Rechtsprechung / BPatG / 2024

BPatG Urteil vom 07.11.2024 – 2 Ni 24/22 (EP)

2. Senat · ECLI:DE:BPatG:2024:071124U2Wpat24.22EP.0

Zitiert 4 Entscheidungen 4 zitierte Normen

BUNDESPATENTGERICHT

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

2 Ni 24/22 (EP) verbunden mit 2 Ni 31/22 (EP)

(Aktenzeichen)

In Patentnichtigkeitssache

ECLI:DE:BPatG:2024:071124U2Wpat24.22EP.0

betreffend das europäische Patent EP 3 404 660

(DE 60 2010 067 180)

hat der 2. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der

mündlichen Verhandlung vom 7. November 2024 unter Mitwirkung des Richters

Dr. Himmelmann als Vorsitzendem sowie der Richter Eisenrauch, Dipl.-Phys.

Dr. rer. nat. Zebisch, Dr.-Ing. Kapels und der Richterin Dipl.-Phys. Dr. Schenkl für

Recht erkannt:

I.

Das europäische Patent EP 3 404 660 wird mit Wirkung für das

Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für

nichtig erklärt.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu

vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

T a t b e s t a n d

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

Deutschland erteilten und am 1. Juli 2010 in der Verfahrenssprache Englisch

international angemeldeten europäischen Patents EP 3 404 660, das die

Bezeichnung „SYSTEM AND METHOD UTILIZING DISTRIBUTED BYTE-WISE

BUFFERS ON A MEMORY MODULE“ („SYSTEM UND VERFAHREN MIT

VERWENDUNG VERTEILTER BYTE-BASIERTER PUFFER AUF EINEM

SPEICHERMODUL“) trägt und die Prioritäten US 50413109 vom 16. Juli 2009 und

US 76117910 vom 15. April 2010 in Anspruch nimmt. Es wird vom Deutschen

Patent- und Markenamt unter der Nummer DE 60 2010 067 180 geführt. Der

Veröffentlichungstag der mit der EP 3 404 660 B1 (Streitpatentschrift) publizierten

Patenterteilung ist der 23. Juni 2021.

Das Streitpatent umfasst die unabhängigen Vorrichtungsansprüche 1 und 8

(jeweils betreffend ein Speichermodul) und die abhängigen Ansprüche 2 bis 7

sowie 9 bis 14.

Die Klägerin 1 begehrt die Nichtigerklärung des deutschen Teils des Streitpatents

im Umfang der Ansprüche 1, 3, 4 und 7. Die Klägerinnen 2, 3 und 4 begehren

jeweils die Nichtigerklärung des deutschen Teils des Streitpatents in vollem

Umfang. Die Beklagte verteidigt das Streitpatent unbeschränkt und hilfsweise

beschränkt mit 14 Hilfsanträgen.

Die Klägerinnen stützen ihre Klage auf den Nichtigkeitsgrund der mangelnden

Patentfähigkeit mit Blick auf fehlende Neuheit und fehlende erfinderische Tätigkeit

und den Nichtigkeitsgrund der unzulässigen Erweiterung.

Zur Stützung ihres Vorbringens hat die Klägerin 1 die folgenden Dokumente

genannt:

NK1

Verletzungsklageschrift der Beklagten gegen die M…, Inc. (USA) und die

M1… (Deutschland) GmbH, M…, an das LG D…vom 31. März 2022;

NK2

NK3

EP 3 404 660 B1 (Streitpatentschrift);

WO 2011/008580 A1;

NK4a

US 12/504,131 (Prioritätsunterlagen);

NK4b

US 12/761,179 (Prioritätsunterlagen);

NK5

NK6

NK7

NK8

NK9

EP 3 404 660 A1;

DPMA, Registerauszug zum Aktenzeichen 60 2010 067 180.1, Stand am

29. August 2022 (letzte Aktualisierung in DPMAregister am 4. Juni 2022);

LG M…Endurteil vom …;

DE 20 2010 018 501 U1;

DPMA (20 2010 018 501.7), Beschluss vom 28. Mai 2019;

NK10

Unterlagen zur parallelen Verletzungsstreitigkeit; Klageschrift der Beklagten

gestützt auf EP 2 454 735 und gerichtet an das LG D… vom 31. März

2022;

NK11

US 2006/0277355 A1;

NK12

US 7,024,518 B2;

NK13

US 2009/0248969 A1;

NK14

JEDEC Solid State Technology Association, JEDEC Standard JESD79-2B,

„DDR2 SDRAM Specification“, Januar 2005;

NK15a Merkmalsgliederung des Anspruchs 1 des Streitpatents – (Englisch);

NK15b Merkmalsgliederung des Anspruchs 1 – (deutsche Übersetzung);

NK15c Merkmalsgliederung des Anspruchs 1 – (korrigierte Fassung von NK15b);

NK16

Wikipedia „Power-on self-test“,

https://en.wikipedia.org/w/index.php?title=Power-on_selftest&oldid=301955093;

NK17

Wikipedia „Serial presence detect“,

https://en.wikipedia.org/w/index.php?title=Serial_presence_detect&oldid=30

2285905;

NK18

Wikipedia “DIMM”,

https://en.wikipedia.org/w/index.php?title=DIMM&oldid=299394638.

Zur Stützung ihres Vorbringens hat die Klägerin 2 die folgenden Dokumente

genannt:

QE 1

Verletzungsklageschrift der Beklagten u. a. gegen G… Limited (Irland),

G1… GmbH, H…, und G2… (USA) an das LG D… vom 26. Juli 2022;

QE 2

Nichtigkeitsklageschrift der Klägerinnen 3 und 4 (2 Ni 31/22 (EP)) vom

28. Oktober 2022 an das BPatG;

QE 3

Gegenüberstellung des Anspruchs 1 in erteilter Fassung mit Anspruch 1

der Ursprungsanmeldung, WO 2011/008580 A1 (NK3);

QE 4

US 7,464,225 B2.

Zur Stützung ihres Vorbringens haben die Klägerinnen 3 und 4 die folgenden

Dokumente genannt:

SP1

SP2

SP3

SP4

SP5

SP6

EP 3 404 660 B1 (Streitpatentschrift);

EP 3 404 660 A1;

WO 2011/008580 A1;

US 12/504,131 (Prioritätsunterlagen);

US 12/761;179 (Prioritätsunterlagen);

DPMA, Registerauszug zum Aktenzeichen 60 2010 067 180.1, Stand am

28. Oktober 2022 (letzte Aktualisierung in DPMAregister am 6. Oktober

2022);

SP7

Verletzungsklageschrift der Beklagten gegen die Klägerinnen 3 und 4 an

das LG D… vom 3. Juni 2022;

SP7a

SP7b

Schriftsatz der Beklagten an das LG D… vom 1. Juni 2023;

Merkmalsgliederung des Anspruchs 1 (geänderte Fassung in deutscher

Übersetzung);

SP8

Erwiderung der Beklagten vom 18. September 2023 auf die Stellungnahme

der Klägerinnen vom 3. Juli 2023 zum qualifizierten Hinweis des Senats

(Nichtigkeitsklage 2 Ni 23/22 (EP) verb. m. 2 Ni 30/22 (EP));

ZP1

ZP2

US 2006/0277355 A1;

Bruce Jacob et al., „Memory Systems Cache, DRAM, Disk“, Elsevier Inc.

2008, ISBN: 978-0-12-379751-3, Seiten 315-352, 377-456;

ZP3

JEDEC Solid State Technology Association, JEDEC Standard JESD79F,

„Double Data Rate (DDR) SDRAM”, Februar 2008;

ZP4

U. Tietze, Ch. Schenk, „Halbleiter-Schaltungstechnik“, 6. Auflage, ISBN: 3-

540-12488-8, Springer-Verlag, 1983, Seite 634-637;

ZP5

Harold S. Stone, „Microcomputer Interfacing“, Addison-Wesley Publishing

Company, Inc., 1982, ISBN-0-201-07403-6, Seiten 126-160;

ZP6

Paul Horowitz / Winfield Hill, „The Art of Electronics“, 2. Auflage, Cambridge

University Press, 1989, ISBN 0 521 37095 7 hardback, Seite 471-490;

ZP7

ZP8

US 7,024,518 B2;

JEDEC Solid State Technology Association, JEDEC Standard JESD79-2A,

„DDR2 SDRAM SPECIFICATION”, Januar 2004;

US 2009/0248969 A1;

= ZP4;

US 7,532,537 B2;

WO 2008/063251 A2;

Texas Instruments (Datenblatt), SN54LS245, SN74LS245 OCTAL BUS

TRANSCEIVERS WITH 3-STATE OUTPUTS.

ZP9

ZP10

ZP11

ZP12

ZP13

Die Klägerin zu 1 stellt den Antrag,

das europäische Patent EP 3 404 660 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der

Bundesrepublik Deutschland im Umfang der Ansprüche 1, 3, 4 und 7 für

nichtig zu erklären.

Die Klägerinnen zu 2, 3 und 4 stellen jeweils den Antrag,

das europäische Patent EP 3 404 660 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der

Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig zu erklären.

Die Beklagte hat in der mündlichen Verhandlung vom 7. November 2024 dem Senat

die neuen Hilfsanträge 11a, 12a und 13a überreicht, wobei die Klägerinnen Kopien

dieser Hilfsanträge erhalten haben.

Die Beklagte stellt zuletzt den Antrag,

die Klagen abzuweisen,

hilfsweise

das europäische Patent EP 4 404 660 unter Klageabweisung im Übrigen mit

Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland insoweit für

nichtig zu erklären, als seine Ansprüche über die Fassung eines der

Hilfsanträge 1 bis 10, jeweils vom 31. Juli 2023, sowie des Hilfsantrags 11

vom 7. Juni 2024, des Hilfsantrages 11a, wie in der mündlichen Verhandlung

übergeben, des Hilfsantrags 12 vom 7. Juni 2024, des Hilfsantrags 12a, wie

in der mündlichen Verhandlung übergeben, des Hilfsantrags 13 vom

7. Juni 2024, des Hilfsantrags 13a, wie in der mündlichen Verhandlung

übergeben, und des Hilfsantrags 14 vom 7. Juni 2024 – und zwar in

aufsteigender numerischer Reihenfolge – hinausgehen.

Die Beklagte erklärt in der mündlichen Verhandlung vom 7. November 2024, dass

sie die Patentansprüche gemäß Hauptantrag und Hilfsanträgen jeweils als

geschlossenen Anspruchssatz ansieht, der insgesamt beansprucht wird.

Die Beklagte tritt der Argumentation der Klägerinnen in allen wesentlichen Punkten

entgegen und vertritt die Auffassung, dass die erteilten Ansprüche neu seien, auf

einer erfinderischen Tätigkeit beruhen würden und nicht unzulässig erweitert seien.

Das Streitpatent sei jedenfalls in der Fassung eines der Hilfsanträge patentfähig.

Der erteilte Patentanspruch 1 lautet in der Verfahrenssprache Englisch gemäß

EP 3 404 660 B1 (Streitpatentschrift NK 2) mit hinzugefügter Merkmalsgliederung

des Senats:

1.

1.1

1.2

2.

A memory module (402')

having a bit width of N

for use in a computer system including a system memory controller,

the computer system including control lines (440) and N-bit-wide data lines

(450) coupling the memory module to the system memory controller,

comprising:

3.

a printed circuit board, PCB, (410') mountable in a module slot of the

computer system,

3.1

the PCB has an edge connector comprising a plurality of electrical contacts

3.1.a which are positioned on an edge of the PCB and

3.1.b are positioned to be releasably coupled to corresponding contacts of a

computer system socket to provide electrical conductivity between the

4.

4.1

4.2

system memory controller and the memory module;

memory devices (412') each having a bit width of 4 bits,

the memory devices being mechanically coupled to the PCB and

arranged in multiple N-bit-wide ranks such that only one N-bit-wide rank on

the memory module communicates N-bit-wide data with the memory

controller in response to the memory module receiving from the memory

controller a set of control signals for a memory read or write operation;

5.

a control circuit (430') mechanically coupled to the PCB and operatively

coupled to the memory devices via registered control lines, the control circuit

configurable to

5.1

register first control signals for a memory read operation received from the

5.2

5.3

5.4

6.

system memory controller via the control lines and

to produce first module control signals,

the control circuit being further configurable to register second control signals

for a memory write operation received from the system memory controller via

the control lines and

to produce second module control signals; and

n/2 data transmission circuits (416') mechanically coupled to the PCB and

distributed at corresponding positions along the edge connector of the PCB,

6.1

the n/2 data transmission circuits configurable to be

6.1.a operatively coupled to the system memory controller and

6.1.b

configurable to receive module control signals from the control circuit,

6.2

each respective data transmission circuit (416') of the of the n/2 data

transmission circuits having a bit width of 8 bits and

6.2.a having a first side that is operatively coupled to a respective byte-wise section

of the data lines, and

6.2.b a second side that is operatively coupled to two associated memory devices

in each of the multiple ranks,

6.3

the respective data transmission circuit

6.3.a

including a byte-wise read data path from the second side to the first side,

6.3.a.1 the byte-wise read data path including read tristate buffers (509),

6.3.b a byte-wise write data path from the first side to the second side,

6.3.b.1 the byte-wise write data path including write tristate buffers (504, 506), and

6.3.c

control logic circuitry controlling the byte-wise read data path and the bytewise write data path in response to module control signals received from the

control circuit;

7.

wherein, in the memory read operation, a first one of the multiple ranks is

selected to output N-bit wide read data in response to registered control

signals for the memory read operation from the control circuit,

7.1

and the control logic circuitry is configurable to enable, in response to the first

module control signals, the byte-wise read data path for a first time period

7.1.a when a respective byte-wise section of the N-bit wide read data is passing

from the associated two memory devices in one of the multiple ranks to the

respective byte-wise section of the N-bit-wide data lines via the byte-wise

read data path,

7.1.b whereby the read tristate buffers are enabled for the first time period to drive

the byte-wise section of the N-bit wide read data to the respective byte-wise

section of the N-bit-wide data lines and

7.1.c

the read tristate buffers are disabled after the first time period;

8.

wherein, in the memory write operation, a second one of the multiple ranks

is selected to receive N-bit wide write data in response to registered control

signals for the memory write operation from the control circuit,

8.1

and the control logic circuitry is configurable to enable, in response to the

second module control signals, the byte-wise write data path for a second

time period

8.1.a when a respective byte-wise section of the N-bit wide write data is passing

from the respective byte-wise section of the N-bit-wide data lines to the

associated two memory devices in the second one of the multiple ranks via

the byte-wise write data path,

8.1.b whereby the write tristate buffers are enabled for the second time period to

drive the byte-wise section of the N-bit wide write data to the associated two

memory devices in the second one of the multiple ranks and

8.1.c

the write tristate buffers are disabled after the second time period.

In deutscher Übersetzung gemäß der EP 3 404 660 B1 lautet der erteilte

Patentanspruch 1 wie folgt (mit Merkmalsgliederung des Senats):

1.

1.1

1.2

Speichermodul (402'),

das eine Bitbreite von N hat,

zur

Verwendung

in

einem

Computersystem mit

einem

Systemspeichercontroller,

2.

wobei das Computersystem Steuerleitungen

(440) und N-Bit-breite

Datenleitungen

(450)

hat,

die

das Speichermodul mit

dem

Systemspeichercontroller verbinden, aufweisend:

3.

eine gedruckte Leiterplatte

(410'), die

in einem Modulschlitz des

Computersystems installiert werden kann,

3.1

wobei die gedruckte Leiterplatte einen Kantenstecker hat, der eine Vielzahl

elektrischer Kontakte aufweist,

3.1.a die an einer Kante der gedruckten Leiterplatte positioniert sind und

3.1.b dazu positioniert sind, lösbar mit korrespondierenden Kontakten eines

Computersystemsockels verbunden zu werden, um elektrische Leitfähigkeit

zwischen dem Systemspeichercontroller und dem Speichermodul

bereitzustellen;

4.

4.1

Speichervorrichtungen (412'), die jeweils eine Bitbreite von 4 Bits haben,

wobei die Speichervorrichtungen mechanisch mit der gedruckten Leiterplatte

verbunden und

4.2

in mehreren N-Bit-breiten Reihen derart angeordnet sind, dass nur eine N-

Bit-breite Reihe auf dem Speichermodul N-Bit-breite Daten mit dem

Speichercontroller

im Ansprechen darauf kommuniziert, dass das

Speichermodul von dem Speichercontroller einen Satz von Steuersignalen

für eine Speicherlese- oder -schreiboperation empfängt;

5.

eine Steuerschaltung (430'), die mechanisch mit der gedruckten Leiterplatte

verbunden ist und über registrierte Steuerleitungen betriebsbereit mit den

Speichervorrichtungen verbunden ist, wobei die Steuerschaltung dazu

konfigurierbar ist,

5.1

erste Steuersignale für eine Speicherleseoperation zu registrieren, die von

dem Systemspeichercontroller über die Steuerleitungen empfangen werden,

5.2

5.3

und

erste Modulsteuersignale zu erzeugen,

wobei die Steuerschaltung des Weiteren dazu konfigurierbar ist, zweite

Steuersignale für eine Speicherschreiboperation zu registrieren, die von dem

Systemspeichercontroller über die Steuerleitungen empfangen werden,

5.4

und zweite Modulsteuersignale zu erzeugen; und

6.

n/2 Datenübertragungsschaltungen

(416'), die mechanisch mit der

gedruckten Leiterplatte verbunden und an korrespondierenden Stellen

entlang des Kantensteckers der gedruckten Leiterplatte verteilt sind,

6.1

wobei die n/2 Datenübertragungsschaltungen dazu konfigurierbar sind,

6.1.a mit dem Systemspeichercontroller betriebsbereit verbunden zu werden, und

6.1.b dazu konfigurierbar sind, Modulsteuersignale von der Steuerschaltung zu

empfangen,

6.2

wobei

jede

jeweilige Datenübertragungsschaltung

(416') der n/2

Datenübertragungsschaltungen eine Bitbreite von 8 Bits hat und

6.2.a eine erste Seite hat, die betriebsbereit mit einem jeweiligen byteweisen

Abschnitt der Datenleitungen verbunden ist, und

6.2.b eine

zweite Seite,

die

betriebsbereit mit

zwei

zugehörigen

Speichervorrichtungen in jeder der mehreren Reihen verbunden ist,

6.3

wobei die jeweilige Datenübertragungsschaltung

6.3.a einen byteweisen Lesedatenpfad von der zweiten Seite zu der ersten Seite

aufweist,

6.3.a.1 wobei der byteweise Lesedatenpfad Lese-Tristate-Puffer (509) aufweist,

6.3.b einen byteweisen Schreibdatenpfad von der ersten Seite zu der zweiten

Seite,

6.3.b.1 wobei der byteweise Schreibdatenpfad Schreib-Tristate-Puffer (504, 506)

aufweist, und

6.3.c Steuerlogikschaltung, die den byteweisen Lesedatenpfad und den

byteweisen Schreibdatenpfad im Ansprechen auf Modulsteuersignale, die

von der Steuerschaltung empfangen werden, steuert;

7.

wobei bei der Speicherleseoperation eine erste der mehreren Reihen

ausgewählt wird, um N-Bit-breite Lesedaten im Ansprechen auf registrierte

Steuersignale für die Speicherleseoperation aus der Steuerschaltung

auszugeben,

7.1

und die Steuerlogikschaltung dazu konfigurierbar ist, im Ansprechen auf die

ersten Modulsteuersignale den byteweisen Lesedatenpfad für eine erste

Dauer zu aktivieren,

7.1.a wenn ein jeweiliger byteweiser Abschnitt des N-Bit-breiten Lesedatenpfads

von den zugehörigen zwei Speichervorrichtungen in einer der mehreren

Reihen zu dem

jeweiligen byteweisen Abschnitt der N-Bit-breiten

Datenleitungen über den byteweisen Lesedatenpfad übergeht,

7.1.b wobei die Lese-Tristate-Puffer für die erste Dauer aktiviert werden, um den

byteweisen Abschnitt der N-Bit-breiten Lesedaten zu dem jeweiligen

byteweisen Abschnitt der N-Bit-breiten Datenleitungen zu treiben, und

7.1.c die Lese-Tristate-Puffer nach der ersten Dauer deaktiviert werden;

8.

wobei bei der Speicherschreiboperation eine zweite der mehreren Reihen

ausgewählt wird, um N-Bit-breite Schreibdaten

im Ansprechen auf

registrierte Steuersignale

für die Speicherschreiboperation von der

Steuerschaltung zu empfangen,

8.1

und die Steuerlogikschaltung dazu konfigurierbar ist, im Ansprechen auf die

zweiten Modulsteuersignale den byteweisen Schreibdatenpfad für eine

zweite Dauer zu aktivieren,

8.1.a wenn ein jeweiliger byteweiser Abschnitt der N-Bit-breiten Schreibdaten von

dem jeweiligen byteweisen Abschnitt der N-Bit-breiten Datenleitungen zu

den zugehörigen zwei Speichervorrichtungen in der zweiten der mehreren

Reihen über den byteweisen Schreibdatenpfad übergeht,

8.1.b wobei die Schreib-Tristate-Puffer für die zweite Dauer aktiviert werden, um

den byteweisen Abschnitt der N-Bit-breiten Schreibdaten zu den

zugehörigen zwei Speichervorrichtungen in der zweiten der mehreren

Reihen zu treiben, und

8.1.c die Schreib-Tristate-Puffer nach der zweiten Dauer deaktiviert werden.

Der erteilte selbständige Patentanspruch 8 entspricht dem Anspruch 1, wobei die

Speichervorrichtungen jeweils eine Bitbreite von 8 statt 4 Bits haben (Merkmal 4) und

das Speichermodul n statt n/2 Datenübertragungsschaltungen aufweist (Merkmale 6,

6.1 und 6.2).

