Rechtsprechung / BPatG / 2021
BPatG Beschluss vom 01.07.2021 – 17 W (pat) 20/18
17. Senat · ECLI:DE:BPatG:2021:010721B17Wpat20.18.0
BUNDESPATENTGERICHT
17 W (pat) 20/18 _______________________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
1. Juli 2021
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 10 2015 118 002.2
…
hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 1. Juli 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden
Richters Dipl.-Phys. Dr. Morawek, der Richterin Bayer, des Richters Dipl.-Phys. Dr.
Forkel und des Richters Dipl.-Phys. Dr. Städele
beschlossen:
ECLI:DE:BPatG:2021:010721B17Wpat20.18.0
Der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G06F des
Deutschen Patent- und Markenamtes vom 4. April 2018 wird
aufgehoben und die Sache an das Deutsche Patent- und
Markenamt zurückverwiesen.
G r ü n d e
I.
Die vorliegende Patentanmeldung, die eine US-amerikanische Priorität vom 18.
September 2015 in Anspruch nimmt, wurde am 22. Oktober 2015 beim Deutschen
Patent- und Markenamt in englischer Sprache eingereicht. In der deutschen
Übersetzung trägt sie die Bezeichnung
„Zellenlayout einer Halbleitervorrichtung“.
Die Anmeldung wurde durch Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G06F des
Deutschen Patent- und Markenamtes in der Anhörung vom 4. April 2018 zurückgewiesen. Zur Begründung führte die Prüfungsstelle aus, dass der Gegenstand
des jeweiligen Patentanspruches 1 gemäß dem (damaligen) Hauptantrag und den
(damaligen) Hilfsanträgen 1 und 2 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe.
Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde der Anmelderin gerichtet.
Die Anmelderin beantragt,
den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G06F des Deutschen
Patent- und Markenamts vom 4. April 2018 aufzuheben und das
nachgesuchte Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:
Patentansprüche 1 bis 3 gemäß Hauptantrag, überreicht in der
mündlichen Verhandlung am 1. Juli 2021,
Beschreibung und Zeichnungen gemäß Offenlegungsschrift,
hilfsweise
unter Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses die Sache an
das DPMA zurückzuverweisen.
Im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sind die
Druckschriften
D1: US 2015/0269302 A1,
D2: US 2010/0199252 A1
und
D3: US 2003/0084418 A1
genannt worden. Vom Senat wurden zusätzlich die Druckschriften
D4: US 2015/0048425 A1,
D5: US 2014/0353842 A1,
D6: Khan, I. A. et al.: Design and Analysis of Low Power Master Slave Flip-
Flops,
Informacije MIDEM, Journal of Microelectronics, Electronic
Components and Materials, Vol. 43, No. 1(2013), 41-49,
D7: US 6 617 621 B1
und
D8: G…; L…: Multi-Via Electromigration Lifetime Model, Conference Paper,
SISPAD 2012, September 5-7, 2012, D…, CO, USA
eingeführt.
Der geltende Patentanspruch 1, hier mit einer denkbaren Gliederung versehen,
lautet (Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Patentanspruch 1 markiert):
M1
Vorrichtung,
die Folgendes umfasst:
M2
M3
M4
M5
M6
einen Zellenblock,
der einen taktbezogenen Pin umfassst,
wobei der taktbezogene Pin anin einer N-ten Metallschicht in
demeinem Zellenlayout angeordnet ist; und
einen Abgriffverbinder,
der anin mindestens einer Metallschicht über der N-ten Metallschicht
angeordnet
M7
und
über
dem
taktbezogenen
Pin
des
Zellenblocks
angeordnetgestapelt ist,
M8
wobei der Abgriffverbinder elektrisch mit dem taktbezogenen Pin
verbunden
ist und einen äquivalenten Abgriffspunkt des
taktbezogenen Pins des Zellenblocks bildet,
M9
wobei N eine ganze Zahl von größer oder gleich 0 ist.,
M10
wobei der äquivalente Abgriffspunkt und der taktbezogene Pin vertikal
überlappt sind,
M11
wobei der Abgriffverbinder Folgendes umfasst:
M11.1
mehrere erste metallische Zwischenverbindungen, die in der (N+1)-
ten Metallschicht angeordnet sind, wobei die ersten metallischen
Zwischenverbindungen parallel
zueinander
verlaufen, wobei
mindestens eine der ersten metallischen Zwischenverbindungen über
dem taktbezogenen Pin gestapelt ist und elektrisch mit dem
taktbezogenen Pin verbunden ist; und
M11.2
eine zweite metallische Zwischenverbindung, die in der (N+2)-ten
Metallschicht angeordnet und über den ersten metallischen
Zwischenverbindungen gestapelt ist, wobei die zweite metallische
Zwischenverbindung elektrisch mit den
ersten metallischen
Zwischenverbindungen verbunden ist, und
M11.3
die zweite metallische Zwischenverbindung den äquivalenten
Abgriffspunkt des taktbezogenen Pins des Zellenblocks bildet,
M11.4
wobei eine Breite einer
jeden der ersten metallischen
Zwischenverbindungen 0,3- bis 0,7-mal so breit ist wie eine Breite der
zweiten metallischen Zwischenverbindung.
