Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes des Landes Brandenburg
APOmgDEichAnlage 3 zu § 11
______________
(Dienststelle)
Befähigungsbericht
(Vor- u. Familienname) (Amtsbezeichnung)
Ausbildungszeit vom______________________ bis _________________________
Fehlen infolge von Krankheit__________________ Tage
Fehlen infolge von Urlaub__________________ Tage
Fehlen infolge von
unentschuldigtem Fernbleiben__________________ Tage
[] Schwerbehindert__________________ v.H. Erwerbsminderung
Wertung *
1
Wertigkeit
2
Einzelergebnis
3
1.
Geistige Eigenschaften
1.1
Auffassungsgabe
Fähigkeit, Sachverhalte und Zusammenhänge systematisch zu erfassen, zu analysieren und zu verarbeiten
____ Pkt.
x 1 =
______ Pkt.
1.2
Urteilsvermögen
Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme folgerichtig zu untersuchen und zutreffend zu beurteilen
____ Pkt.
x 1 =
_______ Pkt.
1.3
Lernfähigkeit
____ Pkt.
x 1 =
________ Pkt.
1.4
Organisatorische Befähigung
Fähigkeit, die verfügbaren Hilfsmittel zur Erfüllung der
gestellten Aufgaben systematisch sinnvoll einzusetzen, rationell zu arbeiten und Arbeitstechniken anzuwenden
____ Pkt.
x 1 =
________ Pkt.
1.5
Verantwortungs-/Pflichtbewußtsein, Lernbereitschaft
____ Pkt.
x 1 =
________ Pkt.
1.6
Sprachliche Ausdrucksfähigkeit
mündlich
Fähigkeit, Gedanken und Sachverhalte mündlich darzulegen
schriftlich
Fähigkeit, Gedanken und Sachverhalte schriftlich darzustellen
____ Pkt.
____ Pkt.
x 1/2 =
x 1/2 =
________ Pkt.
________ Pkt.
2.
Leistungsvermögen
Physisches und psychisches Vermögen, den Arbeitsanfall zu bewältigen und Schwierigkeiten zu überwinden (Energie, Ausdauer, Belastbarkeit)
____ Pkt.
x 1 =
________ Pkt.
3.
Soziales Verhalten
3.1
Verhältnis zu Vorgesetzten und Mitarbeitern
____ Pkt.
x 1/2 =
________ Pkt.
3.2
Umgangsform und Auftreten gegenüber dem Bürger
____ Pkt.
x 1/2 =
________ Pkt.
4.
Fachkenntnisse und Leistungen
4.1
Fachliche Kenntnisse
____ Pkt.
x 2 =
________ Pkt.
4.2
Arbeitssorgfalt
____ Pkt.
x 2 =
________ Pkt.
4.3
Arbeitsleistung einschl. Verwertbarkeit
____ Pkt.
x 3 =
________ Pkt.
Summe:
________ Pkt.
Durchschnittspunktzahl
=
________ Pkt.
Gesamtnote:
Die Durchschnittspunktzahl ergibt sich aus der Summe der vorstehenden Einzelergebnisse (3) geteilt durch die Summe der Wertigkeitszahlen (2).
(Ort, Datum)(Unterschrift, Amtsbezeichnung)
[] Von vorstehendem Befähigungsbericht habe ich Kenntnis genommen.
[] Der Befähigungsbericht wurde auf Wunsch besprochen.
______________________________________________
(Ort, Datum)(Unterschrift)
*) Für die Wertung sind die Punktzahlen nach § 9 anzuwenden