollständig dem erteilten Anspruch 4 entspricht, wird als vorteilhafte Ausgestaltung von Anspruch 1
getragen.
und zugleich für den wegen Urlaubs an der Unterschrift verhinderten Richter Hövelmann
Dr. Ipfelkofer
Dr. Frowein
Dr. Baumgart
Fa