Rechtsprechung / BPatG / 2024
BPatG Beschluss vom 10.04.2024 – 19 W (pat) 16/22
19. Senat · ECLI:DE:BPatG:2024:100424B19Wpat16.22.0
BUNDESPATENTGERICHT
_______________________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
10. April 2024
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend das Patent 10 2019 120 401
…
ECLI:DE:BPatG:2024:100424B19Wpat16.22.0
hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 10. April 2024 unter Mitwirkung des Vorsitzenden
Richters Dipl.-Ing. Musiol, des Richters Dipl.-Ing. Müller, der Richterin Dorn sowie
des Richters Dipl.-Phys. Univ. Dr. Haupt
beschlossen:
Die Beschwerde der Einsprechenden wird zurückgewiesen
G r ü n d e
I.
Auf die am 29. Juli 2019 beim Deutschen Patent- und Markenamt
(DPMA)
eingegangene Patentanmeldung ist die Erteilung des Patents mit der Nummer
10 2019 120 401 am 20. August 2020 veröffentlicht worden. Es
trägt die
Bezeichnung „Strömungssimulator für Skispringer“.
Gegen das Patent hat die Einsprechende am 20. Mai 2021 Einspruch erhoben mit
der Begründung, der Gegenstand des Streitpatents sei nicht patentfähig, da er nicht
auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe.
Mit am Ende der Anhörung vom 23. Juni 2022 verkündetem Beschluss hat die
Patentabteilung 51 des DPMA das Patent in vollem Umfang aufrechterhalten.
Gegen diesen Beschluss hat die Einsprechende am 5. August 2022 Beschwerde
eingelegt, die sie mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2022 begründet hat.
Die Einsprechende und Beschwerdeführerin beantragt,
den Beschluss der Patentabteilung 51 des Deutschen Patent- und
Markenamts vom 23. Juni 2022 aufzuheben und das Patent 10 2019 120 401
vollständig zu widerrufen.
Die Patentinhaberin und Beschwerdegegnerin beantragt,
die Beschwerde der Einsprechenden zurückzuweisen.
Der geltende erteilte Patentanspruch 1 lautet:
1. Strömungssimulator zur Erfassung der auf einen Skispringer (7)
wirkenden Strömungskräfte,
umfassend
einen
geschlossenen
Windkanal mit einer entlang einer Längsachse (5) verlaufenden
Strömungsstrecke und einer Strömungsrückführung, wobei die
Strömungsstrecke eine Düse (3), einen Auffangtrichter (4) und eine
zwischen der Düse (3) und dem Auffangtrichter (4) angeordnete offene
Messstrecke (1.1) aufweist, dadurch gekennzeichnet das [sic!],
-
die Längsachse
(5) der Strömungsstrecke gegenüber der
Waagerechten geneigt ist;
-
in der Mitte der Messstrecke (1.1) zwischen Düse (3) und
Auffangtrichter (4) eine Aufnahmeeinheit (6) zur Halterung des
Skispringers (7) angeordnet ist, wobei die Aufnahmeeinheit (6) mit einer
Messeinheit zur Erfassung der auf den Skispringer
(7) wirkenden
Strömungskräfte verbunden ist; und
-
die Messstrecke
(1.1) sich
innerhalb einer allseitig von
Messkammerwänden (2) begrenzten Messkammer (1) befindet, wobei
die Messkammer (1) an der Position der Aufnahmeeinheit (6) eine Fläche
quer zur Längsachse (5) der Strömungsstrecke aufspannt, die
mindestens das Dreifache der Querschnittsfläche der Düse (3) beträgt.
Der Vortrag der Einsprechenden nimmt auf folgende Druckschriften Bezug:
D1 FOCKE, H.: The Focke-Wulf Wind-Tunnel. A Description of a New
Commercial Experimental Apparatus Installed in Germany,
In:
Aircraft Engineering, September 1932, Seiten 219 und 220
D2 WO 2017/142461 A1
D3 BARLOW, J. B.; RAE Jr., W. H.; POPE, A.: Low-speed wind tunnel
testing, Third Edition, New York, John Wiley & Sons Inc., 1999,
ISBN: 0-471-55774-9, Seiten i bis xii und 1 bis 713
D4 KELLER, U.: Planet Research: Aerodynamik am Prüfstand, TU
GRAZ, Graz University of Technology, 19. Januar 2017, 6 Seiten
D5 BERRIER, B. L.; MASON, M. L.: Static Performance of an
Axisymmetric Nozzle With Post-Exit Vanes for Multiaxis Thrust
Vectoring, In: NASA Technical Paper 2800, 1988, Seiten 1 bis 51
D6 SÖDERBERG, M. (Red.): Flygtekniska försöksanstalten 1940-
1990, FFA 1990, ISBN 91-970914-1-3, Seiten 1 bis 3, 199, 200,
245, 246, 135, 44, 45 und 247
D7 Wikipedia-Artikel
„Windkanal“, https://de.wikipedia.org/W/index.
php?title=Windkanal&oldid=183791279,
Version
vom
17. Dezember 2018, 19:02 Uhr, abgerufen am 18.05.2021, Seiten
1 bis 5
D8 Wikipedia-Artikel
„Wind
tunnel“,
https://en.wikipedia.org/
w/index.php?title=Wind_tunnel&oldid=908304396, Version vom
28. Juli 2019, 21:28 Uhr, abgerufen am 19.05.2021, Seiten 1 bis 15
D9 LOMBARDI, G.; SALVETTI, M. V.; MORELLI, M.: Correction of the
wall
interference effects
in wind
tunnel experiments.
In:
Transactions on Modelling and Simulation, Vol. 30, © 2001 WIT
Press, www.witpress.com, ISSN 1743-355X, Seiten 75 bis 84
Zudem hat die Einsprechende eine offenkundige Vorbenutzung geltend gemacht,
zu der sie Zeugenbeweise angeboten und folgende Unterlagen vorgelegt hat:
B1
B2
Rechnung
für Kraftzellensensoren, bestellt von
I…
AB, Rechnungsdatum: 17. Juni 2019, eine Seite
Auszug
aus
der
Internet-Verkaufsseite
für
Kraftzellensensoren „Load Cell 5
ton
tension and
compression. IP67. Article no VZ101BH 5ton“ des
Herstellers Vetek Weighing AB, eine Seite
B3
Svensk vindtunnel ska göra kineser till OS-stjärnor (dt.:
B4
B5
„Schwedischer Windkanal soll Chinesen zu Olympiastars
machen“), Artikel aus
dem
Internetauftritt
der
schwedischen
Tageszeitung
„Dagens
Nyheter“,
veröffentlicht am 16. Juli 2019, 19 Seiten
GEORÉN, P.: Ski jump training in our Sloped sports
Windtunnel, Präsentation, FIS Skijump Equipment and
development, Zürich (Schweiz), 13. April 2019, 10 Seiten
NYBELIUS, M. S. et al.: Inclined windtunnel ski jumping
training, Präsentation 94th Lahti Ski Festival and FIS
Nordic World Cup, Lahti (Finnland), 8. Februar 2019,
14 Seiten
B6
“Wingsuit flying – now accessible to anyone”, YouTube-
Video,
Indoor
Wingsuit
Stockholm,
https://www.youtube.com/watch?v=8CLSxNP-WaI,
veröffentlicht am 9. Mai 2018
B7
Luftbildaufnahme des Windkanals der
I… AB
in
B… (Schweden), eine Seite ohne Datumsangabe
B8
B9
Foto eines Kraftzellensensors im Windkanal der I…
AB
in B… (Schweden),
eine Seite
ohne
Datumsangabe
Eidesstattliche
Erklärung
von
G…,
Chief
Technology Officer
(CTO) bei
I… AB, 29. Juli
2022, Seiten 1 bis 3;
B10
Eidesstattliche
Erklärung
von
T…,
Chief
Executive Officer
(CEO) bei
I… AB, 14. August
2022, Seiten 1 bis 4;
B11
Eidesstattliche
Erklärung
von
J…,
Chief
Instructor bei
I… AB, 14. August 2022, Seiten 1
bis 3;
B12
Eidesstattliche
Erklärung
von
L…,
Nutzer
des Windkanals von
I… AB, 14. August 2022,
eine Seite;
B13
Eidesstattliche Erklärung
von H…, Nutzer des
Windkanals von
I… AB, 11. August 2022, eine
Seite;
B14
Eidesstattliche Erklärung
von
F…, Nutzer
des
Windkanals von
I… AB, 16. August 2022, eine
Seite;
B15
Eidesstattliche
Erklärung
von
V…,
ehemaliger
Trainer der männlichen
chinesischen
Skispringmannschaft, 9. August 2022, eine Seite;
B16
Eidesstattliche Erklärung
von
N…,
ehemaliger
Trainer
der
weiblichen
schwedischen
Skispringmannschaft, 10. August 2022, eine Seite;
B17
Eidesstattliche
Erklärung
von
N1…,
Vertreter des schwedischen Skiverbands, 22. August
2022, eine Seite (Foto);
B18
Eidesstattliche Erklärung
von G1…, Mitarbeiter
bei V… AB, 11. August 2022, Seiten 1 und 2;
B19 bis B26 Videos des Messbetriebs des Windkanals der
I…
AB
in B… (Schweden) mit
jeweils mindestens
einer Skispringerin oder einem Skispringer vom 11. Juli
B27
Eidesstattliche Erklärung zu den Beweismitteln B19 bis
B26 (Videos) von G…, Chief Technology Officer
(CTO) bei
I… AB, 2. September 2022, Seiten 1
bis 4
Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere des Wortlauts der auf den erteilten
Patentanspruch 1 direkt oder indirekt rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 8, wird
auf die Akte verwiesen.
