Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 15.02.2005 – C-12/03

Zitiert von 58 Entscheidungen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 15.02.2005 – C-12/03 · Seite 2 von 2

  1. BGH, 28.06.2022 – EnVR 10/20 Beschluss
  2. Europäischer Gerichtshof, 25.07.2018 – C-621/16 P Schlussantrag des Generalanwalts
  3. Europäischer Gerichtshof, 30.06.2009 – C-501/06 Schlussanträge des Generalanwalts

    Aufgrund der vorgenannten Erwägungen schlage ich vor, 1. in der Rechtssache C‑501/06 P das Rechtsmittel von GSK und die Anschlussrechtsmittel der Kommission und von Aseprofar zurückzuweisen; 2. in der Rechtssache C-513/0…

  4. Europäischer Gerichtshof, 10.03.2009 – C-558/07 Schlussanträge des Generalanwalts

    Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, das Vorabentscheidungsersuchen wie folgt zu beantworten: 1. Der Begriff „Monomerstoffe“ in Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung un…

  5. Europäischer Gerichtshof, 25.09.2008 – C-202/07 Schlussanträge des Generalanwalts

    Nach alldem schlage ich dem Gerichtshof vor, das angefochtene Urteil aufzuheben. Zudem halte ich es für angemessen, die Sache gemäß Art. 61 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs zur Entscheidung an das Gericht zurückzuverw…

  6. Europäischer Gerichtshof, 17.07.2008 – C-405/07 Schlussanträge des Generalanwalts

    Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, wie folgt zu entscheiden: 1. Das Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2007, Niederlande/Kommission (T‑182/06, Slg. 2007, II-1983) wird aufgehoben. 2. Die Rechtssache wird zur Entscheidu…

  7. Europäischer Gerichtshof, 26.06.2008 – C-333/07 Schlussanträge des Generalanwalts

    Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen schlage ich dem Gerichtshof vor, das Vorabentscheidungsersuchen der Cour administrative d’appel de Lyon wie folgt zu beantworten: 1) Die am 10. November 1997 bekannt gege…

  8. Europäischer Gerichtshof, 25.05.2004 – C-13/03 Schlussanträge des Generalanwalts

    Aus diesen Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, die Klage abzuweisen; der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.