Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Beamtenzuständigkeitsverordnung Stiftung EUV
BZVEUV§ 4
Die ZBB übernimmt außerdem namens und
im Auftrag der Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) folgende
Aufgaben:
Festsetzung des
Kapitalbetrages gemäß § 58 des Beamtenversorgungsgesetzes,
Erstattung und
Anforderung von Anteilen an den Versorgungsbezügen gemäß den §§ 107b und
107c des Beamtenversorgungsgesetzes,
Wahrnehmung der
Befugnisse des Trägers der Versorgungslast gemäß § 53b Abs. 2 Satz 1 des
Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit,
Erteilung von
Auskünften an die Familiengerichte gemäß § 53b Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes
über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit,
Durchführung
der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 8 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch,
Beantwortung
von Anfragen der Rentenversicherungsträger nach § 71 Abs. 4 des Sechsten
Buches Sozialgesetzbuch,
Erstattung von
Aufwendungen des Trägers der Rentenversicherung
durch den Träger der Versorgungslast gemäß § 225 Abs. 1 des Sechsten
Buches Sozialgesetzbuch sowie gemäß der
Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung,
Berechnung,
Zahlbarmachung, Auszahlung und Abrechnung der in dieser Verordnung genannten
Leistungen, auch wenn die Festsetzung von anderen Stellen vorgenommen wurde.