Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Dienst
APOmD§ 23 Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Brandenburg festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus den folgenden Teilen:
der Zwischenprüfung,
den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung,
den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie
der Abschlussprüfung.