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BPatG Beschluss vom 01.07.2021 – 17 W (pat) 20/18

17. Senat · ECLI:DE:BPatG:2021:010721B17Wpat20.18.0

BUNDESPATENTGERICHT

17 W (pat) 20/18 _______________________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

1. Juli 2021

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 10 2015 118 002.2

hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 1. Juli 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden

Richters Dipl.-Phys. Dr. Morawek, der Richterin Bayer, des Richters Dipl.-Phys. Dr.

Forkel und des Richters Dipl.-Phys. Dr. Städele

beschlossen:

ECLI:DE:BPatG:2021:010721B17Wpat20.18.0

Der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G06F des

Deutschen Patent- und Markenamtes vom 4. April 2018 wird

aufgehoben und die Sache an das Deutsche Patent- und

Markenamt zurückverwiesen.

G r ü n d e

I.

Die vorliegende Patentanmeldung, die eine US-amerikanische Priorität vom 18.

September 2015 in Anspruch nimmt, wurde am 22. Oktober 2015 beim Deutschen

Patent- und Markenamt in englischer Sprache eingereicht. In der deutschen

Übersetzung trägt sie die Bezeichnung

„Zellenlayout einer Halbleitervorrichtung“.

Die Anmeldung wurde durch Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G06F des

Deutschen Patent- und Markenamtes in der Anhörung vom 4. April 2018 zurückgewiesen. Zur Begründung führte die Prüfungsstelle aus, dass der Gegenstand

des jeweiligen Patentanspruches 1 gemäß dem (damaligen) Hauptantrag und den

(damaligen) Hilfsanträgen 1 und 2 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde der Anmelderin gerichtet.

Die Anmelderin beantragt,

den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G06F des Deutschen

Patent- und Markenamts vom 4. April 2018 aufzuheben und das

nachgesuchte Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:

Patentansprüche 1 bis 3 gemäß Hauptantrag, überreicht in der

mündlichen Verhandlung am 1. Juli 2021,

Beschreibung und Zeichnungen gemäß Offenlegungsschrift,

hilfsweise

unter Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses die Sache an

das DPMA zurückzuverweisen.

Im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sind die

Druckschriften

D1: US 2015/0269302 A1,

D2: US 2010/0199252 A1

und

D3: US 2003/0084418 A1

genannt worden. Vom Senat wurden zusätzlich die Druckschriften

D4: US 2015/0048425 A1,

D5: US 2014/0353842 A1,

D6: Khan, I. A. et al.: Design and Analysis of Low Power Master Slave Flip-

Flops,

Informacije MIDEM, Journal of Microelectronics, Electronic

Components and Materials, Vol. 43, No. 1(2013), 41-49,

D7: US 6 617 621 B1

und

D8: G…; L…: Multi-Via Electromigration Lifetime Model, Conference Paper,

SISPAD 2012, September 5-7, 2012, D…, CO, USA

eingeführt.

Der geltende Patentanspruch 1, hier mit einer denkbaren Gliederung versehen,

lautet (Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Patentanspruch 1 markiert):

M1

Vorrichtung,

die Folgendes umfasst:

M2

M3

M4

M5

M6

einen Zellenblock,

der einen taktbezogenen Pin umfassst,

wobei der taktbezogene Pin anin einer N-ten Metallschicht in

demeinem Zellenlayout angeordnet ist; und

einen Abgriffverbinder,

der anin mindestens einer Metallschicht über der N-ten Metallschicht

angeordnet

M7

und

über

dem

taktbezogenen

Pin

des

Zellenblocks

angeordnetgestapelt ist,

M8

wobei der Abgriffverbinder elektrisch mit dem taktbezogenen Pin

verbunden

ist und einen äquivalenten Abgriffspunkt des

taktbezogenen Pins des Zellenblocks bildet,

M9

wobei N eine ganze Zahl von größer oder gleich 0 ist.,

M10

wobei der äquivalente Abgriffspunkt und der taktbezogene Pin vertikal

überlappt sind,

M11

wobei der Abgriffverbinder Folgendes umfasst:

M11.1

mehrere erste metallische Zwischenverbindungen, die in der (N+1)-

ten Metallschicht angeordnet sind, wobei die ersten metallischen

Zwischenverbindungen parallel

zueinander

verlaufen, wobei

mindestens eine der ersten metallischen Zwischenverbindungen über

dem taktbezogenen Pin gestapelt ist und elektrisch mit dem

taktbezogenen Pin verbunden ist; und

M11.2

eine zweite metallische Zwischenverbindung, die in der (N+2)-ten

Metallschicht angeordnet und über den ersten metallischen

Zwischenverbindungen gestapelt ist, wobei die zweite metallische

Zwischenverbindung elektrisch mit den

ersten metallischen

Zwischenverbindungen verbunden ist, und

M11.3

die zweite metallische Zwischenverbindung den äquivalenten

Abgriffspunkt des taktbezogenen Pins des Zellenblocks bildet,

M11.4

wobei eine Breite einer

jeden der ersten metallischen

Zwischenverbindungen 0,3- bis 0,7-mal so breit ist wie eine Breite der

zweiten metallischen Zwischenverbindung.

