Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste

BbgGeoNutzV

§ 4 Haftungsbeschränkung

Verletzt die geodatenhaltende Stelle eine ihr gegenüber der Nutzerin oder dem Nutzer obliegende öffentlich-rechtliche Pflicht, so haftet ihr Träger der Nutzerin oder dem Nutzer für den daraus entstehenden Schaden nicht, wenn der geodatenhaltenden Stelle lediglich Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

Einzelnorm

§ 3 § 5