Der geltende Patentanspruch 2 lautet:
„Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Breite der zweiten
metallischen Zwischenverbindung gemäß den Designregeln 1- bis
3-mal so breit wie eine Mindestleiterbahnbreite auf der (N+2)-ten
Metallschicht ist.“
Der geltende Patentanspruch 3 lautet:
„Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der
Zellenblock in einer Zellenlayoutbibliothek gespeichert und als ein
Standard-Zellenlayout angesehen wird, und der Zellenblock und
der Abgriffverbinder in der Zellenlayoutbibliothek gespeichert und
als ein Ersatz-Zellenlayout des Standard-Zellenlayouts angesehen
werden.“
Die Anmelderin trägt zur anspruchsgemäßen (Halbleiter-)Vorrichtung insbesondere
vor, dass das Anordnen des Abgriffverbinders in einer Metallschicht über der N-ten
Metallschicht, in der sich der Pin befindet, das Problem löse, das Routen eines
Taktbaums leichter zu machen; denn nach dem Anordnen sei es nicht mehr nötig,
einen geeigneten Pfad zu dem in der unteren Metallschicht angeordneten
taktbezogenen Pin herauszufinden. Zudem werde das Current-Congestion-Problem
durch das Anordnen des Abgriffverbinders nicht vergrößert, sondern eher gemildert,
weil die sonst in der N-ten Metallschicht anzuordnende Verdrahtung zum
taktbezogenen Pin, die zu schmalen Verdrahtungen in der N-ten Metallschicht
führen würde, nun in eine obere Metallschicht verlegt würde und dort verbreitert
werden könne. Zusammenfassend erleichtere das Anordnen des Abgriffverbinders
in mindestens einer Metallschicht über der N-ten Metallschicht einerseits das
Routen eines Taktbaums zum taktbezogenen Pin und andererseits mildere es das
Current-Congestion-Problem.
Dabei
unterstütze
das
anspruchsgemäße
Breitenverhältnis eine Reduzierung des signalelektromagnetischen
(SEM-)
Rauschens.
Der Gegenstand nach dem geltenden Patentanspruch 1 sei weder durch die
Druckschriften D1 bis D3 noch durch die vom Senat nachbenannten Druckschriften
D4 bis D8 nahegelegt.
II.
Die rechtzeitig eingegangene und auch sonst zulässige Beschwerde führt zur
Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache
an das Deutsche Patent- und Markenamt gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PatG.
1.
Der Gegenstand der Anmeldung betrifft das Zellenlayout einer
Halbleitervorrichtung.
Ausweislich der Anmeldung müssten viele Schaltkreiszellen
in einem
Halbleiterschaltkreis, z. B. Inverter, Komparatoren, Register oder Speicherzellen,
synchron arbeiten. Um für diese Schaltkreiszellen präzise Taktsignale synchron
bereitzustellen, sei es notwendig, eine Routingverteilung von Taktsignalen (auch als
Taktbaum bekannt) derart zu gestalten, dass an den Pins von Schaltkreiszellen
signalelektromagnetische
(SEM-) Probleme
verhindert werden
können
(Offenlegungsschrift, Abs. [0001]).
Um die Synchronisation verschiedener Zellenblöcke sicherzustellen, werde
gewöhnlich ein Taktbaum implementiert, um die Taktsignale mit dem gleichen
Timing an jeden der Zellenblöcke zu verteilen. Beim Aufbau des Taktbaumes werde
zuerst ein Taktstamm des Taktbaumes global geroutet, und einige Taktpuffer
würden an verschiedenen Stellen an dem Taktbaum angeordnet, um die
Taktsignale zu verstärken. Anschließend würden Schichten und Leiterbahnen
zugewiesen, die für die Taktblattverbindungen verwendet werden. Das detaillierte
Routing lege die eigentlichen Verbindungen zwischen den Taktblättern und den
Taktpins der Zellenblöcke fest (Offenlegungsschrift, Abs. [0024]).
