Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (BbgBVAnpG 2019/2020/2021)
BBGBVANPG_2019_2020_2021§ 2 Anpassung der Besoldung im Jahr 2019
(1) Die nachfolgenden Dienstbezüge und sonstigen Bezüge werden ab 1. Januar 2019 um 3,7 Prozent erhöht:
die Grundgehaltssätze,
der Familienzuschlag,
die Amtszulagen sowie die allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung Nummer 13 der Besoldungsordnungen A und B der Anlage 1 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für
die Leistungsbezüge nach § 30 Absatz 1 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes in Verbindung mit § 31 Absatz 2 Satz 3, § 32 Satz 5 und § 33 Satz 6 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes,
die in § 2 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 des Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2008 genannten Bezüge.
(3) Die Anwärtergrundbeträge werden ab 1. Januar 2019 um 50 Euro und anschließend um 0,5 Prozent erhöht.
Einzelnorm