II.
Die zulässige Beschwerde der Einsprechenden ist unbegründet, da der
Gegenstand des Streitpatents in der erteilten Fassung patentfähig ist (§ 21 Abs. 1
1.
Das Streitpatent betrifft einen Strömungssimulator zur Erfassung der auf
einen Skispringer wirkenden Strömungskräfte, der neben der genauen
Krafterfassung auch zum Training des Strömungsgefühls von Skispringern
einsetzbar sein und sich
insbesondere zur Leistungsoptimierung
im
Spitzensportbereich eignen solle (Absatz 0001).
Laut Streitpatent sind in der Luftfahrt wie auch in der Landfahrzeugindustrie
aerodynamische Untersuchungen von Fluggeräten und Fahrzeugen ebenso wie
von Bauteilen bzw. Baugruppen derselben etabliert. Auch bei materialintensiven
Sportarten, wie zum Beispiel dem Bobsport, würden aerodynamische
Optimierungen
im Windkanal zum Standardprozedere gehören, ohne die
Spitzenleistungen
kaum mehr
erreichbar
seien.
Jedoch würden
Windkanaluntersuchungen für Sportarten, bei denen der Athlet selbst die
Aerodynamik maßgeblich bestimme, wie zum Beispiel beim Skispringen oder beim
Fliegen mit Flügelanzügen
(engl.: wingsuits),
im Unterschied zu den
Strömungsstudien an bloßen Sportgeräten, eine möglichst akkurate Anpassung der
Simulationsverhältnisse an die realen Verhältnisse der Sportart erfordern, da der
Sportler nur dann eine den realen Bedingungen entsprechende Haltung einnehmen
könne (Absätze 0002 und 0003).
Aus dem Stand der Technik (WO 2017/142461 A1 = D2) sei ein Windkanal bekannt,
in welchem ein Mensch – insbesondere unter Verwendung eines Flügelanzuges –
längere
Zeit
fliegen
könne
und
dessen Strömungsstrecke
zwei
aneinandergrenzende Sektionen umfasse, wobei die erste Sektion waagerecht und
die zweite Sektion unter einem verstellbaren Neigungswinkel von 5° bis 85° direkt
an die erste Sektion anschließe. Dadurch würden in der zweiten Sektion, die als
geschlossene Strömungsstrecke ausgebildet sei und in der sich der in den
Flugzustand gebrachte bzw. zu bringende Sportler befinde, die gewünschten
Strömungsverhältnisse
erzeugt.
Nachteilig
dabei
sei,
dass
die
Strömungsverhältnisse, die beim Skispringen vorlägen, nur begrenzt abgebildet
werden könnten. Die hierbei real auftretenden Strömungskräfte ließen sich – infolge
der Wechselwirkung der Verdrängerströmung mit den Wänden des Windkanals –
mit solchen bekannten Strömungssimulatoren nur unzureichend nachbilden bzw.
erfassen (Absätze 0004 und 0005).
2.
Aufgabe
der Erfindung
sei es daher, einen windkanalbasierten
Strömungssimulator für Skispringer bereitzustellen, der es ermögliche, dem realen
Skisprung nahekommende, kontrollierte Strömungsverhältnisse nachzubilden und
hierbei die auf den Skispringer wirkenden Strömungskräfte weitestgehend
störungsfrei zu erfassen (Absatz 0006).
3.
Als zuständige Fachperson, welche mit der Entwicklung einer derartigen
Vorrichtung betraut wird, sieht der Senat eine Maschinenbauingenieurin oder einen
Maschinenbauingenieur mit Hochschulabschluss und mehrjähriger Berufserfahrung
auf dem Gebiet der Konstruktion von Windkanälen einschließlich der in diesen
verbauten Messtechnik.
4.
Als Lösung wird eine Vorrichtung mit den im erteilten Patentanspruch 1
genannten Merkmalen vorgeschlagen, die sich (mit der Richtigstellung eines
offensichtlichen Fehlers in Merkmal M3 [„dass“ statt „das“]) wie folgt gliedern lassen:
M1
Strömungssimulator zur Erfassung der auf einen Skispringer (7)
wirkenden Strömungskräfte,
M2
umfassend einen geschlossenen Windkanal mit einer entlang
einer Längsachse (5) verlaufenden Strömungsstrecke und einer
Strömungsrückführung,
M3
wobei die Strömungsstrecke eine Düse (3), einen Auffangtrichter
(4) und eine zwischen der Düse (3) und dem Auffangtrichter (4)
angeordnete offene Messstrecke (1.1) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass
M4
- die Längsachse (5) der Strömungsstrecke gegenüber der
Waagerechten geneigt ist;
M5
- in der Mitte der Messstrecke (1.1) zwischen Düse (3) und
Auffangtrichter (4) eine Aufnahmeeinheit (6) zur Halterung des
Skispringers (7) angeordnet ist,
M6
wobei die Aufnahmeeinheit (6) mit einer Messeinheit zur
Erfassung der auf den Skispringer (7) wirkenden Strömungskräfte
verbunden ist; und
M7
- die Messstrecke (1.1) sich innerhalb einer allseitig von
Messkammerwänden (2) begrenzten Messkammer (1) befindet,
M8
wobei die Messkammer (1) an der Position der Aufnahmeeinheit
(6) eine Fläche quer zur Längsachse (5) der Strömungsstrecke
aufspannt, die mindestens das Dreifache der Querschnittsfläche
der Düse (3) beträgt.
5.
Der Entscheidung des Senats liegt folgendes Verständnis der zuständigen
Fachperson von den Merkmalen des Patentanspruchs 1 zugrunde:
5.1
In der Streitpatentschrift
ist
in Figur 1 als Ausführungsbeispiel
im
Längsvertikalschnitt ein erfindungsgemäßer Strömungssimulator zur Erfassung der
auf einen Skispringer (7) wirkenden Strömungskräfte dargestellt.
Figur 1 der Streitpatentschrift mit Ergänzungen durch den Senat
Der Strömungssimulator gemäß Figur 1 umfasst einen Windkanal nach der sog.