In
typischen Schaltkreisdesigns würden Schaltkreiskomponenten
in einem
automatischen Syntheseprozess angeordnet, der durch Electronic Design
Automatic (EDA)-Tools unterstützt wird, um den Platzbedarf und/oder die
Schaltkreisleistung zu optimieren. Jedoch böten die aus dem Stand der Technik
bekannten EDA-Tools eine schlechte Kontrolle über die Routingstrukturen (speziell
in den unteren Metallschichten) und könnten daher viele SEM-Probleme oder das
Nichtbestehen eines Design Rule Check (DRC) beim Takt-Routing mit sich bringen.
Blattverdrahtungen des durch die EDA-Tools festgelegten Takt-Routings könnten
unnötig Ressourcen beanspruchen (z. B. Routingplatz auf dem Layout), was sich
auf die Routingfähigkeit von Signalen während des Syntheseprozesses auswirke
(Offenlegungsschrift, Abs. [0025]).
Die Anmeldung geht von einem Halbleiter-Chip mit schichtartigem Aufbau aus, der
über eine Mehrzahl von übereinandergeschichteten Leiterbahnebenen verfügt,
deren Leiterbahnen zur Verbindung von elektronischen Bauelementen und
integrierten Schaltkreisen eingesetzt werden und
zur
Strom-
bzw.
Spannungsversorgung sowie Signalübertragung
dienen. Leiterbahnebenen
wechseln sich dabei mit elektrisch isolierenden Ebenen ab. Die Verbindung
zwischen den einzelnen Leiterbahnebenen erfolgt mit Hilfe vertikaler, elektrisch
leitender Verbindungen, sogenannter Vias (vertical interconnect access).
Die der Anmeldung zugrundeliegende Aufgabe sieht der Senat darin, die Zelle
eines Schaltkreises derart auszugestalten, dass Congestion-Probleme, d. h.
Verdrahtungsüberlastungen vermieden und insbesondere bei der Routingverteilung
von Taktsignalen signalelektromagnetische (SEM-) Probleme an den Pins der Zelle
verhindert werden können.
Als Fachmann, der mit der Aufgabe betraut wird, ein Takt-Routing zu verbessern,
ist ein Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik oder ein Diplom-Physiker der
Fachrichtung Halbleiterphysik
anzusehen, der über eine mehrjährige
Berufserfahrung auf dem Gebiet des Entwurfs von integrierten Schaltkreisen
einschließlich der logischen und physikalischen Synthese verfügt.
2.
Einige Begriffe bedürfen der Auslegung.
Zum Begriff „Zellenblock“:
Die Patentanmeldung versteht unter einem Zellenblock eine Basiszelleneinheit, die
z. B. einen Transistor, einen Schalter, ein Logikgatter, ein Register, einen Inverter,
einen Komparator oder einen Taktpuffer einer Halbleitervorrichtung umfasst. Viele
Zellenblöcke sind in einer einzelnen Halbleitervorrichtung implementiert, und diese
Zellenblöcke sind miteinander vernetzt, um Funktionen auszuführen, z. B.
Speichern, Addieren, Multiplizieren oder Vergleichen (Offenlegungsschrift, Abs.
[0021]).
Zum Begriff „taktbezogener Pin“:
Unter einem taktbezogenen Pin iSd Patentanmeldung ist ein Pin bzw. Kontakt eines
Zellenblocks zu verstehen, an dem ein von einem Systemtaktgenerator erzeugtes
Taktsignal empfangen werden kann. Laut Beschreibung wird das Timing des
Zellenblocks dergestalt gesteuert, dass der Zellenblock mit anderen Zellenblöcken
in der Halbleitervorrichtung synchronisiert wird (Offenlegungsschrift, Abs. [0022]).
Zum Begriff „Zellenlayout“:
Der Begriff „Zellenlayout“ wird in der Patentanmeldung nicht näher bestimmt. Nach
fachmännischem Verständnis handelt es sich dabei um eine Darstellung der
geometrischen Anordnung von Schaltungselementen
(Gatter, Makrozellen,
Transistoren u. a.) und deren Verbindungsstrukturen in einem integrierten
Schaltkreis. Die Layoutinformationen liegen in einem Standard-Datenformat für
Layoutdaten von integrierten Schaltkreisen im Electronic Design Automation (EDA)-
Bereich vor.
