Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener vermessungstechnischer Dienst

BbgAPOgvD

§ 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen

Ausbildungsbehörde ist der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg. Die Ausbildungsbehörde weist die Anwärterinnen und Anwärter den Ausbildungsstellen zu.

Einzelnorm

§ 4 § 6