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BPatG Urteil vom 15.05.2024 – 6 Ni 37/21 (EP)

6. Senat · ECLI:DE:BPatG:2024:150524U6Ni37.21EP.0

Zitiert 1 Entscheidungen 4 zitierte Normen

BUNDESPATENTGERICHT

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

Verkündet am 15. Mai 2024

(Aktenzeichen)

In der Patentnichtigkeitssache

ECLI:DE:BPatG:2024:150524U6Ni37.21EP.0

betreffend das europäische Patent EP 2 146 627

(DE 60 2008 063 067)

hat der 6. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund

der mündlichen Verhandlung vom 15. Mai 2024 durch die Vorsitzende

Richterin Dr. Schnurr sowie die Richter Dipl.-Ing. Veit, Dipl.-Phys. Dr.

Schwengelbeck, Dr.-Ing. Flaschke und Dr. Söchtig

für Recht erkannt:

I.

Das europäische Patent 2 146 627 wird mit Wirkung für das

Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für

nichtig erklärt.

II.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III.

Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand§

Die Beklagte ist Inhaberin des u. a. auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

Deutschland in englischer Sprachfassung erteilten europäischen Patents 2 146 627

(im Folgenden: „Streitpatent“). Das am 14. April 2008 angemeldete Streitpatent,

dessen Erteilung am 29. Juli 2020 veröffentlicht worden ist, trägt die Bezeichnung

„METHOD AND APPARATUS FOR PROVIDING DATA PROCESSING AND CON-

TROL IN MEDICAL COMMUNICATION SYSTEM“ (Verfahren und Vorrichtung zur

Bereitstellung von Datenverarbeitung und –kontrolle in einem medizinischen Kommunikationssystem) und nimmt die Priorität der US-Anmeldung 911873 P vom

14. April 2007 in Anspruch. Beim Deutschen Patent- und Markenamt wird das

Streitpatent unter dem Aktenzeichen DE 60 2008 063 067 geführt.

In seiner erteilten Fassung umfasst das Streitpatent dreizehn Patentansprüche mit

dem unabhängigen Verfahrensanspruch 1 sowie dem nebengeordneten Vorrichtungsanspruch 8 sowie den auf diese jeweils unmittelbar oder mittelbar rückbezogenen Unteransprüchen 2 bis 7 und 9 bis 13.

Die Klägerin greift das Streitpatent in vollem Umfang an und stützt sich dabei auf

den Nichtigkeitsgrund der unzulässigen Erweiterung sowie mangelnden Patentfähigkeit in Form mangelnder Neuheit sowie fehlender erfinderischer Tätigkeit (Art. II

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 lit. a., c. EPÜ i. V. m. Art. 54,

56 EPÜ).

Die Beklagte verteidigt das Streitpatent in der erteilten Fassung sowie mit einem

Hilfsantrag vom 10. November 2023 in der englischsprachigen Fassung vom

15. Mai 2024.

1. Der unabhängige Patentanspruch 1 lautet in seiner erteilten Fassung in der

Verfahrenssprache Englisch wie folgt:

1. A method, comprising:

executing, on a receiver unit (104, 106), a predetermined routine associated with

an operation of an analyte monitoring device (1010);

detecting a predefined alarm condition associated with the analyte monitoring

device (1020);

outputting, to a user interface of the receiver unit, a first indication associated

with the detected predefined alarm condition during the execution of the

predetermined routine (1030); and

outputting, to the user interface of the receiver unit, a second indication

associated with the detected predefined alarm condition (1040);

wherein

the second indication is output after the completion of the execution of the

predetermined routine;

the predetermined routine is executed without interruption during the

outputting of the first indication;

the first indication includes a temporary indicator and, further, the second

indication includes a predetermined alarm associated with the detected

predefined alarm condition; and

the predetermined routine includes one or more processes that interface

with the user interface of the receiver unit.

Der nebengeordnete Patentanspruch 8 lautet in seiner erteilten Fassung in der

Verfahrenssprache Englisch wie folgt:

8. An apparatus, comprising:

a receiver unit (104,106) with a user interface;

and

a data processing unit operatively coupled to the user interface, the data

processing unit configured to execute on the receiver unit a predetermined

routine associated with an operation of an analyte monitoring device (1010),

detect a predefined alarm condition associated with the analyte monitoring

device (1020), output on the user interface a first indication associated with the

detected predefined alarm condition during the execution of the predetermined

routine (1030), and output on the user interface a second indication associated

with the detected predefined alarm condition (1040); wherein

the data processing unit is configured to output the second indication after

the completion of the execution of the predetermined routine,

the predetermined routine is executed without interruption during the

outputting of the first indication, wherein the first indication includes a

temporary indicator, and,

further, the second indication includes a predetermined alarm associated

with the detected predefined alarm condition, and,

the predetermined routine includes one or more processes that interface

with the user interface of the receiver unit.

Hinsichtlich des Wortlauts der Unteransprüche wird auf die Streitpatentschrift

EP 2 146 627 B1 verwiesen.

Die Klägerin ist der Auffassung, dass der Gegenstand des erteilten Anspruchs 8

unzulässig erweitert ist, was sie näher ausführt.

Ihr Vorbringen zur fehlenden Patentfähigkeit stützt die Klägerin insbesondere auf

die nachfolgenden Druckschriften:

D1

Benutzerhandbuch DexCom STS Continuous Glucose

Monitoring System User’s Guide (2006)

D2

D3

D4

D5

D6

D7

D8

D9

D10

D11

US 6,510,344 B1 („Halpern“)

US 6,175,752 B1 („Say“)

US 2003/0211617 A1 („Jones”)

WO 2006/079867 A1 („Bunte“)

US 5,791,344 („Schulman“)

US 2003/100821 A1 („Heller“)

US 2006/001551 A1 („Kraft“)

US 2005/038332 A1 („Saidara“)

US 2006/0189863 A1 („Peyser“)

Benutzerhandbuch

zum Glukoseüberwachungssystem

„FreeStyle Navigator“ („Navigator“).