Der geltende Patentanspruch 2 lautet:

„Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Breite der zweiten

metallischen Zwischenverbindung gemäß den Designregeln 1- bis

3-mal so breit wie eine Mindestleiterbahnbreite auf der (N+2)-ten

Metallschicht ist.“

Der geltende Patentanspruch 3 lautet:

„Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der

Zellenblock in einer Zellenlayoutbibliothek gespeichert und als ein

Standard-Zellenlayout angesehen wird, und der Zellenblock und

der Abgriffverbinder in der Zellenlayoutbibliothek gespeichert und

als ein Ersatz-Zellenlayout des Standard-Zellenlayouts angesehen

werden.“

Die Anmelderin trägt zur anspruchsgemäßen (Halbleiter-)Vorrichtung insbesondere

vor, dass das Anordnen des Abgriffverbinders in einer Metallschicht über der N-ten

Metallschicht, in der sich der Pin befindet, das Problem löse, das Routen eines

Taktbaums leichter zu machen; denn nach dem Anordnen sei es nicht mehr nötig,

einen geeigneten Pfad zu dem in der unteren Metallschicht angeordneten

taktbezogenen Pin herauszufinden. Zudem werde das Current-Congestion-Problem

durch das Anordnen des Abgriffverbinders nicht vergrößert, sondern eher gemildert,

weil die sonst in der N-ten Metallschicht anzuordnende Verdrahtung zum

taktbezogenen Pin, die zu schmalen Verdrahtungen in der N-ten Metallschicht

führen würde, nun in eine obere Metallschicht verlegt würde und dort verbreitert

werden könne. Zusammenfassend erleichtere das Anordnen des Abgriffverbinders

in mindestens einer Metallschicht über der N-ten Metallschicht einerseits das

Routen eines Taktbaums zum taktbezogenen Pin und andererseits mildere es das

Current-Congestion-Problem.

Dabei

unterstütze

das

anspruchsgemäße

Breitenverhältnis eine Reduzierung des signalelektromagnetischen

(SEM-)

Rauschens.

Der Gegenstand nach dem geltenden Patentanspruch 1 sei weder durch die

Druckschriften D1 bis D3 noch durch die vom Senat nachbenannten Druckschriften

D4 bis D8 nahegelegt.

II.

Die rechtzeitig eingegangene und auch sonst zulässige Beschwerde führt zur

Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache

an das Deutsche Patent- und Markenamt gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PatG.

1.

Der Gegenstand der Anmeldung betrifft das Zellenlayout einer

Halbleitervorrichtung.

Ausweislich der Anmeldung müssten viele Schaltkreiszellen

in einem

Halbleiterschaltkreis, z. B. Inverter, Komparatoren, Register oder Speicherzellen,

synchron arbeiten. Um für diese Schaltkreiszellen präzise Taktsignale synchron

bereitzustellen, sei es notwendig, eine Routingverteilung von Taktsignalen (auch als

Taktbaum bekannt) derart zu gestalten, dass an den Pins von Schaltkreiszellen

signalelektromagnetische

(SEM-) Probleme

verhindert werden

können

(Offenlegungsschrift, Abs. [0001]).

Um die Synchronisation verschiedener Zellenblöcke sicherzustellen, werde

gewöhnlich ein Taktbaum implementiert, um die Taktsignale mit dem gleichen

Timing an jeden der Zellenblöcke zu verteilen. Beim Aufbau des Taktbaumes werde

zuerst ein Taktstamm des Taktbaumes global geroutet, und einige Taktpuffer

würden an verschiedenen Stellen an dem Taktbaum angeordnet, um die

Taktsignale zu verstärken. Anschließend würden Schichten und Leiterbahnen

zugewiesen, die für die Taktblattverbindungen verwendet werden. Das detaillierte

Routing lege die eigentlichen Verbindungen zwischen den Taktblättern und den

Taktpins der Zellenblöcke fest (Offenlegungsschrift, Abs. [0024]).

