Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Pflegehygieneverordnung
BbgPflegeHygV§ 3 Fachliche Beratung durch eine Hygienefachkraft
(1) Die Leitung der Einrichtung hat die regelmäßige fachliche Beratung durch eine Hygienefachkraft sicherzustellen. Der erforderliche Umfang der Beratung ist durch die Einrichtung auf Basis des nach Absatz 2 Nummer 2 ermittelten infektionshygienischen Risikoprofils der Einrichtung schriftlich oder elektronisch festzuhalten.
(2) Zur Umsetzung der Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 soll die Hygienefachkraft insbesondere
die Leitung der Einrichtung und von ihr benanntes Personal in Fragen der Hygiene und Infektionsprävention beraten,
das einrichtungsspezifische Infektionsrisiko, einschließlich der von den Bewohnerinnen und Bewohnern abhängigen medizinischen Risikofaktoren, das ein konkretes infektionspräventives Handeln erforderlich macht (infektionshygienisches Risikoprofil), ermitteln und entsprechende Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen und pflegeassoziierten Infektionen vorschlagen,
an der Erstellung und Fortschreibung des Hygieneplans der Einrichtung mitwirken,
an der Konzeption zur Umsetzung und Vermittlung von Maßnahmen der Hygiene und Infektionsprävention entsprechend dem Hygieneplan der Einrichtung mitwirken,
auf Anforderung der Leitung der Einrichtung bei der Aufklärung und der Bewältigung von Infektionsausbrüchen auf Basis des infektionshygienischen Risikoprofils mitwirken und
an der Konzeption zur Information, Belehrung und Fortbildung des Personals der Einrichtung zu Hygiene und Infektionsprävention mitwirken.
(3) Als Hygienefachkraft ist fachlich geeignet, wer berechtigt ist, die Weiterbildungsbezeichnung „Hygienefachkraft“ oder eine vergleichbare Bezeichnung nach einer landesrechtlichen Weiterbildungsregelung für Gesundheitsfachberufe zu führen.
(4) Hygienefachkräfte sind verpflichtet, sich mit dem jeweils aktuellen Stand der Hygiene und Infektionsprävention vertraut zu machen und sich mindestens jährlich zu Hygiene und Infektionsprävention fortzubilden.