Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes des Landes Brandenburg

APOmgDEich

Anlage 3 zu § 11

______________

(Dienststelle)

Befähigungsbericht

(Vor- u. Familienname) (Amtsbezeichnung)

Ausbildungszeit vom______________________ bis _________________________

Fehlen infolge von Krankheit__________________ Tage

Fehlen infolge von Urlaub__________________ Tage

Fehlen infolge von

unentschuldigtem Fernbleiben__________________ Tage

[] Schwerbehindert__________________ v.H. Erwerbsminderung

Wertung *

1

Wertigkeit

2

Einzelergebnis

3

1.

Geistige Eigenschaften

1.1

Auffassungsgabe

Fähigkeit, Sachverhalte und Zusammenhänge systematisch zu erfassen, zu analysieren und zu verarbeiten

____ Pkt.

x 1 =

______ Pkt.

1.2

Urteilsvermögen

Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme folgerichtig zu untersuchen und zutreffend zu beurteilen

____ Pkt.

x 1 =

_______ Pkt.

1.3

Lernfähigkeit

____ Pkt.

x 1 =

________ Pkt.

1.4

Organisatorische Befähigung

Fähigkeit, die verfügbaren Hilfsmittel zur Erfüllung der

gestellten Aufgaben systematisch sinnvoll einzusetzen, rationell zu arbeiten und Arbeitstechniken anzuwenden

____ Pkt.

x 1 =

________ Pkt.

1.5

Verantwortungs-/Pflichtbewußtsein, Lernbereitschaft

____ Pkt.

x 1 =

________ Pkt.

1.6

Sprachliche Ausdrucksfähigkeit

mündlich

Fähigkeit, Gedanken und Sachverhalte mündlich darzulegen

schriftlich

Fähigkeit, Gedanken und Sachverhalte schriftlich darzustellen

____ Pkt.

____ Pkt.

x 1/2 =

x 1/2 =

________ Pkt.

________ Pkt.

2.

Leistungsvermögen

Physisches und psychisches Vermögen, den Arbeitsanfall zu bewältigen und Schwierigkeiten zu überwinden (Energie, Ausdauer, Belastbarkeit)

____ Pkt.

x 1 =

________ Pkt.

3.

Soziales Verhalten

3.1

Verhältnis zu Vorgesetzten und Mitarbeitern

____ Pkt.

x 1/2 =

________ Pkt.

3.2

Umgangsform und Auftreten gegenüber dem Bürger

____ Pkt.

x 1/2 =

________ Pkt.

4.

Fachkenntnisse und Leistungen

4.1

Fachliche Kenntnisse

____ Pkt.

x 2 =

________ Pkt.

4.2

Arbeitssorgfalt

____ Pkt.

x 2 =

________ Pkt.

4.3

Arbeitsleistung einschl. Verwertbarkeit

____ Pkt.

x 3 =

________ Pkt.

Summe:

________ Pkt.

Durchschnittspunktzahl

=

________ Pkt.

Gesamtnote:

Die Durchschnittspunktzahl ergibt sich aus der Summe der vorstehenden Einzelergebnisse (3) geteilt durch die Summe der Wertigkeitszahlen (2).

(Ort, Datum)(Unterschrift, Amtsbezeichnung)

[] Von vorstehendem Befähigungsbericht habe ich Kenntnis genommen.

[] Der Befähigungsbericht wurde auf Wunsch besprochen.

______________________________________________

(Ort, Datum)(Unterschrift)

*) Für die Wertung sind die Punktzahlen nach § 9 anzuwenden

§ 18