Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Berufsbildungszuständigkeitsverordnung
BBiZV§ 8 Zuständige Stelle in den Bereichen der Land- und Hauswirtschaft
Zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes im Bereich der Land- und Hauswirtschaft ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
Einzelnorm