Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Steuerberaterversorgungsgesetz
BbgStBVG§ 13 Beitragsbefreiung
(1) Pflichtmitglieder des Steuerberaterversorgungswerkes sind auf Antrag von der Beitragspflicht zu befreien, wenn sie sich in Zeiten des Mutterschutzes oder in Elternzeit befinden.
(2) In der Satzung können weitere Befreiungen von der Beitragspflicht bestimmt werden.