Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bildungsamtserwerbsverordnung

BAEV

§ 2 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Zertifikatsqualifizierung

(1) An der Zertifikatsqualifizierung kann teilnehmen, wer

zur Deckung des Unterrichtsbedarfs dauerhaft in den Schuldienst eingestellt worden ist und

einen Studienabschluss gemäß § 8a Absatz 1 des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes nachweist.

(2) Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben nachzuweisen, dass sie über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse, mindestens jedoch auf der Kompetenzstufe C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, verfügen.

§ 1 § 3