Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Berufsbildungszuständigkeitsverordnung
BBiZV§ 12 Abweichende Zuständigkeitsregelungen
Die Zuständigkeiten nach dieser Verordnung gelten unbeschadet anderweitiger Regelungen über diese Zuständigkeiten.
Einzelnorm
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Berufsbildungszuständigkeitsverordnung
BBiZVDie Zuständigkeiten nach dieser Verordnung gelten unbeschadet anderweitiger Regelungen über diese Zuständigkeiten.
Einzelnorm