In

typischen Schaltkreisdesigns würden Schaltkreiskomponenten

in einem

automatischen Syntheseprozess angeordnet, der durch Electronic Design

Automatic (EDA)-Tools unterstützt wird, um den Platzbedarf und/oder die

Schaltkreisleistung zu optimieren. Jedoch böten die aus dem Stand der Technik

bekannten EDA-Tools eine schlechte Kontrolle über die Routingstrukturen (speziell

in den unteren Metallschichten) und könnten daher viele SEM-Probleme oder das

Nichtbestehen eines Design Rule Check (DRC) beim Takt-Routing mit sich bringen.

Blattverdrahtungen des durch die EDA-Tools festgelegten Takt-Routings könnten

unnötig Ressourcen beanspruchen (z. B. Routingplatz auf dem Layout), was sich

auf die Routingfähigkeit von Signalen während des Syntheseprozesses auswirke

(Offenlegungsschrift, Abs. [0025]).

Die Anmeldung geht von einem Halbleiter-Chip mit schichtartigem Aufbau aus, der

über eine Mehrzahl von übereinandergeschichteten Leiterbahnebenen verfügt,

deren Leiterbahnen zur Verbindung von elektronischen Bauelementen und

integrierten Schaltkreisen eingesetzt werden und

zur

Strom-

bzw.

Spannungsversorgung sowie Signalübertragung

dienen. Leiterbahnebenen

wechseln sich dabei mit elektrisch isolierenden Ebenen ab. Die Verbindung

zwischen den einzelnen Leiterbahnebenen erfolgt mit Hilfe vertikaler, elektrisch

leitender Verbindungen, sogenannter Vias (vertical interconnect access).

Die der Anmeldung zugrundeliegende Aufgabe sieht der Senat darin, die Zelle

eines Schaltkreises derart auszugestalten, dass Congestion-Probleme, d. h.

Verdrahtungsüberlastungen vermieden und insbesondere bei der Routingverteilung

von Taktsignalen signalelektromagnetische (SEM-) Probleme an den Pins der Zelle

verhindert werden können.

Als Fachmann, der mit der Aufgabe betraut wird, ein Takt-Routing zu verbessern,

ist ein Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik oder ein Diplom-Physiker der

Fachrichtung Halbleiterphysik

anzusehen, der über eine mehrjährige

Berufserfahrung auf dem Gebiet des Entwurfs von integrierten Schaltkreisen

einschließlich der logischen und physikalischen Synthese verfügt.

2.

Einige Begriffe bedürfen der Auslegung.

Zum Begriff „Zellenblock“:

Die Patentanmeldung versteht unter einem Zellenblock eine Basiszelleneinheit, die

z. B. einen Transistor, einen Schalter, ein Logikgatter, ein Register, einen Inverter,

einen Komparator oder einen Taktpuffer einer Halbleitervorrichtung umfasst. Viele

Zellenblöcke sind in einer einzelnen Halbleitervorrichtung implementiert, und diese

Zellenblöcke sind miteinander vernetzt, um Funktionen auszuführen, z. B.

Speichern, Addieren, Multiplizieren oder Vergleichen (Offenlegungsschrift, Abs.

[0021]).

Zum Begriff „taktbezogener Pin“:

Unter einem taktbezogenen Pin iSd Patentanmeldung ist ein Pin bzw. Kontakt eines

Zellenblocks zu verstehen, an dem ein von einem Systemtaktgenerator erzeugtes

Taktsignal empfangen werden kann. Laut Beschreibung wird das Timing des

Zellenblocks dergestalt gesteuert, dass der Zellenblock mit anderen Zellenblöcken

in der Halbleitervorrichtung synchronisiert wird (Offenlegungsschrift, Abs. [0022]).

Zum Begriff „Zellenlayout“:

Der Begriff „Zellenlayout“ wird in der Patentanmeldung nicht näher bestimmt. Nach

fachmännischem Verständnis handelt es sich dabei um eine Darstellung der

geometrischen Anordnung von Schaltungselementen

(Gatter, Makrozellen,

Transistoren u. a.) und deren Verbindungsstrukturen in einem integrierten

Schaltkreis. Die Layoutinformationen liegen in einem Standard-Datenformat für

Layoutdaten von integrierten Schaltkreisen im Electronic Design Automation (EDA)-

Bereich vor.