Zum Begriff „Abgriffverbinder“:
Laut Beschreibung der Patentanmeldung umfasst ein Abgriffverbinder wenigstens
eine metallische Zwischenverbindung, die in einer Metallschicht angeordnet ist.
Verfügt der Abgriffverbinder über mehrere metallische Zwischenverbindungen, so
können diese
in verschiedenen, übereinanderliegenden Metallschichten
untergebracht sein, d. h. jede metallische Zwischenverbindung „sitzt“ in einer
eigenen Metallschicht. Allerdings kann die Anzahl von metallischen
Zwischenverbindungen auch größer als die Anzahl der zur Verfügung stehenden
Metallschichten gewählt werden (Offenlegungsschrift, Abs. [0030]). Die erste bzw.
unterste
metallische
Zwischenverbindung
ist
durch
eine
Verbindungsdurchkontaktierung Via elektrisch mit dem
taktbezogenen Pin
verbunden (Offenlegungsschrift, Abs. [0031]). Vias verbinden auch die anderen
metallischen Zwischenverbindungen untereinander (Offenlegungsschrift, Abs.
[0032]). Verschiedene Arten von Abgriffverbindern sind in der Draufsicht in den
Figuren 2, 6 und 9 dargestellt. Eine Seitenansicht der jeweiligen Abgriffverbinder
findet sich in den Figuren 3 und 7. Demnach handelt es sich bei dem
anspruchsgemäßen Abgriffverbinder um eine oder mehrere Leiterbahnen bzw.
elektrisch leitende Verbindungen, die in Leiterbahnebenen bzw. Metallschichten
oberhalb vom taktbezogenen Pin verlaufen, untereinander elektrisch verbunden
sind und zur Strom- bzw. Spannungsversorgung sowie zur Signalübertragung
dienen.
Zum Begriff „äquivalenter Abgriffspunkt“:
Der äquvalente Abgriffspunkt wird durch den Abgriffverbinder gebildet, genauer
gesagt durch dessen oberste metallische Zwischenverbindung. So kann das
Taktsignalnetz bzw. der Taktbaum das Taktsignal über die oberste metallische
Zwischenverbindung dem taktbezogenen Pin des Zellenblocks zuführen, ohne
direkt mit diesem verbunden zu sein (Offenlegungsschrift, Abs. [0032]). Insoweit ist
die Bereitstellung des Taktsignals an der Zwischenverbindung einer Bereitstellung
des Taktsignals am Pin gleichwertig bzw. äquivalent.
Zu den Begriffen
„Zellenlayoutbibliothek“,
„Standardzellen-Layout“ und
„Ersatzzellen-Layout“:
Bei der Zellenlayoutbibliothek handelt es sich um eine Sammlung von Zellenlayouts,
die für den Entwurf einer Halbleitervorrichtung, z. B. eines integrierten Schaltkreises
verwendet werden (Offenlegungsschrift, Abs. [0085]). Die Zellenlayouts umfassen
Standard-Zellenlayouts
und
entsprechende
Ersatz-Zellenlayouts
(Offenlegungsschrift, Abs. [0093], Fig. 11). Im Kontext der Patentanmeldung wird
der Fachmann unter einer Standardzelle im mikroelektronischen Entwurf eine
festgelegte Implementierung einer Basiszelleneinheit, z. B. eines Inverters, eines
Flip Flops oder eines Logikgatters verstehen, die für den Einsatz in digitalen
Schaltungen erstellt worden ist, wobei das Layout der Basiszelleneinheit bereits vor
Entwurfsbeginn feststeht. Bei einer Ersatz-Zelle handelt es sich hingegen um einen
alternativen Zellenblock, der zwar die gleiche
logische Funktion wie die
Standardzelle besitzt, dessen Layout aber nicht fest vorgegeben ist sondern erst
während des Entwurfs ggfs. manuell entwickelt wird.
3.
Zur Lösung der genannten Aufgabe schlägt der Patentanspruch 1 eine
Vorrichtung nach den Merkmalen M1 bis M11.4 vor.
Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist eine Vorrichtung, die einen Zellenblock mit
einem taktbezogenen Pin umfasst (Merkmale M1, M2, M3). Laut Beschreibung
handelt es sich bei der beanspruchten Vorrichtung um eine Halbleitervorrichtung
bzw. einen Halbleiterschaltkreis, insbesondere einen integrierten Schaltkreis
(Offenlegungsschrift, Abs. [0001], [0021] u. a.).