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 1 vom 31. Juli 2023 ergibt sich aus dem erteilten

Anspruch 1 (Hauptantrag),

indem die folgenden Merkmale geändert bzw.

aufgenommen wurden (Änderungen unterstrichen):

4aHA1

wherein, when the system memory controller executes a memory read or

write operation, the memory read or write operation is targeted at a specific

one of the multiple N-bit-wide ranks of the memory module;

6.2.bHA1 a second side that is operatively coupled to two associated memory devices

in each of the multiple ranks via a respective set of module data lines (452’),

6.4HA1 wherein each module data line (452') of the respective set of module data

lines (452') is connected to a respective memory device (412') in each of

the multiple N-bit-wide ranks,

6.4.aHA1 such that each data line (450') of the N-bit-wide data lines (450') and a

corresponding module data line (452') of the respective set of module data

lines (452') carry data from the system memory controller through the

respective data transmission circuit (416') to the respective memory device

(412') in each of the multiple N-bit-wide ranks;

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 2 vom 31. Juli 2023 ergibt sich aus dem Anspruch

1 des Hilfsantrags 1, indem einige Merkmale geändert (Merkmale 4.2HA2, 5.1HA2

und 5.3HA2) und das weitere Merkmal 5.5HA2 aufgenommen wurde (Änderungen

unterstrichen):

4.2HA2

arranged in multiple N-bit-wide ranks such that only one N-bit-wide rank on

the memory module communicates N-bit-wide data with the memory

controller in response to the memory module receiving from the memory

controller a set of control signals, including chip-select signals, for a

memory read or write operation;

5.1HA2

register first control signals, including chip-select signals, for a memory read

operation received from the system memory controller via the control lines

and

5.3HA2

the control circuit being further configurable to register second control

signals, including chip-select signals, for a memory write operation received

from the system memory controller via the control lines and

5.5HA2

the control circuit (430') being further configured to transmit the registered

first or second control signals, including the registered chip-select signals,

to the memory devices (412') via the registered control lines for activating

the specific one of the N-bit-wide ranks to perform the memory read or write

operation;

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 3 vom 31. Juli 2023 ergibt sich aus dem erteilten

Anspruch 1 (Hauptantrag), indem einige Merkmale geändert (Merkmale 4.2HA3,

5.1HA3 und 5.3HA3) und das Merkmal 4aHA1 des Hilfsantrags 1 sowie weitere

Merkmale

(5.5HA3, 9HA3 und 9.1HA3) aufgenommen wurden

(Änderungen

unterstrichen):

4.2HA3

arranged in multiple N-bit-wide ranks such that only one N-bit-wide rank on

the memory module communicates N-bit-wide data with the memory

controller in response to the memory module receiving from the memory

controller a set of control signals, including column address signals, for a

memory read or write operation;

5.1HA3

register first control signals, including column address signals, for a memory

read operation received from the system memory controller via the control

lines and

5.3HA3

the control circuit being further configurable to register second control

signals, including column address signals, for a memory write operation

received from the system memory controller via the control lines and

5.5HA3

the control circuit (430') being further configured to transmit the registered

first or second control signals, including the registered column address

signals, to the memory devices (412') via the registered control lines to

access a particular column in the specific one of the N-bit-wide ranks to

perform the memory read or write operation;

9HA3

wherein the memory module is further configured to control operation of the

data transmission circuits (416') by using a column address strobe, CAS,

latency,

9.1HA3 wherein the CAS latency is a delay time which elapses between the

moment the system memory controller informs the memory module to

access the particular column in the specific one of the N-bit-wide ranks and

the moment the data for or from the particular column is on output pins of

the specific one of the N-bit-wide ranks.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 4 vom 31. Juli 2023 ergibt sich aus dem Anspruch

1 des Hilfsantrags 3, indem die Merkmale 6.2.bHA1, 6.4HA1 und 6.4.aHA1 des

Hilfsantrags 1 aufgenommen wurden.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 5 vom 31. Juli 2023 ergibt sich aus dem Anspruch

1 des Hilfsantrags 2, indem das folgende Merkmal 9HA5 aufgenommen wurde:

9HA5

wherein each respective data transmission circuit is configured to present

to the system memory controller one memory device load on each data line

of the respective byte-wise section of the data lines during the memory write

operation

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 6 vom 31. Juli 2023 ergibt sich aus dem Anspruch

1 des Hilfsantrags 2, indem das Merkmal 9HA3 des Hilfsantrags 3 aufgenommen

wurde.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 7 vom 31. Juli 2023 ergibt sich aus dem Anspruch

1 des Hilfsantrags 1, indem das Merkmal 9HA3 des Hilfsantrags 3 und das Merkmal

9HA5 des Hilfsantrags 5 aufgenommen wurden.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 8 vom 31. Juli 2023 ergibt sich aus dem erteilten

Anspruch 1 (Hauptantrag), indem das Merkmal 4aHA1 des Hilfsantrags 1, das

Merkmal 9HA3 des Hilfsantrags 3 und das Merkmal 9HA5 des Hilfsantrags 5

aufgenommen wurden.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 9 vom 31. Juli 2023 ergibt sich aus dem Anspruch

1 des Hilfsantrags 8, indem die Merkmale 4.2HA3, 5.1HA3, 5.3HA3 und 5.5HA3 des

Hilfsantrags 3 aufgenommen wurden.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 10 vom 31. Juli 2023 ergibt sich aus dem

Anspruch 1 des Hilfsantrags 5, indem das Merkmal 9HA3 des Hilfsantrags 3 sowie

weitere Merkmale (10HA10, 10.1HA10 und 10.2HA10) aufgenommen wurden:

10HA10 wherein the memory module is one of a plurality of memory modules, each

of the plurality of memory modules being coupled to the system memory

controller via the set of control lines (440) and the N-bit-wide data lines

(450);

10.1HA10 wherein when the system memory controller executes read or write

operations, each specific operation is targeted at a specific memory module

of the plurality of memory modules, and

10.2HA10 wherein the data transmission circuits (416') on the memory module are

disabled when data is driven between the system memory controller and

another memory module of the plurality of memory modules.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 11 vom 7. Juni 2024 ergibt sich aus dem erteilten

Anspruch 1 (Hauptantrag), indem das Merkmal 4aH1 des Hilfsantrags 1, sowie die

folgenden Merkmale geändert bzw. aufgenommen wurden

(Änderungen

unterstrichen):

4aHA11 wherein the multiple N-bit-wide ranks are divided into a first group and a

second group;

6.3.b.2HA11 wherein the byte-wise write data path is branched into two byte-wise data

paths A and B, with data path A associated with the first group of ranks and

data path B associated with the second group of ranks, and with data path

A comprising first write tristate buffers (504) and data path B comprising

second write tristate buffers (506);

8.1.bHA11 whereby, if the second one of the multiple ranks is part of the first group of

ranks, the write tristate buffers of data path A are enabled for the second

time period to drive the byte-wise section of the N-bit wide write data to the

associated two memory devices in the second one of the multiple ranks and

8.1.cHA11 the write tristate buffers of data path A are disabled after the second time

period;

8.1.dHA11 whereby, if the second one of the multiple ranks is part of the second group

of ranks, the write tristate buffers of data path B are enabled for the second

time period to drive the byte-wise section of the N-bit wide write data to the

associated two memory devices in the second one of the multiple ranks and

8.1.eHA11 the write tristate buffers of data path B are disabled after the second time

period.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 11a vom 7. November 2024 ergibt sich aus dem

Anspruch 1 des Hilfsantrags 11, indem die Merkmale 8.1.bHA11 und 8.1.dHA11 wie

folgt geändert wurden (Änderungen unterstrichen):

8.1.bHA11a whereby, if the second one of the multiple ranks is part of the first group

of ranks, the write tristate buffers of data path A are enabled for the second

time period to drive the byte-wise section of the N-bit wide write data to

the associated two memory devices in the second one of the multiple

ranks, while the write tristate buffers of data path B are disabled, and

8.1.dHA11a whereby, if the second one of the multiple ranks is part of the second group

of ranks, the write tristate buffers of data path B are enabled for the second

time period to drive the byte-wise section of the N-bit wide write data to

the associated two memory devices in the second one of the multiple

ranks, while the write tristate buffers of data path A are disabled, and

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 12 vom 7. Juni 2024 ergibt sich aus dem Anspruch

1 des Hilfsantrags 11, indem das Merkmal 6.3.b.2HA11 gestrichen und die folgenden

Merkmale aufgenommen wurden:

6.3.a.2HA12 wherein the byte-wise read data path comprises a multiplexer (508) to

merge data signals read from the memory devices (412’) of a rank and

received at first terminals Y1 of the data transmission circuit if the rank is

part of the first group of ranks or received at second terminals Y2 of the

data transmission circuit if the rank is part of the second group of ranks;

6.3.b.2HA12 wherein the byte-wise write data path is branched into two byte-wise data

paths A and B, with data path A associated with the first terminals Y1 of

the data transmission circuit and the first group of ranks and data path B

associated with the second terminals Y2 of the data transmission circuit

and the second group of ranks, and with data path A comprising first write

tristate buffers (504) and data path B comprising second write tristate

buffers (506);

8.1.b.1HA12 while the write tristate buffers of data path B and the read tristate buffers

(509) are disabled for the second time period, and

8.1.d.1HA12 while the write tristate buffers of data path A and the read tristate buffers

(509) are disabled for the second time period, and

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 12a vom 7. November 2024 ergibt sich aus dem

Anspruch 1 des Hilfsantrags 12, indem das Merkmal 6.3.a.2 HA12 wie folgt geändert

wurde (Änderungen unter- bzw. durchgestrichen):

6.3.a.2HA12a wherein the byte-wise read data path comprises a multiplexer (508) to

select merge data signals read from the memory devices (412’) of a rank

and received at first terminals Y1 of the data transmission circuit if the

rank is part of the first group of ranks or received at second terminals Y2

of the data transmission circuit if the rank is part of the second group of

ranks and route the selected data signals to its output;

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 13 vom 7. Juni 2024 ergibt sich aus dem Anspruch

1 des Hilfsantrags 12, indem die folgenden Merkmale geändert bzw. aufgenommen

wurden (Änderungen unterstrichen):

7.1.bHA13 whereby, if the first one of the multiple ranks is part of the first group of

ranks, the multiplexer (508) selects data from the first terminals Y1, the

read tristate buffers (509) are enabled for the first time period to drive the

byte-wise section of the N-bit wide read data to the respective byte-wise

section of the N-bit-wide data lines, and

7.1.b.1HA13 the first write tristate buffers (504) and the second write tristate buffers

(506) are disabled for the first time period, and

7.1.dHA13 whereby, if the first one of the multiple ranks is part of the second group

of ranks, the multiplexer (508) selects data from the second terminals Y2,

the read tristate buffers (509) are enabled for the first time period to drive

the byte-wise section of the N-bit wide read data to the respective bytewise section of the N-bit-wide data lines, and

7.1.d.1HA13 the first write tristate buffers (504) and the second write tristate buffers

(506) are disabled for the first time period, and

7.1.eHA13

the read tristate buffers (509) are disabled after the first time period;

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 13a vom 7. November 2024 ergibt sich aus dem

Anspruch 1 des Hilfsantrags 13, indem das Merkmal 6.3.a.2HA12 durch das Merkmal

6.3.a.2HA12a ersetzt wurde:

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 14 vom 7. Juni 2024 ergibt sich aus dem Anspruch

1 des Hilfsantrags 13, indem die Merkmale 4.2HA2, 5.1HA2, 5.3HA2 und 5.5HA2 des

Hilfsantrags 2 aufgenommen wurden.

Der Senat hatte den Parteien zuvor mit einem qualifizierten Hinweis nach § 83 Abs. 1

PatG vom 25. April 2023 die Gesichtspunkte mitgeteilt, die für die Entscheidung voraussichtlich von besonderer Bedeutung sein würden.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt, insbesondere auf die

zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze sowie auf das Protokoll zur mündlichen

Verhandlung vom 7. November 2024 verwiesen.

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e

Die Klagen, mit denen der Nichtigkeitsgrund der fehlenden Patentfähigkeit nach Art. II

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 lit. a) EPÜ i. V. m. Art. 52, 54

und 56 EPÜ und der Nichtigkeitsgrund der unzulässigen Erweiterung nach Art. II § 6

Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 lit. c) EPÜ i. V. m. Art. 83 100 lit. c) EPÜ

geltend gemacht werden, sind zulässig.

Die Klagen sind auch begründet. Das Streitpatent ist für nichtig zu erklären, weil es weder

in der erteilten Fassung nach Hauptantrag noch in der Fassung eines der Hilfsanträge

Bestand hat.

I.

1.

Das Streitpatent betrifft Speichersubsysteme von Computersystemen und

insbesondere Systeme, Vorrichtungen und Verfahren zum Verbessern der Leistung

und der Speicherkapazität von Speichersubsystemen oder Speicherkarten,

insbesondere Speicherkarten, die DIMMS („dual in-line memory modules“)

enthalten (vgl. Abs. [0002] der Streitpatentschrift (NK 2)).

Speicherplatinen umfassen typischerweise ein oder mehrere Speichermodule,

jedes mit einer Vielzahl von Speichervorrichtungen (wie etwa DRAMs oder

SDRAMs) in einer Konfiguration in Zeilen, Spalten und Bänken, die eine

Gesamtspeicherkapazität

für

das

Speichermodul

bereitstellen.

Die

Speichervorrichtungen eines Speichermoduls sind als Ränge („ranks“) oder

Speicherreihen („rows of memory“) angeordnet, wobei jeder Speicherrang eine

Bitbreite aufweist. Beispielsweise wird ein Speichermodul, bei dem jeder Rang des

Speichermoduls 64 Bit breit ist, als eine „x64“- oder „64“-Organisation beschrieben.

Die Anzahl von Speichervorrichtungen eines Speichermoduls kann erhöht werden,

indem die Anzahl von Speichervorrichtungen pro Rang erhöht wird oder indem die

Anzahl von Rängen erhöht wird (vgl. NK 2, Abs. [0003] bis [0005]). Die Ränge

werden somit auch als Reihen bezeichnet.

Während des Betriebs werden die Ränge eines Speichermoduls durch

Steuersignale, die von dem Prozessor empfangen werden, ausgewählt oder

aktiviert. Solche Steuersignale umfassen Rank-Select-Signale, auch Chip-Select-

Signale genannt. Die meisten Computer- und Serversysteme unterstützen eine

begrenzte Anzahl von Rängen pro Speichermodul, welches die Speicherdichte, die

in jedes Speichermodul eingebaut werden kann, begrenzt. Der Speicherplatz in

einem elektronischen System ist durch den physikalisch adressierbaren Raum

begrenzt, der durch die Anzahl der Adressbits oder durch die Anzahl der

ausgewählten Chips definiert ist. Sobald der Speicherplatz für ein elektronisches

System definiert

ist,

ist es nicht möglich, den Speicherplatz ohne eine

umfangreiche Konstruktionsänderung zu modifizieren. Dies gilt insbesondere für

den Fall, dass ein Speicherraum von einem Konsortium wie dem Joint Electron

Device Engineering Council (JEDEC) definiert wird. Ein Problem entsteht, wenn die

Anwendung eines Benutzers einen größeren adressierbaren Speicherplatz

erfordert als der Speicherplatz, den das aktuelle elektronische System unterstützt

(vgl. NK 2, Absätze [0006] und [0007]).

Eine zunehmende Speicherdichte führt zu einer höheren Verlustleistung, einer

langsameren Betriebsgeschwindigkeit und höheren Kosten. Auch kann die

physikalische Größe des Speichermoduls die Dichte des Moduls begrenzen (vgl.

NK 2, Abs. [0008] bis [0010]).

Das Streitpatent beschreibt in den Figuren 1A bis 2D Speichersubsysteme nach

dem Stand der Technik.

Figur 1A des Streitpatents mit farbiger

Figur 2C des Streitpatents mit farbiger

Illustration des Senats

Illustration des Senats

Die Figur 1A veranschaulicht einen Ansatz nach dem Stand der Technik zum Erhöhen

der Anzahl

von Speichervorrichtungen. Diese

zeigt ein herkömmliches

Speichersubsystem (100) mit mindestens einem JEDEC-Standard-Zwei-Reihen-

Speichermodul (110), von denen nur eines gezeigt ist. Jede Reihe des Speichermoduls

(110) umfasst mehrere Speichervorrichtungen (112). Ein Register (130) empfängt

mehrere Steuerleitungen (140) von der Systemspeichersteuerung (120) und ist über

Steuerleitungen (142) mit den Speichervorrichtungen (112)

jeder Reihe des

Speichermoduls (110) verbunden. Dieses Speichersubsystem (100) verbindet jede

Datenleitung

eines

Arrays

von

Datenleitungen

(150)

von

einer

Systemspeichersteuerung (120) zu entsprechenden Speichervorrichtungen (112) in

den

zwei Rängen

in

jedem Speichermodul

(110). Daher

sieht die

Systemspeichersteuerung

(120)

während

einer

Schreiboperation

alle

Speichervorrichtungen (112) als ihre Last über die Datenleitungen (150). Während einer

Leseoperation

sieht

jede

Speichervorrichtung

(112) mehrere

andere

Speichervorrichtungen (112) sowie die Systemspeichersteuerung (120) als ihre Last

über die Datenleitungen (150) (vgl. NK 2, Abs. [0016] und Fig. 1A).

In einer "Fly-by"-Konfiguration werden Steuersignale entlang der Steuerleitungen (z.B.

in einer Einweg-Daisy-Chain) von dem Register zu den Speichervorrichtungen eines

gegebenen Ranges gesendet. Diese Steuersignale erreichen sequentiell

jede

Speichervorrichtung der Reihe nach. So erreicht ein Steuersignal die

Speichervorrichtung mit der längsten Steuerleitung erst eine beträchtliche Zeitspanne

später, nachdem dasselbe Steuersignal die Speichervorrichtung mit der kürzesten

Steuerleitung

erreicht

hat.

Die

Zeitunterschiede

begrenzen

die

Betriebsgeschwindigkeit und die Leistung des Speichermoduls. Außerdem leiden

die "Fly-by"-Speichersubsysteme unter großen Lasten, die zu langsameren

Taktgeschwindigkeiten führen (vgl. NK 2, Abs. [0021] und [0022]).

Ein bekannter Vorschlag besteht darin, einen Speicherpuffer vorzusehen, der

sowohl die Steuersignale als auch die Datensignale handhabt. Die Figur 2C

veranschaulicht ein herkömmliches zweireihiges Speichermodul (310), das einen

Speicherpuffer (330) umfasst. Die Konfiguration der Figur 2C strebt danach, dass

sowohl die Datensignale als auch die Steuersignale zu dem Speicherpuffer (330)

gehen. Solche Konfigurationen haben jedoch erhebliche Nachteile. Um die

Datensignale an die verschiedenen Speichervorrichtungen (312) zu senden,

umfasst das Speichermodul (310) eine extrem große Anzahl von Datenleitungen,

die den Speicherpuffer (330) mit den Speichervorrichtungen (312) koppeln.

Beispielsweise ist der Speicherpuffer (330) für einen LRDIMM (Load Reduced

DIMM) eine sehr große 628-Pin-Vorrichtung. Außerdem ist die Logistik des

Anpassens der Zeitverzögerungen dieser vielen Datenleitungen, um die

gewünschte zeitliche Abstimmung von Datensignalen von dem Speicherpuffer

(330) zu den Speichervorrichtungen (312) bereitzustellen, schwierig. Zudem

übernimmt der Speicherpuffer

(330) einen Teil der Steuerung des

Datensignaltimings. Trotzdem kann das Speichermodul (310) der Figur 2C

aufgrund der

langen Fly-By-Zeiten

im Hinblick auf die gewünschten

Taktfrequenzen nur im asynchronen Modus und nicht im synchronen Modus

arbeiten (vgl. NK 2, Abs. [0023] und [0024]).

Vor diesem Hintergrund liegt dem Streitpatent als technisches Problem die

objektive Aufgabe zugrunde, ein Speichermodul mit hoher Speicherdichte und

Zugriffsgeschwindigkeit bereitzustellen (vgl. NK 2, Abs. [0008] - [0010], [0022],

[0025]).

Diese Aufgabe wird durch das Speichermodul des erteilten Anspruchs 1, sowie

durch das Speichermodul des erteilten selbstständigen Anspruchs 8 des

Streitpatents gelöst.

Der hier zuständige Fachmann

ist ein Elektrotechniker oder

technischer

Informatiker mit Schwerpunkt Halbleitertechnik oder Mikroelektronik mit

Hochschulabschluss und mehrjähriger Berufserfahrung sowie einschlägigen

Kenntnissen in dem Bereich der Entwicklung von Speichermodulen.

2. Die Merkmale bedürfen der Auslegung.

Die hier mit Illustrationen des Senats wiedergegebenen Figuren 3B und 3C des

Streitpatents

(NK 2)

zeigen

Ausführungsformen

des

beanspruchten

Speichermoduls:

Figur 3B der NK 2 mit Illustrationen des

Figur 3C der NK 2 mit Illustrationen des

Senats

Senats

Der Anspruch 1 ist auf ein Speichermodul (402‘) (grün umrandet) mit einer Bitbreite von

N Bits gerichtet (Merkmale 1, 1.1). Als Beispiele werden unter anderem Bitbreiten von

64 Bits, 72 Bits, 128 Bits und 256 Bits genannt (vgl. NK 2, Abs. [0027]). Das

Speichermodul

ist zur Verwendung

in einem Computersystem mit einem

Systemspeichercontroller (420‘) (helles orange) geeignet (Merkmal 1.2). Der

Speichercontroller ist somit Teil des Computersystems und nicht des Speichermoduls.

Das Computersystem beinhaltet zudem Steuerleitungen (440‘) (violett) und N-Bit-breite

Datenleitungen

(450‘)

(rot),

die

das Speichermodul

(402‘) mit

dem

Systemspeichercontroller (420‘) verbinden (Merkmal 2).

Das Speichermodul (402‘) weist eine gedruckte Leiterplatte (410‘) auf, die in einem

Modulschlitz des Computersystems installiert werden kann (Merkmal 3). Die gedruckte

Leiterplatte (410‘) hat einen Kantenstecker (vgl. Figur 3D des Streitpatents), der eine

Vielzahl elektrischer Kontakte aufweist (Merkmal 3.1), die an einer Kante der

gedruckten Leiterplatte (410‘) positioniert sind (Merkmal 3.1.a) und lösbar mit

korrespondierenden Kontakten eines Computersystemsockels verbunden werden

können, um eine elektrische Leitfähigkeit zwischen dem Systemspeichercontroller

(420‘) und dem Speichermodul (402‘) bereitzustellen (Merkmal 3.1.b).

Das Speichermodul (402‘) weist darüber hinaus Speichervorrichtungen (412‘) (hellgelb,

hellblau, gelb, blau), wie DRAMs oder SDRAMs (vgl. NK 2, Abs. [0029]) auf, die jeweils

eine Bitbreite von 4 Bits haben (Merkmal 4). Die Speichervorrichtungen sind

mechanisch mit der gedruckten Leiterplatte verbunden

(Merkmal 4.1). Die

Speichervorrichtungen (412‘) sind in mehreren, also mindestens zwei, N-Bit-breiten

Reihen angeordnet; somit hat jede Reihe von Speichervorrichtungen (412‘) eine

Bitbreite von N Bits, die der Bitbreite des Speichermoduls (402‘) entspricht. Dabei

kommuniziert nur eine N-Bit-breite Reihe auf dem Speichermodul (402‘) N-Bit-breite

Daten mit dem Speichercontroller (420‘)

im Ansprechen darauf, dass das

Speichermodul (402‘) von dem Speichercontroller (420‘) einen Satz von Steuersignalen

für eine Speicherlese- oder -schreiboperation empfängt (Merkmal 4.2). Die

Verwendung des bestimmten Artikels („the memory controller“) im Merkmal 4.2 weist

den Fachmann darauf hin, dass es sich bei dem Speichercontroller um den im Merkmal

1.2 eingeführten Systemspeichercontroller (420‘) handelt. In dem Ausführungsbeispiel

der Figur 3B sind die Reihen („ranks“) vertikal angeordnet und mit A, B, C und D

bezeichnet (vgl. NK 2, Abs. [0034], sowie Sp. 16, Z. 14). Das Merkmal 4.2 versteht der

Fachmann so, dass gemäß Figur 3B vier Reihen (A, B, C und D) vorhanden sind, und

aufgrund der vom Systemspeichercontroller (420‘) empfangenen Steuersignale nur

eine Reihe mit dem Systemspeichercontroller kommuniziert.

Das Speichermodul (402‘) weist des Weiteren eine Steuerschaltung (430‘) (violett) auf,

die mechanisch mit der gedruckten Leiterplatte (410‘) und über registrierte

Steuerleitungen (442‘) betriebsbereit mit den Speichervorrichtungen (412‘) verbunden

ist (Merkmal 5). Die Steuerschaltung (430‘) ist dazu konfigurierbar, erste Steuersignale

für eine Speicherleseoperation zu registrieren, die von dem Systemspeichercontroller

(420‘) über die Steuerleitungen (440‘) (violett) empfangen werden (Merkmal 5.1) und

erste Modulsteuersignale zu erzeugen (Merkmal 5.2). Die Steuerschaltung (430‘) ist

des Weiteren

dazu

konfigurierbar,

zweite

Steuersignale

für

eine

Speicherschreiboperation zu registrieren, die von dem Systemspeichercontroller (420‘)

über die Steuerleitungen (440‘) empfangen werden (Merkmal 5.3) und zweite

Modulsteuersignale zu erzeugen (Merkmal 5.4). Die ersten und zweiten Steuersignale

werden somit von dem Systemspeichercontroller (420‘) an die Steuerschaltung (430‘)

übertragen und beziehen sich auf eine Speicherlese- oder Speicherschreiboperation.

Diese Steuersignale werden von der Steuerschaltung (430‘) empfangen und registriert.

Die ersten und zweiten Modulsteuersignale werden hingegen von der Steuerschaltung

(430‘) erzeugt und an die Datenübertragungsschaltungen (416‘) übertragen (vgl.

Merkmal 6.1.b).

Gemäß Merkmal 6 weist das Speichermodul (402‘) n/2 Datenübertragungsschaltungen

(416') (rot) auf, die mechanisch mit der gedruckten Leiterplatte (410‘) verbunden und

an korrespondierenden Stellen entlang des Kantensteckers der gedruckten Leiterplatte

verteilt sind. Der Anspruchswortlaut definiert die Anzahl n zwar nicht, jedoch gibt das

Merkmal 6.2.b an, dass

jede Datenübertragungsschaltung

(416') mit zwei

Speichervorrichtungen (412‘) in jeder der mehreren Reihen verbunden ist und der

Absatz

[0034] des Streitpatents (NK 2) beschreibt, dass n die Anzahl der

Speichervorrichtungen (412‘) pro Reihe („rank“) des Speichermoduls (402‘) ist. Nur im

Ausführungsbeispiel der Figur 3B weist das Speichermodul

(402‘) n = 6

Speichervorrichtungen

(412‘)

pro

Reihe

und

somit

n/2

=

3

Datenübertragungsschaltungen (416‘) auf. Die Anzahl der Reihen hat auf die

Bestimmung der Anzahl n/2 keinen Einfluss. Damit gibt es halb so viele

Datenübertragungsschaltungen wie Speichervorrichtungen pro Reihe. Das

Ausführungsbeispiel der Figur 3A ist somit nicht anspruchsgemäß.

Die n/2 Datenübertragungsschaltungen (416‘) sind außerdem dazu konfigurierbar, mit

dem Systemspeichercontroller (420‘) betriebsbereit verbunden zu werden (in Fig. 3B

über die N-Bit-breiten Datenleitungen (450‘) (rot)) und Modulsteuersignale von der

Steuerschaltung (430‘) zu empfangen (in Fig. 3B über die Leitungen 432‘ (vgl. NK 2,

Abs. [0033], [0034])) (Merkmale 6.1, 6.1.a, 6.1.b).

Jede Datenübertragungsschaltung (416') hat eine Bitbreite von 8 Bits (Merkmal 6.2).

Eine erste Seite der Datenübertragungsschaltung (416‘) ist mit einem 8 Bit großen

(byteweisen) Abschnitt der Datenleitungen (450‘) verbunden (Merkmal 6.2.a).