Göttinger Bauart mit einer entlang der Längsachse 5 verlaufenden
Strömungsstrecke, gebildet aus der Düse 3, der offenen Messstrecke 1.1 und dem
Auffangtrichter 4 sowie einer vom Auffangtrichter 4 zur Düse 3 reichenden
Strömungsrückführung. Die Strömungsstrecke besitzt einen Neigungswinkel a bzw.
α ihrer Längsachse gegenüber der Waagerechten von 36°. Die Luft strömt in
Richtung des Pfeils A über den Düsenaustritt 3.1 aus der Düse 3 in die Messkammer
1 ein. Innerhalb der Messkammer 1 befindet sich der Skispringer 7, gehalten von
der Aufnahmeeinheit 6, die in der Mitte der Messstrecke 1.1 positioniert ist. An
dieser Messposition wird er vergleichbar zu den Bedingungen beim freien Skisprung
schräg von unten angeströmt. Die Messkammerwände 2 sind spiegelsymmetrisch
zu der Ebene angeordnet, welche durch die Längsachse 5 und die dazu senkrechte
Horizontale aufgespannt wird. Die untere Messkammerwand 2 ist als verstellbarer
Boden 2.1 ausgeführt, mittels der der Skispringer 7 zur Position der
Aufnahmeeinheit, d. h. zur Messposition, gebracht werden kann (Absätze 0028 bis
0032).
5.2 Gemäß dem Merkmal M1 wird ein Strömungssimulator zur Erfassung der auf
einen Skispringer (7) wirkenden Strömungskräfte beansprucht. Die Zweckangabe
erfordert, dass ein erfindungsgemäßer Strömungssimulator dazu geeignet sein
muss, eine Strömungskrafterfassung auf einen Skispringer durchzuführen, die eine
Messung der durch die Wechselwirkung der Luft mit einer einen Skisprung
simulierenden Person sich einstellenden Kräfte, Kraftkomponenten oder
resultierenden Kraft darstellt.
5.3 Merkmal M2, wonach der Strömungssimulator einen geschlossenen
Windkanal mit einer entlang einer Längsachse (5) verlaufenden Strömungsstrecke
und einer Strömungsrückführung umfasst, macht zum einen deutlich, dass der
Strömungssimulator nicht nur eine rein numerische Simulation auf einem Rechner,
sondern eine experimentelle Simulation durchführt, und zum anderen, dass er
keinen offenen, sondern einen geschlossenen Windkanal verwendet.
Im Gegensatz zur offenen Bauweise eines Windkanals, bei der die Luft aus der
Umgebung angesaugt wird, durch die Messstrecke fließt und am anderen Ende
wieder
ins Freie entweicht
(sog. Eifel-Bauart), wird das Gas bei einem
geschlossenen Windkanal in einem geschlossenen Kreislauf geführt. Dies
ermöglicht eine gute Kontrolle der physikalischen Eigenschaften der Luft im Kanal,
wie eine Variation von Betriebsdruck und Betriebstemperatur, insbesondere tiefe
Temperaturen und hohen Druck
(Klimawindkanal), sowie einen hohen
Wirkungsgrad, da die Bewegungsenergie der aus der Messstrecke ausströmenden
Luft weiterhin zur Verfügung steht. Die Strömungsrückführung umfasst dazu die bei
Windkanälen üblichen Elemente, wie – neben dem Gebläse zur Erzeugung des
Luftstroms – zum Beispiel Umlenkkrümmer, Turbulenzsiebe, Gleichrichter, Kühler
und weitere Komponenten. Windkanäle mit diesem Aufbau sind in der Fachwelt als
„Göttinger Kanal“ bekannt und werden auch in der Streitpatentschrift
in den
Absätzen 0008 und 0028 der Beschreibung so bezeichnet.
5.4 Gemäß Merkmal M3 weist die Strömungsstrecke des geschlossenen
Windkanals eine Düse (3), einen Auffangtrichter (4) und eine zwischen der Düse (3)
und dem Auffangtrichter (4) angeordnete offene Messstrecke (1.1) auf.
Bei dem erfindungsgemäßen Windkanal nach der Göttinger Bauart weist die
Strömungsstrecke
also
eine
offene Messstrecke
auf,
auch
als
Freistrahlmessstrecke bezeichnet, die sich zwischen einer Düse, welche die
Luftströmung dem Messbereich zuführt, und einem Auffangtrichter oder Kollektor,
der die Luft nach der Messung absaugt, und innerhalb einer geschlossenen
Messhalle oder Messkammer befindet, im Fachjargon auch „Plenum“ genannt (vgl.
dazu unten Abschnitt 5.8), in der sich eine Scherschicht zwischen der bewegten und
der stehenden Luft aufbaut. Im Gegensatz dazu wird bei der alternativen – nicht
erfindungsgemäßen – Ausgestaltung einer Messstrecke als geschlossene
Messstrecke die Strömung auch innerhalb der Messstrecke durch Wände der
Strömungsstrecke geführt, wodurch weder ein Auffangtrichter noch eine
Messkammer
nötig sind, dafür aber größere,
die Messung störende
Interferenzeffekte auftreten, wohingegen bei der offenen Messstrecke der Einfluss
der in der Regel vergleichsweise weit entfernten Messkammerwände auf die
Strömung weitgehend vernachlässigbar ist.
Ein geschlossener Windkanal nach Göttinger Bauart mit einer erfindungsgemäßen
offenen Messstrecke ist der Fachperson wohlvertraut und wird beispielsweise im
Wikipedia-Artikel D7 auf Seite 2 in einer schematischen Zeichnung dargestellt und
in den ersten beiden Absätzen beschrieben:
D7, Seite 2, untere Abbildung mit Ergänzungen durch den Senat
5.5 Gemäß Merkmal M4 ist die Längsachse (5) der Strömungsstrecke
gegenüber der Waagerechten geneigt und der Luftstrom wird auf der geneigten
Strömungsstrecke ansteigend gefördert (Absatz 0009). Die erfindungsgemäße
Lehre nicht einschränkend liegt der Neigungswinkel vorzugsweise im Bereich von
10° bis 60° (Anspruch 4), besonders bevorzugt im Bereich von 30° bis 45° liegt
(Absatz 0022). Dazu kann die Strömungsstrecke eine Schwenkvorrichtung zur
Änderung des Neigungswinkels aufweisen (Anspruch 8), wodurch es möglich ist,
verschiedene Flugphasen während eines Skisprungs nachzubilden – vom flachen
Winkel während des Absprungs bis zu den steileren Winkeln der Flugphase (Absatz
0023). Obwohl bei dem Begriff einer „Neigung“ im Allgemeinen die Vertikale
(Neigungswinkel = 90°) oder Horizontale (Neigungswinkel = 0°) nicht zwingend
ausgeschlossen sind, versteht die Fachperson im Kontext des Streitpatents, dass
die Längsachse (5) der Strömungsstrecke sowohl mit der Waagerechten als auch
mit der Vertikalen einen endlichen Winkel einschließt und daher insbesondere ein
Vertikalwindtunnel (VWT), wie er bei Freifallsimulatoren üblich ist, ausgeschlossen
ist.
5.6 Gemäß Merkmal M5
ist eine
Aufnahmeeinheit (6) zur Halterung des
Skispringers (7) in der Mitte der Messstrecke
(1.1) zwischen Düse (3) und Auffangtrichter
(4) angeordnet.
In dieser Messposition soll der Skispringer
während
der
Strömungskraftmessung
vergleichbar zu den Bedingungen beim
freien Skisprung
schräg
von
unten
angeströmt werden können (Absatz 0030
und Figur 1).