Merkmal M4 besagt, dass der taktbezogene Pin in einer N-ten Metallschicht in
einem Zellenlayout angeordnet ist. Gemäß Merkmal M9 soll N eine ganze Zahl
größer oder gleich Null sein. Der Fachmann wird Merkmal M4 so verstehen, dass
sich der Kontakt für den Taktsignaleingang am Zellenblock entsprechend einem
vorgegebenen Zellenlayout in einer Metallschicht der Halbleitervorrichtung befindet.
Außerdem verfügt die anspruchsgemäße Halbleitervorrichtung über einen
Abgriffverbinder (Merkmal M5), der in einer oder mehreren Metallschichten über der
N-ten Metallschicht angeordnet ist (Merkmal M6) und über dem taktbezogenen Pin
gestapelt ist (Merkmal M7).
Weiterhin ist der Abgriffverbinder mit dem taktbezogenen Pin elektrisch verbunden
und bildet einen äquivalenten Abgriffspunkt des
taktbezogenen Pins des
Zellenblocks (Merkmal M8).
Ferner sieht Merkmal M10 vor, dass sich der durch den Abgriffverbinder gebildete
äquivalente Abgriffspunkt und der taktbezogene Pin vertikal überlappen, d. h. sich
in einer in vertikaler Richtung durchgeführten Projektion auf eine zu den
Metallschichten parallele Ebene zumindest teilweise überdecken.
Mit Merkmalskomplex M11 wird der anspruchsgemäße Abgriffverbinder weiter
eingeschränkt.
Entsprechend Merkmal M11.1 umfasst dieser mehrere in der (N+1)-ten
Metallschicht angeordnete erste metallische Zwischenverbindungen, die parallel
zueinander verlaufen. Hierbei ist mindestens eine der ersten metallischen
Zwischenverbindungen über dem taktbezogenen Pin gestapelt und mit diesem
elektrisch verbunden.
Merkmal M11.2 sieht eine zweite metallische Zwischenverbindung vor, die sich in
der
(N+2)-ten Metallschicht befindet und über den ersten metallischen
Zwischenverbindungen gestapelt
ist. Außerdem
ist die zweite metallische
Zwischenverbindung mit den ersten metallischen Zwischenverbindungen elektrisch
verbunden.
Merkmal M11.3 besagt, dass die zweite metallische Zwischenverbindung des
Abgriffverbinders den äquivalenten Abgriffspunkt des taktbezogenen Pins des
Zellenblocks bildet.
Gemäß Merkmal M11.4 wird die Breite einer jeden der ersten metallischen
Zwischenverbindungen so gewählt, dass ihr Wert 0,3- bis 0,7-mal so groß ist wie
der Wert für die Breite der zweiten metallischen Zwischenverbindung.
4.
Das geltende Patentbegehren ist zulässig. Im Übrigen ist der Gegenstand
nach Patentanspruch 1 dem Patentschutz grundsätzlich zugänglich sowie durch
den aus den Druckschriften D1 bis D8 entnehmbaren Stand der Technik weder
neuheitsschädlich vorweggenommen noch durch diesen nahegelegt.
4.1
Das geltende Patentbegehren ist zulässig.
Die Merkmale M1 bis M6 sowie M8 und M9 des Patentanspruchs 1 beruhen auf
dem ursprünglichen Patentanspruch 1.
Merkmal M7 geht zurück auf den ursprünglichen Patentanspruch 1 iVm Absatz
[0031] und Figur 3 der Offenlegungsschrift.
Merkmal M10 geht hervor aus den Figuren 2, 5, 6, 8 und 9.
Der anspruchsgemäße Abgriffverbinder wird durch den Merkmalskomplex M11 mit
den Merkmalen M11.1 bis M11.4 konkretisiert, die ihre Stütze im ursprünglichen
Patentanspruch 7 iVm Figur 9 sowie in Absatz [0081] der Offenlegungsschrift
finden.
Weiterhin gehen die jeweiligen Merkmale der Patentansprüche 2 und 3 aus den
ursprünglichen Patentansprüchen 8 und 9 hervor.
Die geltenden Beschreibungs- und Figurenseiten stimmen mit den ursprünglich
eingereichten überein.
4.2
Die Lehre des Patentanspruchs 1 ist dem Patentschutz grundsätzlich
zugänglich, da sie eine Lösung eines konkreten technischen Problems mit
technischen Mitteln liefert.