Zum Begriff „Abgriffverbinder“:

Laut Beschreibung der Patentanmeldung umfasst ein Abgriffverbinder wenigstens

eine metallische Zwischenverbindung, die in einer Metallschicht angeordnet ist.

Verfügt der Abgriffverbinder über mehrere metallische Zwischenverbindungen, so

können diese

in verschiedenen, übereinanderliegenden Metallschichten

untergebracht sein, d. h. jede metallische Zwischenverbindung „sitzt“ in einer

eigenen Metallschicht. Allerdings kann die Anzahl von metallischen

Zwischenverbindungen auch größer als die Anzahl der zur Verfügung stehenden

Metallschichten gewählt werden (Offenlegungsschrift, Abs. [0030]). Die erste bzw.

unterste

metallische

Zwischenverbindung

ist

durch

eine

Verbindungsdurchkontaktierung Via elektrisch mit dem

taktbezogenen Pin

verbunden (Offenlegungsschrift, Abs. [0031]). Vias verbinden auch die anderen

metallischen Zwischenverbindungen untereinander (Offenlegungsschrift, Abs.

[0032]). Verschiedene Arten von Abgriffverbindern sind in der Draufsicht in den

Figuren 2, 6 und 9 dargestellt. Eine Seitenansicht der jeweiligen Abgriffverbinder

findet sich in den Figuren 3 und 7. Demnach handelt es sich bei dem

anspruchsgemäßen Abgriffverbinder um eine oder mehrere Leiterbahnen bzw.

elektrisch leitende Verbindungen, die in Leiterbahnebenen bzw. Metallschichten

oberhalb vom taktbezogenen Pin verlaufen, untereinander elektrisch verbunden

sind und zur Strom- bzw. Spannungsversorgung sowie zur Signalübertragung

dienen.

Zum Begriff „äquivalenter Abgriffspunkt“:

Der äquvalente Abgriffspunkt wird durch den Abgriffverbinder gebildet, genauer

gesagt durch dessen oberste metallische Zwischenverbindung. So kann das

Taktsignalnetz bzw. der Taktbaum das Taktsignal über die oberste metallische

Zwischenverbindung dem taktbezogenen Pin des Zellenblocks zuführen, ohne

direkt mit diesem verbunden zu sein (Offenlegungsschrift, Abs. [0032]). Insoweit ist

die Bereitstellung des Taktsignals an der Zwischenverbindung einer Bereitstellung

des Taktsignals am Pin gleichwertig bzw. äquivalent.

Zu den Begriffen

„Zellenlayoutbibliothek“,

„Standardzellen-Layout“ und

„Ersatzzellen-Layout“:

Bei der Zellenlayoutbibliothek handelt es sich um eine Sammlung von Zellenlayouts,

die für den Entwurf einer Halbleitervorrichtung, z. B. eines integrierten Schaltkreises

verwendet werden (Offenlegungsschrift, Abs. [0085]). Die Zellenlayouts umfassen

Standard-Zellenlayouts

und

entsprechende

Ersatz-Zellenlayouts

(Offenlegungsschrift, Abs. [0093], Fig. 11). Im Kontext der Patentanmeldung wird

der Fachmann unter einer Standardzelle im mikroelektronischen Entwurf eine

festgelegte Implementierung einer Basiszelleneinheit, z. B. eines Inverters, eines

Flip Flops oder eines Logikgatters verstehen, die für den Einsatz in digitalen

Schaltungen erstellt worden ist, wobei das Layout der Basiszelleneinheit bereits vor

Entwurfsbeginn feststeht. Bei einer Ersatz-Zelle handelt es sich hingegen um einen

alternativen Zellenblock, der zwar die gleiche

logische Funktion wie die

Standardzelle besitzt, dessen Layout aber nicht fest vorgegeben ist sondern erst

während des Entwurfs ggfs. manuell entwickelt wird.

3.

Zur Lösung der genannten Aufgabe schlägt der Patentanspruch 1 eine

Vorrichtung nach den Merkmalen M1 bis M11.4 vor.

Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist eine Vorrichtung, die einen Zellenblock mit

einem taktbezogenen Pin umfasst (Merkmale M1, M2, M3). Laut Beschreibung

handelt es sich bei der beanspruchten Vorrichtung um eine Halbleitervorrichtung

bzw. einen Halbleiterschaltkreis, insbesondere einen integrierten Schaltkreis

(Offenlegungsschrift, Abs. [0001], [0021] u. a.).

