Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung
ASZV§ 2
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten
die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des allgemeinen Arbeitsschutzes vom 4. Juli 1997 ( GVBl. II S. 622), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. September 1999 (GVBl. II S. 534),
die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes vom 25. September 1999 (GVBl. II S. 539), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 30. Mai 2003 (GVBl. II S. 346, 364), und
die Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Sprecherausschussgesetz vom 27. Oktober 2002 (GVBl. II S. 617)
außer Kraft.
Potsdam, den 24. Juni 2005
Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Dagmar Ziegler
Der Minister für Infrastruktur und Raumordnung
Frank Szymanski
Der Minister des Innern
Jörg Schönbohm
Der Minister für Wirtschaft
Ulrich Junghanns
Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes
I. Überblick der Rechtsgrundlagen zum nachfolgenden Verzeichnis
Lfd. Nr.
Rechtsvorschrift
1
Arbeitsschutzgesetz und darauf beruhende Verordnungen
1.1
Arbeitsschutzgesetz
1.2
Arbeitsstättenverordnung
1.3
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
1.4
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
1.5
Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
1.6
Baustellenverordnung
1.7
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
1.8
Betriebssicherheitsverordnung
2
Unfallversicherungsrecht
2.1
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
2.2
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
3
Druckluftverordnung
4
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
5
Arbeitszeitrecht
5.1
Arbeitszeitgesetz
5.2
Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
5.3
Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
5.4
Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung
6
Fahrpersonalrecht
6.1
Fahrpersonalgesetz
6.2
Fahrpersonalverordnung
6.3
Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung
6.4
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
7
Ladenöffnungsrecht
7.1
Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
8
Jugendarbeitsschutzrecht
8.1
Jugendarbeitsschutzgesetz
8.2
Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
8.3
Kinderarbeitsschutzverordnung
9
Mutterschutzrecht
9.1
Mutterschutzgesetz
10
Heimarbeitsrecht
10.1
Heimarbeitsgesetz
10.2
Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes
11
Berufskrankheiten-Verordnung
12
Betriebsverfassungsgesetz
13
Sprecherausschussgesetz
14
Gesetz über Europäische Betriebsräte
15
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft
16
Pflegezeit- und Elternzeitrecht
16.1
Pflegezeitgesetz
16.2
Familienpflegezeitgesetz
16.3
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
17
Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
18
GAP-Konditionalitäten-Gesetz und GAP-Konditionalitäten-Verordnung
II. Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis
1.
Im Verzeichnis verwendete Abkürzungen
MASGZ
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
LAVG
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
MWEKE
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
LBGR
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
KrOrdB
Kreisordnungsbehörden
OrdB
Örtliche Ordnungsbehörden
GesA
Gesundheitsämter
PP
Polizeipräsidium
BAuA
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
ZLS
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
2.
Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses mehrere Behörden erwähnt werden und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen worden ist, handelt es sich bei der Verwendung
eines Schrägstriches um eine alternative Zuständigkeit
eines Kommas zwischen zwei Abkürzungen um eine Doppelzuständigkeit.
3.
Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses neben anderen Behörden das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe genannt ist, ist dessen ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Anlagen bzw. Betriebe gegeben, die der Bergaufsicht unterliegen.
III. Verzeichnis der Zuständigkeiten
Lfd. Nr.