Nach Ansicht der Klägerin sind die Ansprüche 1 und 8 der erteilten Fassung des

Streitpatents nicht neu in Anbetracht der Druckschriften D1 und D11, ebenso auch

in Hinblick auf die weiteren Entgegenhaltungen D2, D3 und D4. Außerdem beruhe

die erteilte Fassung ausgehend von der Druckschrift D5 in Verbindung mit dem

Offenbarungsgehalt einer der weiteren Entgegenhaltungen D1, D3, D4 oder D6

nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Für den Fachmann habe es nahegelegen,

die ihm aus dem Stand der Technik bekannten Analyt-Überwachungsgeräte, um

weitere Funktionen zur Anzeige von Benachrichtigungen und Alarmen zu ergänzen

und damit zum Gegenstand des Streitpatents zu gelangen.

Auch die Unteransprüche enthielten nichts Patentfähiges.

Die Klägerin beantragt,

das europäische Patent 2 146 627 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der

Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen sowie hilfsweise

die Klage abzuweisen soweit sie sich gegen das Streitpatent in der Fassung

des Hilfsantrags vom 10. November 2023 in der am 15. Mai 2024 übergebenen Sprachfassung richtet.

In der Fassung des Hilfsantrags wurden im Patentanspruch 1 und im

nebengeordneten Patentanspruch 7 (bisher erteilter Anspruch 8) die Ansprüche

am Ende folgendermaßen ergänzt (Ergänzung unterstrichen):

and that include: visual display of data, configuration of device settings, or

review of historical data and/or alarms.

Die erteilten Unteransprüche 2 und 9 wurden bei angepassten Rückbezügen in der

Fassung des Hilfsantrags gestrichen.

Die Beklagte tritt dem Vorbringen der Klägerin in allen Punkten entgegen und

erachtet das Streitpatent in der erteilten Fassung, zumindest aber in der

Fassung des Hilfsantrags als rechtsbeständig.

Die Klägerin erachtet das Streitpatent auch in der Fassung des Hilfsantrags als

nicht rechtsbeständig, der zudem unzulässig erweitert sei.

Der Senat hat den Parteien am 7. September 2023 einen qualifizierten Hinweis

(§ 83 PatG) und im Termin am 15. Mai 2024 einen weiteren Hinweis erteilt. Wegen

der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten nebst Anlagen Bezug genommen.

Entscheidungsgründe§

Die zulässige Klage ist begründet. Das Streitpatent erweist sich weder in seiner

erteilten Fassung noch in der Fassung des Hilfsantrags als rechtsbeständig, da

den Gegenständen der

jeweiligen unabhängigen Patentansprüche der

Nichtigkeitsgrund der fehlenden Patentfähigkeit in Form fehlender Neuheit

entgegensteht (Art. II § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 lit. a., b.

EPÜ i. V. m. 54 EPÜ).

Die Frage einer etwaigen unzulässigen Erweiterung des nebengeordneten

Patentanspruchs 8 der erteilten Fassung bedarf hierauf basierend im Ergebnis

keiner Entscheidung. Dies gilt auch für die Frage einer möglichen unzulässigen

Erweiterung der Patentansprüche 1 und 7 in der hilfsweise verteidigten Fassung.

I.

1. Das Streitpatent betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur

Datenverarbeitung und -steuerung in einem medizinischen Telemetriesystem,

beispielsweise

zum

kontinuierlichen

Glukosemonitoring

(siehe

Streitpatentschrift, Abs. [0007]).

In

der

Beschreibungseinleitung

wird

erläutert,

dass

Analyten-

Überwachungssysteme, zum Beispiel Glukoseüberwachungssysteme,

im

Allgemeinen

ein

kleines,

leichtes,

batteriebetriebenes

und

mikroprozessorgesteuertes System umfassten, das so konfiguriert sei, dass es

Signale proportional zu den entsprechenden gemessenen Glukosespiegeln

unter Verwendung eines Elektrometers erfasse und die gesammelten Daten

mittels HF-Signale übertrage. Bestimmte Analytenüberwachungssysteme

umfassten einen transkutanen oder subkutanen Analytsensor, der zum Beispiel

teilweise auf der Haut einer Person angebracht sei, deren Analytspiegel

überwacht werde (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0001]).

Der Analytsensor könne so konfiguriert sein, dass ein Teil davon unter der Haut

des Patienten platziert sei, um die Analytspiegel des Patienten zu erfassen, und

ein anderer Teil des Segments des Analytsensors mit der Sendeeinheit in

Verbindung stehe. Die Sendeeinheit sei so konfiguriert, dass sie die vom Sensor

erfassten Analytspiegel über eine drahtlose Kommunikationsverbindung, wie

etwa eine HF-(Hochfrequenz)-Kommunikationsverbindung, an eine Empfänger-

/Überwachungseinheit überträgt (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0002]).

Zum Stand der Technik verweist das Streitpatent auf die US 5 791 344 A (D6),

die ein Verfahren offenbare, das das Ausführen einer vorbestimmten Routine

umfasse, wobei ein vordefinierter Alarmzustand erfasst werde, der der

Analytenüberwachungsvorrichtung zugeordnet

ist, eine erste Anzeige

ausgegeben werde, die mit dem erfassten vordefinierten Alarmzustand während

der Ausführung der vorbestimmten Routine assoziiert sei und eine zweite

Anzeige ausgegeben werde, die dem erfassten vordefinierten Alarmzustand

zugeordnet sei (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0003]).