Merkmal M4 besagt, dass der taktbezogene Pin in einer N-ten Metallschicht in

einem Zellenlayout angeordnet ist. Gemäß Merkmal M9 soll N eine ganze Zahl

größer oder gleich Null sein. Der Fachmann wird Merkmal M4 so verstehen, dass

sich der Kontakt für den Taktsignaleingang am Zellenblock entsprechend einem

vorgegebenen Zellenlayout in einer Metallschicht der Halbleitervorrichtung befindet.

Außerdem verfügt die anspruchsgemäße Halbleitervorrichtung über einen

Abgriffverbinder (Merkmal M5), der in einer oder mehreren Metallschichten über der

N-ten Metallschicht angeordnet ist (Merkmal M6) und über dem taktbezogenen Pin

gestapelt ist (Merkmal M7).

Weiterhin ist der Abgriffverbinder mit dem taktbezogenen Pin elektrisch verbunden

und bildet einen äquivalenten Abgriffspunkt des

taktbezogenen Pins des

Zellenblocks (Merkmal M8).

Ferner sieht Merkmal M10 vor, dass sich der durch den Abgriffverbinder gebildete

äquivalente Abgriffspunkt und der taktbezogene Pin vertikal überlappen, d. h. sich

in einer in vertikaler Richtung durchgeführten Projektion auf eine zu den

Metallschichten parallele Ebene zumindest teilweise überdecken.

Mit Merkmalskomplex M11 wird der anspruchsgemäße Abgriffverbinder weiter

eingeschränkt.

Entsprechend Merkmal M11.1 umfasst dieser mehrere in der (N+1)-ten

Metallschicht angeordnete erste metallische Zwischenverbindungen, die parallel

zueinander verlaufen. Hierbei ist mindestens eine der ersten metallischen

Zwischenverbindungen über dem taktbezogenen Pin gestapelt und mit diesem

elektrisch verbunden.

Merkmal M11.2 sieht eine zweite metallische Zwischenverbindung vor, die sich in

der

(N+2)-ten Metallschicht befindet und über den ersten metallischen

Zwischenverbindungen gestapelt

ist. Außerdem

ist die zweite metallische

Zwischenverbindung mit den ersten metallischen Zwischenverbindungen elektrisch

verbunden.

Merkmal M11.3 besagt, dass die zweite metallische Zwischenverbindung des

Abgriffverbinders den äquivalenten Abgriffspunkt des taktbezogenen Pins des

Zellenblocks bildet.

Gemäß Merkmal M11.4 wird die Breite einer jeden der ersten metallischen

Zwischenverbindungen so gewählt, dass ihr Wert 0,3- bis 0,7-mal so groß ist wie

der Wert für die Breite der zweiten metallischen Zwischenverbindung.

4.

Das geltende Patentbegehren ist zulässig. Im Übrigen ist der Gegenstand

nach Patentanspruch 1 dem Patentschutz grundsätzlich zugänglich sowie durch

den aus den Druckschriften D1 bis D8 entnehmbaren Stand der Technik weder

neuheitsschädlich vorweggenommen noch durch diesen nahegelegt.

4.1

Das geltende Patentbegehren ist zulässig.

Die Merkmale M1 bis M6 sowie M8 und M9 des Patentanspruchs 1 beruhen auf

dem ursprünglichen Patentanspruch 1.

Merkmal M7 geht zurück auf den ursprünglichen Patentanspruch 1 iVm Absatz

[0031] und Figur 3 der Offenlegungsschrift.

Merkmal M10 geht hervor aus den Figuren 2, 5, 6, 8 und 9.

Der anspruchsgemäße Abgriffverbinder wird durch den Merkmalskomplex M11 mit

den Merkmalen M11.1 bis M11.4 konkretisiert, die ihre Stütze im ursprünglichen

Patentanspruch 7 iVm Figur 9 sowie in Absatz [0081] der Offenlegungsschrift

finden.

Weiterhin gehen die jeweiligen Merkmale der Patentansprüche 2 und 3 aus den

ursprünglichen Patentansprüchen 8 und 9 hervor.

Die geltenden Beschreibungs- und Figurenseiten stimmen mit den ursprünglich

eingereichten überein.

4.2

Die Lehre des Patentanspruchs 1 ist dem Patentschutz grundsätzlich

zugänglich, da sie eine Lösung eines konkreten technischen Problems mit

technischen Mitteln liefert.

