Gesetze / Auslandszuschlagsverordnung
AuslZuschlV 2010§ 7 Inkrafttreten
Bis zum 31. Januar 2022 sind die Anlagen in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn dies für die Betroffenen günstiger ist.
Gesetze / Auslandszuschlagsverordnung
AuslZuschlV 2010Bis zum 31. Januar 2022 sind die Anlagen in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn dies für die Betroffenen günstiger ist.