Rechtsprechung / BPatG / 2009

BPatG Beschluss vom 01.09.2009 – 5 Ni 24/09 (EU)

5. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

5 Ni 24/09 (EU) _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Patentnichtigkeitssache 08.05

betreffend das europäische Patent 0 360 891

(DE 38 88 181)

hat

der

5. Senat

(Nichtigkeitssenat)

des Bundespatentgerichts

am

1. September 2009 durch die Richterin Schuster sowie die Richter Gutermuth und

Dipl.-Phys. Dr. Hartung

beschlossen:

Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Vergleich mit

folgendem Inhalt zustandegekommen

I. Die Klägerin verpflichtet sich, die Klage zurückzunehmen. Die

Beklagte wird der Klagerücknahme zustimmen.

II. Die Gerichtskosten werden hälftig geteilt. Die Parteien tragen

ihre jeweiligen außergerichtlichen Kosten selbst.

III. Die Beklagte wird für die Vergangenheit keine Rechte aus

dem Streitpatent gegenüber der Klägerin geltend machen.

Schuster

Gutermuth

Dr. Hartung