Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung

ASZV

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten

die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des allgemeinen Arbeitsschutzes vom 4. Juli 1997 ( GVBl. II S. 622), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. September 1999 (GVBl. II S. 534),

die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes vom 25. September 1999 (GVBl. II S. 539), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 30. Mai 2003 (GVBl. II S. 346, 364), und

die Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Sprecherausschussgesetz vom 27. Oktober 2002 (GVBl. II S. 617)

außer Kraft.

Potsdam, den 24. Juni 2005

Die Landesregierung des Landes Brandenburg

Der Ministerpräsident

Matthias Platzeck

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Dagmar Ziegler

Der Minister für Infrastruktur und Raumordnung

Frank Szymanski

Der Minister des Innern

Jörg Schönbohm

Der Minister für Wirtschaft

Ulrich Junghanns

Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes

I. Überblick der Rechtsgrundlagen zum nachfolgenden Verzeichnis

Lfd. Nr.

Rechtsvorschrift

1

Arbeitsschutzgesetz und darauf beruhende Verordnungen

1.1

Arbeitsschutzgesetz

1.2

Arbeitsstättenverordnung

1.3

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

1.4

Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

1.5

Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

1.6

Baustellenverordnung

1.7

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

1.8

Betriebssicherheitsverordnung

2

Unfallversicherungsrecht

2.1

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

2.2

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch

3

Druckluftverordnung

4

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

5

Arbeitszeitrecht

5.1

Arbeitszeitgesetz

5.2

Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie

5.3

Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie

5.4

Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung

6

Fahrpersonalrecht

6.1

Fahrpersonalgesetz

6.2

Fahrpersonalverordnung

6.3

Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung

6.4

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

7

Ladenöffnungsrecht

7.1

Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz

8

Jugendarbeitsschutzrecht

8.1

Jugendarbeitsschutzgesetz

8.2

Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung

8.3

Kinderarbeitsschutzverordnung

9

Mutterschutzrecht

9.1

Mutterschutzgesetz

10

Heimarbeitsrecht

10.1

Heimarbeitsgesetz

10.2

Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes

11

Berufskrankheiten-Verordnung

12

Betriebsverfassungsgesetz

13

Sprecherausschussgesetz

14

Gesetz über Europäische Betriebsräte

15

Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft

16

Pflegezeit- und Elternzeitrecht

16.1

Pflegezeitgesetz

16.2

Familienpflegezeitgesetz

16.3

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

17

Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen

18

GAP-Konditionalitäten-Gesetz und GAP-Konditionalitäten-Verordnung

II. Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis

1.

Im Verzeichnis verwendete Abkürzungen

MASGZ

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

LAVG

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

MWEKE

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa

LBGR

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

KrOrdB

Kreisordnungsbehörden

OrdB

Örtliche Ordnungsbehörden

GesA

Gesundheitsämter

PP

Polizeipräsidium

BAuA

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

ZLS

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

2.

Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses mehrere Behörden erwähnt werden und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen worden ist, handelt es sich bei der Verwendung

eines Schrägstriches um eine alternative Zuständigkeit

eines Kommas zwischen zwei Abkürzungen um eine Doppelzuständigkeit.

3.

Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses neben anderen Behörden das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe genannt ist, ist dessen ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Anlagen bzw. Betriebe gegeben, die der Bergaufsicht unterliegen.

III. Verzeichnis der Zuständigkeiten

Lfd. Nr.

Vorschrift

Verwaltungsaufgabe

Zuständige Behörde

1

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und darauf beruhende Verordnungen

1.1

Arbeitsschutzgesetz

1.1.1

§ 6 Absatz 1

Anordnung der Verfügbarkeit von Unterlagen bei Gefährdungssituationen

LAVG

1.1.2

§ 17 Absatz 2

Ansprechpartner für die Beschäftigten

LAVG

1.1.3

§ 21 Absatz 1

Überwachung der Einhaltung des Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie Beratung der Arbeitgeber

LAVG

1.1.4

§ 21 Absatz 3 Satz 1

Zusammenwirken mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, Sicherstellung eines Erfahrungsaustausches

MASGZ , LAVG

1.1.5

§ 21 Absatz 3 Satz 3

Vereinbarung von Maßnahmen zur Umsetzung von

Arbeitsprogrammen mit der gemeinsamen landes-

bezogenen Stelle der Unfallversicherungsträger nach § 20 Absatz 2 SGB VII, Evaluation der Zielerreichung