Vorschrift
Verwaltungsaufgabe
Zuständige Behörde
1
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und darauf beruhende Verordnungen
1.1
Arbeitsschutzgesetz
1.1.1
Anordnung der Verfügbarkeit von Unterlagen bei Gefährdungssituationen
LAVG
1.1.2
Ansprechpartner für die Beschäftigten
LAVG
1.1.3
Überwachung der Einhaltung des Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie Beratung der Arbeitgeber
LAVG
1.1.4
Zusammenwirken mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, Sicherstellung eines Erfahrungsaustausches
MASGZ , LAVG
1.1.5
Vereinbarung von Maßnahmen zur Umsetzung von
Arbeitsprogrammen mit der gemeinsamen landes-
bezogenen Stelle der Unfallversicherungsträger nach § 20 Absatz 2 SGB VII, Evaluation der Zielerreichung
MASGZ
1.1.6
Übermittlung der Informationen an den Unfallversicherungsträger
LAVG
1.1.7
Vereinbarungen mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern
MASGZ
1.1.8
Verlangen von Auskünften und Unterlagen vom Arbeitgeber
LAVG
1.1.9
Anordnung von Maßnahmen im Einzelfall
LAVG
1.1.10
Entgegennahme der Mitteilungen der Arbeitgeber
MASGZ, LAVG
1.1.11
Unterrichtung anderer zuständiger Behörden
LAVG
1.1.12
Veröffentlichung eines Jahresberichtes
MASGZ
1.1.13
Mitteilungen von Angaben für den Unfallverhütungsbericht
MASGZ
1.1.14
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
LAVG
1.2
Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV)
Alle behördlichen Aufgaben
LAVG/LBGR für Bildschirmarbeitsplätze einschließlich Telearbeitsplätze in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen
1.3
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Alle behördlichen Aufgaben
LAVG/LBGR
1.4
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
Alle behördlichen Aufgaben
LAVG/LBGR
1.5
Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)
Alle behördlichen Aufgaben
LAVG/LBGR
1.6
Baustellenverordnung (BaustellV)
Alle behördlichen Aufgaben
LAVG
1.7
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
(ArbMedVV)
Alle behördlichen Aufgaben
LAVG
1.8
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Alle behördlichen Aufgaben
LAVG/LBGR
2
Unfallversicherungsrecht
2.1
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
2.1.1
Entgegennahme von Mitteilungen über das Vorliegen einer berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdung oder einer Berufskrankheit durch die Krankenkassen
LAVG
2.1.2
Zusammenarbeit mit Krankenkassen zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
LAVG
2.2
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
2.2.1
Zusammenarbeit mit Rentenversicherungsträgern zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
LAVG
2.3
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
2.3.1
Entgegennahme der Unterrichtung über den Ausgang von Berufskrankheitenverfahren
LAVG/LBGR
2.3.2
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zur Feststellung näher bezeichneter Krankheiten und zur Untersuchung von Versicherten
LAVG/LBGR
2.3.3
Benehmen zur Entscheidung im Genehmigungsverfahren über die Inkraftsetzung von neuen Unfallverhütungsvorschriften
MASGZ/MWEKE
2.3.4
Entscheidung über die Genehmigung zur Inkraftsetzung von neuen Unfallverhütungsvorschriften, die von einem Unfallversicherungsträger erlassen werden, welcher der Aufsicht des Landes untersteht
MASGZ
2.3.5
Genehmigung der Prüfungsordnung für landesunmittelbare Unfallversicherungsträger
MASGZ
2.3.6
Zusammenwirken und Erfahrungsaustausch mit Unfallversicherungsträgern bei der Überwachung der Unternehmen
MASGZ, LAVG/MWEKE, LBGR
2.3.7
Entgegennahme von Informationen, Planung und Abstimmung von Überwachungstätigkeit
MASGZ/MWEKE
2.3.8
Beteiligung bei der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten
LAVG/LBGR
2.3.9
Weiterleitung der Arbeitsschutzberichte der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger
MASGZ
2.3.10
§ 193 Absatz 7 Satz 1 und 2
Entgegennahme von Unfallanzeigen der Unternehmen
LAVG/LBGR
2.2.11
§ 193 Absatz 7 Satz 3 und 4
Entgegennahme und Weiterleitung von Berufskrankheitenanzeigen
LAVG/LBGR
2.3.12
Entgegennahme von Anzeigen von Berufskrankheiten von Ärzten und Zahnärzten
LAVG/LBGR
2.3.13
Entgegennahme von Daten zu Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen sowie Betriebs- und Expositionsdaten zur Gefährdungsanalyse von Unfallversicherungsträgern
LAVG/LBGR
2.3.14