2. Das technische Problem, mit dem sich das Streitpatent befasst, besteht

darin, die aus dem Stand der Technik bekannten medizinischen

Analytenüberwachungssysteme zu verbessern und die Ausgabe von

Alarmsignalen benutzerfreundlich und sicher zu gestalten.

3. Als zuständigen Fachmann sieht der Senat einen Ingenieur oder Informatiker

mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium

(Bachelor)

im Bereich

Medizintechnik oder Informatik an, der über eine mehrjährige Erfahrung in der

Entwicklung

von

Analytvorrichtungen mit

einem medizinischen

Telemetriesystem, beispielsweise zur kontinuierlichen Glukoseüberwachung,

verfügt und der geeignete Programmiertechniken

für medizinische

Empfängersysteme kennt. Bei medizinischen Fragestellungen zieht dieser

Fachmann ergänzend einen Mediziner hinzu.

4. Gemäß den unabhängigen Patentansprüchen 1 und 8 beansprucht das

Streitpatent in der erteilten Fassung ein Verfahren bzw. eine Vorrichtung, deren

Merkmale sich wie folgt gliedern lassen (deutsche Übersetzung kursiv dargestellt):

Patentanspruch 1 (deutsche Übersetzung kursiv dargestellt):

1

A method, comprising:

Ein Verfahren, das Folgendes beinhaltet:

1.1

executing, on a receiver unit (104, 106), a predetermined routine associated

with an operation of an analyte monitoring device (1010);

Ausführen, auf einer Empfängereinheit (104, 106), einer vorbestimmten, mit

einem Betrieb eines Analytenüberwachungsgeräts assoziierten Routine

(1010);

1.2

detecting a predefined alarm condition associated with

the analyte

monitoring device (1020);

Detektieren einer vordefinierten, mit dem Analytenüberwachungsgerät

assoziierten Alarmbedingung (1020);

1.3

outputting, to a user interface of the receiver unit, a first indication associated

with the detected predefined alarm condition during the execution of the

predetermined routine (1030); and

Ausgeben, zu einer Benutzerschnittstelle der Empfängereinheit, einer

ersten, mit der detektierten vordefinierten Alarmbedingung assoziierten

Meldung während der Ausführung der vorbestimmten Routine (1030); und

1.4

outputting, to the user interface of the receiver unit, a second indication

associated with the detected predefined alarm condition (1040); wherein

Ausgeben, an die Benutzerschnittstelle der Empfängereinheit, einer zweiten

mit der detektierten vordefinierten Alarmbedingung assoziierten Meldung

(1040); wobei

1.5

the second indication is output after the completion of the execution of the

predetermined routine;

die zweite Meldung nach der Beendigung der Ausführung der vorbestimmten

Routine ausgegeben wird;

1.6

the predetermined routine is executed without interruption during the

outputting of the first indication;

die vorbestimmte Routine während der Ausgabe der ersten Meldung ohne

Unterbrechung ausgeführt wird;

1.7

the first indication includes a temporary indicator and, further, the second

indication includes a predetermined alarm associated with the detected

predefined alarm condition; and

die erste Meldung einen temporären Indikator umfasst und die zweite

Meldung ferner einen vorbestimmten mit der detektierten vordefinierten

Alarmbedingung assoziierten Alarm umfasst; und

1.8

the predetermined routine includes one or more processes that interface with

the user interface of the receiver unit.

die vorbestimmte Routine einen oder mehrere Prozesse umfasst, die mit der

Benutzerschnittstelle der Empfängereinheit verknüpft sind.

Patentanspruch 8 (deutsche Übersetzung kursiv dargestellt):

8

An apparatus, comprising:

Eine Vorrichtung, die Folgendes beinhaltet:

8.1

a receiver unit (104,106) with a user interface; and a data processing unit

operatively coupled to the user interface,

eine Empfängereinheit (104,106) mit einer Benutzerschnittstelle; und eine

Datenverarbeitungseinheit, die betriebsfähig mit der Benutzerschnittstelle

gekoppelt ist,

8.2

the data processing unit configured to execute on the receiver unit a

predetermined routine associated with an operation of an analyte monitoring

device (1010),

wobei die Datenverarbeitungseinheit dazu ausgelegt

ist, auf der

Empfängereinheit eine

vorbestimmte, mit

einem Betrieb eines

Analytenüberwachungsgeräts assoziierte Routine auszuführen (1010),

8.3

detect a predefined alarm condition associated with the analyte monitoring

device (1020),

eine vordefinierte mit dem Analytenüberwachungsgerät assoziierte

Alarmbedingung zu detektieren (1020),

8.4

output on the user interface a first indication associated with the detected

predefined alarm condition during the execution of the predetermined routine

(1030),

auf der Benutzerschnittstelle eine erste, mit der detektierten vordefinierten

Alarmbedingung assoziierte Meldung während der Ausführung der

vorbestimmten Routine auszugeben (1030)

8.5

and output on the user interface a second indication associated with the

detected predefined alarm condition (1040); wherein

und auf der Benutzerschnittstelle eine zweite mit der detektierten

vordefinierten Alarmbedingung assoziierte Meldung auszugeben (1040);

wobei

8.6

the data processing unit is configured to output the second indication after

the completion of the execution of the predetermined routine,

die Datenverarbeitungseinheit dazu ausgelegt ist, die zweite Meldung nach

der Beendigung der Ausführung der vorbestimmten Routine auszugeben,

8.7

the predetermined routine is executed without interruption during the

outputting of the first indication,

die vorbestimmte Routine während der Ausgabe der ersten Meldung ohne

Unterbrechung ausgeführt wird,

8.8 wherein the first indication includes a temporary indicator, and, further, the

second indication includes a predetermined alarm associated with the

detected predefined alarm condition, and,

wobei die erste Meldung einen temporären Indikator umfasst, und die zweite

Meldung ferner einen vorbestimmten, mit der detektierten vordefinierten

Alarmbedingung assoziierten Alarm umfasst und

8.9

the predetermined routine includes one or more processes that interface with

the user interface of the receiver unit.

die vorbestimmte Routine einen oder mehrere Prozesse umfasst, die mit der

Benutzerschnittstelle der Empfängereinheit verknüpft sind.