Eine zweite Seite der Datenübertragungsschaltung

(416‘)

ist mit zwei

Speichervorrichtungen in jeder Reihe (z. B. 412’A1 und 412’A2 in Figur 3B) verbunden

(Merkmal 6.2.b). Da die Speichervorrichtungen (412‘, z. B. 412‘A1 und 412‘A2) jeweils

eine Bitbreite von 4 Bits haben (Merkmal 4), entspricht die Bitbreite der zwei

Speichervorrichtungen (412‘, z. B. 412‘A1 und 412‘A2) pro Reihe der Bitbreite der

Datenübertragungsschaltung (416‘) (2 x 4 Bit = 8 Bit). Das Streitpatent offenbart in

Figur 4B (die allgemein Figur 3B entspricht) eine Datenübertragungsschaltung (416) mit

einer Gesamtbitbreite von 8 Bits, die Datenbits 0–7 von der Systemspeichersteuerung

(420) empfängt und selektiv die Datenbits 0–3 zu einer ersten Speichervorrichtung

(412A1, 412B1, 412C1, 412D1) und die Datenbits 4–7 an eine zweite

Speichervorrichtung (412A2, 412B2, 412C2, 412D2) überträgt (vgl. NK 2, Abs. [0039] und

Fig. 4B). So kann eine Datenübertragungsschaltung (416’) die Datenbits 0 bis 7 von

dem Systemspeichercontroller (420‘) empfangen und die Datenbits 0 bis 3 an eine der

zwei Speichervorrichtungen (412‘) und die Datenbits 4 bis 7 an die andere der zwei

Speichervorrichtungen des gleichen Rangs senden (vgl. NK 2, Abs. [0039]). Auch der

Beschreibung zur Figur 3B ist zu entnehmen, dass entweder die Speichervorrichtungen

A1, A2, C1 und C2 oder die Speichervorrichtungen B1, B2, D1 und D2 gekoppelt

werden (vgl. NK 2, Abs. [0035], Sp. 12, Z. 6 bis 14). In Figur 4B ist 412A2

fälschlicherweise als 412A bezeichnet.

Figur 4B der NK 2 mit Illustrationen des

Figur 5 der NK 2 mit Illustrationen des

Senats

Senats

Die Datenübertragungsschaltung (416) weist einen byteweisen (8 Bit) Lesedatenpfad

von der zweiten Seite zu der ersten Seite, der Lese-Tristate-Puffer (509) aufweist, auf

(Merkmale 6.3, 6.3.a, 6.3.a.1), sowie einen byteweisen (8 Bit) Schreibdatenpfad von

der ersten Seite zu der zweiten Seite, der Schreib-Tristate-Puffer (504, 506) aufweist,

auf (Merkmale 6.3.b, 6.3.b.1) und eine Steuerlogikschaltung (502), die den byteweisen

Lesedatenpfad und den byteweisen Schreibdatenpfad

im Ansprechen auf

Modulsteuersignale, die von der Steuerschaltung (430) empfangen werden, steuert

(Merkmal 6.3.c). Ein Tri-State- oder Drei-Zustands-Puffer ist eine Art digitaler Puffer,

der drei stabile Zustände hat: einen hohen Ausgangszustand, einen niedrigen

Ausgangszustand und einen hochohmigen Zustand. Im hochohmigen Zustand ist der

Ausgang des Puffers vom Ausgangsbus getrennt, sodass andere Geräte den Bus ohne

Störung durch den Tri-State-Puffer ansteuern können (vgl. Wikipedia „Three-state

logic“).

So zeigt die Figur 5 des Streitpatents einen ersten Lesedatenpfad vom ersten

Anschluss Y1 der zweiten Seite über den Multiplexer (508) und den Lese-Tristate-Puffer

(509) (braun) zur Datenleitung (450) der ersten Seite (vgl. NK 2, Abs. [0043], [0044],

[0047], [0055]). Dabei liefert die Steuerschaltung (430) Steuersignale an eine

Steuerlogikschaltung (502), um den Multiplexer (508) zu veranlassen, Daten des ersten

Lesedatenpfads oder eines zweiten Lesedatenpfads (vom zweiten Anschluss Y2 der

zweiten Seite über den Multiplexer 508 und den Lese-Tristate-Puffer 509 zur

Datenleitung 450 der ersten Seite) auszuwählen und zur ersten Seite zu übertragen

(vgl. NK 2, Abs. [0047], [0056]). Die Figur 5 offenbart darüber hinaus einen ersten

Schreibdatenpfad von der Datenleitung (450) der ersten Seite über einen Schreibpuffer

(503) und einen Tristate-Puffer (504) (grün) zum Anschluss Y1 der zweiten Seite (vgl.

NK 2, Abs. [0043] bis [0046]). Statt des ersten Schreibdatenpfads kann auch ein zweiter

Schreibdatenpfad von der Datenleitung (450) der ersten Seite über den Schreibpuffer

(503) und einen Tristate-Puffer (506) (grün) zum Anschluss Y2 der zweiten Seite

aufgrund der Freigabesteuersignale von der Steuerschaltung (430) von der

Steuerlogikschaltung (502) ausgewählt werden (vgl. Abs. [0046], [0053]). Die

Ausführungsform der Figur 5 ist 1 Bit breit und schaltet eine einzelne Datenleitung (518)

zwischen der Speichersteuerung (420) und den Speichervorrichtungen (412) um. Die

Datenübertragungsschaltung (416) kann aber auch 8 Bit (1 Byte) breit sein und eine

entsprechende Anzahl von Datenleitungen (518) schalten (vgl. Abs. [0043]). Werden

beispielsweise die Speichervorrichtungen 412A1 (Bits 0-3) und 412A2 (Bits 4-7) mit dem

ersten Anschluss Y1 und die Speichervorrichtungen 412B1 (Bits 0-3) und 412B2 (Bits 0-

7) mit dem zweiten Anschluss Y2 verbunden, können die Daten entweder über den

Anschluss Y1 oder über den Anschluss Y2 byteweise geschrieben werden. Dabei

entnimmt der Fachmann der Streitpatentschrift, dass die Steuerlogikschaltung (502)

den Lesedatenpfad derart steuert, dass entweder das vom Anschluss Y1 oder das vom

Anschluss Y2 kommende Signal weitergeleitet wird (vgl. NK 2, Abs. [0047], Sp. 18, Z.

31 bis 34), und dass die Steuerlogikschaltung (502) den Schreibdatenpfad derart

steuert, dass entweder der Schreibpfad A zum Anschluss Y1 oder der Schreibpfad B

zum Anschluss Y2 ausgewählt wird (vgl. Abs. [0046]). Die Steuerlogikschaltung steuert

somit sowohl den Lese- als auch den Schreibdatenpfad im Sinne einer Weiche.

Bei der Speicherleseoperation wird eine erste der mehreren Reihen ausgewählt

(Merkmal 7, erster Teil). Da die Datenübertragungsschaltung (416‘) mit zwei

zugehörigen Speichervorrichtungen in jeder Reihe verbunden ist (vgl. Merkmal 6.2.b),

werden folglich zwei Speichervorrichtungen ausgewählt, beispielsweise in Figur 3B/4B

die Reihe A mit den Speichervorrichtungen 412A1 und 412A2 oder die Reihe B mit den

Speichervorrichtungen 412B1 und 412B2, oder die Reihe C mit den

Speichervorrichtungen 412C1 und 412C2, oder die Reihe D mit den

Speichervorrichtungen 412D1 und 412D2. Die Auswahl erfolgt, um N-Bit-breite

Lesedaten im Ansprechen auf registrierte Steuersignale für die Speicherleseoperation

aus der Steuerschaltung (430‘) auszugeben (Merkmal 7, zweiter Teil).

Dem Absatz

[0033] des Streitpatents entnimmt der Fachmann, dass die

Steuerschaltung (430) über die Steuerleitungen (440) Steuersignale (z. B.

Zeilenadresssignale, Spaltenadresssignale und Chip-Select-Signale)

vom

Systemspeichercontroller (420) empfängt und zusätzliche („additional“) Chip-

Select-Signale oder „output enable“ Signale erzeugt. Diese beruhen auf der

Adressdekodierung, wie der entsprechende Satz aussagt („The control circuit 430,

430' may produce additional chip-select signals or output enable signals based on

address decoding“). Für ein Beispiel der Steuerschaltung (430) verweist die

Streitpatentschrift auf die US 7,532,537 B2 (ZP11), die in ihrer Gesamtheit durch

Bezugnahme in die Streitpatentschrift aufgenommen ist. Dieser Druckschrift ist in

Spalte 16, Zeile 45 bis Spalte 17, Zeile 67 zu entnehmen, dass basierend auf zwei

Chip-Select-Signalen (CS0-CS1) und einem Zeile/Spalte Adresssignal (An+1) vier

Chip-Select-Signale (CS0A, CS0B, CS1A, CS1B) für vier Ränge erzeugt werden. Somit

offenbart der Absatz [0033] des Streitpatents, dass bei der Lese- oder Schreiboperation

durch die Eingangssteuersignale (CS0-CS1 und An+1) von der Systemspeichersteuerung

(420) eine bestimmte Reihe (0A, 0B, 1A, 1B) ausgewählt wird.

Dieses ist so zu verstehen: Der Systemspeichercontroller (420) geht von einer

bestimmten Speicherkapazität der Chips aus. Hier sei beispielsweise 1 Gbit

angenommen. Dies bedeutet, dass es eine Adresskodierung für 1 Gbit gibt und

zudem mehrere Ränge,

beispielsweise

2 Ränge

aus Sicht

des

Systemspeichercontrollers (420) vorhanden sind. Der Systemspeichercontroller

(420) gibt an, welcher der 2 Ränge angesprochen werden soll und er gibt die

Speicheradresse vor. Physikalisch sind aber Chips kleinerer Speicherkapazität, so

beispielsweise nur Chips mit einer Kapazität von 512 Mbit vorhanden. Diese

werden mit einer Adresscodierung für 512 Mbit codiert. Die Steuerschaltung (430)

wandelt nun die Adresscodierung für 1 Gbit in eine für 512 Mbit um und erzeugt ein

weiteres Chip-Select-Signal, mittels dessen er aus zwei 512 Mbit Chips jeweils

einen auswählt. Dazu kann er das MSB (Most Significant Bit) der Adresscodierung

für 1 Gbit, oder im Prinzip jedes beliebige der Bits verwenden. Erhalten bleiben

aber die vom Systemspeichercontroller (420) angegebenen Rangauswahlsignale,

die das Paar von Speicherchips angeben, das angesprochen werden soll, und die

die Steuerschaltung (430) in neue Chip-Select-Signale umsetzt. Genau genommen

hat sich die Ranganzahl im Speichermodul verdoppelt, die Steuerschaltung (430)

fingiert aber nach außen ein Speichermodul mit der vom Systemspeichercontroller

(420) angenommenen Anzahl von Rängen. Insgesamt bedeutet dies, dass der

Systemspeichercontroller (420) den Rang auswählt. Speichermodulintern kann ein

Rang aber in mehrere Unterränge (hier A, B, C, D) aufgeteilt sein und die

Steuerschaltung (430) wählt den Unterrang (A, B, C oder D) aus.

Auf Basis der Steuersignale von der Systemspeichersteuerung (420) (vgl. Abs. [0045]:

„address and control signals pass from the memory controller 420 to the control circuit

430“) werden von der Steuerschaltung (430) erste Modulsteuersignale (Steuersignale

für eine Leseoperation (vgl. Abs. [0047]); Merkmal 5.2) oder zweite Modulsteuersignale

(Freigabesteuersignale für eine Schreiboperation (vgl. Abs. [0046]: „enable control

signals”); Merkmal

5.4) erzeugt und

über Leitungen

(432) an

die

Datenübertragungsschaltungen (416) gesendet (vgl. Abs. [0045]: „the control circuit 430

which produces controls sent to the control logic circuitry 502 (e.g., via lines 432) which

then controls operation of the components of the data transmission circuits 416“).

Im Ansprechen auf die ersten Modulsteuersignale aktiviert die Steuerlogikschaltung

(502) den byteweisen Lesedatenpfad für eine erste Dauer (Merkmal 7.1). Das

Aktivieren des ausgewählten Lesedatenpfads, also der entsprechenden Bauelemente

zum Lesen entweder aus der Reihe A (412A1 und 412A2) bzw. C (412C1 und 412C2)

oder aus der Reihe B (412B1 und 412B2) bzw. D (412D1 und 412D2) (vgl. NK 2, Abs.

[0047]) versteht der Fachmann dabei im Sinne einer Weichenstellung für den

ausgewählten Lesedatenpfad.

In der ersten Dauer geht ein byteweiser (8-Bit) Abschnitt des N-Bit-breiten

Lesedatenpfads von den zwei Speichervorrichtungen in einer Reihe zu dem jeweiligen

byteweisen (8-Bit) Abschnitt der N-Bit-breiten Datenleitungen über den byteweisen

(8-Bit) Lesedatenpfad über (Merkmal 7.1.a). Bei Auswahl der Reihe A mit den beiden

Speichervorrichtungen 412A1 und 412A2 in dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur

3B/4B erfolgt eine Übertragung der Bits 0-3 und 4-7, also eines Bytes. Um den

byteweisen Abschnitt der N-Bit-breiten Lesedaten zu dem jeweiligen byteweisen

Abschnitt der N-Bit-breiten Datenleitungen zu treiben, werden die Lese-Tristate-Puffer

(509) für die erste Dauer aktiviert (Merkmal 7.1.b). Im Ausführungsbeispiel der Figur 6

des Streitpatents, treibt der Puffer 509 während der sechsten Zeitspanne 606 aktiv ein

vom Multiplexer 508 kommendes Datensignal (vgl. in Fig. 6 „Enable D Buffer (508)“,

offensichtlich „Enable D Buffer (509)“ ist während Zeitspanne 606 „High“), das den

Lesedaten entspricht (vgl. NK 2, Abs. [0056] und Fig. 5, 6). Nach der ersten Dauer (606)

werden die Lese-Tristate-Puffer (509) deaktiviert (vgl. Zeitspanne 607 in Figur 6 des

Streitpatents) (Merkmal 7.1.c).

Figur 6 des Streitpatents

Bei der Speicherschreiboperation wird eine zweite der mehreren Reihen ausgewählt

(Merkmal 8, erster Teil). Beispielsweise wird in Figur 3B/4B die Reihe A mit den

Speichervorrichtungen 412A1 und 412A2 oder die Reihe B mit den

Speichervorrichtungen 412B1 und 412B2, oder die Reihe C mit den

Speichervorrichtungen 412C1 und 412C2, oder die Reihe D mit den

Speichervorrichtungen 412D1 und 412D2 ausgewählt. Die Auswahl erfolgt, um N-Bitbreite Schreibdaten

im Ansprechen auf

registrierte Steuersignale

für die

Speicherschreiboperation von der Steuerschaltung (430‘) zu empfangen (Merkmal 8,

zweiter Teil).

Im Ansprechen auf die zweiten Modulsteuersignale aktiviert die Steuerlogikschaltung

(502) den byteweisen Schreibdatenpfad für eine zweite Dauer (Merkmal 8.1). Das

Aktivieren des ausgewählten Schreibdatenpfads, also der entsprechenden

Bauelemente zum Schreiben entweder in die Reihe A (412A1 und 412A2) bzw. C (412C1

und 412C2) oder in die Reihe B (412B1 und 412B2) bzw. D (412D1 und 412D2) (vgl. NK

2, Abs. [0046]) versteht der Fachmann dabei im Sinne einer Weichenstellung für den

ausgewählten Schreibdatenpfad.

In der zweiten Dauer geht ein byteweiser Abschnitt der N-Bit-breiten Schreibdaten von

dem jeweiligen byteweisen Abschnitt der N-Bit-breiten Datenleitungen zu den zwei

Speichervorrichtungen in der zweiten Reihe über den byteweisen Schreibdatenpfad

über (Merkmal 8.1.a). Bei einer beispielhaften Auswahl der Reihe B mit den beiden

Speichervorrichtungen 412B1 und 412B2 in dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur

3B/4B erfolgt eine Übertragung der Bits 0-3 und 4-7, also eines Bytes, in diese beiden

Speichervorrichtungen. Um den byteweisen Abschnitt der N-Bit-breiten Schreibdaten

zu den zwei Speichervorrichtungen in der zweiten Reihe zu treiben, werden die Schreib-

Tristate-Puffer für die zweite Dauer aktiviert (Merkmal 8.1.b). Dem Streitpatent

entnimmt der Fachmann diesbezüglich, dass nicht gleichzeitig beide im Merkmal 6.3.b.1

mit den Bezugszeichen 504 und 506 versehenen Schreib-Tristate-Puffer aktiviert

werden, sondern, dass im Sinne einer Weiche, zum Treiben der Daten in die zweite und

nicht in die andere Reihe, entweder nur der Puffer 504 zur Aktivierung des Pfades A

oder nur der Puffer 506 zur Aktivierung des Pfades B aktiviert wird (vgl. Abs. [0046]:

„the control logic circuitry 502 selects either path A or path B to direct the data.

Accordingly, when the control logic circuitry 502 receives, for example, an "enable A"

signal, a first tristate buffer 504 in path A is enabled and actively drives the data value

on its output, while a second tristate buffer 506 in path B is disabled with its output in a

high impedance condition. … Similarly, if an "enable B" signal is received, the first

tristate 504 opens path A and the second tristate 506 closes path B, thus directing the

data to a second terminal Y2“). Im Ausführungsbeispiel der Figur 6 des Streitpatents

treibt beispielsweise der Puffer 506 während der dritten Zeitspanne (603) die

Schreibdaten zum Anschluss Y2 und somit zu den mit dem Anschluss Y2 verbundenen

beiden Speichervorrichtungen 412B1 und 412B2. Der Puffer 504 ist in dieser Zeitspanne

603 deaktiviert (vgl. NK 2, Abs. [0054] und Fig. 5, 6). Nach der zweiten Dauer (603)

werden die Schreib-Tristate-Puffer (506) deaktiviert (vgl. Zeitspanne 604 in Figur 6 des

Streitpatents) (Merkmal 8.1.c).

Die Beklagte argumentiert, dass die Behauptung der Klägerin, dass das „Treiben“ der

Lese- oder Schreibdaten, von dem in den Merkmalen 7.1.b und 8.1.b gesprochen

werde, als „selektives Zulassen und Verhindern von Datenübertragungen von ganz

bestimmten Speichervorrichtungen“ verstanden werden müsste, weder eine Grundlage

im Anspruch noch in der Beschreibung habe. Auch dass die patentgemäße

Datenübertragungsschaltung zwingend so ausgestaltet sein müsse, dass sie „selektiv

zwischen

Speichervorrichtungen

[schalte],

sodass

nur

bestimmte

Speichervorrichtungen an den Systemspeichercontroller gekoppelt seien, während alle

übrigen Speichervorrichtungen vom Systemspeichercontroller isoliert werden“, könne

dem Streitpatent nicht entnommen werden. Die streitpatentgemäßen Absätze [0026]

und [0035], die die Klägerin in Bezug nehme, beinhalteten keine Definition des Begriffs

„Treiben“. Diese von der Klägerin in Bezug genommene Ausführungsform aus der

Beschreibung habe in den Anspruchswortlaut keinen Einzug gefunden. Ein selektives

Zulassen und Verhindern auf eine Speichervorrichtung einer einzigen entsprechenden

Reihe zu beschränken, sei mit der gesamten Beschreibung des Streitpatents nicht

vereinbar, denn aus dem Absatz

[0035]

folge gerade, dass

in diesem

Ausführungsbeispiel stets Speichervorrichtungen aus zwei unterschiedlichen Reihen

über eine Datenleitung miteinander verbunden und gleichzeitig mit dem

Systemspeichercontroller gekoppelt seien. Erfindungsgemäß sei der Begriff des

Treibens vielmehr dahingehend auszulegen, dass Daten von einem Ausgangsort zu

einem Zielort befördert werden. Aus dem Absatz [0041] ergebe sich, dass das

Streitpatent den Begriff “treiben” / “drive” nicht in einer speziellen Bedeutung für die

Datenübertragungsschaltungen benutze. Auch ergebe sich aus Absätzen [0035] und

[0042] des Streitpatents nicht, dass ein selektives Zulassen und Verhindern von

Datenpfaden zu Speichervorrichtungen zwingend

für das Erreichen einer

patentgemäßen Lastenreduktion erforderlich wären. Absatz [0035] spreche die

Lastenreduktion gar nicht an. Aus Absatz

[0042] ergebe sich, dass der

Speichercontroller die Datenübertragungsschaltung als einzige Last sehe, und von den

Lasten der mit der Datenübertragungsschaltung verbundenen Speichervorrichtungen

unbeeinträchtigt sei. Dabei komme es nicht darauf an, wie viele Speichervorrichtungen

mit der Datenübertragungsschaltung verbunden seien, und auch nicht darauf, wie viele

dieser Speichervorrichtungen gleichzeitig selektiv

freigeschaltet würden. Die

lastreduzierende Wirkung komme allein schon durch das Verwenden der

Datenübertragungsschaltungen mit ihren Lese- und Schreibpuffern zustande, und sei

losgelöst davon, ob Datenpfade selektiv aktiviert und deaktiviert werden könnten. Dem

Streitpatent ginge es nicht um das Öffnen und Schließen bestimmter Datenpfade

zwischen Speichercontroller und bestimmten Speichervorrichtungen, sondern darum,

dass die Datenpfade und die Logik zum Steuern der Datenpfade so arbeiteten, dass

die Datenübertragungsschaltung Datensignale zwischen dem Speichercontroller und

der von dem Speichercontroller über die Eingangssteuersignale bestimmten von den

mehreren Reihen von Speichervorrichtungen auf dem Speichermodul treibe. Auf das

Ausführungsbeispiel nach Figur 5 und ein selektives Schalten zwischen Zweigen mit

Speichervorrichtungen

in

unterschiedlichen

Reihen

durch

die

Datenübertragungsschaltung sei das Streitpatent nicht beschränkt, so dass die

Ausführungen des Landgerichts M… in Anlage NK 7 schon grundsätzlich nicht auf das

vorliegende Verfahren übertragbar seien. Die Lastreduzierung ergebe sich daraus,

dass die Datenübertragungsschaltung zwischen den Speichercontroller und alle mit ihr

verbundenen Speichervorrichtungen geschaltet sei, so dass der Speichercontroller

eben nicht die Speichervorrichtungen als Last wahrnehme (egal wie viele), sondern nur

die Datenübertragungsschaltung. Diese präsentiere sich dem Speichercontroller über

die Datenleitungen, mit denen sie mit dem Speichercontroller verbunden sei, als Last.

Die Last der Speichervorrichtungen nehme der Speichercontroller deshalb nicht wahr.

Diesen Hintergrund scheine das LG München so nicht erkannt zu haben.

Diese Argumentation konnte nicht überzeugen. Die Merkmale 4.2 („that only one N-bitwide rank on the memory module communicates N-bit-wide data with the memory controller“), 7 („a first one of the multiple ranks is selected“), 7.1.a („passing from the

associated two memory devices in one of the multiple ranks“), 8 („a second one of the

multiple ranks is selected“), 8.1.a („to the associated two memory devices in the second

one of the multiple ranks“) und 8.1.b („to the associated two memory devices in the

second one of the multiple ranks“) versteht der Fachmann i. V. m. Absatz [0050] des

Streitpatents so, dass jede spezifische Operation nur auf einen bestimmten Rang (z. B.

A) der Ränge des Speichermoduls und nicht gleichzeitig auch auf die anderen Ränge

gerichtet ist (vgl. Abs. [0053]: „each specific operation is targeted to a specific one of

the ranks A, B, C, and D of a specific memory module 402“). Genau zu diesem

ausgewählten Rang wird ein Datenpfad aktiviert (vgl. Merkmale 7.1 und 8.1). Die

Datenübertragungsschaltungen (416) treiben Datenschreibsignale und ermöglichen die

richtigen Datenpfade zwischen der Systemspeichersteuerung (420) und den

ausgewählten Speichervorrichtungen (412) (vgl. Abs. [0050]: „the data transmission

circuits 416 associated with each module 402 are operable to merge data read signals

and to drive data write signals, enabling the proper data paths between the system

memory controller 420 and the targeted or selected memory devices 412“). Gemäß

Merkmal 8.1.b werden die Schreib-Tristate-Puffer für die zweite Dauer aktiviert, um den

byteweisen Abschnitt der N-Bit-breiten Schreibdaten zu den zugehörigen zwei

Speichervorrichtungen in der zweiten der mehreren Reihen zu treiben. Genau dieses

Ermöglichen und Treiben des Datenpfads zu der ausgewählten Speichervorrichtung ist

im Absatz [0046] des Streitpatents beschrieben, wonach für eine Schreiboperation die

Steuerschaltung (430) Freigabesteuersignale an die Steuerlogikschaltung (502) jeder

Datenübertragungsschaltung (416) bereitstellt, wodurch die Steuerlogikschaltung (502)

entweder Pfad A oder B auswählt, um die Daten zu leiten. Dementsprechend wird, wenn

die Steuerlogikschaltung (502) zum Beispiel ein "Freigabe-A"-Signal empfängt, ein

erster Tristate-Puffer (504) in Pfad A freigegeben und treibt aktiv den Datenwert an

seinen Ausgang, während ein zweiter Tristate-Puffer (506) in Pfad B deaktiviert wird mit

seinem Ausgang in einem Zustand hoher Impedanz (vgl. NK 2, Abs. [0046]: „For a write

operation, during the CAS latency, the control circuit 430, in one embodiment, provides

enable control signals to the control logic circuitry 502 of each data transmission circuit

416, whereby the control logic circuitry 502 selects either path A or path B to direct the

data. Accordingly, when the control logic circuitry 502 receives, for example, an "enable

A" signal, a first tristate buffer 504 in path A is enabled and actively drives the data value

on its output, while a second tristate buffer 506 in path B is disabled with its output in a

high impedance condition.“). Somit versteht der Fachmann das Auswählen einer Reihe

(Merkmale 4.2, 7 und 8), das Aktivieren eines Datenpfads zu einer Reihe (Merkmale

7.1, 7.1.a, 8.1 und 8.1.a) i. V. m. dem Treiben von Daten zu bzw. von nur dem einen

ausgewählten Rang (Merkmale 7.1.b 7.1.c, 8.1.b und 8.1.c) derart, dass ein Datenpfad

wie bei einer Weiche zu einer Reihe aktiviert und zu den anderen Reihen deaktiviert

wird. Auch damit wird die patentgemäße Aufgabe, eine hohe Zugriffsgeschwindigkeit

bereitzustellen, erreicht, da durch das selektive Aktivieren des Datenpfads zu der

ausgewählten Reihe

im Gegensatz zum Stand der Technik, nicht

jede

Speichervorrichtung

(212) während einer Leseoperation mehrere andere

Speichervorrichtungen (212) und die Systemspeichersteuerung (220) als ihre Last über

die Datenleitungen (250), die im Stand der Technik erhebliche Performanceprobleme

verursachen, sieht (vgl. Abs. [0019] bis [0023]).

3. Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hauptantrag ist nicht patentfähig, da

es dem Fachmann durch Druckschrift NK11 nahegelegt wird (Art. II § 6 Abs. 1 Satz

1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 lit. a) EPÜ i. V. m. Art. 56 EPÜ).

Die Ansprüche 1 der Hilfsanträge 1 bis 7 und 9 bis 14 sind unzulässig, da die darin

beanspruchten Speichermodule ursprünglich nicht offenbart sind (Art. II § 6 Abs. 1

Satz 1 Nr. 3 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 lit. c) EPÜ).

Darüber hinaus sind die Speichermodule der Ansprüche 1 nach den Hilfsanträgen

3, 8, 9 und 11 bis 14 nicht patentfähig, da sie dem Fachmann durch Druckschrift

NK11 nahegelegt werden (Art. II § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1

lit. a) EPÜ i. V. m. Art. 56 EPÜ).

Ferner sind die Speichermodule der Ansprüche 1 nach den Hilfsanträgen 1, 2, 4

bis 7 und 10 auch nicht patentfähig, da sie dem Fachmann durch Druckschrift QE4

nahegelegt werden (Art. II § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 lit. a)

EPÜ i. V. m. Art. 56 EPÜ).

3.0 Zum Hauptantrag

Die Druckschrift US 2006/0277355 A1 (NK 11) betrifft Speichervorrichtungen,

insbesondere einen Controller und eine Architektur, die ein transparentes

Bankumschalten von Speichervorrichtungen ermöglicht (vgl. Abs. [0001]).

Da elektronische Geräte immer ausgefeilter werden, steigt der Bedarf an mehr

Speicher. Andererseits

sind

viele elektronische Anwendungen durch

Industriestandards eingeschränkt, und physikalische Beschränkungen verhindern

eine Erhöhung einer Busgröße (d. h. das Hinzufügen von mehr Kontaktstellen

und/oder elektrischen Pfaden zu einem Speichermodul und/oder einer

Systemspeichersteuerung ist oft unzulässig), weshalb die maximale Größe des

adressierbaren Speichers auf einem Speichermodul begrenzt ist. Somit würde das

Erhöhen der Speicherkapazität eines Speichermoduls eine größere Busgröße

erfordern. Dies ist oft unerwünscht und unpraktisch für die Abwärtskompatibilität

bestehender Geräte und etablierter Industriestandards (vgl. Abs. [0002] bis [0005]).

Daher schlägt die Druckschrift NK 11 eine auf einem Speichermodul oder alternativ

auf

einer

Systemhauptplatine montierte

Steuereinheit

und

einen

Speicherbankschalter vor, um selektiv Schreib- und Leseoperationen zu/von

Speichervorrichtungen

zu

steuern,

die

kommunikativ mit

dem

Speicherbankschalter gekoppelt sind. Durch selektives Aktivieren oder

Deaktivieren der Speichervorrichtungen

in Echtzeit

können

separate

Speichervorrichtungen mit kleinerer Kapazität eine einzelne Speichervorrichtung

mit größerer Kapazität emulieren (vgl. Abs. [0010]). Die Speicherkapazität eines

Speichermoduls wird durch Verwenden einer Vielzahl von Speichervorrichtungen

mit geringerer Kapazität erweitert, die als einzelne Speichervorrichtung mit höherer

Kapazität funktionieren. Dies wird erreicht, ohne dass dem Bus weitere Leitungen

oder ein zusätzliches externes Signal hinzugefügt werden müssen. Darüber hinaus

wird die Last des Busses nicht erhöht, da die Speicherbankschalter eine einzelne

Last des Busses darstellen, nicht die Last der damit gekoppelten einzelnen

Speichervorrichtungen. Eine Steuereinheit stellt eine Zustandsmaschine bereit, die

die Befehle an mehrere Speichervorrichtungen in mehreren Bänken steuert, um

eine einzelne Speicherbank zu

lesen/schreiben, ohne dass die anderen

Speicherbänke von dem Datenbus getrennt werden müssen (vgl. Abs. [0012]).

Figur 2 der NK 11 mit Illustrationen des

Figur 5 der NK 11 mit Illustrationen

Senats

des Senats

Die Figur 5 der NK 11 veranschaulicht ein Speichermodul (vgl. Abs. [0047]). Das

Speichermodul

(500) umfasst ein Substrat

(502), auf dem mehrere

Speichervorrichtungen (504) montiert sind, sowie eine Randschnittstelle (506), die

dazu dient, das Speichermodul (500) kommunikativ mit einem Speichersteckplatz

oder einem Kommunikationsbus (z. B. Speicherbus usw.) zu koppeln. Eine

Speichersteuerung (510) ist auf dem Substrat (502) montiert und dazu konfiguriert,

Schreib- und Leseoperationen zu/von den Speichervorrichtungen (504) zu steuern.

Die Speichersteuerung (510) ist kommunikativ mit der Randschnittstelle (506)

gekoppelt und empfängt Adress-, Befehls- und Steuersignale von der

Randschnittstelle (506). Die Speichersteuerung (510) ist auch kommunikativ mit

einem oder mehreren Speicherbankschaltern (508) gekoppelt, um Datenlese-

und/oder

-schreiboperationen

zu/von

den

einen

oder mehreren

Speichervorrichtungen (504) und (512) zu steuern. Der Speicherbankschalter (508)

ist kommunikativ mit den Speichervorrichtungen (504) und (512) gekoppelt, um

Daten zu und von einer oder mehreren der Speichervorrichtungen (504) und (512)

zu leiten. Der Speicherbankschalter (508) ist auch kommunikativ mit der

Randschnittstelle (506) gekoppelt, um Signale zwischen der Randschnittstelle

(506) und den Speichervorrichtungen (504) und (512) weiterzuleiten (vgl. Abs.

[0047]). Der Betrieb der Speichersteuerung (510) und des Speicherbankschalters

(508) bewirkt, dass die Speichervorrichtungen (504) und (512) eine einzelne

Speichervorrichtung

mit

der

Gesamtkapazität

der

kombinierten

Speichervorrichtungen (504) und (512) emulieren. Das heißt, das Betriebssystem

adressiert eine einzelne logische Speicherbank, die von der Steuerung (510) auf

die physikalischen Bänke der Speichergeräte (504) und (512) abgebildet wird (vgl.

Abs. [0048]). Die Speicherbankschalter (508) können elektrisch mit zwei oder mehr

Speichervorrichtungen (504) und (512) gekoppelt sein, wodurch die Kapazität

eines Speichermoduls

(500) erweitert wird

(vgl. Abs.

[0049]).

In einer

Implementierung, die in FIG. 5 gezeigt ist, können die Speichervorrichtungen (504)

und (512) auf dem Speichermodul (500) als neun Speicherbankschalter oder -sätze

(508) mit jeweils zwei Speicherbänken (504) und (512) angeordnet sein. Jede

Speichervorrichtung hat 512 MBit DRAM. Als Ergebnis dieser Anordnung

verwendet das Speichermodul 512-MBit-DRAM-Vorrichtungen, erscheint jedoch

für den Systemprozessor als eine 1-GBit-DRAM-Vorrichtung (vgl. Abs. [0050]). Die

ohmsche und/oder kapazitive Last auf dem Bus (110) wird nicht erhöht, weil das

Speichermodul (106) eine einzige Last für den Bus (110) darstellt, statt der Last

der einzelnen damit gekoppelten Speichervorrichtungen (vgl. Abs. [0027] und Fig.

1). In Figur 2 ist das kapazitätserweiternde Speichersystem (200) kommunikativ

mit einer DIMM-Schnittstelle (202) gekoppelt. Die DIMM-Schnittstelle (202) kann

mit einem Speichersockel und einem Kommunikationsbus gekoppelt sein, über den

Daten, Speicheradressen, Befehle und Steuerinformationen übertragen werden. In

einer Ausführungsform empfangen die Speicherbankschalter (206) und (208)

Dateninformationen von der DIMM-Schnittstelle (202) jeweils über die Datenbusse

(230) und (232). Die Steuereinheit (204) ist über einen Steuerbus (210)

kommunikativ mit den dualen Speicherbankschaltern (206) und (208) gekoppelt

und zeigt den Speicherbankschaltern (206) und (208) an, wie Daten von der DIMM-

Schnittstelle (202) empfangen und/oder gespeichert werden sollen (vgl. Abs.

[0028], [0029] und Fig. 2). Zum Beispiel enthält der Speicherbankschalter 206 die

Ports A und B, die mit den Datenbussen 234 und 236 gekoppelt sind, durch die er

Dateninformationen zu und/oder von vier Speicherbänken (d. h. Bank 0, Bank 1,

Bank 2 und Bank 3) sendet und empfängt. Die vier Speicherbänke (d. h. Bank 0,

Bank 1, Bank 2 und Bank 3) 212, 214, 216 und 218 sind auch kommunikativ mit

einem Adressbus 220 gekoppelt, über den sie Adress- und Befehlsinformationen

von der Steuereinheit 204 empfangen. In einer Ausführungsform decodiert die

Steuereinheit 204 eine über die DIMM-Schnittstelle 202 empfangene

Speicheradresse, bestimmt, welcher Speicherbank die empfangene Adresse

entspricht, und bewirkt, dass die Speicherbankschalter 206 und 208 die richtige

Speicherbank aktivieren. Die Steuereinheit 204 kann eine empfangene Adresse auf

mehrere Arten abbilden. Beispielsweise kann die Steuereinheit 204 einfach die

niedrigeren Speicheradressen Port A und höhere Speicheradressen Port B

zuordnen. Obwohl Adressinformationen an alle Speicherbänke über den

Adressbus 220 gesendet werden können, kann der Speicherbankschalter 206

und/oder die Steuereinheit 204 bestimmen, auf welche Speichervorrichtungen oder

Bänke zugegriffen wird (entweder für Lese- und/oder Schreiboperationen oder

andere Operationen). Die Steuereinheit 204 kann eine Zustandsmaschine

implementieren, die die Speicherbankschalter 206 und 208 steuert, wodurch

gesteuert wird, auf welche Speicherbänke/Vorrichtungen, die mit den Ports A und

B gekoppelt sind, zugegriffen wird (vgl. Abs. [0030] bis [0032] und Fig. 2).

Figur 3 der NK 11 mit Illustrationen

Figur 4 der NK 11 mit Illustrationen

des Senats

des Senats

Die Figur 3 veranschaulicht ein Blockdiagramm eines Adress- und

Befehlsverarbeitungssystems 300, das als Teil der Steuereinheit 204 implementiert

sein kann. Das Befehlsverarbeitungssystem 300 steuert die physische

Bankauswahl

und

die Bankumschaltrichtung. Speicheradressen

und

Befehlsinformationen werden von der DIMM-Schnittstelle 202 empfangen, in einem

Register 302 gepuffert und über den Adressbus 220 an alle Speicherbänke (z. B.

Bank 0, Bank 1, Bank 2 und Bank 3) gesendet. Eine Bankschalter-

Zustandsmaschine 308 bestimmt dann, welche Speicherbank aktiviert oder auf

welche zugegriffen werden soll.

In einer Ausführungsform

ist diese

Zustandsmaschine 308 eine logische Übersetzungstabelle, die eine primäre

Raumadresse auf eine sekundäre Raumadresse basierend auf der vorhandenen

Speicherkonfiguration abbildet. Die Zustandsmaschine 308 sendet über den

Steuerbus 210 Steuerinformationen an die Speicherbankschalter 206 und 208, um

anzuzeigen, welche Speicherbänke aktiviert/deaktiviert werden sollen oder auf

welche zugegriffen werden soll. In einer Ausführungsform bildet die Steuereinheit

204 eine logische Speicherbank auf zwei physikalische Speicherbänke ab. Dies

wird erreicht, indem eine der beiden physikalischen Speicherbänke (z. B. entweder

Port A oder Port B) selektiv aktiviert wird, während die andere deaktiviert wird (vgl.

Abs. [0039], [0040] und Fig. 3). Die Figur 4 veranschaulicht ein Blockdiagramm

eines Datenverarbeitungssystems 400, das als Teil des Speicherbankschalters 206

implementiert sein kann. Daten von der DIMM-Schnittstelle 202 werden über den

Datenbus 230 zu bidirektionalen Signaltreibern 402 und 404 übertragen und über

getrennte Datenbusse 234 und 236 zu den verschiedenen Sätzen von

Speicherbänken übertragen. Zudem werden Daten empfangen. Eine Lese-

/Schreib-Logikeinheit 406 bestimmt, ob Daten von den Speichervorrichtungen (z.

B. 212) gelesen oder in diese geschrieben werden (vgl. Abs. [0045] und Fig. 4).

Die Figur 10 veranschaulicht eine einzelne Chipauswahlspeicherkonfiguration, in der

eine Steuereinheit 1002 und ein Bankschalter 1004 verwendet werden, um zwei

Speicherbänke 1006 und 1008 zu steuern, wobei

jede Speicherbank zwei

Speichervorrichtungen 1010 und 1012 in getrennten Datenbussen 1014 und 1016

aufweist. Die Figur 11 veranschaulicht eine Dual-Chip-Select-Speicherkonfiguration, in

der zwei Steuereinheiten 1102 und 1104 und ein Bankschalter 1106 verwendet werden,

um zwei Speicherbänke 1108 und 1110 zu steuern, wobei jede Speicherbank vier

Speichervorrichtungen 1112 aufweist (vgl. Abs. [0053], [0054] und Fig. 10, 11).

Figur 10 der NK 11 mit Illustrationen des

Figur 11 der NK 11 mit Illustrationen des

Senats

Senats

Somit offenbart die Druckschrift NK 11 in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des

erteilten Anspruchs 1

1.

A memory module (vgl. Abs. [0027]: “memory module 106”, Abs. [0047]:

“memory module 500” und Fig. 1, 5)

1.1

having a bit width of N (Die in Figur 2 gezeigten Datenbusse 230, 232 haben

jeweils eine Breite von einem Byte bzw. 8 Bits)

1.2

for use in a computer system (vgl. Abs. [0027]: “computing system 100” und

Fig. 1) including a system memory controller (vgl. Abs. [0027]: “processing

unit 102” und Fig. 1),

2.

the computer system including control lines (vgl. Abs. [0027]: “the bus size

or communication path 110 to and/or from the memory module 106”; Abs.

[0028]: “The DIMM interface 202 may be coupled to a memory socket and

communication bus over which data, memory addresses, commands, and

control information are transmitted” und Fig. 1, 2) and N-bit-wide data lines

(vgl. Abs. [0027]: “the bus size or communication path 110 to and/or from the

memory module 106”; Abs. [0028]: “The DIMM interface 202 may be coupled

to a memory socket and communication bus over which data, memory

addresses, commands, and control information are transmitted” und Fig. 1,

2. Die in Figur 2 gezeigten Datenbusse 230, 232 haben jeweils eine Breite

von einem Byte bzw. 8 Bits) coupling the memory module to the system

memory controller, comprising:

3.

a printed circuit board, PCB, (vgl. Abs. [0047]: “substrate 502” und Fig. 5)

mountable in a module slot of the computer system (vgl. Abs. [0028]:

“coupled to a memory socket“),

3.1

the PCB has an edge connector comprising a plurality of electrical contacts

(vgl. Abs. [0047]: “The memory module 500 also includes an edge interface

506 that serves to communicatively couple the memory module 500 to a

memory slot or to a communication bus (e.g., memory bus, etc.).”)

3.1.a which are positioned on an edge of the PCB (vgl. Fig. 5) and

3.1.b are positioned to be releasably coupled to corresponding contacts of a

computer system socket to provide electrical conductivity between the

system memory controller and the memory module (vgl. Abs. [0028]:

“coupled to a memory socket“) (eine lösbare Kopplung liest der Fachmann

bei einer Leiterplattenschnittstelle selbstverständlich mit);

4.

memory devices (vgl. Abs. [0053]: “memory devices 1010 & 1012” und Fig.

10; Abs. [0054]: “memory devices 1112” und Fig. 11) each having a bit width

of 4 bits (siehe die in Fig. 10 und 11 mit “4” gekennzeichneten Datenbusse

zu den Speichervorrichtungen),

4.1

the memory devices being mechanically coupled to the PCB (502; siehe Fig.

5) and

4.2

arranged in multiple N-bit-wide ranks such that only one N-bit-wide rank on

the memory module communicates N-bit-wide data with the memory

controller in response to the memory module receiving from the memory

controller a set of control signals for a memory read or write operation

(Gemäß Figur 5 weist das Speichermodul 500

insgesamt neun

Datenübertragungsschaltungen

(Speicherbankschalter)

auf.

Jede

Datenübertragungsschaltung hat eine Bitbreite von 8 Bits (vgl. Fig. 10, 11).

Zu den Speichervorrichtungen wird die Bitbreite durch 2x4 Bits pro

Datenpfad A oder B gebildet. Zum DIMM-Interface 202 (siehe Figur 2) ist die

Bitbreite durch 1x8 Bits gegeben. Da das Speichermodul insgesamt neun

Datenübertragungsschaltungen aufweist, beträgt die Gesamt-Bitbreite 72-

Bits. Da die von dem Speichercontroller empfangenen Speicheradressen

und Befehle

für eine Lese- oder Schreiboperation sowohl die

Speicherbankschalter 206 & 208 mittels der Zustandsmaschine 308 über

den Bus 210 steuert (vgl. Abs. [0028], [0029], [0032] und [0039] sowie Fig. 2

bis 4), als auch die Reihe mittels der aus den empfangenen Chip-

Auswahlsignalen CS0 (und CS1) erzeugten Chip-Auswahlsignalen CS0A,

(CS1AA), CS0B (und CS1BB) (vgl. “Control Unit ASIC“ in Figur 10 bzw.

“Control Unit A ASIC“ und “Control Unit B ASIC“ in Figur 11) ausgewählt wird,

kommuniziert auch nur eine Reihe in Figur 10 oder 11 (hellgelb, hellblau,

gelb, blau) mit dem Speichercontroller);

5.

a control circuit (vgl. Abs. [0047]: “memory controller 510”; Abs. [0028]:

“control unit 204”; Abs. [0053]: “control unit 1002”; Abs. [0054]: “control units

1102 & 1104” und Fig. 2, 5, 10, 11) mechanically coupled to the PCB (502)

and operatively coupled to the memory devices (vgl. Abs. [0053]: “memory

devices 1010 & 1012” und Fig. 10; Abs. [0054]: “memory devices 1112” und

Fig. 11) via registered control lines (vgl. Fig. 2: “220”, “Registered Address,

CMD, Clocks”, Abs. [0030] und Fig. 3), the control circuit configurable to

5.1

register first control signals for a memory read operation received from the

system memory controller via the control lines (vgl. Abs. [0047]: “A memory

controller 510 is mounted on the substrate 502 and configured to control write

and read operations to/from the memory devices 506. The memory controller

510 is communicatively coupled to the edge interface 506 and receives

address, command, and control signals from the edge interface 506” und Fig.

5) and

5.2

to produce first module control signals (vgl. Abs. [0039]: “This address and

command processing system 300 may be implemented as part of the control

unit 204”, “The state machine 308 sends control information to the memory

bank switches 206 & 208 via the control bus 210 to indicate which memory

banks should be activated/deactivated or accessed” und Fig. 3),

5.3

the control circuit being further configurable to register second control signals

for a memory write operation received from the system memory controller via

the control lines (vgl. Abs. [0047]: “A memory controller 510 is mounted on

the substrate 502 and configured to control write and read operations to/from

the memory devices 506. The memory controller 510 is communicatively

coupled to the edge interface 506 and receives address, command, and

control signals from the edge interface 506” und Fig. 5) and

5.4

to produce second module control signals (vgl. Abs. [0039]: “This address

and command processing system 300 may be implemented as part of the

control unit 204”, “The state machine 308 sends control information to the

memory bank switches 206 & 208 via the control bus 210 to indicate which

memory banks should be activated/deactivated or accessed” und Fig. 3); and

6.

n/2

(In den Figuren 10 und 11 gibt es

jeweils halb so viele

Datenübertragungsschaltungen

(1004

bzw.

1106)

wie

Speichervorrichtungen pro Reihe (jeweils 2 untereinander angeordnete

Speichervorrichtungen (z. B. 1012 und 1010 in Fig. 10) bilden eine Reihe

(hellgelb, hellblau, gelb, blau))) data transmission circuits (vgl. Abs. [0050]:

“in FIG. 5, … nine memory bank switches … 508”; Abs. [0049]: “the memory

bank switches 508 are memory bank switches 206 as described above”; Abs.

[0045]: “This data processing system 400 may be implemented as part of the

memory bank switch 206”; Abs. [0053]: “bank switch 1004”; Abs. [0054]:

“bank switch 1106” und Fig. 2, 4, 5, 10, 11) mechanically coupled to the PCB

and distributed at corresponding positions along the edge connector of the

PCB (vgl. Fig. 5),

6.1

the n/2 data transmission circuits (206, 208, 400, 508, 1004, 1106)

configurable to be

6.1.a operatively coupled to the system memory controller (vgl. Abs. [0029]:

“memory bank switches 206 & 208 receive data information from the DIMM

interface 202 via data buses 230 & 232” und Fig. 2) and

6.1.b

configurable to receive module control signals from the control circuit (vgl.

Abs. [0029]: “The control unit 204 is communicatively coupled to the dual

memory bank switches 206 & 208 via a control bus 210 and indicates to the

memory bank switches 206 & 208 how data from the DIMM interface 202

should be received and/or stored”),

6.2

each respective data transmission circuit (1004, 1106) of the n/2 data

transmission circuits having a bit width of 8 bits (vgl. Fig. 10 und 11:

“DQ(3:0)”, “DQ(7:4)”) and

6.2.a having a first side that is operatively coupled to a respective byte-wise section

of the data lines (vgl. Fig. 2: “230”, “Data Byte 0”; vgl. Fig. 10 und 11:

“DQ(3:0)”, “DQ(7:4)”), and

6.2.b a second side that is operatively coupled to two associated memory devices

in each of the multiple ranks (eine zweite Seite (“DQA(3:0)”, “DQA(7:4)”) ist

mit 2 untereinander angeordneten Speichervorrichtungen (1012 und 1010 in

Fig. 10), die eine Reihe (hellgelb) bilden, verbunden. Entsprechendes gilt für

die weiteren Reihen (hellgelb, hellblau, gelb, blau) in den Figuren 10 und 11),

6.3

the respective data transmission circuit (400)

6.3.a

including a byte-wise read data path from the second side to the first side

(byteweise (“DQ(7:0)”) in Fig. 4 vom Bezugszeichen 234 bzw. 236 zum

Bezugszeichen 230),

6.3.a.1 the byte-wise read data path including read tristate buffers (509),

6.3.b a byte-wise write data path from the first side to the second side (byteweise

(“DQ(7:0)”) in Fig. 4 vom Bezugszeichen 230 zum Bezugszeichen 234 bzw.

236),

6.3.b.1 the byte-wise write data path including write tristate buffers (504, 506), and

6.3.c

control logic circuitry (“CONTROL BLOCK” in Fig. 4) controlling the byte-wise

read data path and the byte-wise write data path (vgl. Abs. [0045]: “A

read/write logic unit 406 determines whether data is being read from or

written to the memory devices (e.g., 212).” und Fig. 4) in response to module

control signals received from the control circuit (vgl. in Fig. 4 das

Eingangssignal “BANK SWITCH CONTROL” über den Bus 210);

7.

wherein, in the memory read operation, a first one of the multiple ranks is

selected (Die vom Speichercontroller empfangenen Speicheradressen und

Befehle für eine Leseoperation steuern die Speicherbankschalter 206 & 208

mittels der Zustandsmaschine 308 über den Bus 210 (vgl. Abs. [0028],

[0029], [0032] und [0039] sowie Fig. 2 bis 4). Die Reihe (hellgelb, hellblau,

gelb, blau) wird mittels der aus den empfangenen Chip-Auswahlsignalen

CS0 (und CS1) erzeugten Chip-Auswahlsignalen CS0A, (CS1AA), CS0B

(und CS1BB) (vgl. „Control Unit ASIC“ in Figur 10 bzw. „Control Unit A ASIC“

und „Control Unit B ASIC“ in Figur 11) ausgewählt) to output N-bit wide read

data (Gemäß Figur 5 weist das Speichermodul 500 insgesamt neun

Datenübertragungsschaltungen

(Speicherbankschalter)

auf.

Jede

Datenübertragungsschaltung hat eine Bitbreite von 8 Bits (vgl. Fig. 10, 11).