4.3
Das geltende Patentbegehren ist durch den bisher bekannten Stand der
Technik weder vorbekannt noch nahegelegt. Denn gerade ein Abgriffverbinder mit
mehreren ersten metallischen Zwischenverbindungen und einer zweiten
metallischen Zwischenverbindung entsprechend den Merkmalen M11.1 bis M11.4
ist aus keiner der Druckschriften entnehmbar.
Die Druckschrift D1 wurde nach dem Prioritäts-, aber vor dem Anmeldetag der
Anmeldung veröffentlicht. Sie beschreibt ein System bzw. Verfahren für die
Layoutsynthese bei Entwurf eines integrierten Schaltkreises, das Elektromigration
mit berücksichtigt, d. h. den durch die allmähliche Bewegung von Ionen in einem
festen Leiter verursachten Materialtransport, der durch den elektrischen Strom
hervorgerufen wird (Abstract; Abs. [0001], [0028], [0045], [0046] u. a.).
Die Druckschrift D2 beschäftigt sich mit einem Verfahren zur Verbesserung des
Routings und der Verdrahtung im Design eines integrierten Schaltkreises, welches
sich nicht auf die benötigte Chipfläche auswirkt. Konkret offenbart sie ein Verfahren
für den Chipentwurf, bei dem in einem IC-Design anhand von Designparametern
ein
lokaler
Bereich
bestimmt wird,
in
dem Congestion
bzw.
Verdrahtungsüberlastung auftritt. Innerhalb dieses Bereichs wird ein Zellenblock mit
einem gewissen Grad an Komplexität ermittelt. Zu diesem wird ein Ersatz-
Zellenblock generiert, der die gleiche logische Funktion ausfüllt und dem weitere
Zugriffspunkte
(„access points“) hinzugefügt worden sind. Der komplexe
Zellenblock wird durch den Ersatz-Zellenblock ersetzt (Abs. [0001], [0005]).
Die Druckschrift D3 betrifft ein Verfahren zur Abwandlung des Designs integrierter
Schaltkreise (Abs. [0001]). In diesem Verfahren wird das Design eines Schaltkreises
dadurch verändert, dass dessen elektrische Komponenten auf eine Bibliothek von
Ersatzkomponenten abgebildet und wenigstens einige von ihnen gegen neue
Komponenten ausgetauscht werden, die dieselbe logische Funktion ausführen.
Dabei bleiben die ursprünglichen elektrischen Verbindungen weitgehend erhalten,
allerdings wird die Geometrie der Verdrahtung angepasst (Abs. [0005]). Das
offenbarte Verfahren bzw. Austauschsystem („swapping system“) beruht auf der
Verwendung einer Designbibliothek mit elektrischen Ersatz-Komponenten, die
zumindest eine ähnliche Funktionalität aufweisen wie die im zu ändernden bzw. zu
migrierenden Schaltkreis enthaltenen Zellenblöcke. Die Bibliothek beinhaltet dabei
Angaben zur jeweiligen Gestalt der Komponenten, Layouts, Beschreibungen zur
Funktionalität und Logik der Komponenten sowie Angaben zu den zeitlichen
Verzögerungen zwischen Ein- und Ausgangs-Pins (Abs. [0074]).
Druckschrift D4 lehrt eine Architektur für ein Gatterfeld („gate array“) mit
mehrlagigen programmierbaren Bereichen, auf deren Grundlage ein integrierter
Schaltkreis entworfen werden kann. Druckschrift D4 geht von einem integrierten
Schaltkreis aus, der entsprechend der „Metal Programmable Technology“ eine
Gatterfeld-Schicht und einen darüber angeordneten Stapel
(„stack“) aus
Metallschichten umfasst. Während einige der unmittelbar an die Gatterfeld-Schicht
angrenzenden Metallschichten fest vorgegeben (und damit designunabhängig) oder
zumindest vorlagenbasiert sind, sind die Metallschichten darüber programmierbar,
d. h. nur die oberen Metall- oder Via-Schichten müssen verändert werden, um eine
neue anwendungsspezifische Schaltung (ASIC) oder ein neues Ein-Chip-System
(SoC) zu erzeugen (Abstract; Abs. [0001], [0004], [0008]).
Figur 4 zeigt einen Stapel von Schichten, wie er für die Herstellung eines Chips
zugrunde gelegt wird. Der Stapel enthält designunabhängige Schichten in einer fest
vorgegebenen „Fixed Region“ 300 (Substrat, Diffusionsschicht, Gate-Elektrode,
Kontaktschicht, Metallschichten 1, 2 sowie Via 1-Schicht), programmierbare
Schichten in der „Programmable Region“ 310 (Via 2-Schicht bis Metal 5-Schicht)
sowie weitere fest vorgegebene Schichten in der „Fixed Region“ 320. Die über den
programmierbaren Schichten angeordneten Verbindungsschichten 270 werden für
Stromverteilungs-, Takt- und Signalwegenetz genutzt (Abs. [0039] bis [0042]).