4.3

Das geltende Patentbegehren ist durch den bisher bekannten Stand der

Technik weder vorbekannt noch nahegelegt. Denn gerade ein Abgriffverbinder mit

mehreren ersten metallischen Zwischenverbindungen und einer zweiten

metallischen Zwischenverbindung entsprechend den Merkmalen M11.1 bis M11.4

ist aus keiner der Druckschriften entnehmbar.

Die Druckschrift D1 wurde nach dem Prioritäts-, aber vor dem Anmeldetag der

Anmeldung veröffentlicht. Sie beschreibt ein System bzw. Verfahren für die

Layoutsynthese bei Entwurf eines integrierten Schaltkreises, das Elektromigration

mit berücksichtigt, d. h. den durch die allmähliche Bewegung von Ionen in einem

festen Leiter verursachten Materialtransport, der durch den elektrischen Strom

hervorgerufen wird (Abstract; Abs. [0001], [0028], [0045], [0046] u. a.).

Die Druckschrift D2 beschäftigt sich mit einem Verfahren zur Verbesserung des

Routings und der Verdrahtung im Design eines integrierten Schaltkreises, welches

sich nicht auf die benötigte Chipfläche auswirkt. Konkret offenbart sie ein Verfahren

für den Chipentwurf, bei dem in einem IC-Design anhand von Designparametern

ein

lokaler

Bereich

bestimmt wird,

in

dem Congestion

bzw.

Verdrahtungsüberlastung auftritt. Innerhalb dieses Bereichs wird ein Zellenblock mit

einem gewissen Grad an Komplexität ermittelt. Zu diesem wird ein Ersatz-

Zellenblock generiert, der die gleiche logische Funktion ausfüllt und dem weitere

Zugriffspunkte

(„access points“) hinzugefügt worden sind. Der komplexe

Zellenblock wird durch den Ersatz-Zellenblock ersetzt (Abs. [0001], [0005]).

Die Druckschrift D3 betrifft ein Verfahren zur Abwandlung des Designs integrierter

Schaltkreise (Abs. [0001]). In diesem Verfahren wird das Design eines Schaltkreises

dadurch verändert, dass dessen elektrische Komponenten auf eine Bibliothek von

Ersatzkomponenten abgebildet und wenigstens einige von ihnen gegen neue

Komponenten ausgetauscht werden, die dieselbe logische Funktion ausführen.

Dabei bleiben die ursprünglichen elektrischen Verbindungen weitgehend erhalten,

allerdings wird die Geometrie der Verdrahtung angepasst (Abs. [0005]). Das

offenbarte Verfahren bzw. Austauschsystem („swapping system“) beruht auf der

Verwendung einer Designbibliothek mit elektrischen Ersatz-Komponenten, die

zumindest eine ähnliche Funktionalität aufweisen wie die im zu ändernden bzw. zu

migrierenden Schaltkreis enthaltenen Zellenblöcke. Die Bibliothek beinhaltet dabei

Angaben zur jeweiligen Gestalt der Komponenten, Layouts, Beschreibungen zur

Funktionalität und Logik der Komponenten sowie Angaben zu den zeitlichen

Verzögerungen zwischen Ein- und Ausgangs-Pins (Abs. [0074]).

Druckschrift D4 lehrt eine Architektur für ein Gatterfeld („gate array“) mit

mehrlagigen programmierbaren Bereichen, auf deren Grundlage ein integrierter

Schaltkreis entworfen werden kann. Druckschrift D4 geht von einem integrierten

Schaltkreis aus, der entsprechend der „Metal Programmable Technology“ eine

Gatterfeld-Schicht und einen darüber angeordneten Stapel

(„stack“) aus

Metallschichten umfasst. Während einige der unmittelbar an die Gatterfeld-Schicht

angrenzenden Metallschichten fest vorgegeben (und damit designunabhängig) oder

zumindest vorlagenbasiert sind, sind die Metallschichten darüber programmierbar,

d. h. nur die oberen Metall- oder Via-Schichten müssen verändert werden, um eine

neue anwendungsspezifische Schaltung (ASIC) oder ein neues Ein-Chip-System

(SoC) zu erzeugen (Abstract; Abs. [0001], [0004], [0008]).

Figur 4 zeigt einen Stapel von Schichten, wie er für die Herstellung eines Chips

zugrunde gelegt wird. Der Stapel enthält designunabhängige Schichten in einer fest

vorgegebenen „Fixed Region“ 300 (Substrat, Diffusionsschicht, Gate-Elektrode,

Kontaktschicht, Metallschichten 1, 2 sowie Via 1-Schicht), programmierbare

Schichten in der „Programmable Region“ 310 (Via 2-Schicht bis Metal 5-Schicht)

sowie weitere fest vorgegebene Schichten in der „Fixed Region“ 320. Die über den

programmierbaren Schichten angeordneten Verbindungsschichten 270 werden für

Stromverteilungs-, Takt- und Signalwegenetz genutzt (Abs. [0039] bis [0042]).