MASGZ

1.1.6

§ 21 Absatz 3a

Übermittlung der Informationen an den Unfallversicherungsträger

LAVG

1.1.7

§ 21 Absatz 4

Vereinbarungen mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern

MASGZ

1.1.8

§ 22 Absatz 1

Verlangen von Auskünften und Unterlagen vom Arbeitgeber

LAVG

1.1.9

§ 22 Absatz 3

Anordnung von Maßnahmen im Einzelfall

LAVG

1.1.10

§ 23 Absatz 1

Entgegennahme der Mitteilungen der Arbeitgeber

MASGZ, LAVG

1.1.11

§ 23 Absatz 3

Unterrichtung anderer zuständiger Behörden

LAVG

1.1.12

§ 23 Absatz 4

Veröffentlichung eines Jahresberichtes

MASGZ

1.1.13

§ 24

Mitteilungen von Angaben für den Unfallverhütungsbericht

MASGZ

1.1.14

§ 25

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LAVG

1.2

Arbeitsstättenverordnung

(ArbStättV)

Alle behördlichen Aufgaben

LAVG/LBGR für Bildschirmarbeitsplätze einschließlich Telearbeitsplätze in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen

1.3

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

Alle behördlichen Aufgaben

LAVG/LBGR

1.4

Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)

Alle behördlichen Aufgaben

LAVG/LBGR

1.5

Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)

Alle behördlichen Aufgaben

LAVG/LBGR

1.6

Baustellenverordnung (BaustellV)

Alle behördlichen Aufgaben

LAVG

1.7

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

(ArbMedVV)

Alle behördlichen Aufgaben

LAVG

1.8

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Alle behördlichen Aufgaben

LAVG/LBGR

2

Unfallversicherungsrecht

2.1

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

2.1.1

§ 20c Absatz 1 Satz 3

Entgegennahme von Mitteilungen über das Vorliegen einer berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdung oder einer Berufskrankheit durch die Krankenkassen

LAVG

2.1.2

§ 396

Zusammenarbeit mit Krankenkassen zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LAVG

2.2

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

2.2.1

§ 321

Zusammenarbeit mit Rentenversicherungsträgern zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LAVG

2.3

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

2.3.1

§ 9 Absatz 7

Entgegennahme der Unterrichtung über den Ausgang von Berufskrankheitenverfahren

LAVG/LBGR

2.3.2

§ 9 Absatz 9

Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zur Feststellung näher bezeichneter Krankheiten und zur Untersuchung von Versicherten

LAVG/LBGR

2.3.3

§ 15 Absatz 4 Satz 2

Benehmen zur Entscheidung im Genehmigungsverfahren über die Inkraftsetzung von neuen Unfallverhütungsvorschriften

MASGZ/MWEKE

2.3.4

§ 15 Absatz 4 Satz 3

Entscheidung über die Genehmigung zur Inkraftsetzung von neuen Unfallverhütungsvorschriften, die von einem Unfallversicherungsträger erlassen werden, welcher der Aufsicht des Landes untersteht

MASGZ

2.3.5

§ 18 Absatz 2

Genehmigung der Prüfungsordnung für landesunmittelbare Unfallversicherungsträger

MASGZ

2.3.6

§ 20 Absatz 1

Zusammenwirken und Erfahrungsaustausch mit Unfallversicherungsträgern bei der Überwachung der Unternehmen

MASGZ, LAVG/MWEKE, LBGR

2.3.7

§ 20 Absatz 2

Entgegennahme von Informationen, Planung und Abstimmung von Überwachungstätigkeit

MASGZ/MWEKE

2.3.8

§ 23 Absatz 4

Beteiligung bei der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten

LAVG/LBGR

2.3.9

§ 25 Absatz 2

Weiterleitung der Arbeitsschutzberichte der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger

MASGZ

2.3.10

§ 193 Absatz 7 Satz 1 und 2

Entgegennahme von Unfallanzeigen der Unternehmen

LAVG/LBGR

2.2.11

§ 193 Absatz 7 Satz 3 und 4

Entgegennahme und Weiterleitung von Berufskrankheitenanzeigen

LAVG/LBGR

2.3.12

§ 202

Entgegennahme von Anzeigen von Berufskrankheiten von Ärzten und Zahnärzten

LAVG/LBGR

2.3.13

§ 207 Absatz 2

Entgegennahme von Daten zu Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen sowie Betriebs- und Expositionsdaten zur Gefährdungsanalyse von Unfallversicherungsträgern

LAVG/LBGR

2.3.14

§ 211

Zusammenarbeit mit Unfallversicherungsträgern zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LAVG

3

Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung)

