Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Forstdienst
APVghFD§ 15 Gliederung und Ablauf
(1) Die Laufbahnprüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung, der Waldprüfung und der mündlichen Prüfung.
(2) In der Laufbahnprüfung sind folgende Fachgebiete zu prüfen:
Inventurverfahren, Forsteinrichtung, Waldbiotopkartierung und Standortskunde;
Waldbau und Jagd;
Vermarktung von Holz und sonstigen Produkten und Ökosystemleistungen;
Waldarbeit, Forsttechnik und Walderschließung;
Waldschutz, Waldökologie, Natur-, Arten- und Biotopschutz;
Betriebswirtschaft, Haushaltsrecht und Organisation;
Forstbehörde, forstliche Gemeinwohlleistungen und Forstpolitik;
Arbeits-, Verwaltungs- und Forstrecht.
(3) Die Festlegung der Fachgebiete für die schriftliche und mündliche Prüfung erfolgt durch den Prüfungsausschuss und wird den zu Prüfenden sechs Wochen vor Beginn der Prüfung mitgeteilt.