Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener vermessungstechnischer Dienst
BbgAPOgvD§ 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen
Ausbildungsbehörde ist der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg. Die Ausbildungsbehörde weist die Anwärterinnen und Anwärter den Ausbildungsstellen zu.
Einzelnorm