Die Figuren 5B bis 5E geben ein Beispiel für Layout-Diagramme, die sich auf die
einzelnen Schichten eines Stapels gemäß Figur 4 beziehen. Die gezeigten Layouts
beruhen auf dem Basis-Zellenblock 400 aus Figur 5A, der aus vier MOS-
Transistoren besteht, je zwei p-Typ und zwei n-Typ-MOS-Transistoren (MPL und
MPR sowie MNL und MNR). Während Figur 5B im Wesentlichen die Gate-
Elektroden (GL, GR) und sonstige Anschlüsse der MOS-Transistoren wiedergibt,
zeigt Figur 5C ein Layout des Basis-Zellenblocks 400, das die Kontakt-Schicht 205
und die Metallschicht metal1 211 betrifft. Figur 5D veranschaulicht die Via 1-Schicht
via1 212 sowie die Metallschicht metal2 221 des fest vorgegebenen Bereichs 300.
Die Leiterbahnen der metal2-Layer-Schicht aus Figur 5D verlaufen orthogonal zu
denjenigen aus Figur 5C und überlappen diese teilweise. Weiterhin ist der Figur 6A
ein NAND-Gatter mit zwei Eingängen zu entnehmen, das auf dem Basis-Zellenblock
400 der Figur 5A beruht. Die Via-Schicht via2 222 und die Metallschicht metal3 231
aus dem programmierbaren Bereich 300 werden genutzt, um die logische Funktion
des NAND-Gatters zu realisieren (Abs. [0055]). Die Leiterbahnen der Metallschicht
metal3 überlappen Leiterbahnen der Metallschichten metal1 und metal2.
Kombinationen von zwei oder drei Basis-Zellenblöcken 400 sind in den Figuren 6B
und 6C zu finden (Abs. [0056] bis [0058]). Laut Absatz [0079] wird die Technik der
D4 in Verbindung mit einem Design-Programm angewandt, um einen integrierten
Schaltkreis zu entwerfen. Für das Design wird zumindest eine obere
vorlagenbasierte Metallschicht definiert, die für ein Stromverteilungs-, Takt- oder
globales Signalwegenetz zuständig ist.
Die Druckschrift D5 beschäftigt sich mit dem Entwurf integrierter Schaltkreise und
insbesondere mit einer verbesserten Leitungsführung bzw. Verdrahtung („routing“)
in Schaltkreisen (Abs. [0002]). Sie lehrt eine verbesserte Leitungsführung in einem
elektrischen Schaltkreis, die durch Verwendung breitkantiger Kontakte („wide-edge
pins“) erzielt wird. Der vorgeschlagene integrierte Schaltkreis beruht auf einem
Standard-Zellenblock mit einem Kontakt in einer ersten Metallschicht (M1), der über
ein Via an eine Leiterbahn in einer zweiten Metallschicht (M2) gekoppelt ist. Dabei
hat der Kontakt in der M1-Schicht eine größere Breite W als das Via V1, wodurch
eine Einfassungs-Regel („enclosure rule“) für das Via V1 erfüllt wird. Der Kontakt
schließt vertikal entweder mit dem Via V1 ab oder erstreckt sich über dieses hinaus.
Durch das vorgeschlagene Layout wird im Standard-Zellenblock die Anzahl
verfügbarer Zugangspunkte („access points“) zum Kontakt erhöht, was wiederum
die Leitungsführung erleichtert und sich positiv auf die Chipgröße auswirkt (Abstract;
Abs. [0012]). Die beschriebene Kontaktgeometrie ist in den Figuren 3A und 3B
dargestellt. Kontakt 52B und Leiterbahn 54 der M2-Schicht verlaufen orthogonal
zueinander. Die Breite W des Kontakts 52B ist klar erkennbar größer als die Breite
der Leiterbahn 54. In einem Beispiel wird der Abstand D1 zu D1=15nm gewählt.
