Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung

BbgLDV

§ 1 Dokumentation der Leichenschau

(1) Für die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg wird die

Anwendung der in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Formulare

festgelegt.

(2) Für die Dokumentation der Leichenschau nach § 17 Abs. 1 Satz 1

des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes ist der Formularsatz

„Totenschein“, bestehend aus einem Blatt nichtvertraulicher Teil und

vier Blättern vertraulicher Teil mit dem dazugehörigen

Fensterumschlag zu verwenden. Für die Sektion ist das Formular

„Sektionsschein“, bestehend aus zwei Blättern mit dem

dazugehörigen Fensterumschlag zu verwenden.

(3) Für die Feststellung des Todes im Notfall- oder Rettungsdienst ist

unter Beachtung des § 3 Abs. 1 dieser Verordnung in Verbindung mit §

5 Abs. 2 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes das Formular

„Vorläufige Bescheinigung über die Feststellung des Todes“

zu verwenden.

§ 2