Zu den Speichervorrichtungen wird die Bitbreite durch 2x4 Bits pro

Datenpfad A oder B gebildet. Zum DIMM-Interface 202 (siehe Figur 2) ist die

Bitbreite durch 1x8 Bits gegeben. Da das Speichermodul insgesamt neun

Datenübertragungsschaltungen aufweist, beträgt die Gesamt-Bitbreite 72-

Bits.) in response to registered control signals for the memory read operation

from the control circuit (vgl. Abs. [0039]: “The command processing system

300 controls physical bank selection and bank switching direction. Memory

addresses and command information are received from the DIMM interface

202, buffered in a register 302 and sent to all memory banks (e.g., Bank 0,

Bank 1, Bank 2 and Bank 3) over address bus 220.“ und Fig. 3),

7.1

and the control logic circuitry (“CONTROL BLOCK” in Fig. 4) is configurable

to enable, in response to the first module control signals, the byte-wise read

data path for a first time period (vgl. Abs. [0039]: “The state machine 308

sends control information to the memory bank switches 206 & 208 via the

control bus 210

to

indicate which memory banks should be

activated/deactivated or accessed.”; Abs. [0031]: “each memory bank switch

206 and 208 includes signal drivers to drive data signals to and from the

memory banks and to and from the DIMM interface 202”; Abs. [0045]: “Data

is transmitted from the DIMM interface 202 via the data bus 230 to

bidirectional signal drivers 402 & 404 that transmit and receive data over

separate data busses 234 and 236 to the different sets of memory banks”;

Abs. [0040]: “selectively enabling or activating one of the two physical

memory banks (e.g., either Port A or Port B) while disabling or deactivating

the other” und Fig. 2, 3, 4. Bei einer selektiven Aktivierung des Ports A oder

des Ports B wird für den Zeitraum der Aktivierung auch der entsprechende

Lesedatenpfad aktiviert.)

7.1.a when a respective byte-wise section (vgl. Fig. 10, 11: “DQ(3:0)” & “DQ(7:4)”)

of the N-bit wide read data is passing from the associated two memory

devices in one of the multiple ranks (z. B. von den hellgelb in Figur 10 oder

11 markierten Speichervorrichtungen) to the respective byte-wise section (In

Fig. 2: “230”, “Data Byte 0”) of the N-bit-wide data lines via the byte-wise read

data path (vgl. Fig. 10, 11: “DQ(3:0)” & “DQ(7:4)”),

7.1.bteils whereby the read tristate buffers (vgl. z. B. 402 (READ) in Fig. 4) are enabled

for the first time period to drive the byte-wise section of the N-bit wide read

data to the respective byte-wise section of the N-bit-wide data lines (dabei

liest der Fachmann selbstverständlich mit, dass für den Zeitraum der

Aktivierung z. B. des Ports A auch der mit dem Port A verbundene Lesepuffer

402 aktiviert wird) and

7.1.cteils the read tristate buffers are disabled after the first time period (eine

Deaktivierung z. B. des Lesepuffers 402 nach Beendigung der

Datenübertragung liest der Fachmann selbstverständlich, zur Vermeidung

einer Konkurrenzsituation zwischen Lese- und Schreiboperation und zur

Energieeinsparung, mit);

8.

wherein, in the memory write operation, a second one of the multiple ranks

is selected (Die vom Speichercontroller empfangenen Speicheradressen und

Befehle für eine Schreiboperation steuern die Speicherbankschalter 206 &

208 mittels der Zustandsmaschine 308 über den Bus 210 (vgl. Abs. [0028],

[0029], [0032] und [0039] sowie Fig. 2 bis 4). Die Reihe (hellgelb, hellblau,

gelb, blau) wird mittels der aus den empfangenen Chip-Auswahlsignalen

CS0 (und CS1) erzeugten Chip-Auswahlsignalen CS0A, (CS1AA), CS0B

(und CS1BB) (vgl. “Control Unit ASIC“ in Figur 10 bzw. “Control Unit A ASIC“

und “Control Unit B ASIC“ in Figur 11) ausgewählt) to receive N-bit wide write

data (Gemäß Figur 5 weist das Speichermodul 500 insgesamt neun

Datenübertragungsschaltungen

(Speicherbankschalter)

auf.

Jede

Datenübertragungsschaltung hat eine Bitbreite von 8 Bits (vgl. Fig. 10, 11).

Zu den Speichervorrichtungen wird die Bitbreite durch 2x4 Bits pro

Datenpfad A oder B gebildet. Zum DIMM-Interface 202 (siehe Figur 2) ist die

Bitbreite durch 1x8 Bits gegeben. Da das Speichermodul insgesamt neun

Datenübertragungsschaltungen aufweist, beträgt die Gesamt-Bitbreite 72-

Bits.) in response to registered control signals for the memory write operation

from the control circuit (vgl. Abs. [0039]: “The command processing system

300 controls physical bank selection and bank switching direction. Memory

addresses and command information are received from the DIMM interface

202, buffered in a register 302 and sent to all memory banks (e.g., Bank 0,

Bank 1, Bank 2 and Bank 3) over address bus 220.“ und Fig. 3),

8.1

and the control logic circuitry (“CONTROL BLOCK” in Fig. 4) is configurable

to enable, in response to the second module control signals, the byte-wise

write data path for a second time period (vgl. Abs. [0039]: “The state machine

308 sends control information to the memory bank switches 206 & 208 via

the control bus 210

to

indicate which memory banks should be

activated/deactivated or accessed.”; Abs. [0031]: “each memory bank switch

206 and 208 includes signal drivers to drive data signals to and from the

memory banks and to and from the DIMM interface 202”; Abs. [0045]: “Data

is transmitted from the DIMM interface 202 via the data bus 230 to

bidirectional signal drivers 402 & 404 that transmit and receive data over

separate data busses 234 and 236 to the different sets of memory banks”;

Abs. [0040]: “selectively enabling or activating one of the two physical

memory banks (e.g., either Port A or Port B) while disabling or deactivating

the other” und Fig. 2, 3, 4. Bei einer selektiven Aktivierung des Ports A oder

des Ports B wird für den Zeitraum der Aktivierung auch der entsprechende

Schreibdatenpfad aktiviert.)

8.1.a when a respective byte-wise section (vgl. Fig. 10, 11: “DQ(3:0)” & “DQ(7:4)”)

of the N-bit wide write data is passing from the respective byte-wise section

(In Fig. 2: “230”, “Data Byte 0”) of the N-bit-wide data lines to the associated

two memory devices in the second one of the multiple ranks (z. B. zu den

hellgelb in Figur 10 oder 11 markierten Speichervorrichtungen) via the bytewise write data path (vgl. Fig. 10, 11: “DQ(3:0)” & “DQ(7:4)”),

8.1.bteils whereby the write tristate buffers (vgl. z. B. D Flip-flop (WRITE) 404 in Fig.

4) are enabled for the second time period to drive the byte-wise section of

the N-bit wide write data to the associated two memory devices in the second

one of the multiple ranks (dabei liest der Fachmann selbstverständlich mit,

dass für den Zeitraum der Aktivierung z. B. des Ports B auch das mit dem

Port B verbundene Flip-flop 402 aktiviert wird) and

8.1.cteils the write tristate buffers (vgl. z. B. D Flip-flop (WRITE) 404 in Fig. 4) are

disabled after the second time period (eine Deaktivierung z. B. des Flip-flop

404 nach Beendigung der Datenübertragung

liest der Fachmann

selbstverständlich, zur Vermeidung einer Konkurrenzsituation zwischen

Lese- und Schreiboperation und zur Energieeinsparung, mit).

Damit unterscheidet sich die Vorrichtung aus Druckschrift NK 11 von der des

Anspruchs 1 dadurch, dass die bidirektionalen Signaltreiber 402 und 404 der Figur 4 der

NK 11 generische Puffer und D Flip-Flops statt Tristate-Puffer im Lese- und Schreibpfad

enthalten (Merkmale 6.3.a.1, 6.3.b.1, 7.1.bRest, 7.1.cRest, 8.1.bRest und 8.1.cRest).

Dieser Unterschied beruht jedoch auf keiner erfinderischen Tätigkeit.

Der Fachmann erkennt, dass im bidirektionalen Signaltreiber 402 der NK 11 eine

Situation auftreten kann,

in der ein vom WRITE-Register des bidirektionalen

Signaltreibers (402) an den Datenbus (234) ausgegebener Wert bzw. Spannungspegel

(„1“) vom READ-Puffer an den Datenbus (230) „zurückgeschrieben“ wird, wobei dieser

„zurückgeschriebene“ Datenwert mit einem zeitlich nächsten Datenwert („0“) kollidieren

kann, der vom Systemspeichercontroller auf den Datenbus (230) gelegt wird. Aus

elektrischer Sicht bedeutet dies, dass ein hoher Spannungspegel auf einen niedrigen

Spannungspegel trifft, aus datentechnischer Sicht liegt eine Datenkollision vor, die

vermieden werden muss (vgl. die Abbildungen in den Rn. 236 und 238 der Klageschrift

2 Ni 31/22 (EP)).

Abbildungen in den Rn. 236 und 238 der Klageschrift 2 Ni 31/22 (EP)

Daher ist der Fachmann veranlasst, nach einer Lösung zu suchen, wie er eine

Datenkollision vermeiden kann. Dem Fachmann ist aus seinem Fachwissen bekannt,

dass durch den Einsatz von Tri-State-Puffern der Ausgang des Puffers vom

Ausgangsbus getrennt werden kann, sodass andere Geräte den Bus ohne Störung

durch den Tri-State-Puffer ansteuern können (vgl. Wikipedia „Three-state logic“). Für

einen bidirektionalen Datenbus müssen bidirektionale Puffer verwendet werden, die

jeweils aus zwei antiparallel geschalteten Verstärkern mit Tristate-Ausgang bestehen

(vgl. ZP4, S. 636; ZP5, Fig. 4.7; ZP6, S. 487, 489). Durch dieses Fachwissen wird der

Fachmann angeregt, für die bidirektionalen Signaltreiber (402, 404) der NK 11 jeweils

zwei antiparallel geschaltete Tristate-Puffer vorzusehen, um Datenkollisionen auf den

bidirektionalen Datenbussen (230, 234) zu vermeiden (Merkmale 6.3.a.1, 6.3.b.1,

7.1.brest, 7.1.crest, 8.1.brest und 8.1.crest).

Die Beklagte argumentiert, dass Tristate-Puffer nur eine von vielen Möglichkeiten zur

Lösung des Problems (unterschiedliche Spannungspegel, „Datenkollision“) seien. Der

Fachperson wären zum Prioritätszeitpunkt mehrere konkrete Schaltungen bekannt

gewesen, die zusammen mit den bidirektionalen Treibern 402 und 404 aus NK11 hätten

verwendet werden können. Außerdem, wenn die Fachperson auf die Idee käme, in der

Schaltung aus NK11 den bidirektionalen Puffer aus ZP4 einzusetzen (was sie ohne

Anlass und konkrete Anregung nicht täte), so läge es nahe, diesen bidirektionalen

Puffer wie in NK12 beschrieben zu steuern. Darüber hinaus seien die Tristate-Puffer

der ZP4 entweder in Schreib- oder in Leserichtung durchlässig, jedoch könnten nicht

gleichzeitig beide Puffer deaktiviert werden.

Diese Argumente konnten nicht überzeugen. Da Tristate-Puffer eine objektiv

zweckmäßige Alternative für das bidirektionale Treiben von Datensignalen darstellen,

für deren Verwendung die Entgegenhaltung NK11 keine Hinderungsgründe erkennen

lässt, lag es für den Fachmann nahe, diese zur Vermeidung von Datenkollisionen in der

Datenübertragungsschaltung einzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2014, X ZR

139/10, GRUR 2014, 647 – Farbversorgungssystem). Kommen für den Fachmann zur

Lösung eines Problems mehrere Alternativen in Betracht, können mehrere von ihnen

naheliegend sein. Grundsätzlich ohne Bedeutung

ist

insofern, welche der

Lösungsalternativen der Fachmann als erste in Betracht zöge (vgl. BGH, Urteil vom 16.

Februar 2016, X ZR 5/14, GRUR 2016, 1023 – Anrufroutingverfahren). Darüber hinaus

offenbart die NK11 dem Fachmann, dass entweder Port A oder Port B selektiv aktiviert

wird, während der andere Port deaktiviert wird, um in eine der beiden Speicherbänke

zu schreiben oder von einer zu lesen (vgl. NK11, Abs. [0031], [0040]). Somit werden in

der NK11 die Lese- und Schreibpuffer - die der Fachmann in naheliegender Weise als

Tristate-Puffer ausgestaltet - eines deaktivierten Ports deaktiviert. Dabei ist für den

Fachmann im Falle einer Aktivierung eines Ports selbstverständlich, nur den

betreffenden Lese- oder Schreibpuffer des Ports durchzuschalten.

Somit gelangt der Fachmann

in naheliegender Weise zum Gegenstand des

Anspruchs 1. Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hauptantrag ist daher

wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m.

Art. 52 Abs. 1 EPÜ).

3.1 Zum Hilfsantrag 1

3.1.1 Das Merkmal 6.4HA1 ist nicht ursprünglich offenbart. Das neue Merkmal 6.4HA1

verlangt, dass

jede Moduldatenleitung

(452‘) des

jeweiligen Satzes von

Moduldatenleitungen (452‘) mit einer jeweiligen Speichervorrichtung (412‘) in jedem der

mehreren N-Bit breiten Reihen verbunden ist.

Die Beklagte hat ausgeführt, dass das Merkmal 6.4HA1 im Absatz [0058] der NK3

offenbart sei und die folgende Figur erstellt, um ihr Verständnis einer entsprechenden

Konfiguration darzulegen:

Von Beklagter erstellte Figur (BK-Schriftsatz vom 31. Juli 2023, S. 19, Rn. 46)

Ein so konfiguriertes Speichermodul lässt sich den ursprünglichen Unterlagen jedoch

nicht entnehmen. Wie bereits dargelegt, versteht der Fachmann das Auswählen einer

Reihe (Merkmale 4.2 und 8), das Aktivieren eines Schreibdatenpfads zu einer Reihe

(Merkmale 8.1 und 8.1.a) i. V. m. dem Treiben von Daten zu der einen ausgewählten

Reihe (Merkmale 8.1.b und 8.1.c) derart, dass ein Datenpfad wie bei einer Weiche zu

einer Reihe aktiviert und zu den anderen Reihen deaktiviert wird.

Figur 3B der NK 3 mit Illustrationen des

Figur 4B der NK 3 mit Illustrationen des

Senats

Senats

Der Stammanmeldung NK3 ist lediglich zu entnehmen, dass bei einem Schreibvorgang

Daten nur auf einen von zwei Datenpfaden (in den Figuren 3B und 4B gelb und blau

markiert) geleitet werden, die als Pfad A und Pfad B bezeichnet sind (vgl. NK 3, Abs.

[0063]: „the control circuit 430, in one embodiment, provides enable control signals to

the control logic circuitry 502 of each data transmission circuit 416, whereby the control

logic circuitry 502 selects either path A or path B to direct the data. Accordingly, when

the control logic circuitry 502 receives, for example, an "enable A" signal, a first tristate

buffer 504 in path A is enabled and actively drives the data value on its output, while a

second tristate buffer 506 in path B is disabled with its output in a high impedance

condition.“). Die Reihen der Speichervorrichtungen (412) sind ebenfalls in zwei

Gruppen unterteilt, wobei eine Gruppe dem Pfad A und eine Gruppe dem Pfad B

zugeordnet ist. Dementsprechend sind die Speichervorrichtungen 412A, 412C von

Reihe A und Reihe C über einen ersten der beiden Datenpfade mit den

Datenübertragungsschaltungen 416 verbunden, und die Speichervorrichtungen 412B,

412D von Reihe B und Reihe D sind über einen zweiten der beiden Datenpfade mit den

Datenübertragungsschaltungen 416 verbunden (vgl. NK3, Abs. [0061]: „In the

operational embodiment shown in Figure 5, in a write operation, data entering a data

transmission circuit 416 via a data line 518 is driven onto two data paths, labeled path

A and path B, preferably after passing through a write buffer 503. The ranks of memory

devices 412 are likewise divided into two groups with one group associated with path A

and one group associated with path B. As shown in Figure 3A, rank A and rank C are

in the first group, and rank B and rank D are in the second group. Accordingly, the

memory devices 412A, 412C of rank A and rank C are connected to the data

transmission circuits 416 by a first one of the two data paths, and the memory devices

412B, 412D of rank B and rank D are connected to the data transmission circuits 416

by a second one of the two data paths.“ und Fig. 3A, 5). Demgemäß ist auch in Figur

3B die obere der beiden oberen Moduldatenleitungen ausschließlich mit den

Speichervorrichtungen 412‘A1 und 412C‘1 der Reihen A und C und die untere der beiden

oberen Moduldatenleitungen ausschließlich mit den Speichervorrichtungen 412B‘1 und

412D‘1 der Reihen B und D verbunden (vgl. Figur 3B, 4B). Der Fachmann konnte der

ursprünglichen Anmeldung

somit

nur

entnehmen,

dass

die

beiden

Speichervorrichtungsgruppen nicht über eine einzige, sondern über getrennte

Moduldatenleitungen mit einer Datenübertragungsschaltung 416 verbunden sind.

Entsprechend erfordern alle Ausführungsbeispiele der NK3 von Fig. 3A bis Figur 6 eine

Weiche. Einen Hinweis, einen der beiden Pfade „A“ oder „B“ bzw. der Terminals Y1

oder Y2 zu streichen ist der gesamten Stammanmeldung NK3 nicht zu entnehmen. Das

Merkmal 6.4HA1 ist somit in der Stammanmeldung NK3 nicht offenbart.

Da eine Moduldatenleitung nicht mit einer Speichervorrichtung in jeder Reihe

verbunden ist (vgl. Fig. 3B, 4B), ist der ursprünglichen Anmeldung auch nicht das

Merkmal 6.4.aHA1 zu entnehmen, wonach eine Moduldatenleitung Daten durch die

jeweilige Datenübertragungsschaltung zur jeweiligen Speichervorrichtung in jedem der

mehreren N-Bit breiten Reihen überträgt.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 1 ist demnach unzulässig, da mit ihm das

Streitpatent über den Umfang der ursprünglich eingereichten Anmeldung

hinausgeht.

3.1.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 1

dem Fachmann aus der QE4 nahegelegt.

Die US 7,464,225 B2 (QE4) betrifft integrierte Schaltkreisvorrichtungen, die

Hochgeschwindigkeitssignalisierung solcher Vorrichtungen, Speichervorrichtungen und Speichersysteme (vgl. QE4, Sp. 1, Z. 8-10).

Figur 5 der QE4 mit farbigen Illustrationen des Senats

Die Figur 5 stellt eine Speichermodultopologie dar, die mehrere integrierte

Schaltkreis-Speichervorrichtungen

und mehrere

integrierte Schaltkreis-

Puffervorrichtungen mit einer integrierten Schaltkreis-Puffervorrichtung 501 für

Steuer-, Adress- und/oder Taktinformationen umfasst. Dabei

ist die

Puffervorrichtung 501 mit den Signalpfaden 121 und 121a-b gekoppelt. Die

Puffervorrichtung 501 gibt Steuer-, Adress- und/oder Taktinformationen an die

Puffervorrichtungen 100a–b auf dem Signalpfad 121a und an die

Puffervorrichtungen 100c–d auf dem Signalpfad 121b aus. Die Puffervorrichtung

501 kopiert die auf dem Signalpfad 121 empfangenen Steuer-, Adress- und/oder

Taktinformationen und wiederholt die Steuer-, Adress- und/oder Taktinformationen

auf den Signalpfaden 121a-b. Die Puffervorrichtung 501 empfängt

Steuerinformationen, wie etwa eine Paketanforderung, die einen Zugriff auf

mindestens eine der

integrierten Speicherschaltungsvorrichtungen 101a–d

spezifiziert, und gibt ein entsprechendes Steuersignal (auf Signalpfad 121a

und/oder 121b) an die angegebene integrierte Speicherschaltungsvorrichtung aus

(vgl. QE4, Sp. 6, Z. 29-52 und Fig. 5). In einer Ausführungsform einer

Speicherleseoperation

empfängt

der Puffer

100a Steuerinformationen

(einschließlich Adressinformationen), die in einem Paketformat von einem Master

auf dem Signalpfad 121 vorliegen können, und überträgt als Reaktion darauf

entsprechende Signale an eine oder mehrere oder alle Speichervorrichtungen

101a-d auf einem oder mehreren Signalpfaden 1005. Eines oder mehrere der

Speichergeräte 101a-d können durch die Übertragung von Daten an den Puffer

100a reagieren, der die Daten über einen oder mehrere Signalpfade 1006 empfängt

und als Reaktion entsprechende Signale an einen Master (oder einen anderen

Puffer) sendet. Ein Master überträgt die Steuerinformationen über einen oder

mehrere Signalpfade 121 und empfängt die Daten über einen oder mehrere

Signalpfade 120a (vgl. Sp. 12, Z. 60 – Sp. 13, Z. 4). In einer Ausführungsform einer

Speicherschreiboperation empfängt der Puffer 100a Steuerinformationen

(einschließlich Adressinformationen), die in einem Paketformat vorliegen können,

von einem Master auf dem Signalpfad 121 und empfängt die Schreibdaten für ein

oder mehrere Speichergeräte 101a-d, die in einem Paketformat vorliegen können

von einem Master auf Signalpfad 120a. Der Puffer 100a überträgt dann

entsprechende Signale an eine oder mehrere oder alle Speichervorrichtungen

101a-d auf einem oder mehreren Signalpfaden 1006, damit die Schreibdaten

gespeichert werden können. Ein Master überträgt die Steuer-/Adress-

/Taktinformationen über einen oder mehrere Signalpfade 121 und überträgt die

Schreibdaten über einen oder mehrere Signalpfade 120a (vgl. Sp. 13, Z. 9-20). In

einer Ausführungsform können gleichzeitige Schreib- und/oder Lesevorgänge für

verschiedene Speichergeräte in den Speichergeräten 101a–d erfolgen (vgl. Sp. 13,

Z.

21-23). Durch Modifizieren

des Puffers

100a

können

neue

Schnittstellenstandards von Speichergeräten schrittweise eingeführt werden, um

mit einem Master oder einem Speichersystem zu arbeiten, das ältere

Schnittstellenstandards unterstützt.

In einer Ausführungsform kann ein

Speichermodul über eine Schnittstelle oder einen Sockel eines älteren

Speichermoduls eingesetzt werden, während Speichervorrichtungen neuerer

Generation

auf

dem Speichermodul

angeordnet

sein

können. Die

Abwärtskompatibilität mit vorhandenen Generationen von Speichergeräten kann

erhalten bleiben. In ähnlicher Weise können schrittweise neue Generationen von

Mastern oder Controllern eingeführt werden, die die Funktionen neuer

Generationen

von

Speichergeräten

nutzen

und

gleichzeitig

die

Abwärtskompatibilität mit bestehenden Generationen von Speichergeräten

beibehalten (vgl. Sp. 17, Z. 9-24). Die Figur 18 veranschaulicht ein Blockdiagramm

einer Puffervorrichtung 100a (vgl. Sp. 12, Z. 52). Beispielsweise können die

Schnittstellen 1820a und 1820b so programmiert werden, dass sie eine Verbindung

zu 16 „x4“ breiten Speichervorrichtungen, 8 „x8“ breiten Speichervorrichtungen

oder 4 „x16“ breiten Speichervorrichtungen herstellen (vgl. Sp. 16, Z. 44-48).

Figur 10 der QE4

Figur 18 der Druckschrift QE4

Überdies ist bezüglich der Lese- und der Schreiboperation angegeben, dass die

Signal- und Datenübertragung zu oder von einer oder mehreren der

Speichervorrichtungen erfolgen kann (vgl. Sp. 12, Z. 60 – Sp. 13, Z. 20: „memory

read operation … One or more of memory devices 101a-d may respond by

transmitting data to buffer 100a which receives the data via one or more signal

paths 1006 and in response, transmits corresponding signals to a master (or other

buffer). … memory write operation … buffer 100a … receives the write data for one

or more memory devices 101a-d that may be in a packet format from a master on

signal path 120a. Buffer 100a then transmits corresponding signals to one or more

memory devices 101a-d on one or more signal paths 1006 so that the write data

may be stored.“). So bezieht sich in einer Ausführungsform ein Befehl auf eine

Speicheroperation einer bestimmten integrierten Speicherschaltung (vgl. Sp. 5,

Z. 24-26: „In an embodiment, a command relates to a memory operation of a

particular integrated circuit memory device.“). Außerdem kann gleichzeitig auf

mehrere Speichergeräte in verschiedenen Datenscheiben zugegriffen werden (vgl.

Sp. 5, Z. 31-32: „Also, multiple memory devices in different data slices can be

accessed simultaneously“). Diesen Angaben entnimmt der Fachmann somit, dass

zum einen auf eine oder mehr Speichervorrichtungen in einer Datenscheibe („data

slice“) und zum anderen auch gleichzeitig auf jeweils eine Speichervorrichtung in

verschiedenen Datenscheiben zugegriffen werden kann.

Die Figur 14 der QE 4 zeigt eine Vorrichtung mit einer Vielzahl von integrierten

Speicherchips (1101a-d und 1401a-d) und einem Pufferchip (1100a), die

nebeneinander angeordnet und in einem Gehäuse untergebracht sind (vgl. QE 4,

Sp. 2, Z. 14-16).