5. Der oben definierte Fachmann legt den unabhängigen Patentansprüchen 1

und 8 folgendes Verständnis zugrunde (Auslegung). Die an den Merkmalen des

Verfahrensanspruchs 1 orientierten Ausführungen gelten für die entsprechenden

Merkmale des Vorrichtungsanspruchs 8 in gleicher Weise.

Das Verfahren nach Anspruch 1 umfasst insgesamt vier Verfahrensschritte, die

auch in der Figur 10 der Streitpatentschrift dargestellt sind (im Folgenden zitierte

Absätze sind solche der Streitpatentschrift):

3

Ausführen einer vorbestimmten Routine

Detektieren einer Alarmbedingung

Ausgeben einer ersten, mit der Alarmbedingung

assoziierten Meldung während der Ausführung der

vorbestimmten Routine

4

Ausgeben einer zweiten, mit der Alarmbedingung

assoziierten Meldung nach Beendigung der Routine.

Die

im Flussdiagramm der Figur 10 dargestellten

Verfahrensschritte werden in den Absätzen [0077] bis [0080]

beschrieben. Die im Anspruch 1 verwendeten Begriffe sind

jedoch in dieser Offenbarungsstelle nicht näher erläutert,

ebenso

fehlen

konkrete Ausführungsbeispiele. Der

Fachmann ist für die Auslegung des „breit“ formulierten

Wortlauts der Patentansprüche mithin auf sein Fachwissen angewiesen.

Verfahren (Merkmal 1)

1

1.1

1

1.1

A method, comprising:

executing, on a receiver unit (104, 106), a predetermined routine associated with an operation of an analyte monitoring device (1010); Ein Verfahren, das Folgendes beinhaltet:

Ausführen, auf einer Empfängereinheit (104, 106), einer vorbestimmten, mit einem Betrieb eines Analytenüberwachungsgeräts assoziierten Routine (1010);

Der Patentanspruch 1 beansprucht ein Verfahren, das in einer Empfängereinheit

eines Analytenüberwachungsgeräts ausgeführt wird [Merkmal 1 i. V. m. Merkmal 1.1]. Die Empfängereinheit (104, 106) empfängt die Daten eines Sensors (sensor unit 101), beispielsweise über eine Sendeeinheit (transmitter unit 102; vgl.

nachfolgend abgebildete Fig. 1, Abs. [0010]).

Beispielhaft ist als Analytenüberwachungsgerät ein CGM-System (Continuous Glucose Monitoring System) genannt (vgl. Abs. [0001]: „Analyte, e. g., glucose monitoring systems including continuous and discrete monitoring systems …“), darauf

sind das Verfahren - und auch die Vorrichtung des Patentanspruchs 8 - jedoch

nicht eingeschränkt. Als Analyt (Stoff) ist in der Streitpatentschrift beispielhaft Glucose genannt, jedoch sind dort auch diverse andere körpereigene Stoffe wie Acetylcholin, Amylase, Bilirubin, Cholesterin, Choriongonadotropin, Kreatinkinase

(z. B. CK-MB), Kreatin, DNA, Fructosamin, Glucose, Glutamin, Wachstumshormone, Hormone, Ketone, Laktat , Peroxid, prostataspezifisches Antigen, Prothrombin, RNA, Schilddrüsen-stimulierendes Hormon und Troponin oder Medikamente,

Digitoxin, Digoxin, Missbrauchsdrogen, Theophyllin und Warfarin angeführt (vgl.

Abs. [0009]).

Anspruch 1 gibt nicht vor, auf welche Art und Weise und in welcher zeitlichen Abfolge der Sensor die Analytwerte misst.

Erster Verfahrensschritt: Ausführen einer vorbestimmten Routine (Merkmale 1.1 u.

1.8)

1.1

1.8

1.1

executing, on a receiver unit (104, 106), a predetermined routine associated with an operation of an analyte monitoring device (1010);

the predetermined routine includes one or more processes that interface with the user interface of the receiver unit.

Ausführen, auf einer Empfängereinheit (104, 106), einer vorbestimmten, mit einem Betrieb eines Analytenüberwachungsgeräts assoziierten Routine (1010);

1.8

die vorbestimmte Routine einen oder mehrere Prozesse umfasst, die mit der

Benutzerschnittstelle der Empfängereinheit verknüpft sind

Im ersten Verfahrensschritt wird in einer Empfängereinheit (104, 106) eine vorbestimmte Routine (1010), d. h. eine computerimplementierte Folge von Anweisungen zur Ausführung einer bestimmten Teilaufgabe eines Computerprogramms gestartet und ausgeführt. Diese Routine hat einen Bezug zum Betrieb eines Analytenüberwachungsgeräts („associated with an operation of an analyte monitoring

device“) und läuft unter vorher festgelegten Bedingungen ab („predetermined routine“) [Merkmal 1.1].

Bei der mit dem Betrieb eines Analytenüberwachungsgeräts assoziierten, vorbestimmten Routine kann es sich um die in der Streitpatentschrift genannte Filterung

der Sensordaten (vgl. Abs. [0043] ff.), die Temperaturkompensation der Daten

(vgl. Abs. [0045] ff.), die Sensorüberwachung (vgl. Abs. [0055] ff.), aber auch um

eine Überwachung nach physiologischen Aspekten, z. B. eine Überwachung des

Blutzuckerspiegels mit Alarmfunktion, oder um die Anzeige der Daten handeln.

