Rechtsprechung / BPatG / 2009
BPatG Beschluss vom 29.07.2009 – 25 W (pat) 78/08
25. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
25 W (pat) 78/08 _______________________
(Aktenzeichen)
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache 08.05
…
betreffend die Marke …
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
29. Juli 2009 unter Mitwirkung der Richter Bayer als Vorsitzende, des Richters
Merzbach sowie des Richters k. A. Metternich
beschlossen:
Der Gegenstandswert des vorliegenden Widerspruchsbeschwerdeverfahrens wird auf den für solche Verfahren nunmehr geltenden Regelwert von 20.000,-- EUR (vgl. BPatG MarkenR 2007, 45)
festgesetzt, da besondere Umstände, die eine höhere Wertfestsetzung rechtfertigen könnten, nicht vorgetragen oder sonst ersichtlich sind.
Bayer
Metternich
Merzbach
Hu