Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Arbeitsschutzaufsicht

APOghDASA

§ 22 Ausbildungsakte

Neben der Personalakte ist für die Auszubildenden eine gesonderte Ausbildungsakte in der Ausbildungsstelle zu führen. Zu der Ausbildungsakte gehören ein Ausbildungsplan, die Ausbildungsnachweise, Bewertungen, Befähigungsberichte und die abschließende Beurteilung.

§ 21 § 23