Gesetze / Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
AltvDV§ 13 Anzeigepflichten des Zulageberechtigten
Liegt ein Tatbestand des § 95 des Einkommensteuergesetzes vor, hat der Zulageberechtigte dies dem Anbieter ab Beginn der Auszahlungsphase anzuzeigen.