Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Arbeitsschutzaufsicht
APOghDASA§ 5 Einstellungsverfahren
(1) Bewerbungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit zu richten.
(2) Einer Bewerbung sind beizufügen:
ein tabellarischer Lebenslauf,
Kopien der Schulabschlusszeugnisse und der Zeugnisse über Studien- sowie Berufsabschlüsse,
Nachweise über berufspraktische Tätigkeiten,
eine Erklärung, ob die Bewerberin oder der Bewerber gerichtlich vorbestraft ist oder ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist und
gegebenenfalls eine Ablichtung des Bescheides, mit dem die Gleichwertigkeit eines Bildungsabschlusses festgestellt wurde.
(3) Personen, die zur Einstellung vorgesehen sind, haben zusätzlich
eine Kopie ihrer Geburts- oder Abstammungsurkunde,
ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als drei Monate,
eine Erklärung über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und
einen Nachweis über ihre Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder über ihre Staatsangehörigkeit zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vorzulegen.
Vor der Einstellung ist die Bewerberin oder der Bewerber aufzufordern, bei der zuständigen Meldebehörde die Erteilung des „Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde“ zu beantragen.