Figur 14 der QE 4

Ausgehend von der Figur 5 der QE 4 ist es für den Fachmann naheliegend, in dieser

Figur 5 nicht nur einen Stapel von beispielsweise acht x8-Speichermodulen (101a-d),

sondern angeregt durch die Figur 14, zwei parallele Stapel mit jeweils acht x4-

Speichermodulen jeweils über eine Datenleitung 1006 mit dem Puffer 100a zu

verbinden (vgl. Sp. 2, Z. 14-16: „FIG. 14 illustrates a device having a plurality of

integrated circuit memory dies and a buffer die that are disposed side-by-side and

housed in a package“, Sp. 16, Z. 45-48: „interfaces 1820a and 1820b may be

programmed to connect to 16 "x4" width memory devices, 8 "x8" width memory devices

or 4 "x16" width memory devices“, Sp. 7, Z. 51-53: „In an embodiment, memory module

900 includes pairs of memory devices 101a-b and buffer devices 100a-d disposed on a

first side of substrate 910“, Sp. 8, Z. 66 – Sp. 9, Z. 1: „Signal path 1006 is a bus for

providing bidirectional data signals between a plurality of integrated circuit memory

devices 101a-d and buffer 100a“ und Fig. 5, 10, 14, 15). So weist die QE4 darauf hin,

dass eine Datenscheibe den vollständigen Datenpfad oder Teile von Datenpfaden zu

und von einem einzelnen Speichergerät umfassen kann (vgl. QE4, Sp. 3, Z. 57-59) und,

wie bereits ausgeführt, dass gleichzeitig auf mehrere Speichervorrichtungen in

unterschiedlichen Datenscheiben zugegriffen werden kann (vgl. Sp. 5, Z. 31-32). Dabei

ist dem Fachmann aus seinem Fachwissen, belegt durch die NK11, bekannt, statt die

Bits 0-7 an eine x8-Speichervorrichtung, die Bits 0-3 an eine erste x4- und die Bits 4-7

an eine parallele zweite x4-Speichervorrichtung zu treiben (vgl. in Figur 10 der NK11

die beiden parallelen Datenbusse 1016 zu den parallelen Speichervorrichtungen 1010

und 1012, sowie Abs. [0053]). Dabei bilden alle ersten oberhalb der Puffer 100a-100d

horizontal angeordneten Speichervorrichtungen 101a eine erste Reihe, wobei die Puffer

100a mit den Datensignalpfaden 120a-120d verbunden sind und jeder der Puffer 100ad ist mit jeweils zwei Speichervorrichtungen in jeder Reihe verbunden.

Somit ergibt sich für den Fachmann aus der Druckschrift QE4 i. V. m. seinem

Fachwissen in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des Anspruchs 1 nach

Hilfsantrag 1

1.

A memory module (vgl. Sp. 6, Z. 33: “memory module 500” und Fig. 5)

1.1

having a bit width of N (Die Bit-Breite des Speichermoduls (Datenpfade

120a-d)

entspricht

derjenigen

der

einzelnen

Reihen

(Speichervorrichtungen, die über Puffer 100a-d mit den Datenpfaden 120ad verbunden sind))

1.2

for use in a computer system including a system memory controller (vgl. Sp.

8, Z. 38-39: “master”),

2.

the computer system including control lines (vgl. Sp. 6, Z. 34: “signal paths

121”) and N-bit-wide data lines (vgl. Sp. 3, Z. 49: “signal paths 120a-d”)

coupling the memory module (“500”) to the system memory controller

(“master”) (vgl. Sp. 16, Z. 44-48: “interface 1820a and 1820b are

programmable to access different memory device widths. For example,

interfaces 1820a and 1820b may be programmed to connect to 16 "x4"

width memory devices, 8 "x8" width memory devices or 4 "x16" width

memory devices.”), comprising:

3.

a printed circuit board, PCB, (vgl. Sp. 7, Z. 46-48: “printed circuit board

(“PCB”)”) mountable in a module slot of the computer system (vgl. Sp. 8, Z.

10-12: “In an embodiment, a memory module 900 is inserted into a socket

940 disposed on substrate 950. In an embodiment, substrate 950 is a main

board …”),

3.1

the PCB has an edge connector comprising a plurality of electrical contacts

(vgl. Sp. 7, Z. 62-64: “Memory module 900 includes connector interface 920

that has different

interface portions

for

transferring data and

control/address/clock signals.”, Sp. 8, Z. 19-20: “connector interface

portions include at least one contact …”)

3.1.a

which are positioned on an edge of the PCB (vgl. Sp. 8, Z. 9-10: “In an

embodiment, connector interface 920 is disposed on an edge of substrate

910”) and

3.1.b

are positioned to be releasably coupled to corresponding contacts of a

computer system socket to provide electrical conductivity between the

system memory controller and the memory module (vgl. Sp. 8, Z. 9-12: “In

an embodiment, connector interface 920 is disposed on an edge of

substrate 910. In an embodiment, a memory module 900 is inserted into a

socket 940 disposed on substrate 950. In an embodiment, substrate 950 is

a main board …”, Z. 39-41: “A master may transmit and/or receive signals

to and from the memory modules”);

4.

memory devices (vgl. Sp. 3, Z. 48: “memory devices 101a-d”) each having

a bit width of 4 bits (vgl. Sp. 16, Z. 47: “16 "x4" width memory devices”, Sp.

7, Z. 51-53: “In an embodiment, memory module 900 includes pairs of

memory devices 101a-b and buffer devices 100a-d disposed on a first side

of substrate 910”; dabei entnimmt der Fachmann der Figur 14 der QE4 den

Hinweis, zwei parallele Stapel mit jeweils acht x4-Speichermodulen mit

einem Puffer 100a zu verbinden),

4.1

the memory devices being mechanically coupled to the PCB (vgl. Sp. 7, Z.

51-53: “In an embodiment, memory module 900 includes pairs of memory

devices 101a-b and buffer devices 100a-d disposed on a first side of

substrate 910”) and

4.2

arranged in multiple N-bit-wide ranks (Die Bit-Breite des Speichermoduls

(Datenpfade 120a-d) entspricht derjenigen der einzelnen Reihen

(Speichervorrichtungen, die über Puffer 100a-d mit den Datenpfaden 120ad verbunden sind) such that only one N-bit-wide rank on the memory

module communicates N-bit-wide data with the memory controller in

response to the memory module receiving from the memory controller a set

of control signals for a memory read or write operation (vgl. Sp. 12, Z. 60-

65: “In a memory read operation embodiment, buffer 100a receives

control information (including address information) that may be in a

packet format from a master on signal path 121 and in response,

transmits corresponding signals to one or more, or all of memory

devices 101a-d”; Sp. 13, Z. 9-13: “In a memory write operation

embodiment, buffer 100a receives control information (including

address information) that may be in a packet format from a master on

signal path 121 and receives the write data for one or more memory

devices 101a-d”; da gemäß Sp. 12, Z. 60 – Sp. 13, Z. 20 die Lese- oder

Schreiboperation auf eine bestimmte Speichervorrichtung, z.B. „101a“,

gerichtet ist, bei der es sich gemäß Figur 14 auch um zwei parallel

angeordnete Speichervorrichtungen handeln kann, zielt diese

Operation auch auf einen bestimmten N-Bit breiten Rang, z.B. „a“ ab);

4aHA1 wherein, when the system memory controller (“master”) executes a

memory read or write operation, the memory read or write operation is

targeted at a specific one of the multiple N-bit-wide ranks of the memory

module (da gemäß Sp. 12, Z. 60 – Sp. 13, Z. 20 die Lese- oder

Schreiboperation auf eine bestimmte Speichervorrichtung, z.B. „101a“,

gerichtet ist, bei der es sich gemäß Figur 14 auch um zwei parallel

angeordnete Speichervorrichtungen handeln kann, zielt diese

Operation auch auf einen bestimmten N-Bit breiten Rang, z.B. „a“ ab);

5.

a control circuit (vgl. Sp. 6, Z. 32: “buffer device 501 for control”)

mechanically coupled to the PCB (“500”; vgl. Fig. 5) and operatively coupled

to the memory devices via registered control lines (vgl. QE4, Sp. 6, Z. 47-

52: “buffer device 501 receives control information, such as a packet

request, that specifies an access to at least one of the integrated circuit

memory devices 101a-d and outputs a corresponding control signal (on

signal path 121a and/or 121b) to the specified integrated circuit memory

device” und Fig. 5), the control circuit configurable to

5.1

register first control signals for a memory read operation received from the

system memory controller via the control lines (vgl. Sp. 13, Z. 2-3: “A master

transmits the control information via one or more signal paths 121”) and

5.2

to produce first module control signals (vgl. Sp. 6, Z. 35-41: “Buffer device

501 outputs control, address and/or clock information to buffer devices

100a-b on signal path 121a and to buffer devices 100c-d on signal path

121b. In an embodiment buffer device 501 copies control, address and/or

clock information received on signal path 121 and repeats the control,

address and/or clock information on signal paths 121a-b.”),

5.3

the control circuit being further configurable to register second control

signals for a memory write operation received from the system memory

controller via the control lines (vgl. Sp. 13, Z. 18-19: “A master transmits the

control/address/clock information via one or more signal paths 121”) and

5.4

to produce second module control signals (vgl. Sp. 6, Z. 35-41: “Buffer

device 501 outputs control, address and/or clock information to buffer

devices 100a-b on signal path 121a and to buffer devices 100c-d on signal

path 121b. In an embodiment buffer device 501 copies control, address

and/or clock information received on signal path 121 and repeats the

control, address and/or clock information on signal paths 121a-b.”); and

6.

n/2 data transmission circuits (vgl. Sp. 6, Z. 36-37: “buffer devices 100a-b

… buffer devices 100c-d”; wie bereits ausgeführt, ist es für den Fachmann,

ausgehend von der Figur 5 der QE 4 selbstverständlich, in dieser Figur 5

nicht nur einen Stapel von beispielsweise acht x8-Speichermodulen (101ad), sondern angeregt durch die Figur 14, zwei parallele Stapel mit jeweils

acht x4-Speichermodulen jeweils über eine Datenleitung 1006 mit dem

Puffer 100a

zu

verbinden,

so dass

in einer Reihe n=2

Speichervorrichtungen 101a mit n/2=1 Datenübertragungsschaltung 100a

verbunden sind) mechanically coupled to the PCB (vgl. Fig. 5) and

distributed at corresponding positions along the edge connector of the PCB

(vgl. Fig. 9A),

6.1

the n/2 data transmission circuits (“buffer devices 100a-d”) configurable to

be

6.1.a

operatively coupled to the system memory controller (vgl. Sp. 6, Z. 34-41:

“buffer device 501 is coupled to signal paths 121 and 121a-b. Buffer device

501 outputs control, address and/or clock information to buffer devices

100a-b on signal path 121a and to buffer devices 100c-d on signal path

121b. In an embodiment buffer device 501 copies control, address and/or

clock information received on signal path 121 and repeats the control,

address and/or clock information on signal paths 121a-b.”; da die

Datenübertragungsschaltungen 100a-d von der Steuerschaltung 501

Signale

des

Systemspeichercontrollers

erhalten,

sind

diese

Datenübertragungsschaltungen 100a-d auch handelnd (operativ) mit dem

Systemspeichercontroller gekoppelt) and

6.1.b

configurable to receive module control signals from the control circuit (vgl.

Sp. 6, Z. 35-37: “Buffer device 501 outputs control, address and/or clock

information to buffer devices 100a-b on signal path 121a and to buffer

devices 100c-d on signal path 121b”),

6.2

each respective data transmission circuit (“100a-d”) of the n/2 data

transmission circuits having a bit width of 8 bits (bei zwei parallelen Stapeln

mit

jeweils

acht

x4-Speichermodulen

müssen

die

Datenübertragungsschaltungen eine Breite von acht Bit aufweisen) and

6.2.a

having a first side that is operatively coupled to a respective byte-wise

section of the data lines (vgl. Fig. 5: “Signal Path (Data) 120a”; bei zwei

parallelen Stapeln mit jeweils acht x4-Speichermodulen müssen auch die

Signalpfade 120a – 120d eine Breite von acht Bit = 1 Byte aufweisen), and

6.2.bHA1 a second side that is operatively coupled to two associated memory devices

(“101a-d”) in each of the multiple ranks via a respective set of module data

lines (“1006”) (vgl. Sp. 8, Z. 61 – Sp. 9, Z. 1: “Here, data (read and/or

write) may be transferred between the plurality of integrated circuit

memory devices 101a-d and buffer 100a on a signal path 1006 (data).

… Signal path 1006 is a bus for providing bidirectional data signals

between a plurality of integrated circuit memory devices 101a-d and

buffer 100a”, Sp. 12, Z. 67: “receives the data via one or more signal

paths 1006”, Sp. 13, Z. 16: “on one or more signal paths 1006” und Fig.

10; wobei der Fachmann, angeregt durch die Figur 14, zwei parallele

Stapel mit

jeweils acht x4-Speichermodulen

jeweils über eine

Datenleitung 1006 mit dem Puffer 100a verbindet (vgl. Sp. 16, Z. 45-48

und Fig. 5, 10, 14),

6.3

the respective data transmission circuit (“100a-d”)

6.3.a

including a byte-wise read data path (vgl. Fig. 10, 18: „Signal Path 1006

(Data)“) from the second side to the first side (bei zwei parallelen Stapeln

mit jeweils acht x4-Speichermodulen müssen nicht nur die Signalpfade

120a – 120d, sondern auch die Datenpfade

innerhalb der

Datenübertragungsschaltungen 100a-d eine Breite von acht Bit = 1 Byte

aufweisen),

6.3.a.1

the byte-wise read data path (vgl. Fig. 18: “RXD”) including read tristate

buffers (Der Lesedatenpfad umfasst Lesepuffer im Transceiver 1894 und

im Transceiver 1875. Dabei ist für den Fachmann gemäß seinem

Fachwissen selbstverständlich, dass die Lesepuffer Tristate-Puffer sind,

denn gemäß ZP4, S. 636 muss der Fachmann für einen bidirektionalen

Datenbus bidirektionale Puffer verwenden, die aus jeweils zwei antiparallel

geschalteten Verstärkern mit Tristate-Ausgang bestehen),

6.3.b

a byte-wise write data path (vgl. Fig. 10, 18: „Signal Path 1006 (Data)“) from

the first side to the second side (bei zwei parallelen Stapeln mit jeweils acht

x4-Speichermodulen müssen nicht nur die Signalpfade 120a – 120d,

sondern

auch

die

Datenpfade

innerhalb

der

Datenübertragungsschaltungen 100a-d eine Breite von acht Bit = 1 Byte

aufweisen),

6.3.b.1

the byte-wise write data path (vgl. Fig. 18: “TXD”) including write tristate

buffers (Der Schreibdatenpfad umfasst Schreibpuffer im Transceiver 1894

und im Transceiver 1875. Dabei ist für den Fachmann gemäß seinem

Fachwissen selbstverständlich, dass die Schreibpuffer Tristate-Puffer sind,

denn gemäß ZP4, S. 636 muss der Fachmann für einen bidirektionalen

Datenbus bidirektionale Puffer verwenden, die aus jeweils zwei antiparallel

geschalteten Verstärkern mit Tristate-Ausgang bestehen), and

6.3.c

control logic circuitry (vgl. Sp. 14, Z. 51-53: „computations circuit 1865

controls the transfer of control/address/clock information and data between

buffer interface 1103a and interfaces 1820a-c“, vgl. Fig. 18) controlling the

byte-wise read data path and the byte-wise write data path (vgl. Fig. 18) in

response to module control signals (vgl. Fig. 5: “121a, 121b”) received from

the control circuit (vgl. Fig. 5: “Buffer 501”);

6.4HA1 wherein each module data line (“1006”) of the respective set of module

data lines (“1006”) is connected to a respective memory device (“101ad”) in each of the multiple ranks (vgl. Sp. 8, Z. 61 – Sp. 9, Z. 1: “Here,

data (read and/or write) may be transferred between the plurality of

integrated circuit memory devices 101a-d and buffer 100a on a signal

path 1006 (data). Signal path 1006 is a bus for providing bidirectional

data signals between a plurality of integrated circuit memory devices

101a-d and buffer 100a.”; wobei der Fachmann, angeregt durch die

Figur 14, zwei parallele Stapel mit jeweils acht x4-Speichermodulen

jeweils über eine Datenleitung 1006 mit dem Puffer 100a verbindet),

6.4.aHA1 such that each data line (“120a-d”) of the N-bit-wide data lines (“120ad”) and a corresponding module data line (“1006”) of the respective set

of module data lines (“1006”) carry data from the system memory

controller (“master”) through the respective data transmission circuit

(“100a-d”) to the respective memory device (“101a-d”) in each of the

multiple N-bit-wide ranks (vgl. Sp. 12, Z. 60 – Sp. 13, Z. 20 und Fig. 5,

10, 14);

7.

wherein, in the memory read operation, a first one of the multiple ranks is

selected to output N-bit wide read data in response to registered control

signals for the memory read operation from the control circuit (Da der Puffer

100a bei einer Speicherleseoperation Steuerinformationen (einschließlich

Adressinformationen) über den Signalpfad 1005 an ein oder mehrere

Speichervorrichtungen 101a-d überträgt, worauf eines oder mehrere der

Speichergeräte 101a-d mit einer Übertragung von Daten an den Puffer

100a reagieren (vgl. Sp. 12, Z. 60-66) und die Schnittstelle bekannte

Standards unterstützt (vgl. Sp. 15, Z. 41: „interface standards“, Sp. 17, Z.

11-12: „supports older interface standards“), ist für den Fachmann

selbstverständlich, dass die Steuer- und Adresssignale Chip-Select-

Signale zur Auswahl einer spezifischen Reihe umfassen),

7.1

and the control logic circuitry („1865“) is configurable to enable, in response

to the first module control signals, the byte-wise read data path for a first

time period (Da die Steuerlogikschaltung 1865 die Übertragung von Steuer-

/Adress-/Taktinformationen und Daten zwischen Pufferschnittstelle 1103a

und Schnittstellen 1820a-c steuert (vgl. Sp. 14, Z. 51-53), ist für den

Fachmann

selbstverständlich,

dass

diese Steuerlogikschaltung

konfigurierbar ist, um als Reaktion auf die ersten Modulsteuersignale den

byteweisen Lesedatenpfad für einen ersten Zeitraum zu aktivieren)

7.1.a

when a respective byte-wise section of the N-bit wide read data is passing

from the associated two memory devices in one of the multiple ranks to the

respective byte-wise section of the N-bit-wide data lines via the byte-wise

read data path (vgl. Sp. 12, Z. 65 – Sp. 13, Z. 4; wie bereits ausgeführt, ist

dem Fachmann bekannt, bei zwei parallelen Stapeln mit jeweils acht x4-

Speichermodulen, statt die Bits 0-7 von einer x8-Speichervorrichtung, die

Bits 0-3 von einer ersten x4- und die Bits 4-7 von einer parallelen zweiten

x4-Speichervorrichtung zu lesen),

7.1.b

whereby the read tristate buffers are enabled for the first time period to drive

the byte-wise section of the N-bit wide read data to the respective byte-wise

section of the N-bit-wide data lines (Selbstverständlich wird der Fachmann

die Lesepuffer in der Schaltung der Figur 18 der QE4 zum Lesen für einen

ersten Zeitraum aktivieren und nach dem Lesen deaktivieren) and

7.1.c

the read

tristate buffers are disabled after

the

first

time period

(Selbstverständlich wird der Fachmann die Lesepuffer in der Schaltung der

Figur 18 der QE4 zum Lesen für einen ersten Zeitraum aktivieren und nach

dem Lesen deaktivieren);

8.

wherein, in the memory write operation, a second one of the multiple ranks

is selected to receive N-bit wide write data in response to registered control

signals for the memory write operation from the control circuit (Da der Puffer

100a

bei

einer

Speicherschreiboperation

Steuerinformationen

(einschließlich Adressinformationen) und Schreibdaten an ein oder

mehrere Speichervorrichtungen 101a-d überträgt (vgl. Sp. 13, Z. 9-17) und

die Schnittstelle bekannte Standards unterstützt (vgl. Sp. 15, Z. 41:

„interface standards“, Sp. 17, Z. 11-12: „supports older

interface

standards“), ist für den Fachmann selbstverständlich, dass die Steuer- und

Adresssignale Chip-Select-Signale zur Auswahl einer spezifischen Reihe

umfassen),

8.1

and the control logic circuitry (“1865”) is configurable to enable, in response

to the second module control signals, the byte-wise write data path for a

second time period (Da die Steuerlogikschaltung 1865 die Übertragung von

Steuer-/Adress-/Taktinformationen und Daten zwischen Pufferschnittstelle

1103a und Schnittstellen 1820a-c steuert (vgl. Sp. 14, Z. 51-53), ist für den

Fachmann

selbstverständlich,

dass

diese Steuerlogikschaltung

konfigurierbar ist, um als Reaktion auf die Steuersignale des zweiten

Moduls den byteweisen Schreibdatenpfad für einen zweiten Zeitraum zu

aktivieren)

8.1.a

when a respective byte-wise section of the N-bit wide write data is passing

from the respective byte-wise section of the N-bit-wide data lines to the

associated two memory devices in the second one of the multiple ranks via

the byte-wise write data path (vgl. Sp. 13, Z. 9-17; wie bereits ausgeführt,

ist dem Fachmann bekannt, bei zwei parallelen Stapeln mit jeweils acht x4-

Speichermodulen, statt die Bits 0-7 an eine x8-Speichervorrichtung, die Bits

0-3 an eine erste x4- und die Bits 4-7 an eine parallele zweiten x4-

Speichervorrichtung zu treiben),

8.1.b

whereby the write tristate buffers are enabled for the second time period to

drive the byte-wise section of the N-bit wide write data to the associated two

memory devices in the second one of the multiple ranks (Selbstverständlich

wird der Fachmann die Schreibpuffer in der Schaltung der Figur 18 der QE4

zum Schreiben für einen zweiten Zeitraum aktivieren und nach dem

Schreiben deaktivieren) and

8.1.c

the write tristate buffers are disabled after the second time period

(Selbstverständlich wird der Fachmann die Schreibpuffer in der Schaltung

der Figur 18 der QE4 zum Schreiben für einen zweiten Zeitraum aktivieren

und nach dem Schreiben deaktivieren).

Die Beklagte argumentiert, dass ein Betrieb gemäß der Kolorierung der Figur 5 der

QE4 durch den Senat von der QE4 so nicht vorgesehen sei, da die QE4 lediglich

offenbare, dass alle Speichervorrichtungen gleichzeitig angesteuert würden (vgl.

QE, Sp. 13, Z. 21-23: „In an embodiment, simultaneous write and/or read

operations may occur for different memory devices in memory devices 101a-d.“).

Diese Argumentation konnte nicht überzeugen, da die QE4 explizit offenbart, dass

die Puffervorrichtung Daten an mindestens ein

integriertes Speichergerät

weiterleiten kann (vgl. Sp. 4, Z. 23-26: „the buffer device may store and/or route

data … to at least one integrated circuit memory device“) und auch gleichzeitig auf

Speichergeräte in unterschiedlichen Datenscheiben zugegriffen werden kann (vgl.

QE4, Sp. 5, Z. 31-32: „Also, multiple memory devices in different data slices can

be accessed simultaneously.“).

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 ist daher wegen fehlender

erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m. Art. 52

Abs. 1 EPÜ).

3.2 Zum Hilfsantrag 2

3.2.1 Gemäß Rechtsprechung des BGH kann durch eine Vorveröffentlichung auch

dasjenige offenbart sein, was im Patentanspruch und in der Beschreibung nicht

ausdrücklich erwähnt, aus der Sicht des Fachmanns jedoch für die Ausführung der

unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich ist und deshalb keiner besonderen

Offenbarung bedarf, sondern

„mitgelesen“ wird. Die Einbeziehung von

Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das

Fachwissen, sondern dient lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts,

das heißt derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle

vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (vgl. BGH, Urteil vom

18. März 2014 – X ZR 77/12, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung)

Der Stammanmeldung

ist zwar zu entnehmen, dass die Steuerschaltung

konfiguriert ist, um Eingangssteuersignale einschließlich Chip-Select-Signale zu

registrieren (vgl. NK3, Abs. [0050]: „The control circuit 430, 430' of certain

embodiments is configurable to be operatively coupled to control lines 440, 440' to

receive control signals (e.g., bank address signals, row address signals, column

address signals, address strobe signals, and rank-address or chip-select signals)

from the system memory controller 420, 420'. The control circuit 430, 430' of certain

embodiments registers signals from the control lines 440, 440' in a manner

functionally comparable to the address register of a conventional RDIMM.“)

(Merkmale 5.1HA2, 5.3HA2). Jedoch

ist nicht offenbart, dass genau diese

Steuersignale, einschließlich der Chip-Select-Signale, über

registrierte

Steuerleitungen direkt an die Speichervorrichtungen übertragen werden (Merkmal

5.5HA2: „the control circuit (430') being further configured to transmit the registered

first or second control signals, including the registered chip-select signals, to the

memory devices (412') via the registered control lines for activating the specific one

of the N-bit-wide ranks to perform the memory read or write operation“), denn

gemäß Abs. [0050] werden die Chip-Select-Signale in der Steuerschaltung

verändert (vgl. NK3, Abs. [0050]: „The control circuit 430, 430’ may produce

additional chip-select signals or output enable signals based on address decoding.

