Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
4.GemGebRefGBbg§ 18 Verwaltungseinheit Amt Trebbin
(1) Die Gemeinden Lüdersdorf, Schönhagen und Thyrow
werden in die Stadt Trebbin eingegliedert.
(2) Das Amt Trebbin wird aufgelöst. Die Stadt Trebbin ist
amtsfrei.