Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Berufsbildungszuständigkeitsverordnung

BBiZV

§ 8 Zuständige Stelle in den Bereichen der Land- und Hauswirtschaft

Zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes im Bereich der Land- und Hauswirtschaft ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.

Einzelnorm

§ 7 § 9