Auch in Abs. [0080] und im Unteranspruch 2 sind Beispiele für derartige Routinen

angegeben, dazu gehören Kalibrierungsverfahren, eine visuelle Darstellung der

Daten oder ein Verfahren zur Konfiguration des Geräts (vgl. Anspruch 2: „Verfahren

nach Anspruch 1, wobei die vorbestimmte Routine folgendes umfasst: einen oder

mehrere mit dem Durchführen eines Blutzuckertests assoziierte Prozesse, eine oder mehrere Konfigurationseinstellungen, analytenbezogene Datenüberprüfung oder -analyse, Datenübertragungsroutine, Kalibrierungsroutine oder das Überprüfen

einer Alarmbedingungsbenachrichtigung mit einer höheren Priorität als die der vorbestimmten Routine“; vgl. Abs. [0080]: „Within the scope of the present invention,

the ongoing routine or the predetermined routine being executed may includes one

or more of performing a finger stick blood glucose test (for example, for purposes

of periodically calibrating the sensor unit 101), or any other processes that interface

with the user interface, for example, on the receiver/monitor unit 104/106 (FIG. 1)

including, but not limited to the configuration of device settings, review of historical

data such as glucose data, alarms, events, entries in the data log, visual displays

of data including graphs, lists, and plots, data communication management including RF communication administration, data transfer to the data processing terminal

105 (FIG. 1), or viewing one or more alarm conditions with a different priority in a

preprogrammed or determined alarm or notification hierarchy structure.“). Auf diese

vorgenannten Routinen, insbesondere auf Routinen, die spezifisch mit der Überwachung des Analyts zusammenhängen, ist die „vorbestimmte Routine“ im Sinne

des Streitpatents jedoch nicht beschränkt. Gefordert ist dort lediglich die Assoziation mit dem Betrieb des Analytenüberwachungsgeräts („associated with an operation of an analyte monitoring device“).

Weiter ist nicht vorgegeben oder ausgeschlossen, dass die vorbestimmte Routine

auch die Überprüfung der Alarmbedingungen oder die Ausgabe der Meldungen /

Alarme gemäß den Merkmalen 1.2 bis 1.4 und 1.7 vornimmt.

Nach dem Merkmal 1.8 umfasst die vorbestimmte Routine einen oder mehrere Prozesse, die mit der Benutzerschnittstelle der Empfängereinheit verknüpft sind. Falls

die vorbestimmte Routine die Überprüfung der Alarmbedingung mit der Ausgabe

der Meldung vornimmt, ist dieses Merkmal bereits durch die Verfahrensschritte 1.3

und 1.4 erfüllt.

Vom Wortlaut des Anspruchs 1 können jedoch auch parallel ablaufende Routinen

umfasst sein:

- Eine erste Routine (predetermined routine), die gemäß den Merkmalen 1.1

u. 1.8 mit dem Betrieb des Analytenüberwachungsgeräts assoziiert ist und

Prozesse umfasst, die mit der Benutzerschnittstelle der Empfängereinheit

verknüpft sind.

- Eine weitere, davon unabhängige Routine, die parallel zu der ersten vorbestimmen Routine abläuft, und die Überprüfung (detection) von vordefinierten Alarmbedingungen und die Ausgabe zugehöriger Meldungen gemäß

der Merkmale 1.2 bis 1.7 betrifft, wobei eine erste Meldung (first indication)

während der Ausführung der ersten Routine erfolgt und eine zweite Meldung (second indication) nach Beendigung der ersten Routine erfolgt.

Der Wortlaut des Anspruchs 1 fordert jedenfalls keine funktionale Verknüpfung der

die Merkmale 1.1 und 1.8 betreffenden Routine mit einer weiteren, davon unabhängigen, die Merkmale 1.2 bis 1.7 betreffenden Routine. Einzige Bedingung ist

die (zufällige) Ausgabe einer ersten Meldung durch die weitere Routine, während

die erste, davon unabhängige Routine ohne Unterbrechung abläuft, und eine

zweite Meldung nach der (zufälligen) Beendigung der ersten Routine ausgegeben

wird.

Zweiter Verfahrensschritt: Detektieren einer Alarmbedingung (Merkmal 1.2)

1.2

detecting a predefined alarm condition associated with the analyte monitoring device (1020);

1.2

Detektieren einer vordefinierten, mit dem Analytenüberwachungsgerät assoziierten

Alarmbedingung (1020);

In Merkmal 1.2 wird bestimmt, ob eine vordefinierte Alarmbedingung eingetreten

ist, wobei die Alarmbedingung mit dem Analytenüberwachungsgerät assoziiert ist.

Die Alarmbedingung muss somit einen Zusammenhang zum Analytenüberwachungsgerät besitzen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass diese an einen kritischen Zustand oder eine für den Patienten / Benutzer kritische Situation anknüpft.

Der Begriff „Alarmbedingung“ („alarm condition“) ist im Streitpatent nicht näher definiert und daher breit aufzufassen.

