Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 14.10.1996 – C-268/96
Zitiert von 20 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 14.10.1996 – C-268/96
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Europäischer Gerichtshof, 14.12.1999 – C-335/99
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die HFB Holding für Fernwärmetechnik Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, die HFB Holding für Fernwärmetechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Verwaltungsgesellschaft, die Isop…
- Europäischer Gerichtshof, 23.04.2015 – C-35/15 Beschluss
- Europäischer Gerichtshof, 10.09.2013 – C-278/13 Beschluss
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Europäischer Gerichtshof, 25.06.1998 – C-159/98
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Regierung der Niederländischen Antillen trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kommission, die Italienische Republik und das Königreich Spanien tragen ihre eigenen Kosten.…
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Europäischer Gerichtshof, 07.03.2013 – C-551/12
Beschluss
1. Nr. 1 des Tenors des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts der Europäischen Union vom 11. Oktober 2012, Électricité de France/Kommission (T-389/12 R), wird aufgehoben. 2. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wir…
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Europäischer Gerichtshof, 12.06.2008 – C-16/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens. (1) . (2) – Urteil Chetcuti/Kommis…
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Europäischer Gerichtshof, 14.12.1999 – C-364/99
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 15.04.1998 – C-43/98
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Camar Sri trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Französische Republik und das Königreich Spanien tragen ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 27.09.2004 – C-7/04
Beschluss
1. Die Nummern 6 und 7 des Tenors des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 30. Oktober 2003 in den Rechtssachen T-125/03 R und T-253/03 R (Akzo Nobel Chemicals und A…
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Europäischer Gerichtshof, 25.03.1999 – C-65/99
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 12.06.2014 – C-21/14
Beschluss
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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Europäischer Gerichtshof, 12.02.2003 – C-399/02
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten dieser Instanz.
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Europäischer Gerichtshof, 23.03.2001 – C-7/01
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 10.09.1997 – C-248/97
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
- Europäischer Gerichtshof, 27.02.2015 – T-826/14 Beschluss
- Europäischer Gerichtshof, 21.01.2014 – C-574/13 Beschluss
- Europäischer Gerichtshof, 19.12.2013 – C-426/13 Beschluss
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Europäischer Gerichtshof, 26.03.2009 – C-125/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich daher dem Gerichtshof folgende Entscheidung vor: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Dezember 2006, Raiffeisen Zentralbank Ös…
- Europäischer Gerichtshof, 04.02.2014 – T-644/13 Beschluss
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Europäischer Gerichtshof, 25.09.2008 – C-202/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Nach alldem schlage ich dem Gerichtshof vor, das angefochtene Urteil aufzuheben. Zudem halte ich es für angemessen, die Sache gemäß Art. 61 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs zur Entscheidung an das Gericht zurückzuverw…