Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kostenordnung

BbgKostO

§ 14 Auslagen im Mahnverfahren

Im Mahnverfahren werden Auslagen, insbesondere Postentgelte, nicht erhoben. Das gilt nicht im Fall der Mahnung durch Postnachnahmeauftrag, wenn die Nachnahme eingelöst wird.

§ 13 § 15