Dritter Verfahrensschritt: Ausgeben einer ersten, mit der Alarmbedingung

assoziierten Meldung während der Ausführung der vorbestimmten Routine

1.3

outputting, to a user interface of the receiver unit, a first indication associated with the

detected predefined alarm condition during the execution of the predetermined routine (1030); and

1.6

the predetermined routine is executed without interruption during the outputting of the first indication;

1.7

the first indication includes a temporary indicator and, further, the second indication

includes a predetermined alarm associated with the detected predefined alarm condition; and

1.3

Ausgeben, zu einer Benutzerschnittstelle der Empfängereinheit, einer ersten, mit der

detektierten vordefinierten Alarmbedingung assoziierten Meldung während der Ausführung der vorbestimmten Routine (1030); und

1.6

die vorbestimmte Routine während der Ausgabe der ersten Meldung ohne Unterbrechung ausgeführt wird;

1.7

die erste Meldung einen temporären Indikator umfasst und die zweite Meldung ferner

einen vorbestimmten mit der detektierten vordefinierten Alarmbedingung assoziierten

Alarm umfasst; und

Im Verfahrensschritt gemäß Merkmal 1.3 wird noch vor Beendigung der vorbestimmten Routine eine erste, mit der Alarmbedingung assoziierte Meldung ausgegeben. Diese Ausgabe erfolgt an eine Benutzerschnittstelle der Empfängereinheit

und umfasst einen temporären Indikator, d. h. eine nur eine gewisse Zeit dauernde

Anzeige (Merkmal 1.7 betreffend die erste Meldung). Die vorbestimmte Routine

nach Merkmal 1.1 wird während der Ausgabe der ersten Meldung nicht unterbrochen (Merkmal 1.6).

Vierter Verfahrensschritt: Ausgeben einer zweiten, mit der Alarmbedingung

assoziierten Meldung nach Beendigung der vorbestimmten Routine (Merkmale 1.4,

1.5 u. 1.7)

1.4

1.5

outputting, to the user interface of the receiver unit, a second indication associated with the detected predefined alarm condition (1040);

the second indication is output after the completion of the execution of the predetermined routine;

1.7

the first indication includes a temporary indicator and, further, the second indication

includes a predetermined alarm associated with the detected predefined alarm condition; and

Ausgeben, an die Benutzerschnittstelle der Empfängereinheit, einer zweiten mit der detektierten vordefinierten Alarmbedingung assoziierten Meldung (1040);

die zweite Meldung nach der Beendigung der Ausführung der vorbestimmten Routine ausgegeben wird;

1.4

1.5

1.7

die erste Meldung einen temporären Indikator umfasst und die zweite Meldung ferner

einen vorbestimmten mit der detektierten vordefinierten Alarmbedingung assoziierten

Alarm umfasst; und

In einem weiteren Verfahrensschritt (Merkmal 1.4) wird an die Benutzerschnittstelle

der Empfängereinheit eine zweite Meldung (1040) ausgegeben. Diese zweite Meldung ist der ersten Meldung entsprechend mit der detektierten, vordefinierten

Alarmbedingung assoziiert und umfasst einen Alarm (Merkmal 1.7 betreffend die

zweite Meldung). Die zweite Meldung wird nach Beendigung der vorbestimmten

Routine ausgegeben (Merkmal 1.5).

Diese zweite Meldung kann eine nochmalige Erinnerung darstellen und auf derselben Alarmbedingung wie die erste Meldung beruhen, die Erinnerungsfunktion stellt

jedoch nur eine Möglichkeit dar; hierauf ist der Gegenstand des Patentanspruchs 1

nicht beschränkt. Die zweite Meldung muss nach fachmännischem Verständnis lediglich mit der detektierten, vordefinierten Alarmbedingung der ersten Meldung assoziiert sein und nach Beendigung der vorbestimmten Routine erfolgen. Es wird im

Anspruch 1 zwischen der ersten und zweiten Meldung unterschieden. Dabei müssen sich die Meldungen nicht zwingend inhaltlich unterscheiden. Auch die Aktualisierung einer Anzeige mit jeweils identischen Meldungen, im Sinne einer Erinnerung, ist vom Wortlaut des Anspruchs 1 umfasst.

Wie ausgeführt, kann eine die Ausgabe einer ersten und zweiten Meldung bewirkende Routine unabhängig von der in den Merkmalen 1.1 und 1.8 definierten vorbestimmten Routine ablaufen. Es kann sich somit auch um verschiedene gleichzeitig ablaufende Routinen handeln, was ebenfalls vom Wortlaut des Anspruchs 1

umfasst ist.

II.

In seiner erteilten Fassung hat das Streitpatent keinen Bestand.

1. Der Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 ist nicht neu in Anbetracht der

Druckschrift D1 (DexCom STS User’s Guide aus dem Jahr 2006).

Das Benutzerhandbuch D1 zeigt ein computerimplementiertes Verfahren zum Messen eines Glukosepegels eines Benutzers (vgl. D1, Introduction: „The DexComTM

STSTM Continuous Glucose Monitoring System provides you with real time continuous glucose measurements every 5 minutes for up to 3 days (72 hours). These

readings will help you detect trends and patterns in your glucose levels.“ / Merkmal

1).

Nach dem Einsetzen des Glukose-Sensors unter die Haut überträgt dieser Sensor

den Blutzuckerspiegel über den STS-Transmitter kontinuierlich an den STS-Empfänger (STS-Receiver) (vgl. D1, Kap. 1.2 „STSTM Sensor Overview“: „(…) The glucose levels measured by the STS Sensor are sent by a wireless, low-powered,

radio frequency (RF) to the STS Receiver every 5 minutes for up to 3 days (72hours).“).

Der Glukose-Sensor hat eine Nutzungsdauer von 72 Stunden (vgl. D1, Section 5:

„At the end of your 3-day (72 hour) STS Sensor wear period, you can simply remove

your STS Sensor Pod by gently peeling up the adhesive patch from your skin which

will pull out your sensor probe. Remove the STS Transmitter from the STS Sensor

Pod and keep for your next glucose monitoring session.“).

Diese Nutzungsdauer wird von dem STS-System auf der Empfängereinheit mittels

einer Routine überwacht. Diese Routine ist somit mit dem Analytenüberwachungsgerät assoziiert (vgl. D1, Kap.5.1.1 „Automatic STSTM Sensor Expiration Notification“: „Your STS Receiver will notify you how much time you have remaining

until your STS Continuous Glucose Monitoring Session is complete.“ / Merkmal

1.1).

