Gesetze / Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

AltvDV

§ 13 Anzeigepflichten des Zulageberechtigten

Liegt ein Tatbestand des § 95 des Einkommensteuergesetzes vor, hat der Zulageberechtigte dies dem Anbieter ab Beginn der Auszahlungsphase anzuzeigen.

§ 12 § 14