Die
Aufnahmeeinheit
kann
laut
Beschreibung zum Beispiel als Traverse
oder als Aufhängung mit Seilen oder Gurten
ausgeführt sein, wobei sie vorzugsweise so
ausgebildet sein soll, dass sie keine
merklichen
Störungen
auf
die
Geschwindigkeitsverteilung und damit auf
Figur 2 der Streitpatentschrift
die Kräfte am Skispringer erzeugt, und zwar
mit Ergänzungen durch den Senat
durch Maßnahmen,
die
aus
dem
Windkanalbau und -betrieb bekannt sind
(Absatz 0021 und Figur 2).
5.7 Gemäß Merkmal M6 ist die Aufnahmeeinheit (6) mit einer Messeinheit zur
Erfassung der auf den Skispringer (7) wirkenden Strömungskräfte verbunden. Die
Strömungskräfte sollen laut Beschreibung auf Basis der gemessenen Haltekraft,
ggf. unter Berücksichtigung von Korrekturen aufgrund der an der Aufnahmeeinheit
angreifenden Störkräfte ermittelt werden. Dazu wird weiter erläutert, dass die beim
freien Skisprung auf den Skispringer wirkenden Gewichts-, Auftriebs- und
Widerstandskräfte sich in der Regel nicht im Gleichgewicht befänden; die daraus
resultierende Kraft führe zu einer Beschleunigung des Skispringers beim freien
Skisprung. Im Strömungssimulator würde die resultierende Kraft der Haltekraft an
der Aufnahmeeinheit entsprechen, die nach Betrag und Richtung (oder ihren beiden
Komponenten) mittels der Messeinrichtung bestimmt werde (Absatz 0011). Weitere
Details zur Messeinheit oder Methode der Kraftmessung sind dem Streitpatent nicht
zu entnehmen, sondern werden der zuständigen Fachperson überlassen.
5.8 Gemäß Merkmal M7 befindet sich die Messstrecke (1.1) innerhalb einer
allseitig von Messkammerwänden (2) begrenzten Messkammer (1), wobei gemäß
Merkmal M8 die Messkammer (1) an der Position der Aufnahmeeinheit (6) eine
Fläche quer zur Längsachse (5) der Strömungsstrecke aufspannt, die mindestens
das Dreifache der Querschnittsfläche der Düse (3) beträgt.
Bevorzugt und den Anspruch 1 nicht einschränkend umfasst die Messkammer als
Messkammerwände Seitenwände, eine Decke und – als untere Messkammerwand
– einen Boden, der mittels einer Hebebühne und einer Kippvorrichtung
höhenverstellbar und zum Neigen ausgebildet sein kann (Absätze 0024 und 0025
sowie Ansprüche 5 und 6). Hierdurch soll der Skispringer zur Position der
Aufnahmeeinheit, d. h. zur Messposition, gebracht werden (Absatz 0032), um sein
Ein- und Aussteigen in die bzw. aus der Aufnahmeeinheit zu erleichtern und das
kräftezehrende Verharren in der Trainingsposition kurz zu halten (Absatz 0024).
Weiterhin können die Messkammerwände spiegelsymmetrisch zu einer die
Längsachse der Strömungsstrecke beinhaltenden und in der Richtung quer zur
Längsachse der Strömungsstrecke waagerecht ausgerichteten Spiegelebene
angeordnet (Absatz 0018 und Anspruch 3) und die Messkammer so ausgestaltet
sein, dass sie an der Position der Aufnahmeeinheit die größte Querschnittsfläche
quer zur Längsachse der Strömungsstrecke bzw. senkrecht zur Spiegelebene
aufweist, d. h., der Messkammerquerschnitt erweitert sich bis zur Position der
Aufnahmeeinheit und verengt sich anschließend wieder. Die Düse, der
Auffangtrichter und die Messkammer können quer zur Längsachse einen
rechteckigen Querschnitt aufweisen. Durch die rechteckige Ausbildung der
Querschnitte der Strömungsstrecke sollen die Bildungen von Wirbeln am
Auffangtrichter und die mit dieser Wirbelbildung verknüpfte Lärmemission
vermieden bzw. vermindert werden (Absätze 0017 und 0020).
Durch die Ausgestaltung der Messkammer und die Anordnung der Aufnahmeeinheit
innerhalb derselben soll vor allem erreicht werden, dass die Verdrängungswirkung
durch den Sportler symmetrisch und vernachlässigbar klein ist, um merkliche
Störungen auf die Geschwindigkeitsverteilung und damit auf die Kräfte am
Skispringer zu vermeiden. Die Anordnung der Aufnahmeeinheit (und damit des
Skispringers) ebenso wie der Aufbau der Messkammer tragen dazu bei, dass sich
die Geschwindigkeitsverteilung der Luftströmung nach Betrag, Richtung und
Turbulenz über den Querschnitt in der Position der Aufnahmeeinheit möglichst
homogen und konstant ausbildet (Absätze 0013 und 0019).
Im Strömungssimulator sollen aufgrund der möglichen Einstellung realitätsnaher
Strömungsbedingungen durch die Anströmung des Skispringers bei gleicher
Geometrie und Anstellung die gleichen Normal- und Tangentialspannungen der
Strömung wie beim realen Skisprung wirken. Dies ermögliche zum einen eine hohe
Genauigkeit der Messung der auf den Sportler unter den Modellbedingungen im
Strömungssimulator wirkenden Kräfte und zum anderen, aerodynamische
Optimierungen sowohl in Bezug auf die Ausrüstung wie auch die Haltung des
Athleten beim Skisprung vorzunehmen (Absätze 0013 und 0014).
6.
Der
zweifellos gewerblich anwendbare Gegenstand des erteilten
Patentanspruchs 1 ist gegenüber dem verfahrensgegenständlichen Stand der
Technik neu, da weder die geltend gemachte Vorbenutzung – deren öffentliche
Zugänglichkeit vor dem Anmeldetag zugunsten der Einsprechenden unterstellt –
noch eine der im Verfahren befindliche Druckschriften sämtliche Merkmale des
streitpatentgemäßen Strömungssimulators gemäß Anspruch 1 offenbart (§ 1 Abs. 1
i. V. m. § 3 PatG).
Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 beruht gegenüber dem im Verfahren
genannten Stand der Technik auch auf einer erfinderischen Tätigkeit (§ 1 Abs. 1
i. V. m. § 4 PatG).
6.1
Die Einsprechende macht als Stand der Technik eine laut ihren Angaben
gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 PatG der Öffentlichkeit zugänglich gemachte Benutzung
eines geschlossenen und geneigten Windkanals der
I… AB in B…
in Schweden – im Folgenden als „Windkanal B…“ bezeichnet – geltend, welcher –
gemäß dem Vortag der Einsprechende – im Jahre 2016 für anhaltendes
menschliches Fliegen in Innenräumen gebaut und seitdem genutzt wurde. In diesen
Windkanal seien im Frühjahr 2019 Sensoren zur Messung der auf die trainierende
Person wirkenden Kräfte
implementiert worden. Dazu werde die Person,
insbesondere
ein Skispringer,
in
einem Gurtzeug mit Seilen
an
Befestigungspunkten des Windkanals aufgehängt, wobei jedes Seil mit einem
Kraftzellensensor verbunden sei, um die auf das jeweilige Seil wirkenden Kräfte zu
messen und in einem Computersystem aufzuzeichnen.