Die Figuren 5B bis 5E geben ein Beispiel für Layout-Diagramme, die sich auf die

einzelnen Schichten eines Stapels gemäß Figur 4 beziehen. Die gezeigten Layouts

beruhen auf dem Basis-Zellenblock 400 aus Figur 5A, der aus vier MOS-

Transistoren besteht, je zwei p-Typ und zwei n-Typ-MOS-Transistoren (MPL und

MPR sowie MNL und MNR). Während Figur 5B im Wesentlichen die Gate-

Elektroden (GL, GR) und sonstige Anschlüsse der MOS-Transistoren wiedergibt,

zeigt Figur 5C ein Layout des Basis-Zellenblocks 400, das die Kontakt-Schicht 205

und die Metallschicht metal1 211 betrifft. Figur 5D veranschaulicht die Via 1-Schicht

via1 212 sowie die Metallschicht metal2 221 des fest vorgegebenen Bereichs 300.

Die Leiterbahnen der metal2-Layer-Schicht aus Figur 5D verlaufen orthogonal zu

denjenigen aus Figur 5C und überlappen diese teilweise. Weiterhin ist der Figur 6A

ein NAND-Gatter mit zwei Eingängen zu entnehmen, das auf dem Basis-Zellenblock

400 der Figur 5A beruht. Die Via-Schicht via2 222 und die Metallschicht metal3 231

aus dem programmierbaren Bereich 300 werden genutzt, um die logische Funktion

des NAND-Gatters zu realisieren (Abs. [0055]). Die Leiterbahnen der Metallschicht

metal3 überlappen Leiterbahnen der Metallschichten metal1 und metal2.

Kombinationen von zwei oder drei Basis-Zellenblöcken 400 sind in den Figuren 6B

und 6C zu finden (Abs. [0056] bis [0058]). Laut Absatz [0079] wird die Technik der

D4 in Verbindung mit einem Design-Programm angewandt, um einen integrierten

Schaltkreis zu entwerfen. Für das Design wird zumindest eine obere

vorlagenbasierte Metallschicht definiert, die für ein Stromverteilungs-, Takt- oder

globales Signalwegenetz zuständig ist.

Die Druckschrift D5 beschäftigt sich mit dem Entwurf integrierter Schaltkreise und

insbesondere mit einer verbesserten Leitungsführung bzw. Verdrahtung („routing“)

in Schaltkreisen (Abs. [0002]). Sie lehrt eine verbesserte Leitungsführung in einem

elektrischen Schaltkreis, die durch Verwendung breitkantiger Kontakte („wide-edge

pins“) erzielt wird. Der vorgeschlagene integrierte Schaltkreis beruht auf einem

Standard-Zellenblock mit einem Kontakt in einer ersten Metallschicht (M1), der über

ein Via an eine Leiterbahn in einer zweiten Metallschicht (M2) gekoppelt ist. Dabei

hat der Kontakt in der M1-Schicht eine größere Breite W als das Via V1, wodurch

eine Einfassungs-Regel („enclosure rule“) für das Via V1 erfüllt wird. Der Kontakt

schließt vertikal entweder mit dem Via V1 ab oder erstreckt sich über dieses hinaus.

Durch das vorgeschlagene Layout wird im Standard-Zellenblock die Anzahl

verfügbarer Zugangspunkte („access points“) zum Kontakt erhöht, was wiederum

die Leitungsführung erleichtert und sich positiv auf die Chipgröße auswirkt (Abstract;

Abs. [0012]). Die beschriebene Kontaktgeometrie ist in den Figuren 3A und 3B

dargestellt. Kontakt 52B und Leiterbahn 54 der M2-Schicht verlaufen orthogonal

zueinander. Die Breite W des Kontakts 52B ist klar erkennbar größer als die Breite

der Leiterbahn 54. In einem Beispiel wird der Abstand D1 zu D1=15nm gewählt.

