Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Rechtspflegerausbildungsverordnung

BbgRPflAV

§ 11 Vierter Studienabschnitt (5. Semester)

Der vierte Studienabschnitt findet im fünften Semester in Form von Praxisstationen statt. Die Studierenden werden am Arbeitsplatz der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Strafvollstreckungsbehörden, beim Betreuungsgericht, Zwangsvollstreckungsgericht und beim Zwangsversteigerungsgericht ausgebildet. Zudem findet eine Praxisstation entweder am Handelsregistergericht oder am Insolvenzgericht nach Maßgabe der Einstellungsbehörde statt. Den Studierenden ist ein Überblick über die in diesen Tätigkeitsbereichen eingeführten Informationstechniken zu geben.

Einzelnorm

§ 10 § 12