Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 15.12.1994 – C-195/91
Zitiert von 27 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 15.12.1994 – C-195/91
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1999 – C-199/92
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1999 – C-235/92
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 18.12.2007 – C-314/06
Urteil
1. Der Begriff der höheren Gewalt im Sinne von Art, 14 Abs, 1 Satz 1 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflich…
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1999 – C-245/92
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 18.01.2005 – C-325/03
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt außer seinen eigenen Kosten die Kosten der Banco Bilbao Vizcaya Argentaría SA. 3. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Mo…
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Europäischer Gerichtshof, 23.11.1995 – C-285/93
Urteil
1) Artikel 12 Buchstabe h der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 des Rates vom 31. März 1984 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse is…
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Europäischer Gerichtshof, 08.11.2007 – C-242/07
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 15.05.2003 – C-193/01
Urteil
1. Der Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Februar 2001 in der Rechtssache T-3/00, Pitsiorlas/Rat und EZB, wird aufgehoben. 2. Die vom Rat der Europäischen Union vor dem Gericht …
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Europäischer Gerichtshof, 10.01.2002 – C-480/99
Urteil
1. Der Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 29. September 1999 in den Rechtssachen T-148/98 und T-162/98 (Evans u. a./Kommission) wird aufgehoben, soweit damit die Klage in der Rechtssache T-148/98 als unzulässig ab…
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1999 – C-227/92
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 27.11.2007 – C-163/07
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen, 2. Diy-Mar Insaat Sanayi ve Ticaret Ltd Sirketi und Musa Akar tragen die Kosten,
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Europäischer Gerichtshof, 29.10.2004 – C-360/02
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 13.12.2000 – C-44/00
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Société de distribution mécanique et d'automobiles SA (Sodima) trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
- Europäischer Gerichtshof, 18.06.2013 – T-404/08 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 14.01.2010 – C-112/09
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Sociedad General de Autores y Editores (SGAE) trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1999 – C-200/92
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
- Europäischer Gerichtshof, 19.06.2019 – C-660/17 Urteil
- Europäischer Gerichtshof, 27.03.2017 – T-603/15 Beschluss
- Europäischer Gerichtshof, 22.01.2015 – T-488/13 Beschluss
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Europäischer Gerichtshof, 01.08.2022 – C-74/22
Beschluss
1. Die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vom 6. Dezember 2021, mit der es das Gericht abgelehnt hat, der Soudal NV und der Esko-Graphics BVBA die Streithelfereigenschaft in der Rechtssache T‑263/16 RENV zu…
- Europäischer Gerichtshof, 21.05.2014 – T-61/13 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 02.10.2008 – C-144/07
Urteil
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die K‑Swiss Inc. trägt die Kosten.
- Europäischer Gerichtshof, 24.01.2019 – C-660/17 P Schlussantrag des Generalanwalts
- Europäischer Gerichtshof, 28.05.2013 – T-130/13 Beschluss
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Europäischer Gerichtshof, 11.09.2008 – C-308/07
Schlussanträge des Generalanwalts
In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, – das Rechtsmittel in vollem Umfang zurückzuweisen und – dem Rechtsmittelführer die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen. (1) . (2) – Beschluss …
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Europäischer Gerichtshof, 08.05.2008 – C-144/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, – den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Dezember 2006, K‑Swiss/HABM (Parallele Streifen auf einem Schuh) (T‑14/06), aufzuheben; – …
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1999 – C-234/92
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.