Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 16.03.2000 – C-284/98
Zitiert von 13 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16.03.2000 – C-284/98
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Europäischer Gerichtshof, 07.01.2004 – C-204/00
Urteil
1. Punkt 12, siebter Gedankenstrich, des Tenors des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. März 2000 in den Rechtssachen T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-…
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Europäischer Gerichtshof, 22.11.2007 – C-260/05
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen, 2. Die Sniace SA trägt die Kosten, 3. Die Republik Österreich trägt ihre eigenen Kosten,
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Europäischer Gerichtshof, 10.05.2001 – C-345/00
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Streithilfeanträge haben sich erledigt. 3. Die Fédération nationale d'agriculture biologique des régions de France (FNAB), das Syndicat européen des transformateurs et dist…
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Europäischer Gerichtshof, 26.10.2000 – C-447/98
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Molkerei Großbraunshain GmbH und die Bene Nahrungsmittel GmbH tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Die Französische Republik und der Freistaat Thüringen tragen ihre eigenen…
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Europäischer Gerichtshof, 17.09.2009 – C-520/07
Urteil
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 13.12.2000 – C-39/00
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Services pour le groupement d'acquisitions SARL (SGA) trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 13.12.2000 – C-44/00
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Société de distribution mécanique et d'automobiles SA (Sodima) trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 24.06.2010 – C-117/09
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Kronoply GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 14.07.2005 – C-420/04
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 21.06.2007 – C-424/05
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 27.11.2001 – C-270/99
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Z trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 01.02.2001 – C-300/99
Beschluss
1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Area Cova u. a. und die Xunta de Galicia tragen die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 01.02.2001 – C-301/99
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Area Cova u. a. tragen die Kosten des Verfahrens.