Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Lehrkräftezulagenverordnung

BbgLZV

§ 4 Verwendung als Leiterin oder Leiter von Fachkonferenzen

Lehrkräfte erhalten für die Dauer ihrer Verwendung als Leiterin oder Leiter von schulischen Fachkonferenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik in allen Schulstufen sowie Englisch ab der Sekundarstufe I eine Stellenzulage in Höhe von 100 Euro monatlich.

§ 3 § 5