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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 14.02.2008 – C-419/06

ECLI:EU:C:2008:89

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Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichterlass von Maßnahmen zur Befolgung der Entscheidung K(2005) 2076 der Kommission vom 14. September 2005 über die Rückforderung der der Fluggesellschaft Olympic Airlines gewährten Beihilfen nachzukommen

Tenor§

Tenor§

1 Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2 bis 4 der Entscheidung der Kommission vom 14. September 2005 betreffend die von Griechenland zugunsten von Olympic Airways und von Olympic Airlines gewährten staatlichen Beihilfen verstoßen, dass sie innerhalb der gesetzten Fristen nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um die durch diese Entscheidung für rechtswidrig und für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärten Beihilfen zu beseitigen und um diese Beihilfen von den Empfängern zurückzufordern.

2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.