Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz
BbgWoFG§ 8 Fördergegenstände
Insbesondere können gefördert werden
Wohnungsbau, einschließlich des Ersterwerbs,
Modernisierung von Wohnraum,
Erwerb bestehenden Wohnraums,
Instandsetzungen in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen,
Maßnahmen zum Abbau von Barrieren bei bestehendem Wohnraum oder
Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum.
Einzelnorm