Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung
BbgLDV§ 1 Dokumentation der Leichenschau
(1) Für die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg wird die
Anwendung der in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Formulare
festgelegt.
(2) Für die Dokumentation der Leichenschau nach § 17 Abs. 1 Satz 1
des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes ist der Formularsatz
„Totenschein“, bestehend aus einem Blatt nichtvertraulicher Teil und
vier Blättern vertraulicher Teil mit dem dazugehörigen
Fensterumschlag zu verwenden. Für die Sektion ist das Formular
„Sektionsschein“, bestehend aus zwei Blättern mit dem
dazugehörigen Fensterumschlag zu verwenden.
(3) Für die Feststellung des Todes im Notfall- oder Rettungsdienst ist
unter Beachtung des § 3 Abs. 1 dieser Verordnung in Verbindung mit §
5 Abs. 2 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes das Formular
„Vorläufige Bescheinigung über die Feststellung des Todes“
zu verwenden.