6.1.1 Aus dem Stand der Technik nach der geltend gemachten Vorbenutzung des
Windkanals B… ist gemäß den
zu seiner Beschreibung vorgelegten
Beweismitteln B2 bis B8 und B19 bis B26 in Worten des erteilten Anspruchs 1
Folgendes bekannt:
M1
Strömungssimulator zur Erfassung der auf einen Skispringer
wirkenden Strömungskräfte,
Bei dem Windkanal der Einsprechenden handelt es sich um
einen Strömungssimulator im Sinne des Streitpatents (z. B.:
B4, Seite 9: „a tool for skijumpers“; B5, Titel: „Inclined
windtunnel ski jumping training“, Seite 6: „variable airflow“),
der offensichtlich zur Erfassung der auf einen Skispringer
wirkenden Strömungskräfte geeignet
ist. Eine einen
Skisprung simulierende Person ist auf den Fotos der
Dokumente B3 (Seiten 1, 3, 7 und 11), B4 (Seiten 4, 6 und
10) und B5 (Seiten 8 bis 10) zu erkennen. Die Erfassung der
Kräfte, die zusätzlich zur Gewichtskraft durch die Strömung
im Windkanal auf eine Skispringerin wirken, ist einerseits in
den Fotos der Dokumente B3 (Seite 7, links oben, oberhalb
der Seilaufhängung bzw. des Querträgers) und B8 i. V. m.
B3 und andererseits anhand der Echtzeitanzeige von
Messwerten in den Videoaufnahmen B19 bis B26 rechts
oben im Format „xxx.xx N“ offenbart, wobei „N“ offensichtlich
die Einheit der Kraft „Newton“ repräsentiert.
M2
umfassend einen geschlossenen Windkanal mit einer entlang
einer Längsachse verlaufenden Strömungsstrecke und einer
Strömungsrückführung,
Beim Windkanal der
I… handelt es sich um einen
geschlossenen Windkanal, wie
insbesondere aus der
fotografischen
Luftbildaufnahme des Dokuments B7
entnehmbar ist, in dem auch eine Strömungsstrecke und
eine Strömungsrückführung markiert
sind. Dass die
Strömungsstrecke entlang einer Längsachse, d. h. geradlinig
verläuft, ergibt sich für die Fachperson bereits aus
physikalischen Gesetzmäßigkeiten, aber auch aus den
Fotos und Videosequenzen, die das Innere des Windkanals
zeigen (insbesondere B4, Seite 4; B5, Seite 9; B19 bis B26).
Luftbildaufnahme des Windkanals aus dem Einspruchsschriftsatz
mit Beschriftung durch die Einsprechende
M3Teil wobei die Strömungsstrecke eine Düse, einen Auffangtrichter und
eine zwischen der Düse und dem Auffangtrichter angeordnete
offene Messstrecke aufweist, wobei
Eine Düse der Strömungsstrecke ist insbesondere in der
Luftbildaufnahme
des
Dokuments
B7
gemäß
Einspruchsschriftsatz erkennbar (konischer Teil im linken
unteren Bereich des Windkanals, dort
von der
Einsprechenden mit einem Pfeil und der Beschriftung „Düse“
versehen). Dass dieser Strömungsstreckenbereich die
Wirkung einer Düse hat, ergibt sich anhand der Geometrie
und auch aus dem Fachwissen der Fachperson.
Ein Auffangtrichter als Bestandteil der Strömungsstrecke
sowie eine zwischen der Düse und dem Auffangtrichter
angeordnete offene Messstrecke ist jedoch keinem der
Dokumente zur Vorbenutzung entnehmbar, was auch von
der Einsprechenden so eingeräumt wird.
M4
- die Längsachse der Strömungsstrecke gegenüber der
Waagerechten geneigt ist;
Die gegenüber der Waagerechten geneigte Längsachse der
Strömungsstrecke ist den Fotos der Dokumente B3 (Seite
11), B4 (Seiten 3 und 4) und B5 (Seiten 8 und 9) zu
entnehmen.
M5Teil - in der Mitte der Messstrecke zwischen Düse und Auffangtrichter
eine Aufnahmeeinheit zur Halterung des Skispringers angeordnet
ist,
Zwar ist in der Messstrecke, die sich zwangsläufig zwischen
der Düse und dem Luftaufnehmer (der hier nicht offenen
Messstrecke) befindet, eine Aufnahmeeinheit zur Halterung
des Skispringers angeordnet, jedoch ist den Dokumenten
nicht entnehmbar, dass diese in der Mitte der Messstrecke
angeordnet ist. Vielmehr ist beispielsweise auf den Fotos des
Dokuments B4 (Seiten 3 und 4) sowie des Dokuments B5
(Seite 9) zu erkennen, dass sich die Halterung des
Skispringers näher am Luftaufnehmer als an der Düse und
somit nicht in der Mitte der Messstrecke befindet.
M6
wobei die Aufnahmeeinheit mit einer Messeinheit zur Erfassung
der auf den Skispringer wirkenden Strömungskräfte verbunden ist;
und
Die Aufnahmeeinheit ist mit einer Messeinheit zur Erfassung
der auf den Skispringer wirkenden Strömungskräfte
verbunden (B3, Foto auf Seite 7, links oben, oberhalb der
Seilaufhängung bzw. des Querträgers i. V. m. Foto B8 und
der Echtzeitanzeige
von Kraftmesswerten
in den
Videobildern rechts oben im Format „xxx.xx N“.)
Foto, B3, Seite 7 mit Beschriftung durch die Einsprechende und Foto B8
des Kraftzellensensors vom Typ VZ101BH 100kg
M7
- die Messstrecke sich innerhalb einer allseitig von Messkammerw
Wänden begrenzten Messkammer Räumlichkeit befindet,
Die Messstrecke befindet sich innerhalb eines Raumes, der
aus der Zusammenschau aller Fotos in den Beweismitteln
allseitig von Wänden begrenzt ist. Dabei handelt es sich
jedoch nicht um eine Messkammer
im Sinne des
Streitpatents, da die Fachperson eine solche (bzw. ein
„Plenum“) als nur in einer offenen Messstrecke vorhanden
und als relativ zu Lufteintritts- und Luftaustrittskomponenten
größer dimensionierten Raum versteht (vgl. Abschnitte 5.4
und 5.8 zur Auslegung).
M8
wobei die Messkammer an der Position der Aufnahmeeinheit eine
Fläche quer zur Längsachse der Strömungsstrecke aufspannt, die
mindestens das Dreifache der Querschnittsfläche der Düse
beträgt.
Wie vorstehend beschrieben, verwendet der Windkanal
B… keine Messkammer, sondern eine geschlossene
Messstrecke. Zudem ist in den vorgelegten Dokumenten zur
Vorbenutzung weder eine Angabe zur Dimensionierung der
Düse zu finden, noch ist in den Fotos die Düse zu erkennen,
insbesondere nicht im Größenverhältnis relativ zu den
Abmessungen der Messstrecke. Damit ist ein Verhältnis der
Querschnittsflächen
von
(vorliegend ohnehin nicht
vorhandener) Messkammer und Düse nicht offenbart. Dies
wird auch von der Einsprechenden so eingeräumt.
Da somit jedenfalls die Merkmale M3 und M5 des Strömungssimulators nach
Streitpatent nur teilweise und das Merkmal 8 nicht aus den Dokumenten zur als
offenkundig unterstellten Vorbenutzung des Windkanals B… hervorgehen, ist
der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 diesem gegenüber neu.
6.1.2 Der Strömungssimulator des erteilten Anspruchs 1 beruht gegenüber der
geltend gemachten offenkundigen Vorbenutzung zudem auf einer erfinderischen
Tätigkeit, da sich die o. g. fehlenden Merkmale für die Fachperson ausgehend von
der Ausgestaltung des Windkanals B… nicht in naheliegender Weise ergeben.
Dabei kann dahinstehen, ob es für die Fachperson im Rahmen ihrer routinemäßigen
Konstruktions- und Entwicklungstätigkeit eine naheliegende Maßnahme darstellt,
den fehlenden Teil des Merkmals M5 zu realisieren und die Aufnahmeeinheit zur
Halterung des Skispringers in der Mitte der Messstrecke anzuordnen, insbesondere
weil in diesem Bereich – maximaler Abstand von Düse und Absaugkomponente –
die Homogenität und Konstanz der Geschwindigkeitsverteilung und der laminare
Anteil der Luftströmung, ggf. abhängig von weiteren Randbedingungen, in der Regel
am größten ist.
