Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes des Landes Brandenburg
APOmgDEich§ 3 Bewerbung
(1) Bewerbungen sind
an das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg zu richten.
(2) Der Bewerbung sind beizufügen:
ein Lebenslauf,
die Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein,
das Abschluß- oder Abgangszeugnis der in § 2 Abs. 2 und 3 genannten Ausbildungseinrichtungen,
die Zeugnisse über die beruflichen Tätigkeiten und
eine Erklärung des Bewerbers, daß er den Führerschein besitzt und bereit ist, ein Kraftfahrzeug im Rahmen der dienstlichen Aufgaben zu führen.