Examples of circuits which can serve as the control circuit 430, 430' are described

in more detail by U.S. Pat. Nos. 7,289,386 and 7,532,537, each of which is

incorporated in its entirety by reference herein.“). Wie bereits ausgeführt, ist der

US 7,532,537 B2 (ZP11) in Spalte 16, Zeile 45 bis Spalte 17, Zeile 67 zu

entnehmen, dass basierend auf zwei Chip-Select-Signalen (CS0-CS1) und einem

Zeile/Spalte Adresssignal (An+1) vier Chip-Select-Signale (CS0A, CS0B, CS1A, CS1B)

für vier Ränge erzeugt werden. Somit werden nicht die registrierten zwei Chip-

Select-Signale, sondern die erzeugten vier Chip-Select-Signale übertragen. Somit

ist der Stammanmeldung NK3 nicht zu entnehmen, dass die Steuerschaltung 430‘

die registrierten Steuersignale, einschließlich registrierter Chip-Select-Signale,

vom

Systemspeichercontroller

unverändert

an

die

mehreren

Speichervorrichtungen 412’ überträgt.

Die Beklagte argumentiert, dass die Steuerschaltung Signale von den

Steuerleitungen wie ein herkömmliches RDIMM registriere (vgl. NK3, Abs. [0050])

und bei einem RDIMM aus dem Stand der Technik ein Register über

Steuerleitungen mit den Speichervorrichtungen verbunden sei (vgl. NK3, Abs.

[0033] und Fig. 1A, 1B), so dass auch im Streitpatent davon auszugehen sei, dass

ein Register mit den Speichervorrichtungen verbunden sei.

Auch diese Argumentation konnte nicht überzeugen, da die Stammanmeldung die

aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen der Figuren 1A und 1B als

nachteilig beschreibt (vgl. NK3, Abs. [0033] bis [0035]) und daher eine andere

Lösung mit lastreduzierten Speichermodulen vorschlägt (vgl. NK3, Abs. [0042]). In

diesen

sind

die

registrierten

Steuerleitungen

440,

440'

vom

Systemspeichercontroller 420 zwar nicht nur mit der Steuerschaltung 430, sondern

auch mit den Speichervorrichtungen 412, 412' gekoppelt (vgl. NK3, Abs. [0050]),

jedoch ist der gesamten NK3 nicht zu entnehmen, dass die registrierten

Steuersignale, einschließlich registrierter Chip-Select-Signale, unverändert von

der Steuerschaltung 430‘ an die mehreren Speichervorrichtungen 412’ übertragen

werden.

Damit ist das Merkmal 5.5HA2 nicht ursprünglich offenbart.

Dementsprechend erhalten die Speichervorrichtungen die Chip-Select-Signale für

einen Speicherlese-

oder

–schreibvorgang

auch

nicht

von

dem

Systemspeichercontroller, sondern von der Steuerschaltung, so dass auch das

Merkmal 4.2HA2 nicht ursprünglich offenbart ist.

Die Merkmale 6.4HA1 und 6.4.aHA1 sind, wie zum Hilfsantrag 1 ausgeführt, nicht

ursprünglich offenbart.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 2 ist demnach unzulässig, da mit ihm das

Streitpatent über den Umfang der ursprünglich eingereichten Stammanmeldung

hinausgeht.

3.2.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 2

dem Fachmann aus der QE4 nahegelegt.

Der Fachmann entnimmt der QE4, dass die Puffervorrichtung 501 Steuer-, Adress-

und/oder Taktinformationen, die auf dem Signalpfad 121 empfangen werden,

kopiert und diese Steuer-, Adress- und/oder Taktinformationen auf den

Signalpfaden 121a-b wiederholt (vgl. QE4, Sp. 6, Z. 37-41: „In an embodiment

buffer device 501 copies control, address and/or clock information received on

signal path 121 and repeats the control, address and/or clock information on signal

paths 121a-b.“ und Fig. 5). Die Puffervorrichtung kann Daten, Steuerinformationen,

Adressinformationen und/oder ein Taktsignal an mindestens eine integrierte

Speicherschaltung speichern und/oder weiterleiten (vgl. QE4, Sp. 4, Z. 23-26: „the

buffer device may store and/or route data, control information, address information

and/or a clock signal to at least one integrated circuit memory device“). Der

Signalpfad

1005

umfasst

einzelne

Steuersignalleitungen

und

Adresssignalleitungen (vgl. QE4, Sp. 9, Z. 13-16: „Signal path 1005 includes

individual control signal lines … and address signal lines“ und Fig. 10). Da die

Schnittstelle bekannte Standards unterstützt (vgl. Sp. 15, Z. 41: „interface

standards“, Sp. 17, Z. 11-12: „supports older interface standards“), ist für den

Fachmann selbstverständlich, dass die Steuer- und Adresssignale Chip-Select-

Signale umfassen (Merkmale 4.2HA2, 5.1HA2, 5.3HA2 und 5.5HA2).

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 ist daher wegen fehlender

erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m. Art. 52

Abs. 1 EPÜ).

3.3 Zum Hilfsantrag 3

3.3.1 Entsprechend der Argumentation zum Merkmal 5.5HA2, ist auch bezüglich des Merkmals 5.5HA3 den ursprünglichen Anmeldeunterlagen nicht zu entnehmen, dass die

registrierten Steuersignale, einschließlich der registrierten Spaltenadresssignale, über

registrierte Steuerleitungen unverändert an die Speichervorrichtungen übertragen

werden, denn gemäß Abs. [0050] werden die Signale in der Steuerschaltung verändert.

Des Weiteren ist den ursprünglichen Unterlagen nicht zu entnehmen, dass das

Übertragen registrierter Spaltenadresssignale an die Speichervorrichtungen dazu

dient, um auf eine bestimmte Spalte in der spezifischen der N-Bit breiten Ränge

zuzugreifen. Die Beklagte verweist diesbezüglich auf den Absatz [0062] der NK3,

dem jedoch lediglich zu entnehmen ist, dass bekannt ist, dass es sich bei der

Column Address Strobe (CAS)-Latenz um eine Verzögerungszeit handelt, die

zwischen dem Zeitpunkt vergeht, an dem der Speichercontroller 420 die

Speichermodule 402 darüber informiert, auf eine bestimmte Spalte in einem

ausgewählten Rang oder einer ausgewählten Zeile zuzugreifen, und dem Moment,

in dem sich die Daten für oder aus der jeweiligen Spalte auf den Ausgangspins der

ausgewählten Rangfolge oder Zeile befinden. Die Latenz kann vom Speichermodul

verwendet werden, um den Betrieb der Datenübertragungsschaltungen 416 zu

steuern. Während der Latenzzeit gelangen Adress- und Steuersignale vom

Speichercontroller 420 zum Modulcontroller 430, der Steuersignale erzeugt, die an

die Steuerlogikschaltung 502 gesendet werden (vgl. NK3, Abs. [0062]: „As is

known, Column Address Strobe (CAS) latency is a delay time which elapses

between the moment the memory controller 420 informs the memory modules 402

to access a particular column in a selected rank or row and the moment the data

for or from the particular column is on the output pins of the selected rank or row.

The latency may be used by the memory module to control operation of the data

transmission circuits 416. During the latency, address and control signals pass from

the memory controller 420 to the control circuit 430 which produces controls sent

to the control logic circuitry 502“). Diesen Angaben entnimmt der Fachmann

unmittelbar und eindeutig lediglich, dass die Speichermodule 402, insbesondere

deren Steuerschaltung 430,

jedoch nicht die Speichervorrichtungen 412

Steuersignale für einen Zugriff auf eine bestimmte Spalte empfangen.

Damit ist das Merkmal 5.5HA3 nicht ursprünglich offenbart.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 3 ist demnach unzulässig, da mit ihm das

Streitpatent über den Umfang der ursprünglich eingereichten Anmeldung

hinausgeht.

3.3.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 3

dem Fachmann aus der NK11 nahegelegt.

Die Druckschrift NK 11 offenbart auch das Merkmal 4aHA1 (vgl. NK 11, Abs. [0031]:

„In one embodiment of the invention, the control unit 204 decodes a memory

address received over the DIMM interface 202, determines to which memory bank

the received address corresponds, and causes the memory bank switch 206 and

208 to activate the correct memory bank. For example, if the control unit 204

determines that a particular address is associated with, or mapped to, Bank 1212

coupled to memory bank switch 206, then it causes Port B to be activated and Port

A to be disabled so that the data is written to the correct memory bank 212.“).

Die NK11 offenbart überdies, dass die Steuereinheit (204) ein Adressbit, das einer

Spalte (12) entspricht, zur Auswahl einer Speicherbank verwendet. Somit wird eine

von der Steuereinheit (204) empfangene primäre Adresse auf eine den

Speicherbänken entsprechende sekundäre Adresse abgebildet (vgl. NK11, Abs.

[0037]: „the address bit corresponding to Column 12 is used to select a memory

bank (banks on Port A or Port B). … Thus, a primary space address received by

the control unit 204 is mapped to a secondary space address corresponding to the

memory banks.“). Gemäß Figur 7A der NK11 ist auch ein Spaltenadresssignal

(grün unterlegt) in der sekundären Adresse enthalten:

Figur 7A der NK11 mit farbigen Hervorhebungen des Senats

Die Adressen, die weitergegeben werden, sind in Figur 13 „ACA“ und „ACB“

(Merkmale 4.2HA3, 5.1HA3, 5.3HA3, 5.5HA3).

Des Weiteren offenbart die Druckschrift NK 11 in der Figur 9 einen Parameter

„Posted CAS_n“. Da „POST“ für „Power-On Self-Test“ steht, versteht der

Fachmann den Parameter „Posted CAS_n“ so, dass das System beim Starten den

CAS-Latenzwert einstellt (vgl. NK17, S. 1, zweiter Abs.: „When an ordinary modern

computer is turned on, it starts by doing a self-test (POST). Since about the mid-

1990s, this process includes automatically configuring the hardware currently

present. SPD is a memory hardware feature that makes it possible for the computer

to know what memory is present, and what timings to use to access the memory.“

und vierter Abs.: „For example, the SPD data on an SDRAM module might provide

information about the CAS latency, allowing this to be correctly set without user

intervention. “). Dabei ist dem Fachmann aus seinem Fachwissen bekannt, dass

die CAS-Latenz als ein Zeitintervall zwischen dem Spaltenzugriffsbefehl und dem

Beginn der Datenrückgabe durch das DRAM definiert ist (vgl. ZP2, S. 428, Tabelle

11.1 und S. 430, Fig. 11.4).

Ausschnitt aus Tabelle 11.1 der ZP2

Figur 11.4 der ZP2

Somit ergeben sich die Merkmale 9HA3 und 9.1HA3 für den Fachmann in

naheliegender Weise aus seinem Fachwissen in Verbindung mit der NK11.

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 ist daher wegen fehlender

erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m. Art. 52 Abs. 1

EPÜ).

3.4 Zum Hilfsantrag 4

3.4.1 Die Merkmale 6.4HA1 und 6.4.aHA1 sind, wie zum Hilfsantrag 1 ausgeführt, nicht ursprünglich offenbart. Überdies ist das Merkmal 5.5HA3, wie zum Hilfsantrag 3

ausgeführt, nicht ursprünglich offenbart.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 4 ist demnach unzulässig, da mit ihm das

Streitpatent über den Umfang der ursprünglich eingereichten Anmeldung

hinausgeht.

3.4.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 4

dem Fachmann aus der QE4 nahegelegt.

Die QE4 offenbart zum einen, dass Adressen

(z. B. Zeilen- und/oder

Spaltenadressen)

für den Zugriff auf bestimmte Speicherplätze

in einem

bestimmten integrierten Speicherschaltkreis und/oder Befehle auf dem Signalpfad

121 von einer Speichermodul-Anschlussschnittstelle bereitgestellt werden (vgl.

QE4, Sp. 5, Z. 20-24: „In an embodiment, addresses (for example, row and/or

colunm addresses) for accessing particular memory locations in a particular

integrated circuit memory device and/or commands are provided on signal path 121

from a memory module connector interface.“). Zum anderen werden Steuer-,

Adress- und/oder Taktinformationen von der Puffervorrichtung 501 kopiert und

diese Steuer-, Adress- und/oder Taktinformationen auf den Signalpfaden 121a-b

wiederholt (vgl. QE4, Sp. 6, Z. 37-41 und Fig. 5). Die Puffervorrichtung kann Daten,

Steuerinformationen, Adressinformationen und/oder ein Taktsignal an mindestens

eine integrierte Speicherschaltung speichern und/oder weiterleiten (vgl. QE4, Sp.

4, Z. 23-26). Der Signalpfad 1005 umfasst einzelne Steuersignalleitungen,

beispielsweise eine Zeilenadress-Strobe-Leitung und eine Spaltenadress-Strobe-

Leitung (vgl. QE4, Sp. 9, Z. 13-16: „Signal path 1005 includes individual control

signal lines, for example, a row address strobe line, colunm address strobe line,

etc., and address signal lines“ und Fig. 10). Somit werden Spaltenadressen vom

Puffer 501 empfangen und an den Puffer 100a weitergeleitet, der diese an die

Speichervorrichtungen, um auf eine bestimmte Spalte zuzugreifen, weiterleitet

(Merkmale 4.2HA3, 5.1HA3, 5.3HA3, 5.5HA3).

Des Weiteren offenbart die QE4, dass der Puffer 100a in einer Ausführungsform

mit

einem

SPD-Gerät

kommuniziert,

um

Parameter

und

Konfigurationsinformationen bezüglich des Geräts 1000 und/oder Speichermoduls

900 zu speichern und abzurufen (vgl. Sp. 9, Z. 21-24: „In an embodiment, buffer

100a communicates with an SPD device to store and retrieve parameters and

configuration information regarding device 1000 and/or memory module 900.“). Zu

den SPD-Konfigurationsinformationen gehören Zeitinformationen oder Parameter

für den Zugriff auf Speichergeräte, beispielsweise eine Zeit für den Zugriff auf eine

Zeile oder das Speichergerät und eine Zeit für den Zugriff auf eine Spalte des

Speichergeräts (vgl. Sp. 10, Z. 3-7: „SPD configuration information includes timing

information or parameters for accessing memory devices, such as a time to access

a row or the memory device, a time to access a column of the memory device“).

Auch erwähnt die QE 4 eine Zugriffslatenz (vgl. Sp. 14, Z. 40: „access latency“).

Wie bereits ausgeführt, ist dem Fachmann aus seinem Fachwissen bekannt, dass

die CAS-Latenz als ein Zeitintervall zwischen dem Spaltenzugriffsbefehl und dem

Beginn der Datenrückgabe durch das DRAM definiert ist (vgl. ZP2, S. 428, Tabelle

11.1 und S. 430, Fig. 11.4), wobei der Fachmann die Datenrückgabe durch das

DRAM als Datenrückgabe an den Ausgangspins versteht.

Somit ergeben sich die Merkmale 9HA3 und 9.1HA3 für den Fachmann in

naheliegender Weise aus seinem Fachwissen in Verbindung mit der QE4.

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 4 ist daher wegen fehlender

erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m. Art. 52

Abs. 1 EPÜ).

3.5 Zum Hilfsantrag 5

3.5.1 Die Merkmale 6.4HA1 und 6.4.aHA1 sind, wie zum Hilfsantrag 1 ausgeführt, nicht ursprünglich offenbart. Überdies sind die Merkmale 4.2HA2 und 5.5HA2, wie zum

Hilfsantrag 2 ausgeführt, nicht ursprünglich offenbart.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 5 ist demnach unzulässig, da mit ihm das Streitpatent

über den Umfang der ursprünglich eingereichten Anmeldung hinausgeht.

3.5.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 5

dem Fachmann aus der QE4 nahegelegt.

Der Fachmann entnimmt der QE 4, dass der Speichercontroller über den

Signalpfad 120a (vgl. Fig. 5, 18) nur die Last des Transceivers 1875 sieht, wobei

dieser Transceiver nur einen Eingangs- und einen Ausgangspuffer aufweist (vgl.

QE4, Sp. 13, Z. 38-40: „buffer interface 1103a includes at least one transceiver

1875 (i.e. transmit and receive circuit) coupled to signal path 120a to transmit and

receive data“, Sp. 13, Z. 63-64: „transceiver 1875 includes an output driver and a

receiver“ und Fig. 18). Dabei ist es für den Fachmann aufgrund gleicher

Anforderungen und zur Vereinfachung naheliegend, die Eingangspuffer einer

Schaltung, hier einer Puffervorrichtung 100a und einer Speichervorrichtung 101ad, identisch zu designen. Damit sieht der Speichercontroller während einer

Schreiboperation auf dem Signalpfad 120a jedoch nur die Last des einzelnen

Puffers

1875,

die

der

Last

des Eingangspuffers

einer

einzelnen

Speichervorrichtung entspricht, mithin eine einzelne Speichervorrichtungslast von

dem Speichermodul, so dass das Merkmal 9HA5 dem Fachmann durch die QE4

nahegelegt ist.

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 5 ist daher wegen fehlender

erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m. Art. 52 Abs. 1

EPÜ).

3.6 Zum Hilfsantrag 6

3.6.1 Die Merkmale 6.4HA1 und 6.4.aHA1 sind, wie zum Hilfsantrag 1 ausgeführt, nicht ursprünglich offenbart. Überdies sind die Merkmale 4.2HA2 und 5.5HA2, wie zum

Hilfsantrag 2 ausgeführt, nicht ursprünglich offenbart.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 6 ist demnach unzulässig, da mit ihm das Streitpatent

über den Umfang der ursprünglich eingereichten Anmeldung hinausgeht.

3.6.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 6 dem

Fachmann aus den zu den Hilfsanträgen 2 und 4 genannten Gründen aus der QE4

nahegelegt.

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 6 ist daher wegen fehlender

erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m. Art. 52 Abs. 1 EPÜ).

3.7 Zum Hilfsantrag 7

3.7.1 Die Merkmale 6.4HA1 und 6.4.aHA1 sind, wie zum Hilfsantrag 1 ausgeführt, nicht

ursprünglich offenbart.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 7 ist demnach unzulässig, da mit ihm das Streitpatent

über den Umfang der ursprünglich eingereichten Anmeldung hinausgeht.

3.7.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 7

dem Fachmann aus den zu den Hilfsanträgen 1, 4 und 5 genannten Gründen aus

der QE4 nahegelegt.

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 7 ist daher wegen fehlender

erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m. Art. 52

Abs. 1 EPÜ).

3.8 Zum Hilfsantrag 8

3.8.1 Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 8 wird dem Fachmann aus

der NK11 nahegelegt.

Wie bereits zum Hilfsantrag 3 ausgeführt, offenbart die Druckschrift NK11 auch die

Merkmale 4aHA1 und 9HA3.

Die Beklagte führt aus, dass die NK11 nicht offenbare, wie groß der Betrag einer

einzelnen Last sei und daher das Merkmal 9HA5 nicht zeige.

Diese Ausführung vermochte nicht zu überzeugen. So entnimmt der Fachmann der

NK11, dass die ohmsche und/oder kapazitive Last auf dem Bus 110 nicht erhöht

wird, da das Speichermodul 106 eine einzelne Last für den Bus 110 darstellt und

nicht die Last der einzelnen daran gekoppelten Speichervorrichtungen (vgl. Abs.

[0027]: „Moreover, the resistive and/or capacitive load on the bus 110 is not

increased because the memory module 106 presents a single load to the bus 110,

not the load of the individual memory devices coupled thereto“ und Figur 1). Da

hier im Gegensatz zur Last der mehreren gekoppelten Speichervorrichtungen

(„load of the individual memory devices coupled thereto“) von einer einzelnen Last

(„single

load“) gesprochen wird und die Last eben nicht durch mehrere

Speichervorrichtungen erhöht wird, versteht der Fachmann diese einzelne Last als

einzelne Speichervorrichtungslast (Merkmal 9HA5).

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausführung der in der Figur 4 der

NK11 gezeigten

taktflankengesteuerten D-Flipflops und Lesepuffer der

bidirektionalen Signaltreiber 402 und 404 als Tristate-Puffer, um eine

Datenkollision auf dem Datenbus 230 zu verhindern (vgl. NK12, Fig. 4; ZP4, S.

636, ZP6, ab S. 487, Kap. „Three-state logic“), die Last eines Tristate-Puffers beim

Schreiben

der

Last

eines Eingangs-Tristate-Puffers

einer

einzelnen

Speichervorrichtung entspricht.

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 8 ist daher wegen fehlender

erfinderischer Tätigkeit nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m. Art. 52 Abs. 1 EPÜ).

3.9 Zum Hilfsantrag 9

3.9.1 Das Merkmal 5.5HA3 ist, wie zum Hilfsantrag 3 ausgeführt, nicht ursprünglich

offenbart.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 9 ist demnach unzulässig, da mit ihm das

Streitpatent über den Umfang der ursprünglich eingereichten Anmeldung

hinausgeht.

3.9.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 9 dem

Fachmann aus den zu den Hilfsanträgen 3 und 8 genannten Gründen aus der NK11

nahegelegt.

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 9 ist daher wegen fehlender

erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m. Art. 52 Abs. 1 EPÜ).

3.10 Zum Hilfsantrag 10

3.10.1 Die Merkmale 6.4HA1 und 6.4.aHA1 sind, wie zum Hilfsantrag 1 ausgeführt, nicht ursprünglich offenbart. Überdies sind die Merkmale 4.2HA2 und 5.5HA2, wie zum

Hilfsantrag 2 ausgeführt, nicht ursprünglich offenbart.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 10 ist demnach unzulässig, da mit ihm das Streitpatent

über den Umfang der ursprünglich eingereichten Anmeldung hinausgeht.

3.10.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 10

dem Fachmann aus der QE4 nahegelegt.

Dem Fachmann ist aus seinem Fachwissen bekannt, dass in Computersystemen

mehrere Speichermodule verwendet werden. So offenbart die Figur 7.5 der

Druckschrift ZP2 ein Speichersystem mit drei Speichermodulen („DIMM0“,

„DIMM1“, „DIMM2“), wobei die Speichermodule über einen Bus („Bus“) mit einem

Speichercontroller („Memory Controller“) verbunden sind (Merkmal 10HA10). Beim

Lesen oder Schreiben wird jeweils ein Speichermodul angesprochen, wozu unter

anderem Chip-Select-Signale des Speichercontrollers dienen (vgl. Figur 7.6 der

ZP2). Chip-Select1 spricht DIMM1 und Chip-Select2 spricht DIMM2 an (Merkmal

10.1HA10).

Figuren 7.5 und 7.6 der Druckschrift ZP2

Dabei liegt es für einen Fachmann nahe, die lastreduzierenden Schaltungen (Puffer

100a bis 100d in Figur 5 der QE4) auf dem Modul zu deaktivieren, wenn die Daten

in ein anderes Modul geschrieben werden (Merkmal 10.2HA10).

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 10 ist daher wegen

fehlender erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m.

Art. 52 Abs. 1 EPÜ).

3.11 Zum Hilfsantrag 11

3.11.1 Die Beklagte führt aus, dass die Merkmale 8.1.bHA11, 8.1.cHA11, 8.1.dHA11 und 8.1.eHA11 eine Anpassung des Merkmals zur “Speicheroperation” des erteilten

Anspruchs 1 an die neu aufgenommenen Merkmale, die die “Datenweiche” umsetzten,

sei. Zur Ursprungsoffenbarung werde auf die Absätze [0061], [0067] und Figur 5 der

NK3 verwiesen. Darüber hinaus seien Verallgemeinerungen nach BGH-

Rechtsprechung zulässig.

Diese Ausführungen konnten nicht überzeugen. Gemäß der Rechtsprechung des BGH

ist die Verallgemeinerung ursprungsoffenbarter Ausführungsbeispiele zulässig, wenn

von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber

auch für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder

nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind. Unzulässig ist eine

Verallgemeinerung hingegen, wenn den ursprünglich eingereichten Unterlagen zu

entnehmen ist, dass einzelne Merkmale in einem untrennbaren Zusammenhang

miteinander stehen, der Patentanspruch aber diese Merkmale nicht in ihrer Gesamtheit

vorsieht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2024 – X ZR 68/21, GRUR-RS 2024, 5983,

Rn. 44; BGH, Urteil vom 26. September 2023 – X ZR 76/21, GRUR 2024, 42 Rn. 41 f.

– Farb- und Helligkeitseinstellung). So ist dem Absatz [0063] zu entnehmen, dass, wenn

die Steuerlogikschaltung 502 ein „Aktivieren A“-Signal empfängt, ein erster Tristate-

Puffer 504 in Pfad A aktiviert wird und den Datenwert aktiv an seinem Ausgang steuert,

während ein zweiter Tristate-Puffer 506 in Pfad B deaktiviert wird und sein Ausgang

sich in einem hochohmigen Zustand befindet. In diesem Zustand ermöglicht die

Datenübertragungsschaltung 416, dass die Daten entlang Pfad A zu einem ersten

Anschluss Y1 geleitet werden, der nur mit der ersten Gruppe der Speichergeräte 412,

z. B. denen in den Reihen A und C, verbunden ist und nur mit diesen kommuniziert.