Nicht naheliegend
ist es jedenfalls, den Windkanal B… statt mit einer
geschlossenen Messstrecke mit einer offenen Messstrecke und einem
Auffangtrichter auszugestalten (Teil des Merkmals M3) sowie eine nur bei einer
offenen Messstrecke vorhandene Messkammer so zu dimensionieren, dass sie an
der Position der Aufnahmeeinheit eine Fläche quer zur Längsachse der
Strömungsstrecke aufspannt, die mindestens das Dreifache der Querschnittsfläche
der Düse beträgt (Merkmal M8).
Zweifelsohne stellt – worauf auch die Einsprechende
in der mündlichen
Verhandlung hingewiesen hat – eine offene Messstrecke eine von im Wesentlichen
nur zwei der Fachperson geläufigen alternativen Arten von Messstrecken in
Windkanälen dar, bei der üblicherweise sowohl eine Düse zur Strömungsformung
als auch ein Auffangtrichter zur Sammlung des Luftstroms verwendet wird und sich
die offene Messstrecke zwischen diesen beiden Komponenten befindet (Merkmal
M3). Dies belegt beispielsweise der Wikipedia-Artikel D7, in dem der der
Fachperson wohlbekannte sog. Göttinger Kanal sowohl mit einer geschlossenen als
auch einer offenen Messstrecke mit Auffangtrichter beschrieben und mit einer
offenen Messstrecke schematisch dargestellt ist (D7, Seite 2, untere Abbildung,
2. Punkt im vorletzten Absatz und Seite 4, Abschnitt „Göttinger Kanal“).
D7, Seite 2, untere Abbildung mit Ergänzungen durch den Senat
Ebenso ist es dem Fachwissen der Fachperson zuzurechnen, im Falle einer offenen
Messstrecke die Ausdehnung der umgebenden Messkammer senkrecht zur
Strömungsrichtung an der Position des Objekts mit einer bestimmten Mindestgröße
vorzusehen, um möglichst realitätsnahe Strömungsbedingungen nachzubilden.
Denn ihr ist bekannt, dass die Wechselwirkung des Strömungsfelds eines zu
untersuchenden Objekts in der Messkammer eines Windkanals mit den Wänden
der Messkammer eine der Hauptfehlerquellen darstellt, welche die im Windkanal
aufgenommen Messdaten gegenüber den realen Strömungsbedingungen am
Objekt verfälscht (z. B. D9, Seite 75, 1. Introduction, 1. Satz). Damit wäre es – eine
offene Messstrecke mit einer Messkammer vorausgesetzt – eine rein fachübliche
Maßnahme, die quer zur Längsachse der Strömungsstrecke aufgespannte Fläche
der Messkammer an der Position der Aufnahmeeinheit beispielsweise mindestens
dreifach so groß zu wählen wie die Querschnittsfläche der Düse, womit das
Merkmal M8 realisiert wäre.
Jedoch ist eine Veranlassung für die Fachperson, ausgehend vom Windkanal
B… die Kategorie der Messstrecke zu wechseln, nicht zu erkennen. Vielmehr
sprechen mehrere fachmännische Erwägungen gegen eine solche grundlegende
Änderung:
- Eine Fachperson, die Skispringern einen Strömungssimulator bereitstellen
möchte, der dem
realen Skisprung nahekommende, kontrollierte
Strömungsverhältnisse nachbilden und die auf den Skispringer wirkenden
Strömungskräfte weitestgehend störungsfrei erfassen kann, findet in dem
Windkanal B… mit der geschlossenen Messstrecke eine Einrichtung,
welche diese Anforderungen offensichtlich bereits hinreichend gut erfüllt.
Den Dokumenten zum vorbenutzten Windkanal B… und den
Schriftsätzen der Einsprechenden, welche zugleich die Entwicklerin und
Betreiberin dieser Einrichtung ist, ist zu entnehmen, dass dieser Windkanal
speziell für anhaltendes menschliches Fliegen in Innenräumen gebaut und
über einen längeren Zeitraum zur Erfassung der auf einen Skispringer
wirkenden Strömungskräfte verwendet wurde. Dazu wird
dessen
Leistungsfähigkeit insbesondere in öffentlichen Präsentationen (B4 bis B6)
und von im Windkanal trainierenden Mitgliedern und Trainern verschiedener
Skisprung-Nationalmannschaften in einem Zeitungsartikel (B3) ausführlich
beschrieben, wohingegen an keiner Stelle erwähnt wird, dass dessen
Eigenschaften hinsichtlich
realitätsnaher Strömungsverhältnisse und
zufriedenstellender Strömungskrafterfassung optimiert werden sollten. Ein
Hinweis oder eine Anregung für die Fachperson, Modifikationen oder gar
prinzipielle Änderungen am Konzept bzw. an der Bauweise des Windkanals
B… vorzunehmen, ist daher nicht erkennbar.
- Doch selbst wenn eine durch die Wände der geschlossenen Messstrecke
verursachte
störende
Beeinflussung
der Strömungskrafterfassung
festgestellt würde und Bedarf bestünde, diese zu eliminieren, würde die
Fachperson nicht die Bauweise des vorbenutzten Windkanals B… als
ungenügend verwerfen, sondern, insbesondere wegen der niedrigeren
Kosten und des geringeren technischen Aufwands, die Messartefakte durch
rechnerische Verfahren bzw. Computersimulationen korrigieren, so wie dies
in dem von der Einsprechenden zum Nachweis der Fachüblichkeit derartiger
numerischer Methoden eingeführten Fachartikel D9 beschrieben ist (Titel:
„Correction of the wall interference effects in wind tunnel experiments“).
- Vor allem aber handelt es sich bei der offenen und der geschlossenen
Messstrecke nicht um zwei als gleichwertige Alternativen separat
austauschbare Komponenten, sondern um grundlegend unterschiedliche
Ausführungsformen der gesamten zentralen Einheit eines Windkanals,
welche aufgrund der signifikant unterschiedlichen physikalischen
Charakteristika
(Scherschichten,
turbulente/laminare Strömungsanteile,
etc.), Funktionsweisen und der sich ergebenden Messeigenschaften den
Einsatz
jeweils weiterer verschiedener Komponenten (Plenum bzw.
Messkammer
und Auffangtrichter
einerseits
und Wände
zur
Strömungsführung andererseits) bedingt. Daher würde die Fachperson eine
derartige grundsätzliche Änderung eines – wie hier – bereits vorhandenen
Gesamtkonzepts eines Windkanals nach einer in sich geschlossenen
technischen Lehre, welche es insbesondere erforderlich machen würde, die
gesamte Strömungsführung grundlegend neu zu berechnen bzw. zu
simulieren und/oder empirisch zu bestimmen, verwerfen. Im Falle eines
bereits bestehenden Windkanals würde sie wegen des erheblichen
Aufwands erforderliche umfangreiche und nicht nur einzelne Komponenten,
sondern ganze Gebäudeteile betreffende Änderungen als nicht praktikabel
überhaupt nicht in Erwägung ziehen.
- Schließlich wird die Fachperson auch aus Gründen der Sicherheit und
Benutzbarkeit sowohl für den Skispringer als auch für ggf. unterstützendes
Personal von einer Umgestaltung des Windkanals B… in Richtung des
streitgegenständlichen Strömungssimulators mit offener statt geschlossener
Messstrecke abgehalten. Denn im Falle eines Windkanals mit offener
Messstrecke wären aufgrund der größeren Abmessungen, insbesondere des
zwangsläufig signifikant tiefer liegenden Messkammerbodens, besondere
und vergleichsweise aufwändige Maßnahmen nötig, um zu gewährleisten,
dass die springende Person einen einfachen Zugang zur Messposition hat
und sicher „landen“ kann sowie dass der einfache Zugang von weiteren
Personen, beispielsweise Hilfestellung leistenden Trainern, zum Windkanal
ermöglicht wird.