Dessen doppelter Wert gibt die Differenz zwischen der Breite W von Kontakt 52B

und der Breite von Via V1 an. Außerdem wird der Abstand D2 zwischen Kontakt

52B und Stromschiene 56B zu D2=50nm festgelegt, damit eine „side-to-side rule“

erfüllt wird (Abs. [0032] bis [0036]). Anhand von Figur 6 wird in den Absätzen [0039]

bis [0043] ein Computersystem 200 mit Layout-Tool 210 erläutert, mit dem Layouts

für integrierte Schaltkreise entworfen werden, die dann für die Erzeugung von

Fotomasken verwendet werden.

Die Druckschrift D6 betrifft das Design und die Analyse von Master-Slave-Flip-Flops

mit geringem Stromverbrauch. Die Figuren 1 bis 8 zeigen Beispiele für getaktete

Flip-Flops in CMOS-Technik.

Die Druckschrift D7 lehrt eine Architektur für ein Gatterfeld, wobei anpassbare

Metallschichten verwendet werden (Abstract).

Die Druckschrift D8 stellt ein Modell und einen Algorithmus zur Berechnung von

Strömen in Multi-Via-Strukturen vor. Lebensdauern von Via Arrays unter Annahme

von Elektromigration werden bestimmt (Abstract). Die Druckschrift D8 schlägt die

Verwendung von Multi-Vias zwischen den Leiterbahnen der Metallschichten eines

elektrischen Schaltkreises vor, um dadurch zwischen den Metallschichten größere

Stromdichten errreichen und gleichzeitig die Auswirkung von Defekten an den Vias

infolge von Elektromigration minimieren zu können (Seite 308, Abschnitt I.

Introduction, erster und zweiter Absatz).

Keine dieser Druckschriften gibt jedoch eine Anregung, einen Abgriffverbinder

vorzusehen, der aus

mehreren

in

einer Metallschicht

angeordneten

ersten metallischen

Zwischenverbindungen aufgebaut ist, die parallel zueinander verlaufen, wobei

mindestens eine der ersten metallischen Zwischenverbindungen über dem

taktbezogenen Pin gestapelt und mit diesem elektrisch verbunden ist (Merkmal

M11.1)

und der darüber hinaus über

eine zweite metallische Zwischenverbindung verfügt, die in der darüberliegenden

Metallschicht angeordnet und über den ersten metallischen Zwischenverbindungen

gestapelt ist, wobei die zweite metallische Zwischenverbindung elektrisch mit den

ersten metallischen Zwischenverbindungen verbunden ist (Merkmal M11.2) und

wobei eine Breite einer jeden der ersten metallischen Zwischenverbindungen 0,3-

bis 0,7-mal so breit ist wie eine Breite der zweiten metallischen Zwischenverbindung

(Merkmal M11.4).

Nach allem ist nicht erkennbar, wie der Fachmann in Kenntnis lediglich des aus den

ermittelten Druckschriften bekannten Standes der Technik zur beanspruchten Lehre

hätte gelangen können.

5.

Die Anmeldung wird gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PatG an das Deutsche

Patent- und Markenamt zurückverwiesen. Bei der Änderung des Patentbegehrens

durch den nunmehr geltenden Hauptantrag handelt es sich um das Bekanntwerden

einer neuen Tatsache, die grundsätzlich eine Zurückverweisung möglich macht (vgl.

Schulte/Püschel, Patentgesetz, 10. Auflage, § 79 Rdnr. 26).

Eine unmittelbare Patenterteilung hält der Senat für nicht sachgerecht. Denn das

Amt hat für die geltende Fassung der Patentansprüche bislang nicht geprüft, ob die

Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents erfüllt sind.

Insbesondere das Merkmal M11 eines Abgriffverbinders in Verbindung mit den

metallischen Zwischenverbindungen gemäß den Merkmalen M11.1 und M11.2, die

zudem durch das Breitenverhältnis gemäß Merkmal M11.4 gekennzeichnet sind,

war nicht Gegenstand des bisherigen Prüfungsverfahrens. Es deutet nichts darauf

hin, dass die bisherige Recherche zum Stand der Technik auch auf solche

Abgriffverbinder ausgerichtet war.

Eine dies umfassende Recherche, die diesem Umstand Rechnung trägt, wird

nunmehr nachzuholen sein.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das

Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht

zugelassen hat, ist sie nur statthaft, wenn gerügt wird, dass

1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,

2. bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft

Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt

war,

3. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,

4. ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern er nicht

der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat,

5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften

über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder

6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.

Die Rechtsbeschwerde

ist

innerhalb eines Monats nach Zustellung des

Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe, durch

einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten

schriftlich einzulegen.

Dr. Morawek

Bayer

Dr. Forkel

Dr. Städele