Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kostenordnung
BbgKostO§ 14 Auslagen im Mahnverfahren
Im Mahnverfahren werden Auslagen, insbesondere Postentgelte, nicht erhoben. Das gilt nicht im Fall der Mahnung durch Postnachnahmeauftrag, wenn die Nachnahme eingelöst wird.