Dies wird deutlich beim Vergleich mit dem aus der Druckschrift D2 bekannten
Windkanal, bei dem die Strömungsführung der geschlossenen Messstrecke
die Sicherheit der springenden Person gewährleistet (Seite 9, 1. Absatz: „the
flying subject will be able to safely return to a controlled ground stationary
state in a controlled way“; Seite 10, vorletzter Absatz: „designed to make
gliding flight exercises self-stabilizing and safer“) und ein sicherer Zu- und
Abgang von Personen möglich ist (die Seiten 11 und 12 übergreifender
Absatz: „desirable for some Flyers to both enter and exit the flight section in
what is here called the exit section … to enter the tunnel through the
downstream door, whereas other Flyers … through the upstream door … at
least one access door with air lock for allowing a person to enter or exit the
tunnel 100 during operation. … wherein said doors are arranged at either
side of the test section (one upstream and one downstream).“ und Seite 13,
2. Absatz: „FIG 8a and 8b, … a two-stage access system 600 … for several
persons or objects to enter and exit in any chosen order, into the flight section
… These risks are mitigated by the two-stage system, in which only one door
at a time is opened … facilitate extraction of the injured person.“) sowie dem
Windkanal
B…,
bei
dem
insbesondere
alle
vorgelegten
Videoaufnahmen des Messbetriebs (B19 bis B26) und beispielsweise das
Titelbild des Zeitungsartikels (B3, Seite 1) weitere Personen und direkte
Hilfestellungen eines Trainers im Windkanal zeigen. Im Gegensatz dazu
müssen beim Einsatz einer offenen Messstrecke für den gleichen Zweck
aufwändige Maßnahmen getroffen werden, wie es insbesondere auch das
Streitpatent lehrt, wo nur mittels einer Hebebühne und einer Kippvorrichtung
das Einsteigen und Aussteigen des Skispringers in die bzw. aus der
Aufnahmeeinheit erleichtert und das kräftezehrende Verharren in der
Trainingsposition kurz gehalten werden kann (Streitpatentschrift, Absätze
0024, 0025 und 0032 sowie Ansprüche 5 und 6).
Zusammenfassend ist beim Windkanal B… bzw.
in den ihn beschreibenden
Beweismitteln B2 bis B8 und B19 bis B26 aus einer Vielzahl von Gründen nicht
erkennbar, dass die Fachperson eine Veranlassung hätte, die o. g. grundlegenden
Änderungen vorzunehmen, um die fehlenden Merkmale M3 und M8 zu realisieren.
Ein anderes Bild wird auch durch den Inhalt der eidesstattlichen Versicherungen B9
bis B18 und B27 nicht vermittelt.
Eine entsprechende Veranlassung ergibt sich für die Fachperson aus den oben
genannten Gründen auch nicht aus der technischen Lehre der von der
Einsprechenden insoweit herangezogenen Druckschriften D1, D3, D7 oder D8 oder
dem sonstigen vorliegenden Stand der Technik, sofern sie diese(n) mangels
erkennbarer Nachteile des Windkanals B… überhaupt berücksichtigen würde.
Nach alledem gelangt die Fachperson ausgehend von der geltend gemachten
Vorbenutzung weder aus ihrem Fachwissen heraus, noch durch Zusammenschau
mit einer der Druckschriften des vorliegenden Standes der Technik in naheliegender
Weise zum Gegenstand des erteilten Anspruchs 1.
6.2
Die Druckschrift D2 beschreibt im Wesentlichen, so wie auch der Windkanal
B…, einen geschlossenen Windkanal
für den stabilen Dauerflug von
Menschen, insbesondere unter Verwendung eines Flügelanzuges, aber auch für
das Training von Skispringern (Seite 17, Zeilen 31 bis 34), wobei die Längsachse
der Strömungsstrecke gegenüber der Waagerechten geneigt ist (Merkmale 2 und 4
sowie Teile der Merkmale M1, M3 und M5). Sie offenbart jedoch ebenfalls keine
offene Messstrecke mit Messkammer (fehlende Teile der Merkmale M3, M5 und
M8) und darüber hinaus auch keine Messeinheit zur Erfassung der wirkenden
Strömungskräfte (nicht Merkmal M6), so dass die Lehre der D2 gegenüber der
geltend gemachten Vorbenutzung des Windkanals B… zurückbleibt. Die
Fachperson gelangt daher aus den genannten Gründen auch ausgehend von
Druckschrift D2 nicht zum Gegenstand des Anspruchs 1, ohne erfinderisch tätig zu
werden.
6.3
Der im Jahre 1932 erschienene Fachartikel D1 mit dem Titel „The Focke-
Wulf Wind-Tunnel, A Description of New Commercial Experimental Apparatus
Installed in Germany“ beschreibt einen geschlossenen Windkanal mit einer entlang
einer
Längsachse
verlaufenden
Strömungsstrecke
und
einer
Strömungsrückführung (Teil von Merkmal M1 und Merkmal M2) wobei die
Strömungsstrecke eine Düse, einen Auffangtrichter und eine dazwischen
angeordnete offene Messstrecke („test chamber“) (Merkmal M3) aufweist. Dass sich
die Messstrecke innerhalb einer allseitig von Messkammerwänden begrenzten
Messkammer befindet (Merkmal M7) und die Messkammer an der Position der
Aufnahmeeinheit eine Fläche quer zur Längsachse der Strömungsstrecke aufweist,
die mindestens das Dreifache der Querschnittsfläche der Düse beträgt (Merkmal
M8) mag der Fachmann dem Artikel D1 – trotz der niedrigen Qualität der Zeichnung
der Figur 1 und der Kopien der Fotografien der Figuren 2 und 3 – zwar entnehmen
(insbesondere Figur 1 i. V. m. Seite 220, linke Spalte, 3. Absatz: „The working
section is an open section 2·5 metres in length through the test chamber. It is
completely clear at the sides so as to allow of largescale model being easily brought
in for scale effect measurements.“). Der Artikel D1 offenbart jedoch nicht, dass beim
dort beschriebenen Windkanal die Längsachse der Strömungsstrecke gegenüber
der Waagerechten geneigt ist (nicht Merkmal M4), ferner zeigt sie keine
Aufnahmeeinheit mit einer Messeinheit zur Erfassung von auf einen Skispringer
wirkenden Strömungskräften (nicht Merkmal M6). Ausgehend von der Druckschrift
D1 liegt es somit für die Fachperson, auch in Kombination mit dem weiteren im
Verfahren befindlichen Stand der Technik, nicht nahe, die entsprechenden
Maßnahmen gemäß den fehlenden Merkmalen zu realisieren.
6.4
Die Druckschriften D3, D4 sowie D6 kommen dem Gegenstand des erteilten
Patentanspruchs 1 nicht näher als es schon durch die geltend gemachte
Vorbenutzung des Windkanals B… oder die Druckschrift D2 belegt ist. Aus
dem Vorbringen der Einsprechenden ergibt sich nichts Anderes.
6.5
Die Dokumente D5, D7, D8 und D9 stellen jeweils bereits keinen geeigneten
Ausgangspunkt
für die Fachperson bei
ihren Bemühungen dar, einen
windkanalbasierten Strömungssimulator für Skispringer bereitzustellen, der es
ermöglicht,
dem
realen
Skisprung
nahekommende,
kontrollierte
Strömungsverhältnisse nachzubilden und hierbei die auf den Skispringer wirkenden
Strömungskräfte weitestgehend störungsfrei zu erfassen (vgl. Streitpatentschrift,
Absatz 0006):
· Der Fachartikel D5 beschreibt Untersuchungen der statischen Leistung einer
speziellen axialsymmetrischen Düse und wurde von der Einsprechenden
lediglich eingeführt, um das Merkmal am Düsenaustritt angebrachter
Klappen zur Ablenkung des austretenden Luftstroms nach Unteranspruch 7
zu belegen. Ein Strömungssimulator bzw. ein Windkanal, von dem die
Fachperson bei der Entwicklung einer Vorrichtung zur Erfassung der auf
einen Skispringer wirkenden Strömungskräfte ausgehen könnte, wird dort
nicht beschrieben.