3.1

§ 3 Absatz 1 und 3

Entgegennahme von Anzeigen

LAVG/LBGR

3.2

§ 4 Absatz 3 Satz 2

Forderung des Nachweises für die Erfüllung von Anforderungen

LAVG/LBGR

3.3

§ 5

Anordnung weitergehender Anforderungen

LAVG/LBGR

3.4

§ 6

Zulassung von Ausnahmen

LAVG/LBGR

3.5

§ 7 Absatz 1

Anerkennung von Sachverständigen

LAVG

3.6

§ 7 Absatz 4

Anordnung außerordentlicher Prüfungen

LAVG/LBGR

3.7

§ 11 Absatz 2

Entscheidung, ob Untersuchungsergebnis zutreffend

LAVG/LBGR

3.8

§ 12 Absatz 1

Zulassung von Ausnahmen von der Verpflichtung, dass an der Arbeitsstelle ständig ein Arzt zur Verfügung steht

LAVG/LBGR

3.9

§ 13

Ermächtigung von Ärzten

LAVG

3.10

§ 17 Absatz 1

Zulassung, dass ein Raum zugleich als Erholungs- und Umkleideraum verwendet wird

LAVG/LBGR

3.11

§ 17 Absatz 3

Anerkennung von Sachverständigen

LAVG

3.12

§ 18 Absatz 2

Erteilung des Befähigungsscheines

LAVG/LBGR

3.13

§§ 22, 22a, 23

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LAVG/LBGR

3.14

Anhang 2 Absatz 2

Erteilung von Ausnahmen von der Verpflichtung der Ausschleusung mit Sauerstoff

LAVG/LBGR

4

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)

4.1

Gesamter Gesetzestext

Alle behördlichen Aufgaben

LAVG/LBGR

5

Arbeitszeitrecht

5.1

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

5.1.1

§ 15 Absatz 2

Zulassung von Ausnahmen im öffentlichen Interesse

MASGZ/LBGR

5.1.2

§ 7 Absatz 5, § 13 Absatz 3 bis 5, § 15 Absatz 1, § 17 Absatz 1, 2, 4 und 5

Aufgaben der Aufsichtsbehörde , soweit keine andere Zuständigkeit benannt ist

LAVG/LBGR

5.1.3

§ 22

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LAVG/LBGR

5.2

Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie

5.2.1

§ 8 Absatz 2 Satz 1

Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über Sonntagsbeschäftigung

LAVG

5.3

Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie

5.3.1

§ 7 Absatz 2 Satz 1

Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über Sonntagsbeschäftigung

LAVG

5.4

Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung (BinSchArbZV)

5.4.1

§ 14

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LAVG

6

Fahrpersonalrecht

6.1

Fahrpersonalgesetz (FPersG)

6.1.1

§ 4 Absatz 1, 1a und 5

Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt ist

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen LAVG/LBGR

6.1.2

§ 4 Absatz 3

Einholen von Auskünften, Aushändigen oder Einsenden der Unterlagen

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen LAVG/LBGR

6.1.3

§ 4a

Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmerkarten

KrOrdB

6.1.4

§§ 4b und 4c

Abruf von Daten

KrOrdB, Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei, daneben das PP/ im Übrigen: LAVG

6.1.5

§§ 5 und 7

Untersagung der Fortsetzung der Fahrt, Sicherstellung einer gefälschten Fahrerkarte und einer verwendeten Fahrerkarte, welche auf Grundlage falscher Erklärungen oder gefälschter Dokumente erwirkt wurden

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen: LAVG/LBGR

6.1.6

§§ 8 und 8a

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Für Verfahren gegen Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, Schaffnerinnen und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für die Ahndung, daneben im Rahmen der Verkehrsüberwachung das PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen/ im Übrigen: LAVG/LBGR

6.2

Fahrpersonalverordnung (FPersV)

6.2.1

§ 1 Absatz 3 Nummer 2

Bewilligung von Abweichungen

LAVG

6.2.2

§ 8

Rücknahme von Speicherkarten

KrOrdB

6.2.3

§ 20 Absatz 1 und 4

Verlangen des Nachweises über berücksichtigungsfreie Tage, der Unternehmerbescheinigungen

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen: LAVG

6.2.4

§§ 21 bis 23

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Für Verfahren gegen Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, Schaffnerinnen und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für Ahndung, daneben das PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen/ im Übrigen: LAVG

6.3

Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung (EFPV)

6.3.1

§§ 8 und 9

Alle behördlichen Aufgaben

LAVG

6.4

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von Selbständigen Kraftfahrern (KrFArbZG)

6.4.1

§§ 7 und 8

Alle behördlichen Aufgaben

LAVG

7

Ladenöffnungsrecht

7.1

Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG)

7.1.1

§ 9

Bewilligung von Ausnahmen im Einzelfall

KrOrdB

7.1.2

§ 12

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Soweit es sich um die Aufsicht über die Anwendung der §§ 3 bis 8 des Ladenöffnungsgesetzes handelt: OrdB/ im Übrigen: LAVG

8

Jugendarbeitsschutzrecht

8.1

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

8.1.1

§ 51 Absatz 1 und 2

Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt ist

LAVG/LBGR

8.1.2

§ 55 Absatz 1

Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz

MASGZ

8.1.3

§ 58 Absatz 1 bis 3 und § 59 Absatz 1 und 2

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LAVG/LBGR

8.2

Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)

