Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung
BbgHeizkZuschZV§ 1 Zuständigkeit für Wohngeldbeziehende
Zuständige Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Heizkostenzuschussgesetzes sind im Fall des § 1 Absatz 1 des Heizkostenzuschussgesetzes die aus der Anlage ersichtlichen Stellen.