Dessen doppelter Wert gibt die Differenz zwischen der Breite W von Kontakt 52B
und der Breite von Via V1 an. Außerdem wird der Abstand D2 zwischen Kontakt
52B und Stromschiene 56B zu D2=50nm festgelegt, damit eine „side-to-side rule“
erfüllt wird (Abs. [0032] bis [0036]). Anhand von Figur 6 wird in den Absätzen [0039]
bis [0043] ein Computersystem 200 mit Layout-Tool 210 erläutert, mit dem Layouts
für integrierte Schaltkreise entworfen werden, die dann für die Erzeugung von
Fotomasken verwendet werden.
Die Druckschrift D6 betrifft das Design und die Analyse von Master-Slave-Flip-Flops
mit geringem Stromverbrauch. Die Figuren 1 bis 8 zeigen Beispiele für getaktete
Flip-Flops in CMOS-Technik.
Die Druckschrift D7 lehrt eine Architektur für ein Gatterfeld, wobei anpassbare
Metallschichten verwendet werden (Abstract).
Die Druckschrift D8 stellt ein Modell und einen Algorithmus zur Berechnung von
Strömen in Multi-Via-Strukturen vor. Lebensdauern von Via Arrays unter Annahme
von Elektromigration werden bestimmt (Abstract). Die Druckschrift D8 schlägt die
Verwendung von Multi-Vias zwischen den Leiterbahnen der Metallschichten eines
elektrischen Schaltkreises vor, um dadurch zwischen den Metallschichten größere
Stromdichten errreichen und gleichzeitig die Auswirkung von Defekten an den Vias
infolge von Elektromigration minimieren zu können (Seite 308, Abschnitt I.
Introduction, erster und zweiter Absatz).
Keine dieser Druckschriften gibt jedoch eine Anregung, einen Abgriffverbinder
vorzusehen, der aus
mehreren
in
einer Metallschicht
angeordneten
ersten metallischen
Zwischenverbindungen aufgebaut ist, die parallel zueinander verlaufen, wobei
mindestens eine der ersten metallischen Zwischenverbindungen über dem
taktbezogenen Pin gestapelt und mit diesem elektrisch verbunden ist (Merkmal
M11.1)
und der darüber hinaus über
eine zweite metallische Zwischenverbindung verfügt, die in der darüberliegenden
Metallschicht angeordnet und über den ersten metallischen Zwischenverbindungen
gestapelt ist, wobei die zweite metallische Zwischenverbindung elektrisch mit den
ersten metallischen Zwischenverbindungen verbunden ist (Merkmal M11.2) und
wobei eine Breite einer jeden der ersten metallischen Zwischenverbindungen 0,3-
bis 0,7-mal so breit ist wie eine Breite der zweiten metallischen Zwischenverbindung
(Merkmal M11.4).
Nach allem ist nicht erkennbar, wie der Fachmann in Kenntnis lediglich des aus den
ermittelten Druckschriften bekannten Standes der Technik zur beanspruchten Lehre
hätte gelangen können.
5.
Die Anmeldung wird gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PatG an das Deutsche
Patent- und Markenamt zurückverwiesen. Bei der Änderung des Patentbegehrens
durch den nunmehr geltenden Hauptantrag handelt es sich um das Bekanntwerden
einer neuen Tatsache, die grundsätzlich eine Zurückverweisung möglich macht (vgl.
Schulte/Püschel, Patentgesetz, 10. Auflage, § 79 Rdnr. 26).
Eine unmittelbare Patenterteilung hält der Senat für nicht sachgerecht. Denn das
Amt hat für die geltende Fassung der Patentansprüche bislang nicht geprüft, ob die
Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents erfüllt sind.
Insbesondere das Merkmal M11 eines Abgriffverbinders in Verbindung mit den
metallischen Zwischenverbindungen gemäß den Merkmalen M11.1 und M11.2, die
zudem durch das Breitenverhältnis gemäß Merkmal M11.4 gekennzeichnet sind,
war nicht Gegenstand des bisherigen Prüfungsverfahrens. Es deutet nichts darauf
hin, dass die bisherige Recherche zum Stand der Technik auch auf solche
Abgriffverbinder ausgerichtet war.
Eine dies umfassende Recherche, die diesem Umstand Rechnung trägt, wird
nunmehr nachzuholen sein.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das
Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht
zugelassen hat, ist sie nur statthaft, wenn gerügt wird, dass
1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
2. bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft
Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt
war,
3. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,
4. ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern er nicht
der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat,
5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften
über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder
6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.
Die Rechtsbeschwerde
ist
innerhalb eines Monats nach Zustellung des
Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe, durch
einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten
schriftlich einzulegen.
Dr. Morawek
Bayer
Dr. Forkel
Dr. Städele