Wenn in ähnlicher Weise ein „Aktivieren B“-Signal empfangen wird, öffnet [sic] der erste

Tristate 504 Pfad A und der zweite Tristate 506 schließt [sic] Pfad B, wodurch die Daten

zu einem zweiten Anschluss Y2 geleitet werden, der nur mit der zweiten Gruppe der

Speichergeräte 412, z. B. denen in den Reihen B und D, verbunden ist und nur mit

dieser kommuniziert (vgl. NK3, Abs. [0063]). Offensichtlich muss es dabei „Wenn in

ähnlicher Weise ein „Aktivieren B“-Signal empfangen wird, schließt der erste Tristate

504 Pfad A und der zweite Tristate 506 öffnet Pfad B“ heißen. Somit steht die

Aktivierung in Pfad A mit der Deaktivierung in Pfad B bzw. die Aktivierung in Pfad B mit

der Deaktivierung in Pfad A in einem untrennbaren Zusammenhang miteinander. Da

das Merkmal 8.1.bHA11 nicht den Zusatz enthält, dass gleichzeitig der Schreib-Tristate-

Puffer in Pfad B deaktiviert ist und das Merkmal 8.1.dHA11 nicht den Zusatz enthält, dass

gleichzeitig der Schreib-Tristate-Puffer in Pfad A deaktiviert ist, handelt es sich bei den

Merkmalen 8.1.bHA11 und 8.1.dHA11 um eine unzulässige Zwischenverallgemeinerung.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 11 ist demnach unzulässig.

3.11.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag

11 dem Fachmann aus der NK 11 nahegelegt.

Wie zum Hilfsantrag 3 ausgeführt, offenbart die Druckschrift NK 11 auch das Merkmal

4aHA1.

So offenbart die Figur 10 der NK11 zwei 8-Bit breite Ränge (1006 und 1008), die in eine

erste Gruppe (1006) und eine zweite Gruppe (1008) unterteilt sind. Entsprechend

offenbart die Figur 11 der NK11 vier 8-Bit breite Ränge (1112 links in 1108, 1112 rechts

in 1108, 1112 links in 1110, 1112 rechts in 1110), die in eine erste Gruppe (1108) und

eine zweite Gruppe (1110) unterteilt sind (Merkmal 4aHA11).

Dabei ist der byteweise Schreibdatenpfad („DQ(3:0)“ & „DQ(7:4)“) in zwei byteweise

Datenpfade A („DQA(3:0)“ & „DQA(7:4)“) und B („DQB(3:0)“ & „DQB(7:4)“) verzweigt,

wobei Datenpfad A („DQA(3:0)“ & „DQA(7:4)“) mit der ersten Gruppe (1006 in Fig. 10,

1108 in Fig. 11) von Rängen und Datenpfad B („DQB(3:0)“ & „DQB(7:4)“) mit der

zweiten Gruppe (1008 in Fig. 10, 1110 in Fig. 11) von Rängen verknüpft ist (Teilmerkmal

von 6.3.b.2HA11). Wie bereits ausgeführt, wird der Fachmann durch sein Fachwissen

angeregt, für die bidirektionalen Signaltreiber (402, 404) der Figur 4 der NK 11 jeweils

zwei antiparallel geschaltete Tristate-Puffer vorzusehen, um Datenkollisionen auf den

bidirektionalen Datenbussen (230, 234) zu vermeiden, so dass das verbleibende

Teilmerkmal von 6.3.b.2HA11, wobei der Datenpfad A („DQA(3:0)“ & „DQA(7:4)“) erste

Schreib-Tristate-Puffer und der Datenpfad B („DQB(3:0)“ & „DQB(7:4)“) zweite Schreib-

Tristate-Puffer umfasst, naheliegend ist.

Figur 10 der NK 11 mit Illustrationen

Figur 11 der NK 11 mit Illustrationen

Die NK11 weist darüber hinaus darauf hin, dass, wenn die Steuereinheit 204 feststellt,

dass eine bestimmte Adresse mit der Bank 1 212 verknüpft oder ihr zugeordnet ist, die

mit dem Speicherbankschalter 206 verbunden ist, veranlasst sie, dass Port B aktiviert

und Port A deaktiviert wird, sodass die Daten in die richtige Speicherbank 212

geschrieben werden (vgl. NK11, Abs. [0031]). Die Steuereinheit 204 ordnet eine

logische Speicherbank zwei physischen Speicherbänken zu. Dies wird erreicht, indem

eine der beiden physischen Speicherbänke (z. B. entweder Port A oder Port B) selektiv

freigegeben oder aktiviert wird, während die andere gesperrt oder deaktiviert wird. Auf

diese Weise wird nur in eine der beiden physischen Speicherbänke geschrieben oder

daraus gelesen (vgl. Abs. [0040]). Somit werden, i. V. m. Figur 11, wenn der zweite

(beide 1112 rechts in 1108; gelb markiert) der mehreren Ränge Teil der ersten Gruppe

(1108) von Rängen ist, die Schreib-Tristate-Puffer (naheliegend) von Datenpfad A

(„DQA(3:0)“ & „DQA(7:4)“) für den zweiten Zeitraum aktiviert, um den byteweisen

Abschnitt („DQ(3:0)“ & „DQ(7:4)“) der N-Bit breiten Schreibdaten zu den zugehörigen

zwei Speichergeräten (beide rechts in 1108; gelb markiert) in dem zweiten der

mehreren Ränge zu leiten (Merkmal 8.1.bHA11) und, wenn der zweite der mehreren

Ränge (beide 1112 rechts in 1110; blau markiert) Teil der zweiten Gruppe (1110) von

Rängen ist, die Schreib-Tristate-Puffer (naheliegend) des Datenpfads B („DQB(3:0)“ &

„DQB(7:4)“) für die zweite Zeitspanne aktiviert werden, um den byteweisen Abschnitt

(„DQ(3:0)“ & „DQ(7:4)“) der N-Bit breiten Schreibdaten zu den zugehörigen zwei

Speichergeräten (beide 1112 rechts in 1110; blau markiert) im zweiten der mehreren

Ränge zu leiten (Merkmal 8.1.dHA11). Dabei ist es für den Fachmann selbstverständlich,

dass sowohl die Schreib-Tristate-Puffer von Datenpfad A, als auch die Schreib-Tristate-

Puffer des Datenpfads B nach der Schreib-Zeitspanne deaktiviert werden (Merkmale

8.1.cHA11, 8.1.eHA11).

Die Beklagte argumentiert, dass im Absatz [0033] der NK11 offenbart sei, dass die

Schreibdaten im Spaltenmodus an die beiden Ports A und B des Switch 206/208

gesendet werden.

Diese Argumentation konnte nicht überzeugen, da es sich bei der Beschreibung im

Absatz [0033] der NK11 um ein anderes Ausführungsbeispiel handelt, wohingegen in

den Absätzen [0031] und [0040] der NK11 explizit offenbart ist, dass entweder Port A

oder Port B aktiviert wird, während der andere deaktiviert wird.

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 11 ist daher wegen

fehlender erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m.

Art. 52 Abs. 1 EPÜ).

3.12 Zum Hilfsantrag 11a

3.12.1 Da das Merkmal 8.1.bHA11a den Zusatz enthält, dass gleichzeitig der Schreib- Tristate-Puffer in Pfad B deaktiviert ist und das Merkmal 8.1.dHA11a den Zusatz enthält,

dass gleichzeitig der Schreib-Tristate-Puffer in Pfad A deaktiviert ist, ist der Anspruch 1

nach Hilfsantrag 11a zulässig.

3.12.2 Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 11a wird dem Fachmann

aus der NK11 nahegelegt.

Wie bereits zum Hilfsantrag 11 ausgeführt, offenbart die NK11, dass in einem Fall Port

B aktiviert und Port A deaktiviert wird und im anderen Fall umgekehrt, um die Daten in

die richtige Speicherbank zu schreiben (vgl. NK11, Abs. [0031], [0040]), so dass auch

die Merkmale 8.1.bHA11a und 8.1.dHA11a in der NK11 offenbart sind.

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 11a ist daher wegen

fehlender erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m.

Art. 52 Abs. 1 EPÜ).

3.13 Zum Hilfsantrag 12

3.13.1 Die Beklagte führt aus, dass das Merkmal 6.3.a.2HA12 in den Absätzen [0060],

[0064], [0067] und Figur 5 der NK3 ursprünglich offenbart sei. Diesen Ausführungen

war nicht zu folgen.

So gibt das Merkmal 6.3.a.2HA12 an, dass der byteweise Lesedatenpfad einen

Multiplexer (508) umfasst, um Datensignale zusammenzuführen, die aus den

Speichervorrichtungen (412’) eines Rangs gelesen und an ersten Anschlüssen Y1 der

Datenübertragungsschaltung empfangen werden, wenn der Rang Teil der ersten

Gruppe

von Rängen

ist,

oder

an

zweiten Anschlüssen Y2

der

Datenübertragungsschaltung empfangen werden, wenn der Rang Teil der zweiten

Gruppe von Rängen ist. Somit sollen gemäß dem neuen Merkmal 6.3.a.2HA12

Datensignale aus mehreren Speichervorrichtungen eines Rangs durch den Multiplexer

zusammengeführt werden. Unter „zusammenführen“ versteht der Fachmann sowohl ein

beliebiges Kombinieren, als auch ein Auswählen.

Den ursprünglichen Anmeldeunterlagen ist jedoch lediglich zu entnehmen, dass

Datensignale, die aus den Speichergeräten 412 eines Rangs gelesen werden, an den

ersten oder zweiten Anschlüssen Y1, Y2 der Datenübertragungsschaltung 416

empfangen und einem Multiplexer 508 zugeführt werden, der eines davon auswählt, um

es an seinen Ausgang weiterzuleiten (vgl. NK3, Abs. [0064]: „In the illustrated

embodiment of Figure 5, for example, data signals read from the memory devices 412

of a rank are received at the first or second terminals Y1, Y2 of the data transmission

circuit 416. The data signals are fed to a multiplexer 508, which selects one to route to

its output.“). Der von der Beklagten genannte Satz des Absatzes [0067] bezieht sich

allgemein auf die Datenübertragungsschaltungen 416 und erläutert, dass diese dazu

geeignet sind, Datenlesesignale zusammenzuführen und Datenschreibsignale zu

erzeugen, wodurch die richtigen Datenpfade zwischen dem Systemspeichercontroller

420 und den gezielten oder ausgewählten Speichergeräten 412 ermöglicht werden (vgl.

NK3, Abs. [0067]: „As discussed above, the data transmission circuits 416 associated

with each module 402 are operable to merge data read signals and to drive data write

signals, enabling the proper data paths between the system memory controller 420 and

the targeted or selected memory devices 412.“). Dieses bedeutet jedoch nur, dass die

Datenübertragungsschaltungen Datenlesesignale zusammenführen, jedoch nicht, dass

der Multiplexer Datensignale, die aus den Speichervorrichtungen eines Rangs gelesen

werden, zusammenführt. Da die Ränge der Speichervorrichtungen in zwei Gruppen

unterteilt sind, wobei eine erste Gruppe (Rang A und Rang C) mit Pfad A und eine

zweite (Rang B und Rang D) mit Pfad B verknüpft ist (vgl. NK3, Abs. [0061]: „The ranks

of memory devices 412 are likewise divided into two groups with one group associated

with path A and one group associated with path B. As shown in Figure 3A, rank A and

rank C are in the first group, and rank B and rank D are in the second group.“), wird

somit durch den Multiplexer eines der Datensignale der ersten Gruppe (Rang A und

Rang C) oder der zweiten Gruppe (Rang B und Rang D) ausgewählt.

Darüber hinaus legt das zusätzliche Merkmal 6.3.a.2HA12 fest, dass der byteweise

Lesedatenpfad einen Multiplexer (508) umfasst. Das Merkmal 6.3.a.1 gibt jedoch an,

dass der byteweise Lesedatenpfad mehrere Lese-Tristate-Puffer (509) aufweist. Auch

diese Ausgestaltung ist der NK3 nicht zu entnehmen. Die Figur 5 offenbart lediglich

einen Lese-Tristate-Puffer (509), der einem Multiplexer (508) im Lesedatenpfad in

Leserichtung nachgeschaltet ist. Der Absatz [0060] der NK3 gibt zwar an, dass die

Ausführungsform von Figur 5 1-Bit breit ist und eine einzelne Datenleitung 518 zwischen

dem Speichercontroller 420 und den Speichergeräten 412 schaltet, wobei in anderen

Ausführungsformen die Datenübertragungsschaltung 416 mehrere Bit breit sein kann,

beispielsweise 8 Bit, und eine entsprechende Anzahl von Datenleitungen 518 schalten

kann (vgl. NK3, Abs. [0060]), jedoch ist auch diesem Absatz nicht zu entnehmen, dass

der Lesedatenpfad gleichzeitig nur einen Multiplexer aber mehrere Lese-Tristate-Puffer

aufweist.

Ferner offenbart die Figur 5 der NK3, dass der Multiplexer (508) dem Lese-Tristate-

Puffer (509) im Lesedatenpfad in Leserichtung vorgeschaltet ist. Eine beliebige Position

des Multiplexers im Lesedatenpfad, wie von Merkmal 6.3.a.2HA12 angegeben, ist nicht

ursprünglich offenbart.

Das Merkmal 6.3.a.2HA12 ist somit nicht ursprünglich offenbart.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 12 ist demnach unzulässig.

3.13.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag

12 dem Fachmann aus der NK 11 nahegelegt.

Die Druckschrift NK11 offenbart dem Fachmann auch einen Multiplexer gemäß

Merkmal 6.3.a.2HA12, denn die Druckschrift NK11 weist den Fachmann darauf hin,

dass beide an die Ports A und B angeschlossenen Speichergeräte (z. B. Bank

0 214 und Bank 1 212) gelesen werden, und die Daten vom ausgewählten

Zielspeichergerät auf die DIMM-Schnittstelle 202 gemultiplext werden (vgl. NK11,

Abs. [0033]: „Both memory devices (e.g., Bank 0214 and Bank 1212), coupled to

ports A and B, are read and the data from the selected target memory device is

multiplexed onto the DIMM interface 202.“). Somit multiplexen die Lesepuffer der

bidirektionalen Signaltreiber 402, 404, die Daten und stellen daher eine

Selektionsschaltung

im Sinne eines Multiplexers dar. Dabei werden die

Datensignale ausgewählt, die aus den Speichergeräten (1112) eines Rangs (z.B.

hellgelb in Fig. 10 oder 11) gelesen und an ersten Anschlüssen („DQA(3:0)“ &

„DQA(7:4)“) der Datenübertragungsschaltung empfangen werden, wenn der Rang

(z.B. hellgelb in Fig. 10 oder 11) Teil der ersten Gruppe (1006 in Fig. 10, 1108 in

Fig. 11) von Rängen (hellgelb, hellblau, gelb, blau) ist, oder an zweiten

Anschlüssen

(„DQB(3:0)“ &

„DQB(7:4)“) der Datenübertragungsschaltung

empfangen werden, wenn der Rang (z.B. hellblau in Fig. 10 oder 11) Teil der

zweiten Gruppe (1008 in Fig. 10, 1110 in Fig. 11) von Rängen ist.

Dabei ist auch der byteweise Schreibdatenpfad („DQ(3:0)“ & „DQ(7:4)“) in zwei

byteweise Datenpfade A („DQA(3:0)“ & „DQA(7:4)“) und B („DQB(3:0)“ & „DQB(7:4)“)

verzweigt, wobei Datenpfad A („DQA(3:0)“ & „DQA(7:4)“) mit den ersten Anschlüssen

der Datenübertragungsschaltung und der ersten Gruppe (1006 in Fig. 10, 1108 in Fig.

11) von Rängen verknüpft ist und Datenpfad B („DQB(3:0)“ & „DQB(7:4)“) mit den

zweiten Anschlüssen der Datenübertragungsschaltung und der zweiten Gruppe (1008

in Fig. 10, 1110 in Fig. 11) von Rängen verknüpft ist (Teilmerkmal von 6.3.b.2HA12). Wie

bereits zum Hilfsantrag 11 ausgeführt, sind erste Schreib-Tristate-Puffer im Datenpfad

A („DQA(3:0)“ & „DQA(7:4)“) und zweite Schreib-Tristate-Puffer im Datenpfad B

(„DQB(3:0)“ & „DQB(7:4)“) naheliegend (verbleibendes Teilmerkmal von 6.3.b.2HA12).

Ferner offenbart die NK11, dass die jeweils anderen Speichervorrichtungen auf dem

anderen Port (Pfad) deaktiviert sind, wenn Daten in die Speichervorrichtungen eines

Pfads geschrieben werden (vgl. Abs. [0040]: „selectively enabling or activating one of

the two physical memory banks (e.g., either Port A or Port B) while disabling or

deactivating the other“). Folglich offenbart die NK11 auch die Merkmale 8.1.b.1HA12 und

8.1.d.1HA12 des Anspruchs 1 von Hilfsantrag 12.

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 12 ist daher wegen

fehlender erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m.

Art. 52 Abs. 1 EPÜ).

3.14 Zum Hilfsantrag 12a

3.14.1 Zwar wurde durch die Änderung des Wortes „merge“ in „select“ im Merkmal

6.3.a.2HA12a eine zum Merkmal 6.3.a.2HA12 dargelegte unzulässige Erweiterung

behoben. Da jedoch auch das Merkmal 6.3.a.2HA12a in Kombination mit dem Merkmal

6.3.a.1 eine Ausgestaltung eines byteweisen Lesedatenpfads mit einem beliebig

positionierten Multiplexer (508) und mehreren Lese-Tristate-Puffern (509) definiert, die,

wie zum Hilfsantrag 12 ausgeführt, den ursprünglichen Unterlagen nicht zu entnehmen

ist, ist auch das Merkmal 6.3.a.2HA12a nicht ursprünglich offenbart.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 12a ist demnach ebenfalls unzulässig.

3.14.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 12a

dem Fachmann aus den zu dem Hilfsantrag 12 genannten Gründen aus der NK11

nahegelegt.

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 12a ist daher wegen fehlender

erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m. Art. 52 Abs. 1 EPÜ).

3.15 Zum Hilfsantrag 13

3.15.1 Das Merkmal 6.3.a.2HA12 ist, wie zum Hilfsantrag 12 ausgeführt, nicht ursprünglich offenbart. Da auch die Merkmale 7.1.bHA13 und 7.1.dHA13 des

Hilfsantrags 13 eine Ausgestaltung eines byteweisen Lesedatenpfads mit einem

Multiplexer (508) und mehreren Lese-Tristate-Puffern (509) definiert, die, wie zum

Hilfsantrag 12 ausgeführt, den ursprünglichen Unterlagen nicht zu entnehmen ist, sind

auch die Merkmale 7.1.bHA13 und 7.1.dHA13 nicht ursprünglich offenbart.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 13 ist somit ebenfalls unzulässig.

3.15.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 13

dem Fachmann aus der NK11 nahegelegt.

Wie bereits ausgeführt, offenbart die NK11 die selektive Aktivierung des Ports A oder

des Ports B und des entsprechenden Lesedatenpfads (vgl. NK11, Abs. [0040], [0045]).

Dabei liest der Fachmann selbstverständlich mit, dass für den Zeitraum der Aktivierung

z. B. des Ports A zumindest auch der mit dem Port A verbundene Lesepuffer 402

aktiviert wird. Darüber hinaus offenbaren die Figuren 4, 10 und 11 der NK11, dass,

wenn der erste (z.B. hellgelb in Fig. 10 oder 11) der mehreren Ränge (hellgelb, hellblau,

gelb, blau) Teil der ersten Gruppe (1006 in Fig. 10, 1108 in Fig. 11) von Rängen

(hellgelb, hellblau, gelb, blau) ist, der Multiplexer (Lesepuffer der bidirektionalen

Signaltreiber 402, 404) Daten von den ersten Anschlüssen („DQA(3:0)“ & „DQA(7:4)“)

auswählt (Merkmal 7.1.bHA13).

Entsprechend ist für den Fachmann naheliegend, dass, wenn der erste (z.B. hellblau in

Fig. 10 oder 11) der mehreren Ränge (hellgelb, hellblau, gelb, blau) Teil der zweiten

Gruppe (1008 in Fig. 10, 1110 in Fig. 11) von Rängen ist, der Multiplexer (Lesepuffer

der bidirektionalen Signaltreiber 402, 404) Daten von den zweiten Anschlüssen

(„DQB(3:0)“ & „DQB(7:4)“) auswählt, die Lese-Tristate-Puffer (404 (READ)) für die erste

Zeitperiode aktiviert werden, um den byteweisen Abschnitt (DQ(7:0)) der N-Bit breiten

Lesedaten zu dem jeweiligen byteweisen Abschnitt (DQ(7:0)) der N-Bit breiten

Datenleitungen (230) zu treiben (Merkmal 7.1.dHA13).

Dass bei einer Speicherleseoperation die Schreibpuffer deaktiviert sein müssen

(Merkmale 7.1.b.1HA13, 7.1.d.1HA13), und die Lesepuffer nach der Leseoperation

deaktiviert werden (Merkmal 7.1.eHA13), ist für den Fachmann selbstverständlich.

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 13 ist daher wegen

fehlender erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m.

Art. 52 Abs. 1 EPÜ).

3.16 Zum Hilfsantrag 13a

3.16.1 Die Merkmale 6.3.a.2HA12a, 7.1.bHA13 und 7.1.dHA13 sind, wie zu den

Hilfsanträgen 12a und 13 ausgeführt, nicht ursprünglich offenbart.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 13a ist demnach ebenfalls unzulässig.

3.16.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 13a

dem Fachmann aus den zu dem Hilfsantrag 13 genannten Gründen aus der NK11

nahegelegt.

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 13a ist daher wegen fehlender

erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m. Art. 52 Abs. 1 EPÜ).

3.17 Zum Hilfsantrag 14

3.17.1 Das Merkmal 6.3.a.2HA12 ist, wie zum Hilfsantrag 12 ausgeführt, nicht ursprünglich offenbart. Überdies sind die Merkmale 4.2HA2, 5.5HA2, 7.1.bHA13 und

7.1.dHA13, wie zu den Hilfsanträgen 2 und 13 ausgeführt, nicht ursprünglich offenbart.

Der Anspruch 1 des Hilfsantrags 14 ist demnach unzulässig, da mit ihm das

Streitpatent über den Umfang der ursprünglich eingereichten Anmeldung

hinausgeht.

3.17.2 Darüber hinaus wird der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 14

dem Fachmann aus der NK11 nahegelegt.

Die NK11 offenbart, dass die Steuereinheit („Control Unit ASIC“, 204, 1002, 1102.

1104) Eingangssteuersignale

(„AC“,

„CS0“,

„CS1“) empfängt, wobei die

Eingangssteuersignale Chip-Select-Signale („CS0“, „CS1“), die zum Auswählen

des spezifischen der mehreren Ränge dienen, umfassen (vgl. NK11, Abs. [0053]:

„FIG. 10 illustrates a single chip-select memory configuration“, Abs. [0054]: „FIG.

11 illustrates a dual chip-select memory configuration”, sowie Figuren 2, 10 und

11; Merkmal 4.2HA2). Die Steuereinheit ist außerdem dazu konfiguriert, die

Eingangssteuersignale („AC“, „CS0“, „CS1“), einschließlich der Chip-Select-

Signale („CS0“, „CS1“), zu registrieren (gemäß Figuren 10 und 11 erfasst die

Steuereinheit die Signale „AC“, „CS0“ und „CS1“ und gibt die Steuersignale „ACA“,

„CS0A“, „ACB“, „CS0B“, „ACAA“, „CS1AA“, „ACBB“ und „CS1BB“, die den

erfassten Eingangssignalen „AC“, „CS0“ und „CS1“ entsprechen, aus) und die

registrierten ersten oder zweiten Steuersignale („ACA“, „CS0A“, „ACB“, „CS0B“,

„ACAA“, „CS1AA“, „ACBB“ und „CS1BB“), einschließlich der registrierten Chip-

Auswahlsignale („CS0A“, „CS0B“, „CS1AA“ und „CS1BB“), über die registrierten

Steuerleitungen (220) an die Speichergeräte (1010, 1012, 1112) zu übertragen, um

die bestimmte der N-Bit breiten Reihen zu aktivieren, um den Speicherlese- oder -

schreibvorgang auszuführen (vgl. Fig. 2, 10, 11; der Rang wird mittels der Chip-

Auswahlsignale CS0A, CS1AA, CS0B und CS1BB ausgewählt; Merkmale 5.1HA2,

5.3HA2 und 5.5HA2).

Das Speichermodul des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 14 ist daher wegen

fehlender erfinderischer Tätigkeit auch nicht patentfähig (Art. 56 EPÜ i. V. m.

Art. 52 Abs. 1 EPÜ).

III.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 1 PatG

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 99 Abs. 1 PatG

i. V. m. § 709 Satz 1 und 2 ZPO.

IV.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung gemäß § 110 PatG statthaft.

Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des in vollständiger Form

abgefassten Urteils spätestens nach Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung

durch einen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder

Patentanwalt schriftlich oder in elektronischer Form beim Bundesgerichtshof,

Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, einzulegen.

Die Berufungsschrift muss

- die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet ist, sowie

- die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werde,

enthalten.

Mit der Berufungsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des

angefochtenen Urteils vorgelegt werden.

Dr. Himmelmann

Eisenrauch

Dr. Zebisch

Dr. Kapels

Dr. Schenkl

Bundespatentgericht

(Aktenzeichen)

Verkündet am

7. November 2024