Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sondernutzungsgebührenverordnung
BSonGebV§ 7 Stundung, Niederschlagung, Erlaß
Für die Stundung, die Niederschlagung und den Erlaß
von Gebühren gelten die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung vom 7. Mai
1991 (GVBl. S. 46) in der jeweils geltenden Fassung.