Gesetze / Abgeordnetengesetz

AbgG

§ 44 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld

Zeiten der Mitgliedschaft im Bundestag, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes liegen, werden bei der Berechnung des Zeitraumes, für den Übergangsgeld zu zahlen ist, berücksichtigt.

§ 43 § 44a