Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz
BbgKPHG§ 19 Zuständige Behörde
Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Gesetzes ist das für Gesundheit zuständige Landesamt.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz
BbgKPHGZuständige Behörde für die Durchführung dieses Gesetzes ist das für Gesundheit zuständige Landesamt.