Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bildungsamtserwerbsverordnung

BAEV

§ 5 Ziele

(1) Die Zertifikatsqualifizierung verfolgt das Ziel, die erforderlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in einem oder in einem weiteren Fach zu schaffen, um die Befähigung für ein Amt nach Maßgabe der §§ 8b und 8c des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes erwerben zu können und eine kompetente und zukunftsorientierte Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule leisten sowie die unterrichtliche Qualität im Schuldienst gewährleisten zu können.

(2) Im Rahmen der Zertifikatsqualifizierung werden fachwissenschaftliche, fachdidaktische und schulpädagogische Inhalte vermittelt.

§ 4 § 6