· Die Wikipedia-Artikel D7 und D8 betreffen jeweils einen enzyklopädischen
Überblick zu Windkanälen allgemein, der einem interessierten Laien einen
Einstieg in die Thematik vermitteln kann, jedoch wird eine Fachperson auf
dem Gebiet der Konstruktion von Windkanälen und der zugehörigen
Messtechnik diese nicht als Ausgangspunkt bei der sehr spezifischen
Aufgabe heranziehen, einen windkanalbasierten Strömungssimulator zu
entwickeln, der es ermöglicht, dem realen Skisprung nahekommende,
kontrollierte Strömungsverhältnisse nachzubilden, um die auf den
Skispringer wirkenden Strömungskräfte möglichst störungsfrei zu erfassen.
Zudem enthält der enzyklopädische deutschsprachige Wikipedia-Artikel D7
mit dem Titel „Windkanal“ zwar Abschnitte zu geschlossenen Windkanälen,
beispielsweise nach der bekannten sogenannten Göttinger Bauart, sowie zur
fachüblichen Messung der auf ein zu untersuchendes Modell wirkenden
Strömungskräfte in einer offenen Messstrecke (Seite 2, 1., 2. sowie
4. Absatz, Punkt 2. und Seite 4, 2. Absatz). Hinweise oder Anregungen zu
Maßnahmen, welche zur Erfassung der auf einen Skispringer wirkenden
Strömungskräfte (Teile der Merkmale M1 und M6) erforderlich sind,
insbesondere gemäß Merkmal M4, wonach die Längsachse der
Strömungsstrecke gegenüber der Waagerechten geneigt ist, sind dem Artikel
D7 jedoch nicht entnehmbar.
Der Überblicksartikel D8 der englischsprachigen Internet-Enzyklopädie
Wikipedia zum Thema „Wind tunnel“ umfasst neben einem allgemeinen
einleitenden Teil (Seiten 1 und 2), einem historischen Abriss („History“), einer
Klassifikation der verschiedenen Windkanalarten („Classification“) und der
Beschreibung von Methoden zur Visualisierung der Strömungen („Flow
Visualization“) lediglich einen Abschnitt zu Messung aerodynamischer
Kraftwirkungen und zur Arbeitsweise („How it Works“) von Windkanälen mit
der aus wenigen Sätzen bestehenden Erwähnung von Druck-, Kraft und
Momentenmessung („Pressure measurements“ und „Force and moment
measurements“).
Dem Wikipedia-Artikel D8 ist zwar ein als Strömungssimulator nutzbarer
Windkanal entnehmbar, der zur Erfassung der auf einen Skispringer
wirkenden Strömungskräfte geeignet ist (Seite 1, 1. Absatz bis Seite 2,
2. Absatz; Merkmal M1), in geschlossener Form mit einer entlang einer
Längsachse
verlaufenden
Strömungsstrecke
und
einer
Strömungsrückführung (Seite 5, 3. Absatz; Merkmal M2), wobei in der Mitte
des Tunnels eine Aufnahmeeinheit zur Halterung des zu vermessenden
Objekts angeordnet ist (Seite 1, 2. Absatz: „The object to be tested is
fastened in the tunnel so that it will not move“ und Seite 8, 2. Absatz: „so the
object being tested is usually kept near the center of the tunnel“; Teil von
Merkmal M5), die mit einer Messeinheit zur Erfassung der auf das Modell
wirkenden Strömungskräfte verbunden ist (insbesondere Seite 8, Abschnitt
„Force and moment measurements“: „With the model mounted on a force
balance, one can measure lift, drag, lateral forces, yaw, roll, and pitching
moments over a range of angle of attack.“; Merkmal M6). Dabei liest die
Fachperson noch mit, dass die Messstrecke sich innerhalb eines allseitig von
Wänden begrenzten Messbereichs befindet (Seite 8; Teil von Merkmal M7).
An keiner Stelle des Wikipedia-Artikels D8 ist jedoch offenbart,
-
dass die Strömungsstrecke eine Düse, einen Auffangtrichter und eine
zwischen der Düse und dem Auffangtrichter angeordnete offene
Messstrecke aufweist (nicht Merkmal M3),
- wobei die Längsachse der Strömungsstrecke gegenüber der
Waagerechten geneigt ist (nicht Merkmal M4; die auf Seite 10, letzter
Absatz genannten vertikalen Windtunnel weisen bei fachgerechter
Auslegung keine geneigte Strömungsstrecke auf, vgl. Abschnitt 5.5),
-
-
die Aufnahmeeinheit in der Mitte der Messstrecke zwischen Düse und
Auffangtrichter angeordnet ist (nicht Rest vom Merkmal M5) und zudem
die Messkammer an der Position der Aufnahmeeinheit eine Fläche quer
zur Längsachse der Strömungsstrecke aufspannt, die mindestens das
Dreifache der Querschnittsfläche der Düse beträgt (nicht Merkmal M8).
Darüber hinaus sind die
in D8
beschriebenen verschiedenen
Ausgestaltungen nicht Merkmale eines einzelnen Windkanals, sondern
vielmehr Eigenschaften unterschiedlicher Windkanäle, die in verschiedenen
Teilen des Artikels beschrieben werden (einleitender Abschnitt und
Abschnitte „Measurement of aerodynamic forces“, „History / Widespread
usage“, „Force and moment measurements“ und „Classification“).
Somit können die Wikipedia-Artikel D7 und D8 weder als geeigneter
Ausgangspunkt für die Fachperson gelten, die einen Strömungssimulator zur
Erfassung der auf einen Skispringer wirkenden Strömungskräfte entwickeln
möchte, noch liefern sie der Fachperson Anregungen oder Hinweise, die
gegenüber dem Gegenstand des Streitpatents fehlenden Merkmale zu
realisieren.
· Der in einer Fachzeitschrift zur Modellierung und Simulation veröffentlichte
Fachartikel
D9
beschäftigt
sich mit
der
Korrektur
von
Wandinterferenzeffekten in Windkanalexperimenten,
insbesondere mit
numerischen
Simulationen
aerodynamischer
Koeffizienten
von
Flugzeugmodellen unter Unterschallbedingungen in Hochgeschwindigkeits-
Windkanälen. Für die Konstruktion von Windkanälen mit Messeinheiten zur
Erfassung der auf einen Skispringer wirkenden Strömungskräfte kann dieser
Artikel der Fachperson nicht als Grundlage dienen.
Daher ist der Strömungssimulator gemäß erteiltem Patentanspruch 1 gegenüber
dem im Verfahren befindlichen Stand der Technik nicht nur neu, sondern beruht
auch auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Mit dem tragenden Patentanspruch 1 haben auch die auf diesen rückbezogenen
Patentansprüche 2 bis 8 Bestand.
7.
Somit ist das Streitpatent im angefochtenen Beschluss zu Recht in der
erteilten Fassung aufrechterhalten worden, so dass die Beschwerde der
Einsprechenden zurückzuweisen war.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das
Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 1 PatG).
Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde
nicht zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der nachfolgenden
Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3 PatG):
1. Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt.
2. Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung des
Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der
Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war.
3. Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt.
4. Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes
vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder
stillschweigend zugestimmt hat.
5. Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei
der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden
sind.
6. Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen.
Die Rechtsbeschwerde ist von einer beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältin
oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt innerhalb eines
Monats nach Zustellung dieses Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a,
76133 Karlsruhe, einzulegen (§ 102 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 PatG).
Musiol
Müller
Dorn
Dr. Haupt