Zusammenarbeit mit Unfallversicherungsträgern zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
LAVG
3
Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung)
3.1
§ 3 Absatz 1 und 3
Entgegennahme von Anzeigen
LAVG/LBGR
3.2
Forderung des Nachweises für die Erfüllung von Anforderungen
LAVG/LBGR
3.3
Anordnung weitergehender Anforderungen
LAVG/LBGR
3.4
Zulassung von Ausnahmen
LAVG/LBGR
3.5
Anerkennung von Sachverständigen
LAVG
3.6
Anordnung außerordentlicher Prüfungen
LAVG/LBGR
3.7
Entscheidung, ob Untersuchungsergebnis zutreffend
LAVG/LBGR
3.8
Zulassung von Ausnahmen von der Verpflichtung, dass an der Arbeitsstelle ständig ein Arzt zur Verfügung steht
LAVG/LBGR
3.9
Ermächtigung von Ärzten
LAVG
3.10
Zulassung, dass ein Raum zugleich als Erholungs- und Umkleideraum verwendet wird
LAVG/LBGR
3.11
Anerkennung von Sachverständigen
LAVG
3.12
Erteilung des Befähigungsscheines
LAVG/LBGR
3.13
§§ 22, 22a, 23
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
LAVG/LBGR
3.14
Anhang 2 Absatz 2
Erteilung von Ausnahmen von der Verpflichtung der Ausschleusung mit Sauerstoff
LAVG/LBGR
4
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
4.1
Gesamter Gesetzestext
Alle behördlichen Aufgaben
LAVG/LBGR
5
Arbeitszeitrecht
5.1
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
5.1.1
Zulassung von Ausnahmen im öffentlichen Interesse
MASGZ/LBGR
5.1.2
„§ 7 Absatz 5, § 13 Absatz 3 bis 5, § 15 Absatz 1, § 17 Absatz 1, 2, 4 und 5
Aufgaben der Aufsichtsbehörde , soweit keine andere Zuständigkeit benannt ist
LAVG/LBGR
5.1.3
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
LAVG/LBGR
5.2
Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
5.2.1
Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über Sonntagsbeschäftigung
LAVG
5.3
Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
5.3.1
Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über Sonntagsbeschäftigung
LAVG
5.4
Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung (BinSchArbZV)
5.4.1
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
LAVG
6
Fahrpersonalrecht
6.1
Fahrpersonalgesetz (FPersG)
6.1.1
§ 4 Absatz 1, 1a und 5
Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt ist
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen LAVG/LBGR
6.1.2
Einholen von Auskünften, Aushändigen oder Einsenden der Unterlagen
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen LAVG/LBGR
6.1.3
Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmerkarten
KrOrdB
6.1.4
§§ 4b und 4c
Abruf von Daten
KrOrdB, Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei, daneben das PP/ im Übrigen: LAVG
6.1.5
§§ 5 und 7
Untersagung der Fortsetzung der Fahrt, Sicherstellung einer gefälschten Fahrerkarte und einer verwendeten Fahrerkarte, welche auf Grundlage falscher Erklärungen oder gefälschter Dokumente erwirkt wurden
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen: LAVG/LBGR
6.1.6
§§ 8 und 8a
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Für Verfahren gegen Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, Schaffnerinnen und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für die Ahndung, daneben im Rahmen der Verkehrsüberwachung das PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen/ im Übrigen: LAVG/LBGR
6.2
Fahrpersonalverordnung (FPersV)
6.2.1
Bewilligung von Abweichungen
LAVG
6.2.2
Rücknahme von Speicherkarten
KrOrdB
6.2.3
§ 20 Absatz 1 und 4
Verlangen des Nachweises über berücksichtigungsfreie Tage, der Unternehmerbescheinigungen
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen: LAVG
6.2.4
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Für Verfahren gegen Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, Schaffnerinnen und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für Ahndung, daneben das PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen/ im Übrigen: LAVG
6.3
Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung (EFPV)
6.3.1
§§ 8 und 9
Alle behördlichen Aufgaben
LAVG
6.4
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von Selbständigen Kraftfahrern (KrFArbZG)
6.4.1
§§ 7 und 8
Alle behördlichen Aufgaben
LAVG
7
Ladenöffnungsrecht
7.1
Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG)
7.1.1
Bewilligung von Ausnahmen im Einzelfall
KrOrdB
7.1.2
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Soweit es sich um die Aufsicht über die Anwendung der §§ 3 bis 8 des Ladenöffnungsgesetzes handelt: OrdB/ im Übrigen: LAVG
