Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Arbeitsschutzaufsicht
APOghDASA§ 22 Ausbildungsakte
Neben der Personalakte ist für die Auszubildenden eine gesonderte Ausbildungsakte in der Ausbildungsstelle zu führen. Zu der Ausbildungsakte gehören ein Ausbildungsplan, die Ausbildungsnachweise, Bewertungen, Befähigungsberichte und die abschließende Beurteilung.