Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Mittelstandsförderungsgesetz
BbgMFG§ 7 Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften
Finanzhilfen des Landes werden in Form von zinsgünstigen
Darlehen, Zuschüssen und durch die Übernahme von Bürgschaften
für Investitionen, zeitlich befristet auch in Form von zinsgünstigen
Darlehen und Bürgschaften für Betriebsmittel gewährt.