Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Berufsbildungszuständigkeitsverordnung
BBiZV§ 9 Zuständigkeit bei Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Land- und Hauswirtschaft
Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz im Bereich der Land- und Hauswirtschaft ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
Einzelnorm