Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gemeindegliederungsgesetz
5.GemGlG§ 2 Rechtsnachfolge
(1) Die Stadt Drebkau ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Kausche.
(2) Eine Vermögensauseinandersetzung findet nicht statt.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gemeindegliederungsgesetz
5.GemGlG(1) Die Stadt Drebkau ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Kausche.
(2) Eine Vermögensauseinandersetzung findet nicht statt.