Es wird überprüft, wie lange der Sensor noch genutzt werden kann. Bei Unterschreiten von bestimmten Alarmbedingungen

(sechs Stunden vor Nutzungsablauf, zwei Stunden

vor Nutzungsablauf, 30 Minuten vor Nutzungsablauf, Ablauf der Nutzungsdauer) wird eine Meldung

erzeugt (vgl. D1, Kap. 5.1.1: „The Expiration

Screen will simply appear 6 hours and 2 hours before your 72-hour session ends.“ /

Merkmal 1.2). Diese Meldung wird auch am Bildschirm angezeigt. Die jeweiligen Meldungen

werden bei Eintreten von definierten Restlaufzeiten gegeneinander ausgetauscht. So wird die 6-

Stunden-Meldung bei Eintreten der 2-Stunden-

Restnutzungsdauer durch die 2-Stunden-Meldung, und diese wiederum bei Eintreten der 30-

Minuten-Restnutzungsdauer durch die 30min-Meldung ausgetauscht. Zuletzt erscheint die Meldung der Beendigung der Nutzungsdauer („0 hour STS Sensor Expiration Notification (+Vibration)“). Die dieser Endmeldung vorhergehenden Meldungen sind somit temporär. Die Überprüfungsroutine zur Nutzungsdauer wird

nicht unterbrochen (Merkmale 1.3, 1.6 und 1.7 betreffend die erste Meldung).

Dabei spielt es keine Rolle, dass durch die Anzeige der restlichen Nutzungsdauer

die Anzeige der Glukosewerte unterbrochen wird. Im Wortlaut des Patentanspruchs 1 des Streitpatents ist nicht festgelegt, was die „vorbestimmte“ Routine ist;

insbesondere ist nicht festgelegt, dass die Anzeige der Glukosewerte die vorbestimmte Routine darstellt. So kann auch die Überwachung der restlichen Nutzungsdauer als eine „vorbestimmte“ Routine angesehen werden, die durch die Ausgabe

von Meldungen nicht unterbrochen wird. Auch der Empfang und die Anzeige der

Glukosewerte stellt eine derartige „vorbestimmte“ Routine dar.

Das Feststellen des Endes der Nutzungsdauer („0 hour STS Sensor Expiration Notification (+Vibration)“) führt zur Beendigung der Routine („END OF SESSION“).

Diese Meldung ist mit den vorhergehenden Alarmbedingungen assoziiert, da jeweils die Nutzungsdauer überprüft wird und die „Endmeldung“ erst bei vorhergehendem Eintreten der Rest-Nutzungsdauer von sechs Stunden, zwei Stunden oder

30 Minuten eintritt, wobei die Meldung als Alarm mit Vibration ausgegeben wird

(=Merkmale 1.4, 1.5 und 1.7 betreffend zweite Meldung).

Auch das Merkmal 1.8, wonach die vorbestimmte Routine einen oder mehrere Prozesse umfasst, die mit der Benutzerschnittstelle der Empfängereinheit verknüpft

sind, ist erfüllt. So werden bei der Überwachung der Nutzungsdauer (=vorbestimmte Routine) die Alarmbedingungen zur Restnutzungsdauer jeweils am Display (=Benutzerschnittstelle) ausgegeben. Auch die Überwachung der Glukosewerte (=vorbestimmte Routine) mit den Prozessen des Empfangs der Glukosewerte und ihrer Anzeige ist mit der Benutzerschnittstelle der Empfängereinheit verknüpft.

Damit offenbart das aus der Druckschrift D1 bekannte Verfahren mit der Routine

zur Überwachung der Nutzungsdauer des Glukose-Sensors sämtliche Merkmale

des Verfahrensanspruchs 1 des Streitpatents.

2. Auch gegenüber der Betrachtung von in dem Handbuch D1 beschriebenen parallel ablaufenden Routinen, wie der Sensorrestnutzungsdauer und der Batterieüberwachung, ist der Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 als nicht neu in

Anbetracht der Druckschrift D1 (DexComTM STSTM User’s Guide) anzusehen.

Wie vorstehend ausgeführt (vgl. Abschn. I. 5.), sind vom Wortlaut des Patentanspruchs 1 auch parallel ablaufende Routinen umfasst, da der Anspruch 1 nicht fordert, dass die Merkmale 1.1 und 1.8 sowie die weiteren Merkmale 1.2 bis 1.7 ein

und dieselbe Routine betreffen. Die Merkmale des Patentanspruchs 1 können auch

im Zusammenspiel von zwei unabhängig voneinander ablaufenden Routinen erfüllt

sein.

Bei der Sensorrestnutzungsdauer und der Batterieüberwachung handelt es sich um

voneinander unabhängige Routinen, die parallel bei dem aus der Schrift D1 bekannten Glukose-Monitor-System ablaufen. Während im Hintergrund die Routine

zur Überwachung der Sensorrestnutzungsdauer (vgl. D1, Kap. 5.1.1 „Automatic

STSTM Sensor Expiration Notification“) abläuft, wird selbstverständlich gleichzeitig

der Ladezustand der Batterie überwacht (vgl. D1, Section 6: „Monitoring your

STSTM Receiver Battery“) und auf dem Display angezeigt (vgl. D1, Kap.6.1: „The

Battery indicator is located next to the Antenna Icon (Y) on the bottom right side of

the screen. This indicator tells you how much charge is left in the battery.“).

Beispielsweise erfüllt das Szenario, nach welchem kurz nach dem Ende der Sensornutzungsdauer zufällig ein „Low Battery Alert“-Alarm eintritt, alle Merkmale des

Verfahrens nach Patentanspruchs 1.

