Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes des Landes Brandenburg

APOmgDEich

§ 3 Bewerbung

(1) Bewerbungen sind

an das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg zu richten.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:

ein Lebenslauf,

die Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein,

das Abschluß- oder Abgangszeugnis der in § 2 Abs. 2 und 3 genannten Ausbildungseinrichtungen,

die Zeugnisse über die beruflichen Tätigkeiten und

eine Erklärung des Bewerbers, daß er den Führerschein besitzt und bereit ist, ein Kraftfahrzeug im Rahmen der dienstlichen Aufgaben zu führen.

§ 2 § 4