8
Jugendarbeitsschutzrecht
8.1
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
8.1.1
§ 51 Absatz 1 und 2
Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt ist
LAVG/LBGR
8.1.2
Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz
MASGZ
8.1.3
§ 58 Absatz 1 bis 3 und § 59 Absatz 1 und 2
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
LAVG/LBGR
8.2
Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
8.2.1
Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen
GesA
8.2.2
Entgegennahme der abzugeltenden Untersuchungsberechtigungsscheine und Veranlassung der Vergütung
LAVG
8.3
Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)
8.3.1
Feststellung der Zulässigkeit der Beschäftigung
LAVG
9
Mutterschutzrecht
9.1
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
9.1.1
Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung in besonderen Fällen
LAVG/LBGR
9.1.2
Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt ist
LAVG/LBGR
9.1.3
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
LAVG/LBGR
10
Heimarbeitsrecht
10.1
Heimarbeitsgesetz (HAG)
10.1.1
Aufsicht über die Durchführung dieses Gesetzes, soweit nicht der obersten Arbeitsschutzbehörde vorbehalten
LAVG
10.1.2
§§ 4 und 5
Errichtung von Heimarbeitsausschüssen
MASGZ
10.1.3
Erlass von Verfügungen zur Durchführung des öffentlichen Gesundheitsschutzes
OrdB im Benehmen mit LAVG
10.1.4
Errichtung von Entgeltausschüssen für fremde Hilfskräfte
MASGZ
10.2
Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes (HAGDV 1)
10.2.1
Beisitzer berufen
MASGZ
11
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
11.1
Gesamter Verordnungstext
Alle behördlichen Aufgaben
LAVG
12
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
12.1
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
LAVG
13
Sprecherausschussgesetz (SprAuG)
13.1
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
LAVG
14
Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG)
14.1
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
LAVG
15
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SEBG)
15.1
Bußgeldvorschriften
LAVG
16
Pflegezeit- und Elternzeitrecht
16.1
Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
16.1.1
Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung
LAVG
16.2
Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
16.2.1
§ 2 Absatz 3 zur entsprechenden Anwendung von § 5 Absatz 2 PflegeZG
Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung
LAVG
16.3
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
16.3.1
Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung
LAVG
17
Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
17.1
Entgegennahme von Benachrichtigungen der zugelassenen Überwachungsstelle
LAVG/LBGR
17.2
Einrichten einer Datei führenden Stelle (Anlagenkataster)
LAVG/LBGR
17.3
Zugriff und Verwendung der gespeicherten Daten im
Anlagenkataster
MASGZ
17.4
Zulassen von Ausnahmen für Prüfstellen von Unternehmen
LAVG/LBGR
17.5
Entgegennahme von Mitteilungen über Änderungen durch die zugelassene Überwachungsstelle
ZLS
17.6
zur Verfügung stellen von kompetenten Mitarbeitern
ZLS
17.7
Zulassung von Prüfstellen, Anzeige von Änderungen an BAuA
ZLS
17.8
Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen
ZLS
17.9
Befugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen
ZLS
17.10
Befugnisse gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger
Anlagen
ZLS
17.11
Übermittlungspflichten gegenüber Aufsichtsbehörde
ZLS
17.12
Zuständigkeit für die Aufsicht
LAVG/LBGR
17.13
Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungs-
bedürftiger Anlagen
LAVG/LBGR
17.14
Verlangen erforderlicher Auskünfte von zugelassenen Überwachungsstellen
MASGZ/MWEKE
LAVG/LBGR
17.15
Informieren der Zulassungsbehörde über nicht rechts-
konformes Verhalten einer zugelassenen Überwachungsstelle
MASGZ/MWEKE
17.16
Informieren der Zulassungsbehörde über nicht ordnungs-
gemäßes Durchführen von Aufgaben einer zugelassenen Überwachungsstelle
MASGZ/MWEKE
17.17
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
LAVG/LBGR
18
GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG),
GAP-Konditionalitäten-Verordnungg (GAPKondV)
18.1
§ 13 GAPKondG in Verbindung mit § 30 GAPKondV und Anlage 7 zu § 22 GAPKondV
Mitteilung von Verstößen an die Zahlstelle
LAVG