Die Routine der Überwachung und Anzeige der Sensornutzungsdauer entspricht in

diesem Fall einer vorbestimmten Routine gemäß den Merkmalen 1.1 und 1.8.

Der Batterieindikator der Routine zur Batterieüberwachung stellt eine erste Meldung dar, die mit der Alarmbedingung „Low Battery“ assoziiert ist. Diese Meldung

wird angezeigt (Battery indicator), während im Hintergrund die Routine der Überwachung der Sensornutzungsdauer abläuft (Merkmale 1.2 u. 1.3). Die Routine zur Überwachung der Sensornutzungsdauer wird somit durch die Anzeige der Batterieladung (Battery indicator / erste Meldung) nicht unterbrochen (Merkmal 1.6).

Die Anzeige der Batterieladung (Battery indicator / erste Meldung) stellt einen temporären Indikator dar, da sich der Ladezustand der Batterie und somit die Anzeige

der Batterie-Restladung fortlaufend ändert (Merkmal 1.7 betreffend die erste Meldung).

Wird ein kritischer Ladezustand erreicht, so erscheint auf

der Anzeige des Empfängers der Alarm „Low Battery

Alert“(vgl. D1, Kap. 6.1: „When the STSTM Receiver’s battery is low, the STS Receiver will flash a large Low Battery

Alert across the screen. Press the C Button to clear the

alert.“ / Merkmale 1.4 u. 1.7 betreffend die zweite Meldung).

Falls vor Eintritt des kritischen Ladezustands und der damit bewirkten Anzeige des

Alarms „Low Battery Alert“ zufällig das Ende der Nutzungsdauer des Sensors erreicht und somit die Routine zur Überwachung der Restnutzungsdauer des Sensors

(vorbestimmte Routine) beendet ist, sind auch die Merkmale 1.5 und 1 erfüllt; das

beanspruchte Verfahren (Merkmal 1) ist somit insgesamt offenbart.

3. Die weiteren Patentansprüche 2 bis 13 des Streitpatents in der erteilten Fassung bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung nach Erörterung dieser Frage ausdrücklich erklärt hat, dass sie

das Streitpatent in der erteilten Fassung als geschlossenen Anspruchssatz verteidigt (vgl. hierzu BGH – Urteil vom 13. September 2016 – X ZR 64/14, GRUR 2017,

57 – Datengenerator).

III.

In der Fassung des Hilfsantrags erweist sich der Gegenstand des Streitpatents

ebenfalls als nicht rechtsbeständig.

1. Auch der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag ist nicht neu in

Anbetracht der Druckschrift D1.

Im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag ist gegenüber der erteilten Fassung das

Merkmal 1.8 dahingehend präzisiert, dass (Unterschied durch Unterstreichung

gekennzeichnet)

1.8HiA

die vorbestimmte Routine einen oder mehrere Prozesse umfasst, die mit

der Benutzerschnittstelle der Empfängereinheit verknüpft sind und die umfassen: ein visuelles Anzeigen von Daten, ein Konfigurieren von Geräteinstellungen, oder ein Überprüfen historischer Daten und/oder Alarme.

Auch bei der in dem Benutzerhandbuch D1 beschriebenen Routine zur

Überwachung der Restnutzungsdauer des Glukosesensors werden Daten und

die Ausgabe von Alarmen visuell angezeigt (vgl. D1, Kap.5.1.1 „Automatic STS

Sensor Expiration Notification“: „Your STS Receiver will notify you how much

time you have remaining until your STS Continuous Glucose Monitoring Session

is complete. The Expiration Screen will simply appear 6 hours and 2 hours before

your 72-hour session ends. At the 30 minute and 0 hour Expiration Screen, the

STS Receiver will display the Expiration Screen and will also vibrate. You can

clear all of these screens by pressing any button on the STS Receiver.” i. V. m.

den zugehörigen Abbildungen).

Dies gilt auch für die in dem Handbuch D1 beschriebene Routine zur

Überwachung des Ladezustands der Batterie (vgl. D1, Section 6: „Monitoring

your STS Receiver Battery“). Bei dieser Routine wird der Ladezustand der

Batterie fortlaufend in Form eines Indikators visuell angezeigt, sowie ein Alarm

(„Low Battery Alert“) auf der Anzeige ausgegeben, wenn ein kritischer

Ladezustand erreicht wird (vgl. D1, Kap. 6.1: „When the STS Receiver’ s battery

is low, the STS Receiver will flash a large Low Battery Alert across the screen.“).

Somit ist auch der Gegenstand des Verfahrensanspruchs 1 gemäß dem Hilfsantrag

in dem Benutzerhandbuch D1 offenbart.

2. Die weiteren Patentansprüche 2 bis 11 des Streitpatents in der hilfsweise verteidigten Fassung bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte

in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie das Streitpatent in der Fassung

des Hilfsantrags ebenfalls als geschlossenen Anspruchssatz verteidigt.

IV.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1

Satz 1 ZPO.

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 99 Abs. 1 PatG

i. V. m. § 709 Satz 1 und Satz 2 ZPO.

V.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung gegeben.

Die Berufungsschrift muss von einer in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwältin oder Patentanwältin oder von einem in der Bundesrepublik

Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Patentanwalt unterzeichnet und

innerhalb

eines Monats

beim

Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a,

76133 Karlsruhe eingereicht werden.

Die Berufungsfrist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten

Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.

Die Berufungsfrist kann nicht verlängert werden.

Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung

gerichtet wird, sowie die Erklärung enthalten, dass gegen dieses Urteil Berufung

eingelegt werde. Mit der Berufungsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte

Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden.

Schnurr

Veit

Schwengelbeck

Flaschke

Söchtig