Rechtsprechung / BPatG / 2009

BPatG Beschluss vom 24.09.2009 – 10 W (pat) 51/06

10. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

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(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend das Patent …

wegen Kostenfestsetzung

hat der 10. Senat (Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 24. September 2009 durch den Vorsitzenden Richter Schülke und die Richterinnen Püschel und Martens

beschlossen: 08.05

Die Erinnerung gegen den Beschluss vom 15. November 2006 wird

zurückgewiesen.

G r ü n d e

Zur Begründung wird in vollem Umfange Bezug genommen auf die Entscheidung

vom gleichen Tage in der Sache 10 W (pat) 38/06.

Der zur Entscheidung stehende Sachverhalt ist im Wesentlichen der gleiche, es

ging beim Deutschen Patent- und Markenamt lediglich um ein anderes Patent.

Auch sind hier die Kosten mit dem Beschluss vom 13. Oktober 2006 vom Deutschen Patent- und Markenamt festgesetzt worden.

Gegen diesen Beschluss hat sich die Beschwerde gerichtet.

Schülke

Püschel

Martens

Pr