8.2.1

§ 2

Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen

GesA

8.2.2

§ 2

Entgegennahme der abzugeltenden Untersuchungsberechtigungsscheine und Veranlassung der Vergütung

LAVG

8.3

Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)

8.3.1

§ 3

Feststellung der Zulässigkeit der Beschäftigung

LAVG

9

Mutterschutzrecht

9.1

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

9.1.1

§ 17 Absatz 2

Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung in besonderen Fällen

LAVG/LBGR

9.1.2

§ 29 Absatz 1

Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt ist

LAVG/LBGR

9.1.3

§ 32

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LAVG/LBGR

10

Heimarbeitsrecht

10.1

Heimarbeitsgesetz (HAG)

10.1.1

§ 3 Absatz 2

Aufsicht über die Durchführung dieses Gesetzes, soweit nicht der obersten Arbeitsschutzbehörde vorbehalten

LAVG

10.1.2

§§ 4 und 5

Errichtung von Heimarbeitsausschüssen

MASGZ

10.1.3

§ 14 Absatz 2

Erlass von Verfügungen zur Durchführung des öffentlichen Gesundheitsschutzes

OrdB im Benehmen mit LAVG

10.1.4

§ 22 Absatz 3 Satz 1

Errichtung von Entgeltausschüssen für fremde Hilfskräfte

MASGZ

10.2

Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes (HAGDV 1)

10.2.1

§ 4 Absatz 1 Satz 1

Beisitzer berufen

MASGZ

11

Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)

11.1

Gesamter Verordnungstext

Alle behördlichen Aufgaben

LAVG

12

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

12.1

§ 121

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LAVG

13

Sprecherausschussgesetz (SprAuG)

13.1

§ 36

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LAVG

14

Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG)

14.1

§ 45

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LAVG

15

Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SEBG)

15.1

§ 46

Bußgeldvorschriften

LAVG

16

Pflegezeit- und Elternzeitrecht

16.1

Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

16.1.1

§ 5 Absatz 2

Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung

LAVG

16.2

Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)

16.2.1

§ 2 Absatz 3 zur entsprechenden Anwendung von § 5 Absatz 2 PflegeZG

Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung

LAVG

16.3

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

16.3.1

§ 18 Absatz 1

Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung

LAVG

17

Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)

17.1

§ 10 Absatz 3

Entgegennahme von Benachrichtigungen der zugelassenen Überwachungsstelle

LAVG/LBGR

17.2

§ 11 Absatz 1

Einrichten einer Datei führenden Stelle (Anlagenkataster)

LAVG/LBGR

17.3

§ 11 Absatz 3

Zugriff und Verwendung der gespeicherten Daten im

Anlagenkataster

MASGZ

17.4

§ 11 Absatz 6

Zulassen von Ausnahmen für Prüfstellen von Unternehmen

LAVG/LBGR

17.5

§ 14

Entgegennahme von Mitteilungen über Änderungen durch die zugelassene Überwachungsstelle

ZLS

17.6

§ 18 Absatz 2

zur Verfügung stellen von kompetenten Mitarbeitern

ZLS

17.7

§ 19

Zulassung von Prüfstellen, Anzeige von Änderungen an BAuA

ZLS

17.8

§ 21

Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen

ZLS

17.9

§ 22

Befugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen

ZLS

17.10

§ 23

Befugnisse gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger

Anlagen

ZLS

17.11

§ 25

Übermittlungspflichten gegenüber Aufsichtsbehörde

ZLS

17.12

§ 26 Absatz 1

Zuständigkeit für die Aufsicht

LAVG/LBGR

17.13

§ 27

Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungs-

bedürftiger Anlagen

LAVG/LBGR

17.14

§ 28 Absatz 1 Satz 1

Verlangen erforderlicher Auskünfte von zugelassenen Überwachungsstellen

MASGZ/MWEKE

LAVG/LBGR

17.15

§ 28 Absatz 1 Satz 2

Informieren der Zulassungsbehörde über nicht rechts-

konformes Verhalten einer zugelassenen Überwachungsstelle

MASGZ/MWEKE

17.16

§ 30

Informieren der Zulassungsbehörde über nicht ordnungs-

gemäßes Durchführen von Aufgaben einer zugelassenen Überwachungsstelle

MASGZ/MWEKE

17.17

§ 32

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LAVG/LBGR

18

GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG),

GAP-Konditionalitäten-Verordnungg (GAPKondV)

18.1

§ 13 GAPKondG in Verbindung mit § 30 GAPKondV und Anlage 7 zu § 22 GAPKondV

Mitteilung von Verstößen an die Zahlstelle

LAVG

§ 1