Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Dienst
APOmD§ 21 Prüfungsamt
Für die Organisation und Durchführung der Zwischenprüfung sowie der Abschlussprüfung ist das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen (Prüfungsamt) zuständig.