Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bundeskinderschutzgesetz-Mehrbelastungsausgleichsverordnung
BKiSchGMBAV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt den Ausgleich der Mehrbelastungen gemäß Artikel 97 Absatz 3 Satz 2 und 3 der Verfassung des Landes Brandenburg, die den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgrund der Aufgaben aus dem Bundeskinderschutzgesetz vom 22. Dezember 2011 ( BGBl. I S. 2975) entstehen. Mit diesem Ausgleich wird bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe sichergestellt, dass die sich aus Artikel 2 des Bundeskinderschutzgesetzes ergebenden pflichtigen Aufgaben unabhängig von dem tatsächlichen Fallzahlaufwuchs und die sich aus Artikel 1 des Bundeskinderschutzgesetzes ergebenden pflichtigen Aufgaben, die nicht durch Bundesmittel gedeckt werden, umgesetzt werden können. Die pflichtigen Aufgaben beziehen sich insbesondere auf
die Ausweitung der strukturellen Vernetzung, einer Verbesserung der Handlungssicherheit durch Beratungsansprüche im Einzelfall sowie den für den Einzelfall erforderlichen Informations- und Datenaustausch,
Maßnahmen zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sowie
eine Verbesserung der Qualität der Datenerhebung und Erweiterung der Datenbasis, insbesondere zu Führungszeugnissen und Statistiken zur Erfassung von Gefährdungseinschätzungen.
Einzelnorm