Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kostenordnung
BbgKostO§ 10 Festsetzungsgebühr
Für die Festsetzung eines Zwangsgeldes wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt mindestens 10 Euro und höchstens 500 Euro.
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BbgKostOFür die Festsetzung eines Zwangsgeldes wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt mindestens 10 Euro und höchstens 500 Euro.